Bundesverfassungsgericht: Polizei darf Smartphones nicht ohne weiteres beschlagnahmen

Bundesverfassungsgericht: Polizei darf Smartphones nicht ohne weiteres beschlagnahmen

Smartphonegebrauch auf einer Demo (Symbolbild:Imago)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist zwar selbst zum Wunsch- und Zielobjekt der Gleichschaltungsversuche des Parteienstaats geworden, doch noch gibt es dort eine Restbereitschaft zur Selbstbehauptung  richterlicher Unabhängigkeit und Verteidigung von rechtstaatlicher Substanz. So hat Karlsruhe nun dem immer übergriffiger werdenden Staat zumindest verhalten Grenzen aufgezeigt: Eine Frau, die im März in eine Verkehrskontrolle geraten war, hatte den Vorfall mit ihrem Handy aufgezeichnet, nachdem die Polizisten ihre Bodycams aktiviert hatten. Daraufhin wurde ihr Telefon auf telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft sofort wegen Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes beschlagnahmt. Die Frau ging gerichtlich dagegen vor, scheiterte damit aber sowohl vor dem Amtsgericht Rosenheim als auch vor dem Landgericht (LG) Traunstein. Nach der Auffassung des LG Traunstein sei das von der Frau aufgezeichnete Video als Beweismittel für das weitere Ermittlungsverfahren von Bedeutung.

Schließlich legte sie Verfassungsbeschwerde ein, die sie unter anderem mit der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Eigentum aus Art. 14 Grundgesetz (GG) und auf rechtliches Gehör begründete. Das BVerfG lehnte die Beschwerde zwar ab, weil sie keine Gehörsrüge erhoben und so den Rechtsweg nicht vollständig erschöpft habe, dennoch äußerten die Richter sich kritisch über die Rechtmäßigkeit der Handy-Beschlagnahmung durch die Polizei. Vor allem deren Verhältnismäßigkeit sei fraglich. Bereits die Annahme der Fachgerichte, dass in der vorliegenden Konstellation der Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraph 201, Absatz 1 Strafgesetzbuch gegeben war, unterliege zumindest gewissen Zweifeln.

Gelbe Karte für die übergriffige Justiz

Polizeiliche Maßnahmen dürften aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht dazu führen, „dass Betroffene aus Furcht zulässige Aufnahmen und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen“, heißt es weiter in dem Beschluss. Zudem wurde das geringe staatliche Interesse an der zu diesem Zeitpunkt bereits seit über drei Monaten andauernden Beschlagnahme des Smartphones angeführt. Schon abstrakt weise Paragraph 201, Absatz 1 StGB eine nicht besonders hohe Strafdrohung auf. Überdies lägen auch genügend andere Beweismittel zum Tatnachweis vor, wie etwa die Polizeibeamten als Zeugen, die Bodycamaufzeichnungen und ein schriftliches Geständnis der Frau. Somit sei die Beweisbedeutung des Smartphones und auch des auf dem Smartphone gespeicherten Videos selbst nicht besonders hoch.

Demgegenüber gebe es gewichtige private Interessen der Frau aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Artikel 14, Absatz 1 Grundgesetz. „Smartphones haben heute einerseits eine besondere Bedeutung für das alltägliche Leben ihrer Nutzenden, andererseits ergibt sich aus ihrer Auswertung ein erhebliches Risiko für die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden“, so das BVerfG (das es allerdings nicht lassen konnte, sich hierbei der Gender-Sprache zu bedienen). In der vorliegenden Konstellation bestünden in der Zusammenschau verfassungsrechtliche Zweifel an der Beschlagnahme des Smartphones, so das Fazit. Da keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde, hat der Beschluss zwar keine rechtliche Wirkung, zumindest wurde dem Staat für eine solche völlig unverhältnismäßige Maßnahme aber einmal die gelbe Karte gezeigt, was hoffentlich über kurz oder lang dazu führt, dass solche Übergriffe erheblich eingeschränkt werden.

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11 Antworten

  1. Allergrößten Respekt für diese Dame, die den Mut und das Durchhaltevermögen aufbrachte, den zermürbenden Weg durch die Instanzen zu gehen!

    Hat sie denn ihr Telefon inzwischen zurückbekommen?

