Donnerstag, 25. April 2024
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Ärztin verlor Job – sie nahm Gesetz zu wörtlich

Ärztin verlor Job – sie nahm Gesetz zu wörtlich

Rechtsblinde Richter in Corona-Zeiten (Symbolfoto:Shutterstock)

Es geschah in dem Land, über dem einem Werbeslogan zufolge “die Sonne lacht” – Südbaden. Jetzt könnte sogar ganz Deutschland über Südbaden lachen – oder sich die Augen reiben? Das war geschehen: Eine praktizierende Ärztin aus Lahr hatte, wie viele andere auch, nicht in den Chor ihres Berufsstandes mit eingestimmt, das aufgetretene Coronavirus Sars-CoV2 sei einer verheerenden Massenerkrankung mit zwingend tödlichem Ausgang ähnlich der Pest gleichzusetzen. Sie hatte Patienten in ihrer Praxis und die Menschen außerhalb stattdessen zu Ruhe und Gelassenheit gemahnt. Und, noch schlimmer: Als Veranstalterin hatte sie jeden Samstag auf einem städtischen Platz allen die Möglichkeit gegeben, quasi unter dem “Auge des Gesetzes” zu sagen, was sie in der schlimmen Corona-Zeit bewegte.

Die Teilnehmer waren froh, dort andere Leute zu sehen und sogar mit ihnen sprechen zu dürfen, weil das in Gaststätten und zu Hause kaum mehr möglich war. Die Ärztin ließ aber nicht nur andere sprechen, sondern tat es auch selbst. Und so blieb es nicht aus, dass sie die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Ermächtigungsgesetz nannte. Diese Einschätzung wiederholte sie auch in einer Zeitungsanzeige, die sogar von noch mehr Menschen gelesen wurde, als sich auf den samstäglichen Zusammenkünften versammelt hatten. Das Merkel-Zitat „Das geht natürlich gar nicht“ hat die Staatsmacht mittlerweile allerdings verinnerlicht – und schlug zurück. Für die Medien vor Ort ein gefundenes Fressen.

Wenn die Begriffe nicht mehr stimmen…

Mit der Verwendung des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“ zog sich die Ärztin den geballten Zorn der Presse und Obrigkeit zu. Zwar wurde über sie kein Berufsverbot verhängt – doch weil sie auch als Polizeiärztin in Teilzeit bei der örtlichen Polizeihochschule tätig war, wurde sie von “Kretsch-Land” Baden-Württemberg prompt gefeuert. Ihre Kündigung erhielt sie, weil sie durch Verwendung des Begriffs “Ermächtigungsgesetz” den heutigen Gesetzgeber mit dem Dritten Reich gleichgesetzt habe. Gegen die Kündigung unter dieser fadenscheinigen Begründung erhob die Medizinerin Klage und begehrte ihre Weiterbeschäftigung. Beides wurde unverzüglich abgeschmettert, weshalb sie Berufung beim Landesarbeitsgericht Freiburg einlegte. Doch auch diese wurde von der 10. Kammer zurückgewiesen (ich kenne dieses Gericht, bis zum Rentenbeginn gehörte ich selbst dort der 11. Kammer an). Revision ließ das Gericht nicht zu.

Dieses eklatante Fehlurteil zeigt, wie die Rechtswissenschaft hierzulande immer mehr politisiert wurde. In meiner Ausbildung galt noch der geflügelte Lehrsatz “Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung”. Dieser Grundsatz, beim Verfassen eines Urteils entsprechende Rechtsgrundlagen heranzuziehen, wurde hier jedoch ganz offensichtlich sträflich verletzt. Denn die Einordnung des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“ und seiner Diktion wurde von den Richtern exakt ins Gegenteil verkehrt. Lesen und staunen Sie selbst:

Erhellendes zur Vor- und Rechtsgeschichte

Am 24. März 1933 beschloss der Reichstag kein „Ermächtigungsgesetz“ – denn jenes Mach(t)werk, das die bis dahin formal noch bestehende, demokratische Weimarer Reichsverfassung änderte, hieß “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”. Mit ihm wurde beschlossen, dass Gesetze fortan auch durch die Reichsregierung erlassen und geändert werden können, nicht mehr nur durch das gewählte Parlament, den Reichstag. Das Wort “Ermächtigung” kam in jenem Gesetz an keiner Stelle vor. Ähnliche Gesetze waren zuvor schon in der Weimarer Republik verabschiedet und angewendet worden. Umso bemerkenswerter erscheint da beispielsweise dieser fünfseitige Kommentar aus jüngerer Zeit (stellvertretend für viele weitere), in dem der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ 46-mal verwendet wird – obwohl er im Urtext gar nicht vorkommt.

