BGH-Urteil zum Weimarer Familienrichter Christian Dettmar: Eine weitere Erschütterung des Rechtsstaats

BGH-Urteil zum Weimarer Familienrichter Christian Dettmar: Eine weitere Erschütterung des Rechtsstaats

Nunmehr rechtskräftig verurteilt: Der ehemalige Weimarer Familienrichter Christian Dettmar (Foto:Imago)

Gestern vollendete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die berufliche Vernichtung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar. Dieser hatte es im April 2021 gewagt, an zwei Schulen die völlig absurde und durch keinerlei wissenschaftliche Grundlage gedeckte Maskenverordnung zu kippen, die die Thüringer Landesregierung schon Kindern aufgezwungen hatte. Dettmar tat dies leider mit für einen Richter inakzeptablen und unrechtmäßigen, zumal von offensichtlicher Befangenheit und inferenter Voreingenommenheit getragenen Methoden; er wollte aber im Ergebnis dennoch das Richtige und stand, erst recht mit dem Wissen von heute, fraglos auf der richtigen Seite. Insofern war klar, dass er nicht straffrei davonkommen würde; die ausgeurteilten, nunmehr rechtskräftig gewordenen zwei Jahre auf Bewährung jedoch, die den über 60-Jährigen nun sein Richteramt und sämtliche Pensionsansprüche kosten, sind eine bei weitem zu extreme und drakonische Strafe.

Für die wenigen Weimarer Kinder, deren Nachnamen mit den in Dettmars richterliche Zuständigkeit fallenden Anfangsbuchstaben begannen, währte die durch Dettmar hingedrechselte Urteile gewonnene Freiheit nur äußerst kurz: Bereits das Oberlandesgericht hob damals das Urteil unverzüglich wieder auf, weil nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht über die Coronaschutzmaßnahmen zu entscheiden habe. Damit aber nicht genug: Parallel begann ein juristischer Spießrutenlauf gegen Dettmar, dem “Rechtsbeugung” vorgeworfen wurde. Mit – natürlich wirkungsvoll medial kommunizierten – polizeistaatlichen Aktionen (sein Haus und seine Amtsräume wurden durchsucht, Computer und Akten beschlagnahmt), die gegenüber Vertretern des eigentlich bewusst unabhängigen Richterstandes in der BRD-Geschichte ihresgleichen suchen, wurde Dettmar in den Rang eines Staatsfeindes erhoben – für die einen ein Held und Märtyrer, für die anderen ein Querdenker und Schwurbler, an dem das autoritäre Corona-Regime ein Exempel statuieren wollte.

Mantel des Verschweigens über die sachliche Berechtigung

Als der Corona-Spuk vorüber war, sich der Mantel des Verschweigens über die Untaten und Unrechtsmaßnahmen breitete und unabhängige Studien längst die Sinnlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen an Schulen erwiesen hatten, gegen die Dettmar ein Zeichen setzen wollte, begann der Vergeltungsschlag des Systems gegen den abtrünnigen Richter – ausgeführt von seinen eigenen Berufskollegen: Im August 2023 verurteilte ihn das Erfurter Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung; als Begründung wurde angeführt, Dettmar habe seine damalige Verfügung bereits entschieden, noch bevor die Ergebnisse der Gutachter vorgelegen hätten. Zudem habe er bewusst solche Gutachter herangezogen, die als Kritiker der Coronamaßnahmen bekannt waren. Seine anschließende Berufung wurde ebenfalls verworfen – woraufhin Dettmar mit seinen Strafverteidiger Gerd Strate und Peter Tuppat Revision zum BGH einlegte. Dasselbe tat auch die Staatsanwaltschaft, der das Erfurter Urteil zu niedrig war; sie wollte Dettmar hinter Gittern sehen.

Der BGH wies gestern nun beide Revisionsanträge zurück; das Urteil gegen Dettmar wurde rechtskräftig. Ihm bleibt zwar noch die Verfassungsbeschwerde und theoretisch der spätere Gang zum Europäischen Gerichtshof; doch beides ist von geringen Erfolgsaussichten gekrönt. Damit ist ihm die Entlassung und der Verlust seiner Pension sicher – und das letztlich nur, weil er einen Mut und eine Berufsauffassung gezeigt hat, die all seine regierungshörigen Kollegen beschämen müsste, wenn sie noch einen Funken Anstand hätten. Denn aus der rückschauenden Perspektive von heute ist festzuhalten, dass es damals eigentlich noch viel mehr Richter seines Schlages hätte geben müssen, die unter Ausschöpfung der gesetzlichen und rechtlichen Möglichkeiten hätten gegen die Corona-Willkür tätig werden müssen.

