99,8 Prozent der deutschen Juristen wollen kein AfD-Verbot

99,8 Prozent der deutschen Juristen wollen kein AfD-Verbot

Sie lassen nichts unversucht… (Symbolbild:Wikicommons)

Gestern meldeten zunächst der “Stern”, dann auch andere linkslastige Medien erregt und mit spürbarer Genugtuung, “mehr als 1.000 Juristen” hätten sich in einem offenen Appell für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Die Schlagzeile soll Größe suggerieren, nach dem Motto: “Die Juristen machen mobil!” Was dabei etwas ins Hintertreffen geriet: Es handelt sich um keine unvoreingenommenen geschweige denn sachlich argumentierende Juristen, sondern um ein sozialistisch-marxistisches Anwaltskollektiv, das hier zu einem AfD-Verbot aufruft – genauer gesagt den “Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein”(RAV), die Nachfolgeorganisation des „Sozialistischen Anwaltskollektivs“, das sich hier auf das substanz- und bedeutungslose “Gutachten des Verfassungsschutzes“ beruft und dessen Mitglieder mit der Rechtsordnung und dem Grundgesetz, die sie studiert haben, anscheinend nichts anfangen können, sonst würden sie einen solchen Appell nicht unterschreiben.

Davon abgesehen lohnt sich hier einmal ein Blick auf die Zahlen: In Deutschland gibt es rund 440.000 Juristinnen und Juristen. 1.000 Unterzeichner entsprechen also gerade einmal rund 0,23 Prozent der Berufsgruppe. “Mehr als 1.000 Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren” soll eine Mehrheitsmeinung anklingen lassen, doch das Gegenteil ist richtig. Natürlich berichtete auch die ARD-“Tagesschau” ein paar Stunden später – ebenfalls ganz euphorisiert – über diese “phänomenale” Attacke, die wie eine überwältigenden Bewegung innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft anmutet, allerdings nur, bis man den Taschenrechner hervorholt.

Spezialisten für Oppositionsbeseitigungsrecht

Treffender wäre die umgekehrte, ebenfalls zutreffende Feststellung, dass rund 99,8 Prozent der Juristen diesen Aufruf eben nicht unterzeichnet haben. Vielleicht erklärt diese groteske Schieflage ja auch die Nervosität mancher Verbotsbefürworter. Wir kennen das Spiel inzwischen: Wer politische Mehrheiten an der Wahlurne nicht verhindern kann, versucht es eben vor Gericht. Demokratie, ja bitte – allerdings bitte nur mit vorheriger Ergebniskontrolle! Man muss den Eifer dieser Aktivisten bewundern. Während die überwältigende Mehrheit der Juristen sich mit Verfassungsrecht, Strafrecht, Mietrecht oder Familienrecht beschäftigt, scheint eine winzige Minderheit eine neue juristische Spezialdisziplin entwickelt zu haben – das Oppositionsbeseitigungsrecht.

Am Ende erzählt die Zahl von über 1.000 Juristen deshalb womöglich eine ganz andere Geschichte als beabsichtigt – nämlich nicht die eines breiten Konsenses, sondern die einer sehr kleinen, wenn auch lautstarken Minderheit, die glaubt, politische Probleme ließen sich durch Verbotsanträge statt durch politische Auseinandersetzungen lösen. Oder von am Hungertuch nagenden Juristen, die aus Bundesländern mit roten oder grünen Justizministern kommen und irgendwie doch noch schnell Karriere machen wollen, bevor der Wind sich endgültig dreht. Vielleicht fordern sie dann ja mit dem Brustton der Überzeugung ein Verbot der Grünen.


Dieser Beitrag erschien zuerst auf “Philosophia Perennis”.

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19 Kommentare

  1. @99,8 Prozent der deutschen Juristen wollen kein AfD-Verbot
    glaube ich nicht !
    Die ganzen Corona-Juristen, die Staatsanwälte und Richter, müssen abserviert werden, wenn die AFD tun will, was sie angesagt hat.
    Und das sind mehr als 0,8% der Kuttenträger!
    Denken sie nur mal daran, wie viele der Sorte alleine bei Ballweg aktiv waren und mitschuldig sind ! Oder bei Stürzenberger – einschließlich eines Attentates ! Oder die Verfolgung von Reitschuster, oder KenFM !
    Und das ist nicht einmal die Spitze des Eisberges der Staatsverbrechen. Die Ärzte, deren Praxen wegen Corona geschlossen wurden und die mit Verfahren und Strafen überzogen wurde, teilweise heute noch in Verfahren sitzen oder gleich im Gefängnis.
    Ich gehe davon aus, das Juristen, die seriös sind und noch im Amt, nur eine kleine Minderheit sind – ein umgekehrtes Verhältnis würde ich glaubhafter sehen.

    Und für diese ist das AFD-Verbot die Rettung und die Sicherung ihrer Pfründe.
    Die wollen und die können nicht – alte Bauernweisheit : es ist unmöglich, jemanden zu überzeugen, wenn sein Gehalt davon abhängt, das er es nicht glaubt !
    Bestgenfalls machen die den Kubicki – öffentlich dagegen grummeln, und beim Schwur dafür abstimmen !

  2. Diesen „Juristen“ die Zulassung entziehen!!! Haben offenbar die Grundprinzipien ihres Handwerks nicht verstanden. Erklären sich offen verfassungsfeindlich!!!
    Empfehle Art. 3 Abs. 3 zum nachlesen.

