Alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich

Alle Menschen sind vor dem Gesetz nicht gleich

Verfassunganspruch und Wirklichkeit klaffen selbst bei den unveränderlichen Grundrechtsklauseln des Grundgesetzes eklatant auseinander (Foto:Imago)

Im ersten Satz von Artikel 3 Grundgesetz heißt es: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” Der Verfassungstext verspricht also Gleichheit. Die politische Praxis aber liefert mitunter den Gegenbeweis. Nicht, weil das Grundgesetz lügt, sondern weil in der öffentlichen Debatte zunehmend so getan wird, als könne jeder, der über Verfassungsfragen spricht, zugleich bestimmen, was „gleiche Behandlung“ bedeutet – ohne Gesetz, ohne Urteil und ohne entsprechendes Mandat. Wenn Juristinnen wie Frauke Brosius-Gersdorf oder ehemalige Kanzlerkandidaten wie Armin Laschet in Talkshows erklären, an welchen parlamentarischen Gremien die AfD beteiligt werden dürfe und an welchen nicht, dann sprechen sie nicht als Gesetzgeber. Sie sprechen auch nicht als Bundesverfassungsgericht. Sie äußern eine politische beziehungsweise rechtliche Auffassung. Diese Auffassung wird dadurch jedoch nicht zur verbindlichen Norm.

Das ist mehr als eine Stilfrage. Es berührt die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Gesetze entstehen durch parlamentarische Beratung und Beschluss, gegebenenfalls mit Zustimmung des Bundesrates, sowie durch anschließende Ausfertigung und Verkündung. Die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes aber obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich darf jeder Politiker, jeder Jurist und jeder Bürger seine Auffassung zum Grundgesetz öffentlich vertreten. Niemandem wird das Recht genommen, laut nachzudenken oder politische Forderungen zu formulieren. Was jedoch nicht daraus folgt, ist die Befugnis, aus einer persönlichen Interpretation eine verbindliche Regel zu machen. Wer dieses Verfahren überspringt und seine eigene Interpretation wie eine bereits geltende Regel behandelt, erzeugt eine faktische Ungleichheit: Die einen dürfen Gesetze machen, die anderen dürfen sie nur befolgen; und dazwischen stehen jene, die so tun, als könnten sie beides zugleich – ohne dazu gewählt worden zu sein, ohne Richterrobe und ohne die Kompetenz, aus ihrer persönlichen Interpretation eine verbindliche Norm zu machen.

Scheinbare Norm in der Wahrnehmung des Publikums

Besonders wirksam kann eine solche Umdeutung durch die Rahmung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden. Sendungen wie die von Markus Lanz im ZDF oder von Caren Miosga in der ARD greifen solche Positionen auf und vermitteln sie einem Millionenpublikum; was als persönliche Auffassung eines Politikers oder Juristen beginnt, kann durch mediale Wiederholung den Anschein einer allgemein anerkannten verfassungsrechtlichen Vorgabe gewinnen. Aus einer Meinung wird auf diese Weise in der Wahrnehmung des Publikums eine scheinbare Norm. Genau darin liegt das Problem: Nicht jede öffentlich vorgetragene Interpretation des Grundgesetzes ist bereits geltendes Recht. Und nicht jede Interpretation, die von prominenten Personen vertreten und von großen Medien verbreitet wird, besitzt deshalb höhere Verbindlichkeit als eine andere.

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Deshalb gilt im Ergebnis leider: Alle Menschen sind vor dem Gesetz eben nicht gleich. Nicht, weil Artikel 3 GG dies bestimmt, sondern weil der Anspruch auf Gleichheit in der politischen Praxis dort ausgehöhlt werden kann, wo zwischen geltendem Recht und persönlicher Interpretation nicht mehr unterschieden wird. Die Verfassung bietet den Maßstab, und die Demokratie bietet das Verfahren. Beides wird unterlaufen, wenn private oder politische Meinungen als öffentliche Normen behandelt und durch mediale Dauerwiederholung mit dem Anschein allgemeiner Verbindlichkeit versehen werden. Wenn politische Akteure die beschriebene Kompetenzüberschreitung begehen, kann der Verfassungsschutz nicht einfach gegen sie einschreiten, weil er selbst Teil der staatlichen Exekutive ist und nicht über der politischen Staatsleitung steht. Der Verfassungsschutz kann daher nicht gegen diejenigen politisch Verantwortlichen agieren, die ihm gegenüber weisungsbefugt sind.