Faktisches Staatsverbrechen

Allerdings – und hier muss man Dettmar klar tadeln – hätte dies geschehen müssen, ohne dabei so offensichtlich parteiisch und voreingenommen vorzugehen. Dass er sich formal ins Recht gesetzt hat mit der von ihm gewählten Vorgehensweise, steht außer Zweifel – und dies überschattet den durchaus honorigen Versuch, sich mit einem menschenfeindlichen und völlig außer Kontrolle geratenen System anzulegen, das sich damals unbegrenzte Macht anmaßte, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt genaue Kenntnisse über das Ausmaß, die wahre Gefährlichkeit des Corona-Virus oder die Wirksamkeit der Maskenpflicht zu haben, und das eine systematische Kindeswohlgefährdung als faktisches Staatsverbrechen betrieb.

Es spricht für sich, dass diese materiell-rechtliche, inhaltliche Bewertung von Dittmars Absichten vom BGH so gut wie gar nicht mehr gewürdigt wurde; der BGH bezog sich fast nur auf die verfahrensrechtlichen Fehler, die so schwer wiegen würden, dass es letztlich irrelevant sei, ob die Beendigung der Kindswohlgefährdung Dettmars tatsächliche Motivation gewesen sei und wie glaubhaft der Inhalt der von ihm eingeholten Gutachten sei. Das klang zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen den Familienrichter noch ganz anders; als der politische und justizielle Konsens noch besagte, dass die Infektionsmaßnahmen an Schulen wissenschaftlich fundiert und begründet waren, womit Dettmar mit seiner Verfügung gezielte Sabotage an der allgemeinen Gesundheit verübt hatte. Jetzt, da diese Sichtweise absolut nicht mehr zu halten ist und feststeht, dass Dettmars damalige Einschätzung (wie auch die der von ihm damals gezielt eingeholten Gutachten) im Ergebnis völlig korrekt war, erklärt man die Motive des Angeklagten für nebensächlich und moniert allein seine verfahrensrechtlichen Fehler.

Unnötigerweise ins Unrecht gesetzt

Wie gesagt: Tatsächlich kann man Dettmar den Vorwurf nicht ersparen, sich mit dem gezielten und vor allem nachverfolgbaren Herauspicken von Gutachtern, die seine bereits feststehende Rechtsauffassung stützen würden, angreifbar gemacht zu haben. Allerdings wurde hier von Dettmars Anklägern und Richtern übersehen, dass es für eine Rechtsbeugung nicht ausreiche, dass ein Richter möglicherweise schon im Vorfeld einer Verhandlung eine bestimmte Meinung zu dem betreffenden Thema habe; dies dürfte realistischerweise sogar der Normalfall sein. Und: Solange gerade ein für Abwendung von Kindeswohlgefährdung von Amts wegen zuständiger Familienrichter  in der Sache eine feste Überzeugung habe, die nicht völlig unvertretbar erscheine, kann er sich um jedes Verfahren bemühen, wenn er es nur in zulässiger Weise entscheidet, worauf der Bochumer Rechtsanwalt Christian Moser bereits im August 2023 in einem Fachaufsatz hinwies. Moser betonte darin auch, dass es eben nicht ausreiche, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht den Standpunkt verträten, dass Dettmar als Familienrichter in der Sache gar nicht zuständig gewesen sei und die Verfahren willkürlich in seine Zuständigkeit gezogen habe.

Zwar könne man in der Tat die Auffassung vertreten, dass nur das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht zu entscheiden gehabt hätte; dies reiche aber dennoch nicht aus, um Dettmar wegen Rechtsbeugung zu verurteilen. Hierzu hätte, argumentiert Moser, die Zuständigkeit des Familiengerichtes unvertretbar sein müssen, – was aber nicht der Fall sei. Bis zu dem inkriminierten Beschluss sei in Rechtsprechung und Literatur die Frage völlig offen gewesen, ob der hier einschlägige Paragraph 1666 BGB, auf den sich Dettmar bei seinem Urteil berufen hatte, in solchen Fällen anwendbar sein könne. Die Rechtsnorm dieses Paragraphen sieht vor, dass Familienrichter bei Kindswohlgefährdung eben auch Anordnung gegen Dritte treffen darf, wobei es unerheblich ist, wie der Richter von dem Verdacht auf Kindswohlgefährdung Kenntnis erlangt. Das nunmehrige “brachiale Vorgehen“ gegen Dettmar, das in der deutschen Nachkriegsjustiz seinesgleichen suche, habe, so Moser weiter, ganz offensichtlich den Sinn, „jegliche rechtliche Aufarbeitung der seinerzeitigen Corona-Maßnahmen zu unterbinden, um die damaligen Entscheidungsträger zu schützen“. Dabei würden die „stromlinienförmigen Juristen“ auch nicht vor massivster Einschüchterung zurückschrecken.

