Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag: Auf juristischem Weg ist dem ÖRR-Zwangssystem wohl nicht beizukommen

Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag: Auf juristischem Weg ist dem ÖRR-Zwangssystem wohl nicht beizukommen

Leipziger Bundesverwaltungsgericht: Der Staatsfunk kann erstmal zufrieden durchatmen, nichts ändert sich für das System (Foto:Imago)

Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Rundfunkbeitrag mutet auf den ersten Blick zwar so an, als hätte sei es spektakulärerweise geeignet, den öffentlich-rechtlichen Moloch ins Wanken zu bringen; in der Praxis wird es jedoch im Gegenteil eher darauf hinauslaufen, dass das finstere Zwangsgebühren-Propagandaimperium unangetastet bleibt. Die Klägerin, eine bayrische Gebührenzahlerin, hatte sich der Zahlung jeglicher Rundfunkgebühren für den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022 verweigert, da das Programm des ÖRR weder ausgewogen noch vielfältig sei und der „vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht als Erfüllungsgehilfe“ diene, mithin der Zweck des Rundfunkstaatsvertrags nicht erfüllt werde. Der ÖRR verfehle somit seinen gesetzlichen Auftrag. Auch wenn sich niemand, der die alltäglichen linken Indoktrinierungs- und Desinformationsabgründe von ARD und ZDF mitverfolgt, der objektiven Richtigkeit dieser Feststellung wird verweigern kann, so gehören Gerichte in Deutschland nicht zu jenen kritisch-distanzierten Analysten noch so eklatanter Fehlentwicklungen, sondern eher zu den Mächten, diese diese decken und schützen. Bis zu einem gewissen Grad jedenfalls war dies nun beim BVG wieder der Fall: War der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), vor dem die Frau zuvor geklagt hatte, zuvor noch zu dem Schluss gekommen, die bloße Möglichkeit, den ÖRR zu nutzen, reiche zur Begründung einer Beitragspflicht bereits aus, so stellte der BVG zumindest klar, dass die Gebührenzahler durchaus eine konkrete Gegenleistung verlangen dürften. Dies ist insofern immerhin bemerkenswert, als sogar das Bundesverfassungsgericht 2018 die Linie festgelegt hatte, Zwangsgebühren seien schon dadurch gerechtfertigt, dass man die Sender, die sie verlangen, überhaupt empfangen könne, und dass jeder, der etwas auszusetzen habe, ja Programmbeschwerde einreichen könne (unter ignoranter Ausblendung der Tatsache, dass diese der völligen Willkür der Sender ausgesetzt sind und in aller Regel völlig folgenlos bleiben).

Hier wich das BVG als zumindest tendenziell von der bisherigen Rechtsprechung ab und stellte in seinem Urteil fest, es fehle „an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht des § 2 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Es verwies den Fall zurück nach Bayern, wo nun entschieden werden muss, ob die Klägerin ihre Kritik an der Einseitigkeit des ÖRR über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren belegen kann. Legt ein Kläger dann „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ vor, muss das jeweils zuständige Verwaltungsgericht Beweise erheben. Erhärtet sich der Verdacht, wäre das Verfahren im Wege der konkreten Normenkontrolle beim Verfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen. Immerhin wird hier zumindest einmal ein – wenn auch steiniger – Weg vorgegeben, wie ein zielführendes juristisches Vorgehen aussehen muss.

Kaum Chancen, nach Karlsruhe vorzudringen

Allerdings ist der Wermutstropfen happig: Zunächst einmal legte das BVG auch an diese Strategie hohe Hürden und befand im Urteil: „Die Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots ist jedoch hoch. Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus“, heißt es weiter. Im Klartext bedeutet dies, wer die Zahlung des Rundfunkbeitrages verweigert, muss über mindestens zwei Jahre Belege dafür vorlegen, dass das ÖRR-Programm seinen gesetzlichen Auftrag in eklatanter Weise missachtet. Dann könne das Thema Zwangsgebühren auch noch einmal dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Aber selbst dann, wenn diese Tour de force absolviert und derart dicke Bretter erfolgreich gebohrt sind, ist es  aus politischen Gründen so gut wie ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht – erst echt mit seinem linksextremen Neuzugang Ann-Kathrin Kaufhold – eine derart systemrelevante Grundsatzentscheidung zum Nachteil des Staatsfunks fällen wird.

