Absurde Anklage wegen Facebook-Kommentar endet mit Sieg für die Meinungsfreiheit

Absurde Anklage wegen Facebook-Kommentar endet mit Sieg für die Meinungsfreiheit

Rechtsanwalt Dubravko Mandic und seine Mandantin nach dem Freispruch am Speyerer Landgericht (Foto:Facebook)

Dem Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist es gelungen, einen der in Deutschland immer rarer werdenden Siege für die Meinungsfreiheit zu erringen: Das Amtsgericht Speyer stellte das Verfahren gegen eine Mandantin Mandics ein, die die Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt sehen wollte, nachdem sie sich kritisch über nichteuropäische Migranten geäußert hatte. Es ging dabei um einen Kommentar zu einem „Focus“-Artikel vom Januar 2024, der sich mit der völligen Überforderung deutscher Kommunen befasste  – darunter auch und gerade jener Städte, die sich im kollektiven Willkommenswahn jahrelang besonders lautstark zum Bündnis „Sichere Häfen“ zusammengeschlossen hatten, um ihre Bereitschaft zu signalisieren, obergrenzenfrei und bedingungslos so viele Migranten wie nur irgendwie möglich aufzunehmen.

Die Beschuldigte hatte in einem zwar emotionalen, aber dennoch klar von der Meinungsfreiheit gedeckten Kommentar auf Facebook zu dem Artikel geschrieben: „Die sollen nach Hause fahren, wir brauchen keine Kostenträger, für die wir arbeiten müssen und wir wegen denen sparen sollen. Für uns im eigenen Land gibt es keine Wohnungen mehr, die für uns bezahlbar sind, und die bekommen alles in den Arsch geschoben. Das hat nix mit Rechts zu tun. Wir hatten schon immer Gastarbeiter, Italiener, Griechen Türken, Russen, Polen, alles kein Problem für uns, aber Schmarotzer brauchen wir nicht.

Anklage wegen “Focus”-Artikelfoto gegen Kommentatorin

Die Anklage sah hierdurch die Menschenwürde „afrikanisch-stämmiger Asylbewerber“ angegriffen – obwohl in dem Kommentar überhaupt nichts über afrikanischstämmigen Migranten stand. Als Begründung behauptete die Staatsanwaltschaft fälschlicherweise in einer sprachlich verunglückten Unterstellung, die Beschuldigte habe ein “Foto eines mit Menschen mit schwarzer Hautfarbe (über)besetzen [sic] Boot“ veröffentlicht. Tatsächlich hatte die Frau jedoch, wie Mandic klarstellte, lediglich den „Focus“-Artikel verlinkt, in dem das bewusste Foto als Beitragsbild enthalten war. Automatisch wurde dieses Foto daher ohne Zutun der Frau in den Post eingebettet – was üblicherweise auf sämtlichen sozialen Netzwerken automatisch erfolgt und „auch für jeden verständigen Betrachter erkennbar“ sei, wie Mandic in seiner Verteidigung klarstellte.

Weiter hatte Mandic unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts darauf hingewiesen, dass ”Beschimpfung” eine „über das Beleidigen hinausgehende besonders verletzende Äußerung der Missachtung“ sei. Der Ausdruck „Schmarotzer“ jedoch sei im Kontext schon keine besonders verletzende Äußerung. Die Beschuldigte habe sich mit ihrem Beitrag insbesondere gegen „Kostenträger“ und nicht gegen Gastarbeiter gerichtet. Somit unterscheide sie nicht bezüglich der Herkunft, sondern anhand der Abhängigkeit von staatlichen Zahlungen. Aufgrund des Inhalts des Artikels, auf welchen die Beschuldigte durch die Verlinkung und die Wiederholung des Titels eindeutigen Bezug genommen habe, sei damit auch keine bestimmte Personengruppe gemeint, „sondern sämtliche Personen, welche auf Kosten des Staates leben“. Erweise sich eine fragliche Äußerung als mehrdeutig und lasse sie verschiedene Interpretationen zu, von denen nicht jede strafrechtliche Relevanz erfährt, dürfe „der Tatrichter nur dann von einer zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, wenn er alle anderen, nicht strafbaren Auslegungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen hat“.

Glimpflich ausgegangene Lappalie

Schließlich wies Mandic auch darauf hin, dass der Volksverhetzungsparagraph 130 Strafgesetzbuch hier überhaupt nicht tangiert sei – da dieser „nicht vor der Provokation und der Beunruhigung des öffentlichen Meinungsklimas“ schütze. Im Klartext: Nicht jede zugespitzte Äußerung erfüllt gleich den Tatbestand der Volksverhetzung, auch wenn die Gesinnungsjustiz des Linkstaates dies oftmals gerne so hätte.

Nachdem Mandic mehrfach die Einstellung dieses Witzverfahrenes angeregt hatte, gab der Speyerer Amtsrichter sich erst dann geschlagen, als er ihm einen Freispruch des Landgerichts Zwickau in einem ganz ähnlichen Fall vorlegte.
Diese zum Glück glimpflich ausgegangene Lappalie zeigt indes einmal mehr, mit welchen Nichtigkeiten sich deutsche Gerichte auf Kosten des Steuerzahlers herumschlagen müssen. Jeder juristische Laie erkennt auf Anhieb, dass diese Petitesse keine Volksverhetzung darstellt, doch hier sollte eben wieder einmal ein Exempel an einer harmlosen Bürgerin statuiert werden, die nur von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und ihren Unmut über eine gemeinschädigende Politik zum Ausdruck gebracht hat, die immer mehr Menschen in die nachvollziehbare Verzweiflung treibt. Wenngleich Mandic hier für seine Mandatin auch einen erfreulichen Sieg errungen konnte: Die staatliche Schikane gegen die eigenen Bürger unvermindert weiter, während das Land in einem Chaos aus realen Verbrechen versinkt, um die sich Staat und Justiz in Vernachlässigung ihrer Pflichten immer seltener kümmern.