Was bei Dettmer beweisbar war, ist in Deutschlands linksgrüner Justiz gang und gebe

Im Einzelnen erscheinen die Dettmar zur Last gelegten Vorwürfe durchaus schwerwiegend. Die Absprachen über seinen privaten Mailaccount mit Gutachtern und von ihm aktiv ausgewählten “Beschwerdeführern“ unter den Eltern der betreffenden Kinder; seine Verweigerung rechtlichen Gehörs gegen die Gegenseite; seine Formverstöße und unvollständigen Beweisanträge sowie die eigene Nähe zu Corona-Aktivisten – all das sieht nicht gut aus und stützt den Anschein einer lupenreinen Befangenheit, auch wenn er für das Richtige eintrat.  Das Außergewöhnliche ist in diesem Fall nicht diese Voreingenommenheit und Ergebnisorientierung selbst, sondern eher, dass sie hier aufgeflogen ist – weil sich Dettmar aus unerfindlichen Gründen anscheinend nicht die geringste Mühe machte, die Beweise dafür zu vernichten oder erst gar nicht aktenfest entstehen zu lassen. Vielleicht glaube er auch schlicht, sie kämen ohnehin nie ans Licht – was ohne die präzendenzlosen Hausdurchsuchungen und den geradezu inquisitorischen Fahndungseifer seiner Ankläger auch nie passiert wäre.

Denn: Glaubt wirklich irgendjemand in diesem Land, dass nicht auch unzählige andere Urteile heute, in dieser ideologisch verseuchten Republik, mit exakt derselben richterlichen Voreingenommenheit und ähnlichen Mauscheleien, Tricksereien und Absprachen vorangetrieben werden und schließlich zustandekommen, mit denen Dettmar hier (aus durchaus honorigen Motiven) vorging? Der Unterschied ist allein der, dass man sich dort mutmaßlich nicht so arglos oder blöde dranstellt und weder Mailverkehr noch sonstige Beweise hinterlässt (oder dass dort dann eben keine Durchsuchungen stattfinden). Aber haarsträubend tendenziöse Richtersprüche einer veritablen Gesinnungsjustiz, die etwa 1.500 Euro Geldstrafe für die Bezeichnung Luisa Neubauers als “verwöhnte Göre” verhängen oder 7.000 Euro für die Titulierung Nancy Faesers als “aufgedunsene Dampfnudel”, jedoch die Beschimpfung Alice Weidels als “Nazi-Schlampe” straffrei stellen, zeugen von keiner geringeren Voreingenommenheit und auch hier ist davon auszugehen, dass – dann eben unbemerkt von der Öffentlichkeit – die entsprechenden Gerichte mit den betreffenden Verfahren befasst werden, um die gewünschten Entscheidungen zu ermöglichen. Die skandalöse de-facto-Privat-Aburteilungsstelle von Abmahnkönigin Marie-Agnes Strack-Zimmermann beim sachlich und örtlich gar nicht zuständigen Amtsgericht Rheine; die Auswahl der Senate, die Björn Höcke und AfD als rechtsextrem oder unauffällige Aussagen als “Nazi-Parolen” deklarieren; die Untersuchungsrichter, die Razzien bei Habeck-Kritikern abzeichnen oder sogar das Bundesverfassungsgericht, das wunschgemäß Entscheidungen im Regierungssinne durchwinkt: Man kann es nicht beweisen, aber davon ausgehen, dass auch hier “Recht” in bereits vorher gefällten Schubladenurteilen gesprochen wird.

Von wegen richterliche Unabhängigkeit…

So ist es in der deutschen Justiz zum Beispiel auch seit jeher gang und gäbe, dass Gutachter ausgewählt werden, die die bereits feststehenden Urteile stützen – beispielsweise bei den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu den Klimaschutzmaßnahmen oder den Corona-Hilfen der EU. Bloß finden solche Kungeleien eben im Geheimen statt (wenn nicht sogar im Kanzleramt, wo Verfassungsrichter ja bekanntlich regelmäßig zum Dinner einkehren) und nicht, wie bei Dettmar, über private E-Mail-Korrespondenzen, die sich leicht nachverfolgen lassen.