    14
  2. Gegen harmlose Ureinwohner oder vielleicht Passgeburten wo die Beamten merken es geht keine Gefahr aus da werden sie übereifrig auf das der Tagesdienstbericht gut aussieht während man bei frechen einheimischen linkskriminellen Tuntifas die randalieren oder bei mehrfachvorbestraften Flüchtis einen großen Bogen schlägt. Bei Clans und Mafiabanden na da sind beim Freund& Helfer die Hosen gestrichen voll selbst bei Gefahr im Verzug mit Durchsuchungen wo Feldwebel Schulz Vorbild ist mit seinem Leitspruch „ich seh nix, ich höre nix, ich weis überhaupt nix!“ So sieht die Realität aus in diesem aufgezwungenem Irrenhaus. mfg

  3. handy wegnehmen.. nichts besseres zu tun… schaut euch mal um in dummland…
    „Deutschland ist nicht mehr sicher“
    Manuel Ostermann: „Alle fünf Minuten wird ein Polizeibeamter Opfer einer Straftat….Heute erhalten wir Einblicke aus erster Hand von Manuel Ostermann. Er ist erster stellvertretender Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, innenpolitischer Sprecher der Jungen Union Nordrhein Westfalen und auch Mitglied deren Kommission für Inneres und Justiz.

    1. Netzfund auf englischsprachiger Webseite:

      Wie wird Deutschland im Jahr 2050 aussehen?
      Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Manuel Ostermann, veröffentlichte auf X einen Auszug aus seinem Buch über die Gefahren, die er in der Masseneinwanderung sieht. In seinem Beitrag beschrieb er arabische Clans, die im Jahr 2050 Großstädte beherrschen, die Scharia, Kinderheirat, Jugendbanden und eine Reihe anderer Übel. Nun hat die Europäische Union seinen Beitrag zensiert, so dass er auf dem gesamten Kontinent nicht mehr zu sehen ist. Dies stellt eine erhebliche Eskalation gegen einen Beamten dar, der als eine der führenden Stimmen zehntausender deutscher Polizeibeamter gilt und häufig in den großen deutschen Nachrichtenmedien, darunter Welt und Bild, zu Wort kommt. Hier ist der Originaltext, der von Remix News auf Englisch veröffentlicht und übersetzt wurde, bevor sein Beitrag zensiert wurde. Diejenigen, die nach dem Beitrag suchen, werden nun mit diesem Text begrüßt. Wahrscheinlich wurde der Beitrag auf der Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste entfernt, einem mächtigen Instrument zur Unterdrückung von Meinungsäußerungen im europäischen Internet.

  4. Und wenn das Smartphone mal direkt im Gehirn integriert sein wird, was wird dann beschlagnahmt?

    Nur mal so vorauseilend überlegt …

    1. Tragen Sie auch schon vorauseilend Windeln, falls sich vor lauter Angst demnächst spontan Ihr Darm entleert?
      😂

  5. Kümmert sich diese Regierung neuerdings wieder um Recht, Gesetz und ggf. Gerichtsurteile?
    Woher sollen den Richter wissen, was wirklich in diesem Staat läuft?
    Der Verfassungsschutz ist nicht dem Bundesverfassungsgericht bzw. den Landesverfassungsgerichten als Teil der Judikative unterstellt. Das wäre eine „systemische“ und dringend notwendige Verbesserung.
    Auch die Staatsanwaltschaften gehörten schon längst als unabhängige Institutionen in der Verfassung verankert und diesem unsäglichen Parteieneinfluss entzogen.
    Es stellt auch einen generellen verfassungswidrigen Verstoß dar, wenn politische Parteien auf andere politische Parteien Einfluss nehmen können, indem sie diese diffamieren, ausschließen und benachteiligen können oder überhaupt auch nur auf den Gedanken verfallen können, diese verbieten zu wollen.
    Wer „unterhalb von Strafbarkeitsgrenzen“ operiert, ist nichts anderes ein verdeckter Verfassungsfeind.
    Das Grundgesetz wurde schon unzählige Male geändert – aber nicht zum Wohle der Bürger und Wähler. Vielleicht sind die verbliebenen Deutschen nach einem weiteren „Wiederaufbau“ dann etwas schlauer.

  6. Ach, ist ja nett, dass die ihre Verfassung mal einen kurzen Moment wiedergefunden haben! Und dass sie in diesem Moment auch geschafft haben tatsächlich mal wieder RECHT zu sprechen! Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder! Die Leute haben also doch noch Rechte, aber es wird halt lediglich immer darauf geschissen, wie es scheint. Jetzt machen wir dasselbe nochmal mit dem Asylrecht. Dann noch mit den Brandmaurern. Und letztlich mit allen Coronaverbrechern. Dann haben wir diese Republik wieder etwas saniert!
    Also dass es noch Privatshäre gibt, das wundert mich!
    Wobei es eigentlich immer noch unerträglich ist, dass man da bis in diese Instanz hochklgen muss, um diesbezüglich recht zu bekommen, das sollte eigentlich schon vor dem Amtsgericht funktionieren.