  3. Diesen „Juristen“ die Zulassung entziehen!!! Haben offenbar die Grundprinzipien ihres Handwerks nicht verstanden. Erklären sich offen verfassungsfeindlich!!!
    Empfehle Art. 3 Abs. 3 zum nachlesen.

  4. „………. bevor der Wind sich endgültig dreht.“

    „Opportunismus bezeichnet die zweckmäßige Anpassung an eine gegebene Situation, um persönliche Vorteile zu erlangen, oft unter Aufgabe eigener Grundsätze. Es ist ein eigennütziges, situatives Verhalten, das auf Nützlichkeitserwägungen basiert. Es wird häufig als charakterlos, aber auch als pragmatische Anpassung an veränderte Umstände interpretiert. 

    Hauptmerkmale und Aspekte:
    Charakteristika: Der Opportunist nutzt günstige Gelegenheiten, oft ohne Rücksicht auf langfristige Konsequenzen oder Überzeugungen.

    Wirtschaftslehre: In der Neuen Institutionenökonomik gilt Opportunismus als eigennütziges Handeln, das bis zu Betrug oder Vorenthalten von Informationen gehen kann.

    Politik:Der Begriff wird häufig negativ verwendet, um prinzipienlose politische Anpassung zu beschreiben.“
    (Quelle: google.com/opportunismus)

  5. 0,28% lächerlich. aber das wird von den Lügen und Propagandamedien anders dargestellt.
    Hoffentlich ist die Mehrheit der Wähler diesmal nicht so blöd und läßt sich von den Altparteien wieder verarschen…

  6. Es kommt nicht darauf an wieviel % der Juristen für ein AfD-Verbot sind. Es kommt darauf an wieviel % der Gruppe „Unsere Demokratie“ dafür sind. Da würde ich schon mal mehr als 50 % schätzen, also die absolute Mehrheit aus der Gruppe „Unsere Demokratie“. Und allein das ist entscheidend.

  7. Ich bin dann mal bei den 98,8 %, die jegliches Parteiverbot ablehnen! – Dies gilt erst recht im konkreten Fall der AfD! Was soll denn da ein Parteiverbot überhaupt rechtfertigen? – Eine komplett verlogene „Drohkulisse“ war das einzige, was politisch ins Feld geführt werden konnte und kann – mehr nicht!
    Mich würde nebenbei denn dann auch mal interessieren mit welchen Ergebnissen denn diese „Pro-Juristen“ ihre Staatsexamen bestanden haben. Im mittleren oder oberen Bereich offensichtlich ganz gewiss nicht!

  8. „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“ Friedrich Wilhelm I. (1688 – 1740)

  9. Ein Verbotsverfahren wird zur weiteren Normalisierung der AfD beitragen, weil es so gut wie sicher scheitern wird, egal wie oft von angeblichen „AfD-Nahzis“ die Rede ist.

  10. kann das sein……dann wären ja unsere richter und staatsanwälte gärtner oder bäcker von beruf…. jedenfalls eher keine juristischen personen… alice kümmere dich darum…

  11. Denen geht der Anus auf Grundeis, denn es könnte ja wegen Rechtsbeugung gegen diese korrupte Judikative ermittel werden und in Strafverfahren mit Gefängnisstrafen folgen
    Hoffentlich wird das in der Tat auch von der AFD umgesetzt.

  12. Ein AfD-Verbot „erleichterte“ die Arbeit der „demokratischen“ Parteien links der Brandmauer ihre Arbeit sicher kolossal, weswegen sie diesem sicher unisono „nicht abgeneigt“ wären, entfiele damit doch auch die tägliche Wartungsarbeit, die Brandmauer auf Risse zu prüfen. Doch ein AfD-Verbot kommt aus einem ganz simplen Grund nicht. Die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei ist ein Antragsdelikt, irgendwer der drei Verfassungsorgane, die dazu berechtigt sind, muss den Verbotsantrag stellen. Dies scheuen sie aber wie der Teufel das Weihwasser, denn sie sind zwar simpel gestrickt, aber nicht so blöd, um nicht genau zu wissen, was da raus kommt. Dieser Antrag würde krachend abgeschmettert. Das hätte fatale Folgen, bräche doch das ganze bisherige Lügen- und Maßnahmengebäude in einer den Himmel verdunkelnden Staubwolke in sich zusammen. Der AfD erhöbe sich wie Phönix aus der Asche, besäße plötzlich das Prädikat „geprüft und für verfassungsgemäß befunden“, verließe als strahlender Sieger die Arena. Diese Demütigung riskieren die „Demokraten“ nicht. Sie machen lieber weiter wie bisher. Es reicht ja, wenn mein Wahlausschuss brav den „Feind der Demokratie“ ausschließt. Ob mir irgendwann aus Karlsruhe bescheinigt wird, das war verfassungswidrig. Wenn juckt das? Es hat für die handelnden Akteure ja keine juristischen Folgen. „Parteienverbot light“ halt.

  13. Das würde ja bedeuten , dass 99 Prozent der Juristen aus dem National Sozialismus und der DDR die richtigen Lehren gezogen haben..! …Mit 1000 Faschisten muss man halt bei dieser Geschichte immer rechnen , ein Rechtsstaat sollte aber diese Extremisten und Staatsfeinde im Griff haben…

  14. weil sie wissen das es nicht geht.
    Nur die Dummbeuteldoofpolitiker die von einem Dummbeuteldoofvolk gewählt werden benutzen das als Angstmittel für Öffentliuch Unrechtlich mioskaverblödete Dumpfbeutel
    DEUTSCHE BÜRGER WÄHLEN AFD ALLE ANDEREN WOLLEN DEN ISLAMISCHEN UNTERGANG

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