Der BGH begründete seine drakonische Strafe auch damit, dass die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt bleiben müsse. Doch gerade dies ist angesichts der realen Verhältnisse in Deutschland nur noch lachhaft: Die Staatsanwaltschaften sind politisch weisungsgebunden, was an sich schon ein permanenter Skandal und eine Verhöhnung der Gewaltenteilung ist, und auch die Richter sind nur in den allerseltensten Fällen bereit, sich gegen den erkennbaren politischen Willen zu stellen, zumindest in Fällen wie Corona oder Klima, wo eine bestimmte Auffassung geradezu zur Staatsdoktrin erhoben wird. Alleine schon die Besetzung des BGH selbst durch den Richterwahlausschuss, ein von den herrschenden Parteien dominiertes Alibi-Gremium, sorgt für die entsprechende Linientreue im Großen und Ganzen.

Kollektiver Bestrafungs- und Erziehungseffekt

Paradoxerweise dürfte die gestrige Entscheidung der richterlichen Unabhängigkeit im Gegenteil sogar einen Bärendienst erwiesen haben. Denn eine Folge des Feldzugs gegen Dettmar wird sein, dass deutsche Richter künftig noch linientreuer sein werden, dass sie noch mehr nur noch strikt nach den Buchstaben des Gesetzes urteilen werden und und sich bei von ihnen erkanntem Systemunrecht überhaupt keine eigene Rechtsauffassung mehr erlauben werden, die gegen den erkennbaren Willen der Politik verstößt – weil sie nun wissen, dass allzu unerwünschte Urteile womöglich ebenfalls als “Rechtsbeugung” ausgelegt werden und ihnen dann ebenfalls polizeistaatliche Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, öffentliche Demütigungen, tribunalartige Prozesse, die Vernichtung ihrer Reputation und schließlich der Verlust ihrer Position und Pension drohen. Der kollektive Bestrafungs- und Erziehungseffekt durch Einschüchterung wird auch hier greifen und Richter, die eigentlich ihr eigenes Rechtsverständnis (wenn auch natürlich im gesetzlich vorgegeben Rahmen) in ihre Urteile einfließen lassen sollen, werden damit mehr denn je zu bloßen juristischen Exekutoren des politischen Willens.

Dettmar hätte für seine vorsätzlich begangenen Verfahrensverstöße, aber auch für die geradezu stupide fahrlässig in Kauf genommene Offensichtlichkeit seiner wahren Absichten durchaus eine Bestrafung verdient – bei allerdings gleichzeitiger Würdigung, aus ehrenwerten und letztlich sogar wissenschaftlich korrekt begründeten Motiven so gehandelt zu haben, zumal spätestens seit Veröffentlichung der RKI-Files außer Frage stehen muss, dass er auch in der Sache völlig richtig lag.  Zur Ahndung seiner Verfahrensverstöße – im Lichte der Sonderumstände einer Zeit des Unrechts – hätte es eine Geld- oder Bewährungsstrafe unter einem Jahr getan, die ihm sein Richteramt und seine Pension erhalten hätte. Insofern wäre die Rückverweisung an ein Landgericht oder aber Freispruch die adäquate Entscheidung des BGH gewesen. Stattdessen entschied sich der Zweite Senat unter der Vorsitzenden Eva Menges, die bisherige verstörende Hetzjagd von Richtern gegen einen Richter durch ein final statuiertes Exempel zu krönen – mit fataler Signalwirkung auch und gerade in den Justizapparat hinein. Dies war eine Machtdemonstration des politisch-juristischen Komplexes nach innen und außen – und, ähnlich wie bei den Urteilen gegen die Maskenärzte oder die aktuell (im Jahr 2024!) wegen Impfverweigerung im Gefängnis sitzenden Bundeswehrsoldaten, eine späte Rache des Corona-Regimes. Das ohnehin schwindende Vertrauen in den Rechtsstaat ist abermals erschüttert worden.