Ganz anders der Wortlaut des umstrittenen Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das die Ärztin kritisierte: In ihm finden sich die Begriffe “ermächtigt” und “Ermächtigung” 70- (siebzig) mal! Des weiteren enthält er die Begriffe “Verpflichtung” 50-mal, “Anordnung” 39-mal, “Verbot” 34-mal und “Untersagung” 12-mal. Das Wort “erlaubt” findet sich in ihm null mal. Rekordhalter des Reglementierungs-Wortschatzes sind also die Ermächtigungen im IfSG. Und ausgerechnet dieses Werk soll nicht so genannt werden dürfen, wie es seinem Regelungszweck entspricht? Dass uns die Legislative bei ihrem Wirken Rätsel aufgibt, ist nicht neu. Aber nun auch die Judikative? Mein Glaube an die Rechtsprechung hat mit dem Freiburger Fehlurteil jedenfalls schwer gelitten.

Eklatantes Fehlurteil

Wenn sich schon Richter nicht bewusst sind, was sich in den unterschiedlichen Gesetzen so alles “versteckt” (oder auch nicht) – wie soll dann der einfache Bürger wissen, was er noch sagen darf und was nicht? Sind wir schon wieder so weit, uns ganz genau überlegen zu müssen, was wir noch sagen können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen? Klar ist: Dass nicht alles jeder tun und lassen darf, was er oder sie immer gerade will, ist in Ordnung. Doch wenn das Wort “Ermächtigungsgesetz” auf den Index gestellt wird, ist es nicht mehr weit, bis auch das Denken reglementiert und abgestraft wird. Dient das “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“, wie das Infektionsschutzgesetz offiziell heißt, am Ende etwa gar nicht seinem erklärten Zweck – sondern vielmehr der Bekämpfung von Menschen, die nicht der gesetzten “Norm” der Herrschenden entspricht?

Wäre ich von dem Urteil betroffen, würde ich Nichtzulassungsbeschwerde erheben – in der Hoffnung, dass die Richter am Bundesarbeitsgericht das “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” (vulgo Ermächtigungsgesetz) und das Infektionsschutzgesetz (vulgo faktisches Ermächtigungsgesetz, das Minister und Behörden zu Vollmachten ermächtigt, die eigentlich nur den Parlamenten zusteht) besser kennen und beurteilen können als die Freiburger Jurisprudenz. Und die zum einzig richtigen Ergebnis kommen, dass die besagte Lahrer Ärztin wohl kaum das menschenverachtende Regime des Nationalsozialismus verharmlosen oder die Bundes- und Landesregierungen von heute mit der Naziherrschaft gleichstellen, sondern auf eine bedenkliche Fehlentwicklung unserer Demokratie hinweisen wollte.

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

7 Antworten

  1. Anscheinend gibt es noch Juristen die Denken können. Diese sollten sich Zusammenschließen und ENDLICH aktiv werden.

  2. Sie hat diese Republik nicht mit dem dritten Reich gleichgesetzt, sie hat lediglich festgestellt, dass wir im vierten Reich leben.

  3. Leider war die Justiz zu allen Zeiten Handlanger der Diktatoren.Und das wird leider auch so bleiben.Von dort Hilfe gegen die Diktatur zu erwarten ist aussichtslos.

  4. Wenn die Damen und Herren mal ihre Augen auf machen würden, dann würden sie sehen, daß es SEHR VIELE PARALLELEN zu damals gibt! Wer die Vergangenheit einigermaßen kennt, und auch zwischen den Zeilen liest, kann und wird es merken!! Ich bin KEIN Nazi aber ich kann es sehr gut sehen!!

  5. Man sollte sich mal die Doku “Europa – die letzte Schlacht” ansehen.
    Da kann man noch lernen, wie heftig wir WIRKLICH verarscht wurden (und werden)!