
Die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf hat nunmehr ihr Schweigen gebrochen und sich erstmals persönlich geäußert zu ihrer vorläufig geplatzten Wahl im Bundestag. Das war früher oder später abzusehen – denn die SPD hält weiterhin an ihr als Kandidatin fest, und sie selbst scheint entschlossen, für ihren Einzug in Karlsruhe zu kämpfen, weshalb sie nun “auf Tournee” zu gehen scheint, um in der Sommerpause des Parlaments möglichst viel Überzeugungsarbeit zu leisten und ihre “Eignung” unter Beweis zu stellen. Wie nicht anders zu erwarten, gibt die Schuld am Scheitern ihrer Wahl einer “Kampagne” im Netz und angeblich verleumderischen Berichterstattung vor allem durch freie und alternative Medien, die auf die Unionsabgeordneten eingewirkt habe. Ausgeblendet wird dabei völlig, dass auch Kirchen und konservative Kreise von CDU/CSU von Beginn an gegen diese Kandidatin votiert haben.
Diese Legendenbildung wird auch vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen betrieben. Als dort, vor allem im ZDF, am vergangenen Freitagabend wortreich erklärt wurde, dass Frau Brosius-Gersdorf von rund 60 Abgeordneten der CDU/CSU nicht unterstützt würde, weil sie ihnen “zu liberal” sei, glaubte ich, mich verhört zu haben. Was, um Gottes Willen, soll an dieser Kandidatin denn liberal sein? Wie weit können diese öffentlich-rechtlichen Medien in ihrer Schönfärberei noch gehen? In der Tat: Das Adjektiv liberal wird gemeinhin als etwas Positives wahrgenommen – ganz anders als konservativ. Und so ist das nun das neue Narrativ, das verabredete Wording der Mainstream-Medien: Frauke Brosius-Gersdorf sei zu liberal, und die rückständige Union, getrieben von bösen rechten Portalen wie “Nius” & Co., hätten sie verhindert.
Der Liberalismusbegriff
Die Absurdität, einer Person wie Frau Brosius-Gersdorf ernsthaft eine “liberale” Einstellung zu attestieren, soll Anlass sein, in einem kuren Exkurs dem Liberalismusbegriff und das, was er eigentlich meint, auf den Grund zu gehen. Der Liberalismus lässt sich bekannterweise in drei wesentliche Teilbereiche unterteilen. Erstens in den politischen Liberalismus (die “liberale Ideologie”); in der politischen Philosophie steht der Liberalismus für Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Grund- und Menschenrechte, Freiheit des Individuums und Demokratie. Zweitens den Wirtschaftsliberalismus, dessen Anhänger auf freie Marktwirtschaft, Freihandel, Wettbewerb und vor allem geringe staatliche Eingriffe setzen: Der Staat soll hier allein den Rahmen setzen – etwa durch das Kartellrecht –, aber nicht selbst aktiv wirtschaften. Und drittens schließlich in den gesellschaftlichen Liberalismus (sozialliberal, kulturell liberal), der für Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensstilen, Gleichberechtigung, Individualismus statt Kollektivismus, Meinungsfreiheit sowie Trennung von Kirche und Staat steht.
Zudem kann und kann der Begriff des Liberalismus in den verschiedenen Weltgegenden noch unterschiedlich interpretiert werden. So steht “liberal” in den USA für das, was im europäischen Verständnis “links” bedeutet, und beschreibt – meist pejorativ – linken, progressiven Ideen wie etwa mehr Sozialstaat und soziale Umverteilung. In Europa hingegen ist „liberal“ meist wirtschaftsfreundlich und mittig bis bürgerlich orientiert, wofür etwa die FDP in Deutschland (ursprünglich einmal zumindest) stand.
Drei hochumstrittene Positionen
Bei der eingehenden Prüfung der Frage, ob und wie “liberal” Frau Frauke Brosius-Gersdorf denn nun wirklich ist, sind hier primär die Teilbereiche des politischen und gesellschaftlichen Liberalismus berührt. Ähnlich wie das die Abgeordneten des Bundestages, im Speziellen jedoch die Abweichler aus der CDU/CSU fordern, müssen hier ihre Ansichten und Positionen, soweit sie medial dokumentiert und bekannt geworden sind, auf den Prüfstand. Im Wesentlichen sind es drei Positionen, die schwergewichtig ins Auge stechen und die Umstrittenheit dieser Kandidatin aufzeigen:
- Ihre Einstellung zum Schutz des ungeborenen Lebens.