31 Antworten

  1. @Rechtsstaat
    Einser-Juristen, die das Faustrecht des Regimes vertreten.
    Das war schon immer so – das wie Journalisten auch die Juristen immer die Interessen der herrschenden vertreten – auch wenn es gelegentlich Ausnahmen gibt.
    Das war bei den Hexenverbrennungen der spanischen Inquisition nicht anders als bei den Hugenotten-Morden, bei den Kreuzrittern wie bei den Indianern – und eben jetzt bei den Corona-Verbrechern oder Cum-EX und Wirecard, wo die Haupttäter ebenfalls staatlich geschützt werden !
    Es sei daran erinnert, das der Staatsanwalt nicht nur an den Innenministern weisungsgebunden ist, sondern auch einer Omertá unterliegt, er darf darüber nicht sprechen!
    Weimar liegt in Thüringen, MP Bodo Ramelow (Linke), Innenminister SPD-Politiker Georg Maier.
    und Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe riecht nach einer gewissen Frau Faeser
    Insofern war das Urteil wie bei den Cardassia-Gerichten schon mit der Anklage festgelegt ! Schade um das Geld, das er da für Verteidiger ausgegeben hat – voraussehbar vergeblich – er hätte das eigentlich wissen müssen !
    Da fällt mir eine – kennen sie den :
    Kommt ein Richter nach abends nach Hause und wird ganz aufgeregt von seiner Frau schon an der Tür empfangen : Du – da hat uns ein ein Gericht eine Strafe wegen unserer Katze aufgebrummt !
    Na uns – sagt er – bezahl !
    Darauf sie : aber wir haben doch gar keine Katze !
    Darauf er : weiß ich – aber du kennst doch unsere Gerichte !

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  2. Erschütterung welchen Rechtsstaates?
    Dessen aktuelles Niveau erreicht in vielen Lebensbereichen ganz normaler Leute doch noch nicht einmal das Niveau der damaligen DDR-Justiz …

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    1. Jeder Staat ist ein Rechtsstaat! Denn Recht wird von denen festgelegt, die die Macht haben. Und in deren Augen ist alles Recht, was ihnen nützt oder Gefahren von ihnen abwendet!

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  3. Es gibt keinen Rechtsstaat, kann es nicht geben, einen Staat zu gründen
    bedeutet Landnahme, Landnahme bedeutet Herrschaft. Eine Verfassung
    gleicht einer Satzung im Verein. Aus dem Verein kann ich austreten, aus
    Staatsgebilde nicht. Gesetze sind Spielregeln der Herrschenden, da ist
    nichts von Gott, alles Willkür, alles beliebig. Der kategorische Imperativ
    ist eine „kann“ Geschichte, etwas selbst auferlegtes. Und da es im großen
    „Nichts“ nur das Affendasein gibt, lebt dieser auch nur einmal und nimmt
    sich somit alles was nicht niet- und nagelfest ist, auch das „Recht“.

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  4. Richter wie Herrn Dettmar wünsche ich mir. Ich verstehe Ihre Kritik nicht. Er hat Menschlichkeit und Mut bewiesen und richterliche Unabhängigkeit.

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  5. Herr Matissek, es gibt hier keinen „Rechtsstaat“, der noch „erschüttert“ werden könnte. Der staatliche Massenmord an über 200.000 durch „Maßnahmen“, tödliche „Heilbehandlungen“ und „wirksam+sicher“, gedeckt durch diese Justiz, hat die letzten Reste (so winzig sie auch waren) davon beseitigt und das war 2020 bis 2023.

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  6. Frage für einen Freund.
    Ist der Faschismus auch schon bei Robenträgern und Robenträgerinnen angekommen?

    Es ist unverständlich, das sich die zum System Gehörigen einem menschlichen Richter im Sinne von der Gesundheit für Kindern für seine gute Tat ihm seine berufliche Stellung und seine Existenz genommen zu haben !

    Mir braucht keiner von den Systemlingen überhaupt noch etwas über Demokratie, Gewaltenteilung, Rechtsprechung
    i.S. von funktionierender Justizia erzählen.

    Staatsanwaltschaften, Richter, die dem System verfallen sind,
    sind nicht mehr objektiv, insbesondere sicherlich insbes. die Staatsanwaltschaften -sie klagen an- im Sinne des System oder auch nicht.
    Da gibt es einen nicht zu unterschätzenden kurzen Dienstweg, gerne telefonisch um keine sich nachteiligen Beweise zu hinterlassen. So läuft das oft und wird auch weiterhin so laufen !
    Sie sind den jeweiligen politischen Justizministerien weisungsgebunden unterstellt.
    Unabhängige Justiz????????????????? Wohl kaum noch !

    Wer nimmt solche eigentlich noch für voll?

