Freitag, 26. April 2024
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Am Beispiel Oliver Janichs zeigt sich die deutsche Zwei-Klassen-Gesinnungsjustiz

Am Beispiel Oliver Janichs zeigt sich die deutsche Zwei-Klassen-Gesinnungsjustiz

“Verschwörungstheoretiker” Oliver Janich (Foto:ScreenshotYoutube)

Die kürzlich verhängte Haftstrafe für den Prügel-Polizisten von Wurzen, der als typischer Vertreter der grassierenden Polizeigewalt gegen die diversen sächsischen Corona-Demonstrationen und Protestspaziergänge zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3.000 Euro verurteilt worden ist, ist zwar ein wichtiges Signal, doch sie fiel bei weitem zu milde aus. Dass Florian W. dafür, dass er im Mai 2021 nach einem Montagsspaziergang einen wehrlosen Bürger unvermittelt angegriffen und körperlich massiv attackiert hatte, derart glimpflich davonkam, zeigt die bizarre Unverhältnismäßigkeit der deutschen Justiz. Denn während reale, erwiesene willkürliche Polizeigewalt – die man durchaus als eine Form von Staatsterror bezeichnen darf – mit eher symbolischen Strafen geahndet wird, zieht der Staat bei jenen, die seine Repräsentanten lediglich bedrohen – und selbst dies nur mutmaßlich! – alle Register und greift umso brachialer durch.

Das bedenkliche Bias der Strafverfolgungsbehörden zeigt der Fall des regierungskritischen Autors Oliver Janich. Nach über drei Monaten Untersuchungshaft in seiner philippinischen Wahlheimat, wo er auf unklare und dubiose Vorwürfe hin nach Veranlassung deutscher Behörden festgenommen worden war, wurde der Janich Ende November per Strafbefehl der Generalstaatsanwaltschaft München zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese warf ihm „Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Belohnung und Billigung von Straftaten, Beleidigung und üble Nachrede“ vor – alles Delikte, für die bei deutschen Haltungsmedien (und, geht es nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, künftig auch im öffentlichen Dienst) die Devise “schuldig bei Verdacht” gilt. Janich soll unter anderem im Internet dazu aufgerufen haben, US-Präsident Joe Biden und den Milliardär George Soros zu “hängen”. Zudem soll er die standrechtliche Hinrichtung sämtlicher Regierungsmitglieder in Bund und Ländern befürwortet haben.

Vier Monate U-Haft auf den Philippinen entsprechen 12 Monaten in Deutschland

Janich selbst konnte die aus dem Zusammenhang gerissenen Anschuldigungen gegen sich auch sachlich plausibel widerlegen. Dem Jagdfieber der Behörden im fernen Bayern, wo Janich – nach dem Motto “volles Programm, denn viel bringt viel” auch gleich noch als “Rechtsextremist” und “Antisemit” eingestuft wird, tat dies jedoch keinen Abbruch: Sie waren es, auf deren Betreiben hin Janich am 17. August von einem philippinischen Spezialkommando verhaftet wurde, als sei er ein international gesuchter Drogenbaron, Auftragskiller oder sonstiger Schwerkrimineller. Seither schmort Janich unter Bedingungen, die in der EU die Menschenrechtskommissionen auf den Plan riefe, in einem philippinischen Abschiebegefängnis aus.  Janich selbst zeigte sich zwar bis zuletzt ungebeugt und ungebrochen, stimmte der Bewährungsstrafe nun aber trotzdem notgedrungen zu. Dies allerdings nur, wie er betonte, “um mein Martyrium zu beenden und bei meiner schwangeren Verlobten sein zu können.” Denn: “Um nichts in der Welt möchte ich die Geburt meines ersten Kindes verpassen!“, erklärte er aus der Haft. Um eine reine Bewährungsstrafe handelt es sich de facto in Janichs Fall sowieso nicht – denn die von ihm auf den Philippinen abgesessenen vier Monate U-Haft entsprächen in Deutschland – umgerechnet – gut und gerne 12 Monaten. Diese müssen der Bewährungsstrafe als faktische Freiheitsstrafe somit also noch zugerechnet werden.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ließ verlauten, dass man mit der Zustellung des Strafbefehls auch die Aufhebung des Haftbefehls beantragt habe. Deshalb bedürfe es „auch keiner Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in dieser Sache”. Anscheinend spekuliert man hier zynisch und menschenverachtend, mit hämischem Grinsen darauf, dass die Philippinen Janich irgendwann, wann es ihnen beliebt, eben aus eigenem Antrieb freilassen werden – denn auf den Philippinen existiert überhaupt kein Haftbefehl gegen ihn. Noch ist unklar, ob die Philippinen eine Abschiebung Janichs nach Deutschland betreiben werden.

Opfer kafkaesker Umstände

Janich, dem bereits diplomatisches beziehungsweise rechtliches Gehör teilweise versagt worden war, wird durch all diese über seinen Kopf hin kafkaesk getroffenen (oder unterbleibenden) Entscheidungen weiterhin in nervenzermürbender Ungewissheit gehalten und zum Bürger zweiter Klasse gestempelt, um dessen Los sich die Behörden seines Heimatland keinen Deut scheren. Kein Wunder: Gelten hierzulande ja Dissidenten, “Delegitimierer” und als Staatsfeinde bezichtigte Personen inzwischen nicht selten als juristisches Freiwild.