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8 Kommentare

  1. @Der Verfassungstext verspricht also Gleichheit.
    ja – aber für die Linken sind nur die gleich, die ihnen zu diensten sind – alle anderen sind gleicher !
    Vgl. Animal farm von Orwell !

  2. Es gilt Begrifflichkeiten mit der nötigen Trennschärfe zu definieren und zu verstehen. Wir haben „Gleichstellungsbeauftrage“ – ein Unding! Ich kann nicht „Gleichstellen“ was unterschiedlich ist. Ich kann aber sehr wohl gleichbehandeln. Wohin die „Gleichstellung“ führt sehen wir tagtäglich: Privilegienhandel, Extrawürste, Festschreibung der Opferrolle für diverse Gesellschaftsgruppen – außer für die Deppen, die den ganzen Scheiß bezahlen dürfen… .

  3. Alle sind gleich, manche sind gleicher und einige sind noch gleicher! Mir hat mal ein junger Richter gesagt: „Hier bei mir bekommen sie ein Urteil, mit Recht hat das nichts zu tun!“ Das Problem ist die Auslegung des Gesetzes. Und genau daran forschen ja so viele Juristen. Es wird solange von den Professoren/innen an den Unis interpretiert und verschwurbelt, bis man ein Gesetz so oder so deuten kann. Wir als Bürger sind hilf- und machtlos, denn die die richten haben die Deutungshoheit. Bei uns erschleicht sich das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmen kann, aber mangels Fachkenntnis sind wir denen ausgeliefert, die über dem Gesetz stehen.

  4. Artikel 146 GG bedeutet: Wäre das GG tatsächlich eine Verfassung, wäre es am Tage seines Inkrafttretens ungültig geworden.

    „Let that sink in!“
    😜

  5. Artikel 20 GG

    (2) ALLE STAATSGEWALT GEHT VOM VOLKE AUS…

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben ALLE DEUTSCHEN das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

    ,,Wenn einzelne durch Verzicht auf Fortpflanzung aus der Evolution ausscheiden möchten, dann ist das deren gutes Recht. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Fortpflanzungschancen anderer Mitglieder ihrer Population zu verschenken, und schon gar nicht haben Politiker das Recht, eine multikulturelle Gesellschaft zu verordnen. Sie verstoßen damit gegen das ihnen übertragene Mandat, die Interessen ihres Volkes wahrzunehmen. Will man helfen, dann muß man es auf andere Weise tun, zum Beispiel indem man nach bestem Können darauf hinwirkt,daß sich die Verhältnisse in den Ursprungsländern der Einwanderer politisch und wirtschaftlich bessern. “

    ,,Eine verantwortliche Regierung trägt auch für Krisenzeiten Vorsorge. Die unkontrollierte Bevölkerungsvermehrung in der dritten Welt wird in absehbarer Zeit zu katastrophalen Zuständen führen. Wenn wir nicht in den Strudel zunehmender Verelendung hineingerissen werden wollen, dann muß sich Europa bis zu einem gewissen Grade abschotten. Nur wenn sich die europäische Völkergemeinschaft auf diese Weise erhält, wird sie auch weiter in der Lage sein, nach ihren humanitären Idealen zu leben und damit auch anderen zu helfen.“

    Professor Dr Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Genetiker und evolutionärer Verhaltensbiologe

    ,,Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
    Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

    ,,Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.
    Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“

    -Hans Herbert von Arnim, Staatsrechtler

    „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (…) Völker sind (biologisch und kybernetisch) lebende Systeme höherer Ordnung mit voneinander verschiedenen Systemeigenschaften, die genetisch und durch Traditionen weitergegeben werden. Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist daher bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart in seinem Wohngebiet. Die Achtung vor anderen Völkern gebietet ihre Erhaltung, nicht aber ihre Einschmelzung („Germanisierung“).“

    -Heidelberger Manifest von mehrereren Heidelberger Universitätsprofessoren 1981

    ,,Jegliche Praxis oder Politik die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale,ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Umsiedlung und/ oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern, oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“

    -UN ,,Menschenrechts-“kommission vom 17.4.1998

    °°°°°°°°°

    “Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.”

    -Ernst Jünger, ,,Der Waldgang“

  6. FRITZILETTO denkt ja auch, daß er ,,gleicher“ ist als das ,,gemeine Volk, seine faulen Untergebenen“…

    „Kriegstreiber! Pinocchio!“ Merz bei Wahlkampfauftritt gnadenlos ausgepfiffen

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