    Es grüßt alle herzlich
    Fiete aus dem hohen Norden

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    1. @Fiete, sie haben sich schon zweimal dem System ohne Skrupel angeschlossen, warum nicht auch ein drittes Mal? Der Circero schreibt „Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Dettmars Revision gerade zurückgewiesen. Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung ist damit rechtskräftig. Dieses harte Fehlurteil signalisiert: Alle juristischen Verfahren, die ihren Ursprung in der Corona-Zeit haben, werden unerbittlich weitergeführt, schreibt der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler.“ Das war der Artikel bei LTO gestern. https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-familienrichter-weimar-anwaelte-rechtsstaatlichkeit

  7. Wie würden diese Richter urteilen, wenn die Verursacher dieser ganzen Fehlentscheidungen vor Gericht stünden? Man hat den Eindruck, daß inzwischen von Recht und Gerechtigkeit vor Gericht nicht mehr die Rede ist.

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    1. @Wie würden diese Richter urteilen
      wie Linksextremisten eben urteilen – obwohl der Begriff schon falsch ist – sie urteilen nicht, sie vertreten ihre Haltung und Meinung !
      Das war schon in Cardassia oder bei den Inquisitoren nicht anders !
      Spaßig die Wasserprobe : ist sie ersoffen, war sie unschuldig, hat sie überlebt, war sie schuldig – Juristenrecht!
      Oder das amerikanische Gesetz über die Sklaven : es ist verboten einen Sklaven zu töten, außer er stirbt zufällig bei einer maßvollen Bestrafung !
      Juristen und Politiker sind immer für einen Spaß gut – und besonders der ernst, mit dem sie das vortragen !
      Ich habe gehört, der hat ernsthaft von „im Namen des Volkes“ geschwatzt – dabei hat doch sein Herr Habeck festgestellt, es gibt gar kein Volk – gleiches übrigens auch Kanzlerin Merkel – es gibt nur Leute, die schon länger hier leben – sinngemäß !
      In meinen Augen als Pack aus Dunkeldeutschland ist das glatter Hohn und ausgedrückte Verachtung !

  8. „Hart aber Fair“: „Ganz klar die richtige Entscheidung, dass die Impfplicht abgelehnt wurde“ – bekennt Lauterbach
    https://www.welt.de/vermischtes/article254577582/Hart-aber-Fair-Ganz-klar-die-richtige-Entscheidung-dass-die-Impfpflicht-abgelehnt-wurde-bekennt-Lauterbach.html

    Lauterbach lügt. Die Impfpflicht wurde nicht abgelehnt: Hunderttausende in Pflegeberufen und beim Militär wurden zwangsgeimpft!

    Spahn (CDU) lehnt Corona-Untersuchungsausschuss ab
    https://www.mmnews.de/aktuelle-presse/225897-spahn-lehnt-corona-untersuchungsausschuss-ab

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  9. Moment mal, der Richter wurde nicht wegen seines Urteils, der Aufhebung der Coronamaßnahmen an zwei Schulen, wegen Rechtsbeugung verurteilt, sondern weil er den Prozess manipulierte, in dem er sich die Kläger und ihre juristischen Beistände (alles Maßnahmenkritiker) im Vorfeld selber aussuchte und dann auch noch die Klageschrift überarbeitete, über die er dann in dem von ihm geleiteten Prozess urteilte.
    Die/seine Aufhebung der Coronamaßnahmen war gar kein Bestand des Verfahrens gegen ihm, sondern es ging ausschließlich um seine Manipulation der Klage und des Prozesses!
    Sein Urteil über die Klage (Aufhebung der Coronamaßnahmen an zwei Schulen) hatte der Richter wissenschaftlich fundiert und korrekt begründet, das rechtfertigt aber nicht, dass er unlauter und rechtswidrig handelte und befangen war, in dem er alles (die Kläger, die Anwälte, die Klageschrift und sein vorher feststehendes Urteil) in der Hand hatte.
    Insofern ist seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung gerechtfertigt und nachvollziehbar.

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  10. Da der verurteilte Richter sich des Paragraphen 1666 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html) bediente, hat er nur die Gesetze angewendet, die nötig waren um die Kinder zu schützen. – Wie oft wurde dieser Paragraph schon gegen Eltern angewandt, weil der Staat ein Interesse am Kindesentzug hatte?
    Ich kann keine Fehler des Richters erkennen. Und die offiziellen Stellen wußten es schon damals, daß die Masken schädlich sind. Die Offenlegung der RKI-Files sind nur die Spitze des Eisbergs.
    Ja, die Weisungsgebundenheit ist ein gutes Versteck für die Richter, um nicht selbst denken zu müssen. – Aber auch diese wird es in naher Zukunft noch treffen. Da haben diese dann eine kurze Zeit darüber nachzudenken, wie ihre Urteile zu ihrem eigenen Schaden beigetragen haben.
    Corona ist nicht vorbei – ALLE Gesetze/Gesetzesänderungen sind noch in kraft.
    Masken
    https://peds-ansichten.de/2024/11/corona-maskenzwang-wahn-satire/
    Corona-Auswirkungen (Film Pandamned)
    https://rumble.com/v140n0y-pandamned-documentary.html