- Ihr in der Corona-“Pandemie” geäußertes vehementes Eintreten für einer staatliche Zwangsimpfpflicht (sogar mit Verfassungsrang).
- Ihre Forderung nach einem Verbot der Alternative für Deutschland,
Der erste Streitpunkt, ihre Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch, hat die öffentliche Debatte am stärksten dominiert. Frauke Brosius-Gersdorf erklärte im zuständigen Sachverständigenrat am 10. Februar 2025, dass es in der Verfassungswissenschaft „sehr umstritten“ sei, ob dem Embryo respektive später dem Fötus im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie, gemäß Sitzungsprotokoll: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Genau an dieser Stelle stellt sich nun die Frage, wie weit Frau Frauke Brosius-Gersdorf sich von der Realität und auch vom Grundgesetz verabschiedet hat. Im Grundgesetz Paragraph 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Selbstverständlich steht hier die Frage im Raum: Wann ist der Mensch denn ein Mensch? Über diese Frage wurde in der Debatte um den Strafgesetzbuchparagraphen 218, der die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen regelt, dermaßen massiv gestritten, dass dies an dieser Stelle nicht nochmals aufgerollt werden muss.
Vollendeter Realitätsverlust
Es ist für jeden sittlichen und zivilisierten Menschen eigentlich klar: Wenn nun jemand einem Embryo ab der zehnten Schwangerschaftswoche (und erst recht dann noch viel später) das Recht aberkennt, ein vollwertiger Mensch zu sein, hat er entweder nicht mehr alle Latten am Zaun – oder er lebt in einer eigenen, realitätsfernen Welt. Jede Mutter wird bestätigen können, dass bereits der Embryo im Mutterleib Emotionen empfindet, Freude zeigt und so weiter, und mir sind viele Mütter bekannt, die mit ihrem Embryo durchaus kommunizieren können. Dass diese Tatsachen in der Rechtswissenschaft und unter Verfassungsjuristen überhaupt als umstritten gelten, kann eigentlich nur mit einem vollendetem Realitätsverlust irgendwelcher Pappnasen in ihrem Elfenbeinturm begründen. Tatsache ist, dass sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Grabe umdrehen würden, wenn sie wüssten, wie schamlos heute am wichtigsten und uneingeschränkt wie ewig gedachten Artikel des Grundgesetzes, dem der Menschenwürde, gesägt werden soll.
Was nun die Reaktion der Abgeordneten der CDU/CSU betrifft: Sie haben erkannt, dass diese Position nicht mehrheitsfähig ist. Man könnte auch sagen: Sie haben ihr Gewissen entdeckt und sich daher dem Fraktionszwang entgegengestellt. Wie freiwillig dieses Umdenken geschah, lässt sich von außen kaum beurteilen – doch dafür braucht es eigentlich keine bösen rechten Kampagnenmedien, nur einen moralischen Kompass und gesunden Menschenverstand. Gleichwohl spielen auch praktische Motive eine Rolle und es dürfte so sein, dass die betreffenden Abgeordneten in ihren meist katholisch-konservativen Wahlkreisen doch gerne auch in der nächsten Legislaturperiode ihre Wiederwahl schaffen würden. Diese Überlegungen könnten auch noch mehr Unionsabgeordnete zum Sinneswandel treiben und sollte Frau Brosius-Gersdorf mit ihrer abartigen Position in dieser für Christen absolut zentralen Frage tatsächlich in dieses Amt gewählt werden, könnte dies zur Götterdämmerung für die CDU/CSU werden.
Menschenwürde von Staates Gnaden
Wohin die Position von Frau Frauke Brosius-Gersdorf auf einer Skala von „liberal“ bis „nicht mehr alle Latten am Zaun“ nun gehört, bleibt jedem Leser selbst überlassen. Das mag auch für den nächsten Streitpunkt gelten, ihre während Corona geäußerte Forderung nach einer staatlichen Zwangsimpfpflicht, die bedarfsweise sogar im Grundgesetz zu fixieren sei. Auch diese Position Frauke Brosius-Gersdorfs spricht jeglichem echten Liberalismus Hohn. Während der Corona-“Pandemie” wurde in der Bundesrepublik heftig über eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung diskutiert. Brosius-Gersdorf, Juristin an der Universität Potsdam, argumentierte dabei in einem Papier, das diese nicht gegen das Grundgesetz verstoße: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht“, schoss sie zudem weit über den überhaupt diskutierten Rahmen hinaus. Bekanntlich fielen in der Folge verschiedene Initiativen zu einer Corona-Impfpflicht alle durch, final dann im Bundestag im April 2022 – wohl sehr zum Verdruss dieser “liberalen” Kandidatin.