Nicht nur im Vergleich mit dem Brutalo-Polizisten Florian W., sondern auch im laxen Umgang mit linksextremer Gewalt und der aktuellen Verhätschelung von Klimaterroristen zeigt Janichs Fall einmal mehr die pervertierten Prioritäten des deutschen Rechtsstaates: Aufgrund einer fadenscheinigen Anklage wird ein Mann am anderen Ende der Welt verhaftet, monatelang eingekerkert und dann in Abwesenheit verurteilt, mit der erpresserischen Erwartung, sich dem Diktum zu fügen. Die Tatsache, dass Janichs Aufenthaltsort den deutschen Behörden vor seiner Verhaftung bekannt war, bei ihm keinerlei Fluchtgefahr bestand und er auch jederzeit für eine Vernehmung zur Verfügung gestanden hätte, spricht zudem für sich – und auch, dass man sich stattdessen für eine filmreife Inszenierung seiner Verhaftung durch die Behörden eines fernöstlichen Schwellenlandes entschied. Aber mit filmreifen Inszenierungen kennen sich die Sicherheitsbehörden in diesem Land ja aus; der Operetten-Putsch gegen die Rollator-Reichsrentner lässt grüßen! Es bleibt somit nun abzuwarten, ob Janich wenigstens weiterhin auf den Philippinen und damit in seiner Wahlheimat bleiben darf, wo er seit 2016 offiziell gemeldet ist und sich seither nicht das Geringste zuschulden kommen ließ.

9 Antworten

  1. bei mir stand mal in so einem Wisch vor 30 Jahren: das fahren eines solchen Autotyps läßt auf ein hohes Einkommen schließen, deshalb legt der Herr Hochwohlgeborene Richter 1500 DM fest, zu zahlen an irgendeinen von dem hohen Gericht definierten Kinder E.V. ich habs nie nachgeprüft aber mir schien es war die Kaffeekasse von denen. Ein Freispruch 2. Klasse nennt man das. Jedenfalls um die Sache gings nicht, es ging nur darum ob ich Geld habe oder nicht. Seidem weiß ich was diese Genossen orientierte Justiz meint und die 1500 habe ich mir mit Zinseszins wieder geholt, das können Sie mir glauben. Wenns um’s Prinzip geht, kann ich genauso blöde wie die…

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  2. @Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft
    nicht vergessen – die sind weisungsgebunden !
    Das ist Söder und sein Innenminister, die da hämisch grinsen !

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  3. Janich sitzt ganz sicher nicht am anderen Ende der Welt wegen des langen Armes der Bundesregierung im Knast. Wie richtig bemerkt wird, gab es keinen Haftbefehl vor Ort und wohl auch keinen internationalen Fahndungsaufruf. Die Motive für die Verhaftung liegen damit entweder im Aufenthaltsland oder bei einem bisher nicht bekannten Akteur, der diesen einen Grund gab, aktiv zu werden.

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    1. Teile Ihre Meinung.
      Ich tippe auf einen langen Arm der Freimaurer.
      Janich sollte in jener Stunde ein Interview über die Freimaurerei generell mit A1 führen.
      PH ist ganz in deren Hand.

      Nicht ganz klar ist auch Janichs Nachsicht zum Nebenbuhler.
      Es hätte nur einer Meldung bei der örtl. Polizei wegen Bedrohung bedurft und der fliegt sofort aus dem Land.

      Eines haben alle Pubizsten gemeinsam. Sie verstehen alles besser, scheitern aber bei sich selbst, wenn es um die Probe aufs Exempel geht.

  4. “Nach über drei Monaten Untersuchungshaft in seiner philippinischen Wahlheimat, wo er auf unklare und dubiose Vorwürfe hin nach Veranlassung deutscher Behörden festgenommen worden war…”

    Eine wichtige Info für alle potentiellen Auswanderer! Ich hatte die Filis durchaus im Visier.
    Ich hatte nach Duterte, der die Ungevaxxten erschießen wollte, Hoffnung auf mehr Freiheit.

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  5. Ich frage mich, mit welchen Zahlungen und Druckmitteln der Schurkenstaat Deutschland die Philippinos zur Kooperation bringt.
    Okay, der vorherige Vorturner Duterte wollte ja auch Coronaregelbrecher erschießen lassen, was auch da für sich spricht.
    Dennoch: Deutschland ist bereits seit Jahren nur noch ein bevormundendes, arrogantes, repressives Drecksloch, das von Ländern, die sich noch für zivilisiert halten, eigentlich nur verächtlich und herablassend abgewiesen zu werden hat.
    Letztlich aber gibt diese Rechtsbeugung, ebenso das Verbrechen an Ballweg, ganz klar Aufschluß:
    Deutschland wird, ohne neuerliche Besetzung und Auflösung, niemals normal werden.
    Man braucht auf keine Erpressung eingehen, Absprachen werden nicht eingehalten, das Ergebnis von Kooperation mit dem, was man noch Behörden nennt, ist noch schlimmer, als wenn man sich völlig verweigert.
    Meine Verachtung für alles, was mit Staaten zusammenhängt, wird immer unermeßlicher!

  6. Irlmaier – „Wenn die ganze Lumperei aufkommt, steht das Volk auf mit den Soldaten. Dann wird jeder, der ein Amt hat, an der nächsten Laterne oder gleich am Fensterkreuz aufgehängt.„