  11. bleibt ihm jetzt nur noch der Gang zum EuGH?
    Man kann solche Urteile nicht akzeptieren. Sie widersprechen jedem Glauben an das Recht und vergleiche man das mal mit der Siegerjustiz in Nürnberg. Auch die Nazis haben ’nach Recht und Gesetz‘ des 3. Reiches geurteilt. Die hat man trotzdem verurteilt – eben weil das Nazirecht Unrecht war. Hier bei Corona ist es aufgrund der heute bekannten Fakten nicht anders. Mögen sie vor 3 Jahren ‚Gesetz‘ gewesen sein, sie waren falsch und autoritär weswegen es auch eine Aufarbeitung dieses Verbrechens braucht.

  12. Ich kann mich noch erinnern. Meine Mutter war zu DDR Zeiten, vor 61 Schöffin. Da stand vor Gericht ein Fleischermeister der hat es gewagt aus dem Westen Gewürze zu kaufen. Da hatte der Richter zu den Schöffen gesagt, der wird schuldig gesprochen und wurde zu mehrjährigen Haftstrafen und totaler Enteignung verurteilt. Der hatte lediglich ein Zollvergehen begangen und sich dabei nicht mal bereichert. Die Rache des Staates damals wie heute.

  13. Wer immer noch glaubt, daß wir in einem Rechtsstaat leben, der sollte mal ganz schnell aus seinem Traum aufwachen, denn sonst könnte es auch für ihn in Zukunft ungemütlich werden, wenn weiterhin das Altparteienkartell die Macht in den Händen halten. Da gibt nur ein Mittel dagegen und das heißt AfD. Alles andere ist nur hohles Geschwätz und hinterhältiges Gerede.

  14. Was würden wir für Gelder sparen . Wenn Politiker die gegen die Bevölkerung handeln oder Steuergelder nutzlos verschwenden , ihren Pensionsanspruch verlieren würden ! Ich könnte mir vorstellen das sie dann endlich im Sinne des Volkes handeln oder die Politik verlassen

  15. https://youtu.be/WmYI3f99YYI

    Vermietertagebuch – Alexander Raue – 22.11.2024

    „Putin gibt dramatische Pressekonferenz – Westliche Stützpunkte im Fokus!
    Putin hat gestern eine Interkontinentalrakete auf die Ukraine abgefeuert und danach eine dramatische Pressemitteilung abgehalten. Darin erklärte Putin offiziell den globalen Krieg und rückte auch westliche Stützpunkte in den Fokus! Ich bin komplett fassungslos und blicke mit großer Sorge auf die nächsten, entscheidenden Schritte!“

    Kriegstreiberpolitiker, was habt ihr euch reingepfiffen.
    Wollt ihr den 3. Weltkrieg und das Hunderttausende/Millionen Menschen durch
    euren Wahnsinn sterben müssen.
    Ihr seit doch nur noch krank im Kopf !

    Biden + Co gehören sofort weggesperrt.

  16. Zitat:
    „… er wollte aber im Ergebnis dennoch das Richtige und stand, erst recht mit dem Wissen von heute, fraglos auf der richtigen Seite.“

    Ohne das Verfahren und die damaligen Vorkommnisse zu kennen, kann man sich natürlich kein seriöse Meinung bilden. Aber Anbetracht der gesundheitlichen und psychischen Folgen, die die rechtswidrigen und nutzlosen Grundrechts-einschränkenden Corona-Maßnahmen an sich hatten und noch haben, sind die möglicherweise vorliegenden eigenen Verfehlungen dieses Richters geradezu „peanuts“.

    Es ist bezeichnend, dass in allen Verfahren um die Corona-Verbrechen, immer noch so getan wird, als wären diese rechtmäßig gewesen und selbst die kleinsten Widerstände dagegen Schwerverbrechen darstellen. Diese gesamte Rechtsprechung und (angebliche) „Aufarbeitung“ (die immer noch verweigert wird) sind wahrlich eines Rechtsstaates in höchstem Maße unwürdig! Man müsste einmal auf das Thema „Notwehr“ hinweisen. Und zwar eine, die nicht überzogen war, sondern sogar berechtigt gewesen ist und selbst keine rechtswidrige Gesundheitsgefährdung dargestellt hat.