Zudem outete sich Frau Brosius-Gersdorf als Hardlinerin im Umgang mit Ungeimpften, denen sie die volle Menschenwürde und Gleichbehandlung ebenso streitig machen wollte wie ungeborenem Leben: In einem Interview mit SAT1 antwortete sie auf die Frage der Moderatorin, was denn mit denen sei, „die sich gar nicht impfen lassen wollen – haben die dann Pech – und dürfen gar keine Freiheiten mehr haben?“ mit zynischem Unterton: „Gut, wer ein Angebot vom Staat erhält und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das für sich so entscheiden… aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren. Und möglicherweise müssen solche Personen auch auf längere Sicht mit einer Ansteckungs- und Gesundheitsgefahr leben.“ Dass ein Staat unveräußerliche Freiheitsrechte gnädig gewährt oder vorenthält, verrät viel über das Weltbild dieser Juristin; wohin diese Position der heute 54-jährigen Brosius Gersdorf in der gedachten obigen Skala nun gehört – von „liberal“ bis „nicht mehr alle Latten am Zaun“ –, bleibt dem Leser überlassen.
10 Millionen Wähler “beseitigen”
Und schließlich ist da noch die Forderung nach einem Verbot der Alternative für Deutschland. Dass dieser Punkt für die Abgeordneten der CDU/CSU wohl als Hindernis für die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf gegolten haben mag, liegt auf der Hand, denn rechtsstaatliche Prinzipien werden – gerade in der Post-Merkel-Union von Friedrich “Brandmauer” Merz – bekanntlich auch in dieser Ecke der politischen Landschaft gerne außen vor gelassen. Betrachtet die Vorstellungen von Frauke Brosius-Gersdorf zu diesem Punkt etwas detaillierter, bekommt man jedoch das große Grausen. So hatte sie bereits im Juli 2024 bei Markus Lanz im ZDF ein AfD-Verbot begrüßt und einschränkend dabei wörtlich bedauert, „dass mit einem AfD-Verbot nicht die Anhängerschaft beseitigt wäre“. Erst auf die Nachfrage, ob sie damit 10 Millionen Wähler eliminieren wolle, sagte sie hastig: „Natürlich nicht“; dennoch wolle sie AfD-Mitgliedern Grundrechte wie das passive Wahlrecht absprechen: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ Auch hier bleibt die Antwort auf die Frage, wo die Ansichten von Frau Frauke Brosius-Gersdorf auf der eine Skala von „liberal“ bis „nicht mehr alle Latten am Zaun“ gehören, bleibt dem Leser überlassen.
Jedenfalls bleibt am Ende als Fazit festzuhalten, dass die Behauptung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Frauke Brosius-Gersdorf vertrete “zu liberale” Ansichten, was der Grund für ihre (Noch-)Nichtwahl sei, grotesk ist. Man könnte auch sagen: ein absoluter Fake. Frauke Brosius-Gersdorf ist vom Liberalismus so weit entfernt wie ein böhmisches Dorf vom Vollmond. Eine solche Person kann unmöglich dem Anforderungsprofil für eine Richterstelle am Bundesverfassungsgericht, wie sehr dieses mittlerweile auch abgesenkt wurde, auch nur ansatzweise genügen! Für mich als Nichtjurist stellt sich bereits die Frage, ob eine Person mit einem derart schrägen Menschenbild und einem so gründlich verqueren Verständnis für das Grundgesetz am der Universität kommende Juristen unterrichten darf. Ich halte sie sogar als Hochschullehrerin für eine komplette Fehlbesetzung.
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22 Antworten
Vorsicht! Glosse:
„Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Erschießung von Systemkritikern besteht.“
Liberaler geht’s nicht, oder?
Ich würde (wenn ich könnte) diese Dame auf ihre STASI-Vergangenheit prüfen.
Ich würde auf einen Test bestehen, ob die überhaupt zur selben Spezies wie ich gehört.