14 Antworten

    1. Wir leben in einer Zeit, in der Intelligenz schweigen soll, damit die Dummheit nicht beleidigt wird.

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  1. „Der Amtsrichter kippte erst dann um, als……………….“ Siehe Burhoff Online Blog “ der nicht unterschriebene Strafbefehl, oder: wesentlicher Mangel der zur Einstellung führt „. Das Fehlen der Unterschrift ist ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl NICHT wirksam werden lässt. Siehe auch § 126, 125 BGB Bei Beschwerde, oder Hinweis auf fehlende Unterschrift – Die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung ergibt – Eröffnungsbeschluss fehlt.
    NUR Richter sch….sen auf gültige Gesetze. Entscheiden nach Weisung der StA in der NUR NAMENLOSE arbeiten.

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  2. Legt diesen von LInken und Muslimen unterwanderten Deep State-Sumpf endlich trocken!! Erst verbieten sie die Meinung – am Ende schließlich alles!!!

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  3. @mit welchen Nichtigkeiten sich deutsche Gerichte auf Kosten des Steuerzahlers herumschlagen müssen.
    na ja – es geht um die linksextreme Politik eines Terror-Regimes, das nach Corona nicht aufgehört hat !
    Wie war das noch : Benedikt Lux (Grüne), 2020: „Wir haben d. gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft (…). Ich hoffe sehr, dass sich d. in Zukunft bemerkbar macht.“

    Hat wohl Glück gehabt, das das in Speyer und nicht in Berlin war !
    Und das ein Richter bereit war, es auf einen Hausbesuch der uniformierten Antifa ankommen zu lassen – ob der Richter schon einen Bademantel bereitgelegt hat ?

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  4. Ich gehöre zu den Leuten, die die untergegangene DDR als rechtsstaatlicher als das heutige beste Deutschland aller Zeiten erachten. Denn dort gab es zweifellos prozentual deutlich mehr Urteile, die mit Fug und Recht im „Namen des Volkes“ gesprochen wurden.

    Die punktuellen Ausnahmen davon waren dermaßen selten, dass es heute noch gelingt, abendfüllende TV-Dokumentationen damit zu füllen. Nicht selten stammen solche für die Betroffenen üblen Fälle aus der Stalinzeit der 1950er Jahre.

    1990 gab es zwar Reisefreiheit und volle Schaufenster – echte Demokratie (auf Grund des Fehlens pluralistischer Massenmedien) oder Rechtsstaatlichkeit gehörten aber leider nicht dazu. Das ist bis heute so. BILD-Leser mögen das alles anders beurteilen …

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  5. Im Netz sollte man immer genaustens aufpassen und Wissen haben was erlaubt ist und nicht. Häufig hängen genug V-Leute als Provokateure ab um Leute zu Straftaten zu animieren mit den drei Zauberzahlen 86,90 und 130 damit die Staatsanwaltschaft ein Grund hat ein Verfahren einzuleiten was meist mit einer Hausdurchsuchung beginnt um systematisch nach Zufallsfunden zu suchen. Beispielsweise solche Extras können Drogen, Waffen und auch Steuerhinterziehungen sein oder vielleicht auch Beteiligungen an anderen Dingen damit auf Teufel komm raus ein hartes Urteil gefällt wird. Provokateure erkennt man wenn sie beispielsweise mit Parolen und Grußformeln aus dem 3.Reich um sich werfen und zur Gewalt gegen Fremde aufrufen. Ein Gefällt mir Klick kann schon ausreichen damit die Justiz der Sache sofort nach geht und das SEK am Bett steht. Also AUFPASSEN!!! Empfehlenswerte Literatur sind Mäxchen Treuherz und der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. GEBT STIEFVATER STAAT KEINE CHANCE!!!

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  6. Man schaue sich auch heute das Urteil gegen die angeblichen alten Rollator Fahrer an. Sie sollen wohl einen Putsch geplant haben! Lächerlicher kann man sich als >Richter eigentlich nicht machen! Und ich hoffe hier bald auf eine Einkehr der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Wo dann solche Richter auch 100 Jahre verfolgt werden, für solche Urteile!

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    1. @Wo dann solche Richter auch 100 Jahre verfolgt werden, für solche Urteile!
      und die Auftraggeber – die Politiker – dürfen auch nicht vergessen werden !
      Mir wird heute noch übel, wenn ich daran denke, das man die Polizeiakte eines Ministers hat verschwinden lassen, damit er überhaupt ministern konnte – und erst viel später ist sie gut gesäubert und nur mit verjährten Verbrechen wieder aufgetaucht.
      Ein Staat, in dem solches möglich ist und ungeahndet bleibt, ist ein Unrechtsstaat !

  7. Ein schwarzes BLM-Transmannfrau meinte kürzlich:
    „Die geizigen einheimischen Rentner liegen dem Staat nur auf der Tasche. Ohne Rentner könnte Deutschland sich noch viel mehr muslimische Einwanderer in der Sozialhilfe leisten. Man sollte Rentner umsiedeln.“

  8. Angesichts von so viel Heuchelei, so viel reiner Dummheit und vor allem so viel Bösem bin ich fast sprachlos.
    Wir leben in einer Zeit in der wir nur die Wahrheit fürchten müssen….

  9. Deutschland ist de facto ein faschistisches Land. SPD, Grüne, FDP und CDU MÜSSEN verboten, und deren Mitglieder geschlossen verhaftet werden.

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