BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht: Keine Wahlwiederholung

BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht: Keine Wahlwiederholung

Erwartbare Niederlage, bei dieser deutschen Justiz: Sahra Wagenknecht (Foto:Imago)

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat – wie angesichts der systemischen Parteilichkeit der höchsten deutschen Gerichte nicht weiter verwunderlich – vor dem Bundesverfassungsgericht einen Rückschlag erlitten. Die Partei wollte mit mehreren Anträgen eine Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2025 erzwingen, scheiterte jedoch am Donnerstagabend, den 13. März 2025. Das Gericht in Karlsruhe erklärte die Anträge für unzulässig, womit der Traum der Partei, doch noch in den Bundestag einzuziehen, vorerst ausgeträumt ist.

Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte das BSW mit 4,97 Prozent knapp die Fünf-Prozent-Hürde verpasst – etwa 13.400 Stimmen fehlten. Die Partei sah sich durch Unregelmäßigkeiten benachteiligt, etwa durch Probleme bei der Briefwahl von Auslandsdeutschen und Verwechslungen mit der ähnlich klingenden Partei „Bündnis Deutschland“. Mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen wollte das BSW eine Neuauszählung erzwingen und die Feststellung des amtlichen Endergebnisses verschieben. Doch das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten.

Geringe Chancen

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hatte die Wahl bereits zuvor scharf kritisiert und Medien sowie Umfrageinstitute für das Scheitern verantwortlich gemacht. Nun bleibt der Partei nur die reguläre Wahlprüfung durch den Bundestag, ein langwieriger Prozess ohne Garantie auf Erfolg. Experten sehen die Chancen als gering an, da konkrete Beweise für entscheidende Fehler fehlen.

Das BSW, 2024 gegründet, hatte sich Hoffnungen gemacht, als neue Kraft im Bundestag Fuß zu fassen. Nach Erfolgen bei der Europawahl und in ostdeutschen Landtagen war die Bundestagswahl eine bittere Niederlage. Wagenknecht betonte dennoch, die Partei werde weiterkämpfen – spätestens 2029 soll der Einzug gelingen. Fürs Erste bleibt das BSW jedoch außen vor.

6 Antworten

  1. Da hat den Mauermördern ein gütiges Schicksal oder ein gewiefter Wahlbetrüger anscheinend ordentlich in den Mund geschissen.

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  2. Warum schreiben Sie in der Überschrift: keine WAHLWIEDERHOLUNG? Das ist irreführend. Frau Wagenknecht hatte eine NEUAUSZÄHLUNG gefordert, keine Neuwahl.

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  3. @angesichts der systemischen Parteilichkeit der höchsten deutschen Gerichte

    nicht nur der „höchsten“ … – das sind alle Juristen !
    Auch wenn die Staatsanwälte die Ausrede haben, das sie an den Innenminister weisungsgebunden sind und diese Weisungen geheim sind wegen Staatswohl in Regime-Sicherheit.

    Und auch wenn es Gerüchte gibt, das da noch welche sind, die der Robe keine Schande machen !

    Aber insgesamt, und in meinen Augen haben sie das in den letzten Jahren ausreichend bewiesen, hat Friedrich Wilhelm I gewußt, warum der die Robe zur Pflicht machte :
    *Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“

  4. War klar:

    Bundesverfassungsgericht weist alle Anträge gegen Sondersitzungen zurück
    Das Urteil ist da. Der abgewählte Bundestag darf sich zusammenfinden, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. AfD, Linkspartei und fraktionslose Abgeordnete scheitern mit ihren Klagen gegen die Sondersitzungen zur historischen Schuldenaufnahme.
    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/bundesverfassungsgericht-weist-alle-antraege-gegen-sondersitzung-zurueck/

  5. Für Dr. Sahra Wagenknecht, sollte sie dies lesen:
    Liebe Sahra, ich finde es sehr schade, Sie nicht mehr im Bundestag zu sehen und zu hören. Sie brachten dort viele Probleme und versäumte Möglichkeiten auf den Punkt – unbeschadet Ihrer Vita. Die Reaktionen darauf sprachen Bände und belegten, dass sich Pfuscher nicht belehren lassen. Diese gingen fast nie auf die Sache, ein entblödeten sich nicht, ad personam zu „argumentieren“. Auch diese zur üblen „Goldenen Regel“ im Deutschen Bundestag gewordene intellektuelle Unredlichkeit belegt den durchweg verbesserungswürdigen Stand der Fähigkeit zur Debatte. Eine Frage der Bildung? Damit meine ich nicht – wenn vorhanden – die Ausbildung oder die Zurschaustellung von akademischen Titel. Wer angibt, hat es nötig.

    Wer, so frage ich jetzt, hat solche „Volksvertreter“ ausgesucht für die Arbeit im Parlament? Das neue Wahlrecht scheint diesen Missstand eher zu fördern als als ihn abzustellen. Ich halte die Listenwahl inzwischen für gesellschaftlich kontraproduktiv und unwürdig für das Erscheinungsbild unserer Volksvertretung.

    Das aber zu ändern, gleicht dem Begehr, dass die Frösche ihren Sumpf trocken legen sollten. Wie man auch jetzt sieht, scheinen Wahlen keine politischen Veränderungen zu bewirken. Die meisten in den BT Gewählten gerieren sich als Feudale, die ihren Wählern eiskalt klar machen, dass ab sofort geherrscht und nicht gedient wird. Und dass Kritik – aus der Kluge Lehren ziehen – an Ihnen „Unsere Demokratie“ gefährden würde.

    Wer war das gleich noch, der zu diesem Thema sagte: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“ Mir sind Bert Brecht und Hannah Ahrendt in Erinnerung. Das waren einst Idole derer, welche die Demokratie täglich im Kampf gegen ihre Feinde zu verteidigen wussten.

  6. Tja , so ist das leider wenn man bei der links-grün-woken Kaste mal in Ungnade fällt. Dann wird man hemmungslos von der Bildfläche gefegt.
    In diesem Fall bzw. bei dieser Partei hält sich mein Mitleid allerdings noch im Rahmen.
    Herzlich willkommen im DDReutschland 2025!

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