Naja, dafür ist sie schlicht zu jung. Gnade der späten Geburt und so…
Wohl eher auf eine sozialistisch-rote Zukunft! Wer eine Partei verbieten will, die mindestens ein Fünftel der Wähler als Anhänger hat im Bundesdurchschnitt, gehört nicht in höhere Positionen. Ich habe nämlich gelernt, dass sowas wie Faschismus und Rassismus nicht mehr vorkommen soll!
Die Einstellung dieser Frau zum Thema Rechtsstaat und Leben ist der der Nationalsozialisten nicht unähnlich. So jemand darf ein keinerlei öffentliches Amt!
Nene Leute, die Frau wurde ja nur falsch verstanden. Jetzt muss man denen, die nix verstehen das alles noch mal brühwarm und ausüführlich erklären, damit sie beim nächsten Versuch die Dame auch wählen müssen.
Noch peinlicher wird’s für die SPD-Fraktion: Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte in einer Pressemitteilung stolz verkündet: „Kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst“. Die Botschaft: Wer AfD-Mitglied ist, fliegt raus. Doch genau das ist rechtlich nicht haltbar. Ein Lehrstück in politischem Aktionismus – entlarvt durch das eigene Ministerium.
ok neues thema… eine kuh weiss nicht dass sie eine kuh ist …ein depp weiss nicht dass er ein depp ist… tatsachen …
Schade, dass das BGB auch „nicht mehr alle Latten am Zaun“ hat: § 1 lautet „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. „
Eine kurze Recherche hätte Ihnen diese Blamage erspart: „Rechtsfähigkeit“ hat nichts zu tun mit dem Menschen- oder Lebensrecht, sondern beschreibt etwas total anderes:
Zitat:
Der Definition nach bedeutet Rechtsfähigkeit die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten (Schulbildung, Eigentum) und Pflichten (Steuern und Abgaben) zu sein. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen natürlichen und juristischen Personen. Im Grunde genommen ist jeder Mensch eine natürliche Person. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt mit Vollendung der Geburt. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person, also eines Unternehmens, Vereins oder einer Organisation, beginnt mit Vollendung eines dafür vorgesehenen Rechtsaktes. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt in § 1 die Rechtsfähigkeit.
/Zitat Ende.
Quelle: https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/bwl/rechtsfaehigkeit
„Es ist unsäglich“ – Gerhard Strate über die Affäre Brosius-Gersdorf
Die Affäre Brosius-Gersdorf geht weiter und beschäftigt das Land. Jetzt wehrt sich die Richterin mit einem Papier – doch wirft immer nur weitere Fragen auf. Max Mannhart im Gespräch mit dem Strafverteidiger Gerhard Strate.
Für wie dumm hält uns diese Frau eigentlich?
Jetzt rudert sie zurück und wer soll das glauben?
Für mich wirkt solch eine im Rechtskörper, wie ein abzulehnendes
Exemplar von ……………..
https://youtu.be/9RPqbs0sHL0
Team Heimat, Carsten Jahn, 15.07.2025
„DER PLAN DER SPD UND EIN ULTIMATUM, WELCHES DEUTSCHLAND TEUER ZU STEHEN BEKOMMT!
Die SPD setzt die CDU/CSU unter Druck um an die Macht zu kommen. Wie? Man nehme 2 Richterinnen, ein Verbotsverfahren mit einem gewünschten Ergebnis und schon steht die Rot-Rot-Grüne Regierung.
Ein weiteres Ultimatum wird uns teuer zu stehen kommen, denn die deutschen Altparteien unterstützen unter allen Umständen, die Ukraine.“
Beide Verfassungsrichterinnen haben mit ihrer Winkel-Jura-Einstellung absolut nichts
im höchsten Gericht zu suchen.
Meines Wissen soll eine Jura-Studenten in einer Uni ausbilden.
Keinesfalls gehört eine solche als Prof. dort in diese Funktion.
Mich würde interessieren, was Jurastudenten dort von ihr halten?!
Guckt sie euch an, im Mittelalter hätten viele gesagt, sie hat den bösen Blick! Erstmal exorzieren und wenn’s nicht hilft der Inquisition übergeben. In einigen Sachen waren sie früher aufgeweckter.
Ja hätten doch die Eltern (Elter I und II gab es zu der Zeit so ja noch nicht) dieser Antimenschin und derer Gesinnungsgenossinnen (wie z.B. die Ethik-Büchse) nur genauso, also in deren Denkweise, gehandelt – einiges „Furchtbares“ wäre den wenigen Restnormalen dann doch erspart geblieben.
