
Was ist Gewalt?
Daniel Matissek hat am 12. Februar 2026 hier auf Ansage! die neue Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes und den darin zugrunde gelegten neuen Gewaltbegriff thematisiert, der sich unterschwellig schon seit geraumer Zeit im Sprachgebrauch der Mainstreammedien breitmacht. Zunächst zum klassischen strafrechtlichen Gewaltbegriff: Paragraph 240 Strafgesetzbuch definiert die als Nötigung strafbare Handlung mit „Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“. Aus der Aufzählung ergibt sich, dass die Drohung selbst keine Gewalt ist, sondern nur die gleiche Rechtsfolge auslöst. Die klassische Rechtsauffassung definiert Gewalt als Entfaltung körperlicher Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands mit der Folge einer Zwangswirkung beim Opfer (siehe Rengier Strafrecht BT II, 18. Auflage 2017, Paragraph 23 Rn. 2). Eine frühere Rechtslage, die zwischen Gewalt, Drohung mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel unterschieden hatte,






