    Wenn man seitens der Richter glaubt, mit der Entscheidung die Dinge richtig zu sehen, so wären dennoch mildere Konsequenzen aufgrund der heutigen Erkenntnisse und einer stets zu beachtenden Verhältnismäßigkeit und einer „Sanktionswürdigkeit“ zwingend angebracht.

    Vielleicht findet dieser Richter den Weg zum Bundesverfassungsgericht. Erst danach könnte man endgültig sehen, wo dieser Staat mit seiner Rechtsprechung steht.

  17. Hervorragender und ausgewogen geschriebener Artikel. Allerdings enthält er einen Fehler: Eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder eine Geldstrafe hätte das Gericht gar nicht verhängen dürfen. Die gesetzliche Mindeststrafe beträgt nun mal ein Jahr.

  18. Gesunde Politik mischt sich möglichst wenig in die Verhältnisse von Ärzten und Patienten ein. Seit Jahren beklagen sich Ärzte, dass sie vom ausufernden Bürokratenterror selber krank gemacht werden und den Patienten Unsinn aufzwingen müssen: steigende Kosten, sinkende Lebenserwartung.

    Ein lebender Organismus ist mit den Begriffen für eine chemische Fabrik nicht ausreichend darstellbar. Das Leben und der gesundende schöpferische Geist werden vom Materialismus eines Lauterbach, von Big-Pharma und einer nur Geld verschiebenden Reparaturideologie nicht erkannt.

  19. Achtenswerte Motive werden nur bei richtigen Straftätern unterstellt, wie z.B. Lina E. von der berüchtigten Hammerbande, die von ihr als Rechten eingestuften Menschen Hand- und Fußgelenke mit einem Hammer zertrümmerte.
    Zitat https://www.tagesschau.de/inland/haftstrafe-linksextremisten-102.html:
    „Die als linke Gewalttäterin zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Lina E. kommt nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft vorerst frei. Der Haftbefehl gegen sie werde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, sagte Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, zum Abschluss der Urteilsbegründung.“
    Zitat aus https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/linksextreme-gruppe-um-lina-e-zu-mehreren-jahren-haft-verurteilt/:
    „Der Richter bestätigte der Angeklagten wörtlich „achtenswerte Motive“; nur liege das Gewaltmonopol beim Staat. Die größere Gefahr gehe von rechter Gewalt aus. Mit dieser Begründung liefert der Richter eine Rechtfertigung der linken Gewalt und erkannte ihr „Heldenstatus“ zu.“

  20. Es ist uns doch mittlerweile klar, dass es nicht um eine Rechtsprechung geht sondern es geht um ein Urteil welches einen jeden der sich dem System widersetzt zu schocken zu ängstigen und damit zu verhindern, dass gerade die gekaufte Justiz nicht aus der Reihe tanzt.
    Ein fast perfektes Abhängigkeitssystem denn dieser Staat hat längst die Grenzen der Erträglichkeit verlassen und bewegt sich in raschen Schritten auf die Richter zu deren Bilder wir aus den alten Aufzeichnungen und Berichten dieser richterlichen Staatsdiener immer wieder vor Augen haben.
    Dieser mutige Richter darf jedoch nicht im Stich gelassen werden auch wenn hier eine Institution, nein ich betrachte diese nicht als das was es vorgibt zu sein nämlich ein hohes Gericht, ein vernichtendes bösartiges Zeichen setzen konnte-durfte-musste?
    Es muss klargestellt werden, dass eben Menschen denen so übel mitgespielt wurde in einer neuen Demokratie mit einer Partei die tatsächlich demokratisch agiert also der AFD das dann solche „Urteile“ ganz rasch aufgehoben werden und der entsprechende Schadenersatz zu zahlen sein wird. Die Personen die sich jedoch in grandioser Manier dem System dienend welches nachweislich das Land in den Abgrung reisst zu diesem abartigen Urteil haben verleiten lassen denen sollte dann der Prozess gemacht werden um diese dann möglichst rasch zumindest aus den Ämtern zu entfernen und dies auch mit einer Pension Hauptsache sie werden kaltgestellt.

  21. Herr Dettmar dürfte jetzt in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es wäre nötig, dass eine Institution oder eine fähige Privatperson eine Spendenaktion ins Leben ruft.