Die Impfpflicht wurde damals begründet mit der Behauptung, daß nur so eine Ausbreitung des Virus unterbunden werden könne. Das basiert auf der These, daß Geimpfte a. von dem Virus nicht infiziert und b. diesen nicht weitergeben würden.
Beides war in der Sache falsch.
Von einer „Wissenschaftlerin“ erwarte ich, daß sie ihre als grundfalsch enttarnten Prämissen reflektiert und ihre Fehler einsieht. Sie hätte öffentlich klarstellen müssen, daß Ihre damalige Position falsch war, weil sie von falschen Voraussetzungen ausging,
Die Impfpflicht ging diese Figur schlichtweg überhaupt nichts an, und als „Wissenschaftlerin“ hätte sie dazu ihr M*ul halten sollen!
Sie ist für mich eine derjenigen, die schuld am Tod sehr vieler Menschen durch bewusste Falschaussagen ist!
In der Literatur gibt es ja viele Beispiele, in denen Menschen ihre Seele verkauft oder verpfändet haben. Heute sind solche Leute Agenten des Bösen und der Unmenschlichkeit und ihr Führungsoffizier ist Satan.
Nur so ein Gefühl, je mehr Brosius-Gersdorf sich und ihre Auffassungen zu rechtfertigen versucht, um so schlimmer macht sie es. – Für den Schwangerschaftsabbruch haben wir eine Regelung und die sollte so bleiben, selbst die Kirchen haben sich damit arrangiert. – Noch gefährlicher wäre eine Impfpflicht, denn die betrifft ALLE ohne Ausnahme und könnte existenzbedrohend, im Sinne von lebensbedrohend sein. – Irre, dass man zum Mittel der Erpressung greift, um BG durchzusetzen, indem man mit einem U-Ausschuss zu Spahns Maskenaffäre droht. Diese Regierung kann man schon nicht mehr nur als Kindergarten bezeichnen, sie ist ein würdeloser Haufen, der dem Volk unter Androhung von Repressalien auch noch Respekt abnötigt. Abartig.
Die Hirnwäsche der Deutschen Bevölkerung geht weiter, Deutschland hat keine Verfassung aber das weiß die Mehrheit nicht…
Komplette Fehlbesetzung ? Jawoll ! Es ist schon ein Skandal, dass sich so ein Subjekt Juraprofessorin schimpfen darf. Da braucht man sich nicht wundern, wenn man sieht, was die Universitäten heutzutage für Juristen „produzieren“.
Maunz, Herzog, Dürig & Scholz, die berühmten GG-Kommentatoren würden sich im Grabe umdrehen, wobei Scholz bekanntlich noch lebt und fit und munter ist, und sich deswegen das SEINE zu dieser Causa denken wird.
Es ist schon schlimm, dass man heute gezwungen ist, sich über eine solche grundgesetz- und bürgerfeindliche Person Gedanken machen zu müssen, betreffend deren „imaginären“ Eignung für Karlsruhe.
Wir haben es hier schlicht und einfach mit einem PUTSCHVERSUCH der linken Brut aus SPD, Grünen und Linken zu tun, die den zweiten Senat – koste es was es wolle – für ein AfD-Verbot und FÜR einen ANTIFA-Staat in Stellung zu bringen. Hier soll das Nordkorea Europas installiert werden.
Deshalb kann man nur hoffen und beten, dass die CDUler nicht einknicken, ganz egal, wie sehr sie bearbeitet werden.
Kann mir nicht vorstellen, dass sie als Juristin noch nie etwas vom Nürnberger Codex gehört hat. Was hätte je mehr diesem Codex widersprochen als ein Impfzwang mit einem experimentellen Impfstoff als während der Erkältungswelle seinerzeit. Wie könnte man so jemand ins höchste deutsche Gericht berufen, der solch unmenschliche Forderungen gut heißt?
Frau Brosius-Gersdorf tritt mit vorgefertigten Meinungen auf.
Dieses Problem teilt sie mit vielen Richterkollegen (m/w/d+ 42 weitere Geschlechter).
Die Ermittlung der Sachlage zählt nicht. Sie weiß vorher, wie zu urteilen ist.
Deshalb gehört sie weder in das BVerG noch auf eine Hochschule.