Doch ob Kläger gegen das ÖRR-Zwangssystem überhaupt bis nach Karlsruhe vordringen, ist schon fraglich, denn Beweise lassen sich natürlich kaum mit wissenschaftlicher Präzision präsentieren. Es erscheine „nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, stellte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft dann auch zur Zufriedenheit der ÖRR-Beklagtenvertreter fest. Denn ARD und ZDF können sich stets auf die Rundfunkfreiheit berufen, und ob Nachrichten und anderen Sendungen stark einseitig sind, bleibt oft Ansichts- und Auslegungssache. Unter “kreativen” Vorwänden können die Sender immer behaupten, dass man hier oder dort sehr wohl kritisch gewesen sei und die angebliche linke Indoktrinierung ja nicht „wissenschaftlich“ fundiert sei, et cetera. Der konkrete Nutzen des gestrigen Urteils für die gebeutelten Gebührenzahler, die es endgültig leid sind, dieses grotesk aus der Zeit gefallene Konstrukt in einer Zeit unendlicher Medienvielfalt bezahlen zu müssen und dafür auch noch nach Strich und Faden belogen, in die Irre geführt und beleidigt zu werden, bleibt also gering; die Deutschen haben auf juristischem Weg im Wege einer Bottom-Top-Beschwerdeführung de facto keine Chance, die Zwangsgebühren als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Schon die Eingangsinstanzen werden dies zu verhindern wissen und die jeweiligen Belege für die zahllosen Verletzungen des Rundfunkstaatsvertrages relativieren und zurückweisen.  Damit ist alles Wesentliche gesagt. ARD und ZDF sitzen fest im Sattel und dürfen weiterhin ihr Unwesen treiben, der Rest des Urteils ist bloße Kosmetik. Die einzige echte Revolution kann nur auf politischem Wege erreicht werden – wenn die AfD in Regierungen gelangt und den Medienstaatsvertrag aufkündigt.

18 Kommentare

  1. In der DDR gab es Propaganda und Hetznachrichten im Fernsehen umsonst, im Gegensatz zur
    „besten Demokratie aller Zeiten“, wo man für Desinformation und Lügen auch noch zur Kasse gebeten wird.
    Dieses Urteil ist der endgültige Freibrief zum Abkassieren, ohne auch nur die geringste Leistung
    erbringen zu müssen.
    Steht sowas nicht als Straftat im BGB? Aber für die Volksverblödung machen deutsche Gerichte inzwischen
    wohl alles, nur um der Regierungslinie treu zu bleiben

    1. Auch in der DDR war der Empfang von Rundfunk und Fernsehen auch mit einer Gebühr belegt. Nur für den reinen Rundfunk zahlte man 2 Mark monatlich. Besaß man einen Fernseher, waren 8 Mark fällig. Als DDR2 dazukam, erhöhte sich der Beitrag auf 10 Mark pro Monat.
      Nun war das am Gehalt gemessen nicht gerade wenig, wurde jedoch kaum umgangen, weil der Fernseher so teuer (mein letzter kostete 3200 Mark), daß man es als Privileg empfand, für den Empfang zu bezahlen. Der Besitz des Gerätes wurde direkt von der Verkaufstelle an die Deutsche Post übermittelt und diese zog den Beitrag ein. Wie viele Verweigerer oder Schwarzseher es gab, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich glaube, wenn einem der Apparat überlassen wurde oder man sich ein Altgerät zulegte, war die Kontrolle nicht mehr lückenlos gegeben. Obwohl ja die dazugehörige Antenne auf dem Dach das Vorhandensein eines Gerätes anzeigte und ihre Ausrichtung auch noch den Westempfang kund tat!

  2. Die Schlussfolgerung des obigen Artikels ist richtig: Nur die AfD wird hier eine Änderung bringen.
    In der Pressemitteilung wird der Grund dafür auch ganz konkret und unzweideutig angesprochen: „Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des § 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) sieht allerdings eine wechselseitige Verknüpfung zwischen Beitragspflicht und Erfüllung des Funktionsauftrags nicht vor.“ Die rechtsstaatlichen Versager waren also die Ministerpräsidenten, die solch einen Knebelvertrag unterschrieben und die Landesparlamente, die diesen ratifiziert haben.
    Ergo: Die Zurückweisung an den Verwaltungsgerichtshof mit der Verpflichtung, den durch das Bundesverfassungsgerichtssurteil 2018 vage formulierten „Funktionsauftrag“ zu überprüfen, ist das Maximale, was ein Gericht tun kann.
    Ergo Nr. 2: Dieser Knebelvertrag kann nur politisch angegangen werden. Da es nichts zu verbessern gibt, muss er abgeschafft werden. Die einzige Partei, die dies glaubhaft vertritt, ist die AfD.
    Ergo 3: Wer keine AfD wählen will, kann sich den Atem für das Jammern sparen und sollte in aller Stille weiterbezahlen für diese katastrophale Propagandaorganisation ÖRR.

  3. Wie sieht es eigentlich mit den Einschaltquoten des Mafia-TV aus ? Schaut sich diesen Rotz noch ein normal Denkender an ? Gemessen an den Quoten müssten die ihren Kackladen längst geschlossen haben . Steuergelder Verschwendung erster Klasse . Ein Gespräch unter vier Augen mit diesen Hinterfozigen Richtern ,wie es in Mafia Kreisen üblich ist wäre die einzige Option , Beton-Schuhe die zweite Option,
    würde mein Opa sagen.

  4. Und die Moral von der Geschicht? Mit Urteilen identifiziere ich mich nicht.

    Zuweilen stellt sich der Eindruck ein, die Justiz habe einzig und alleine die Aufgabe mit möglich aufgeblasenen Wortgruben sowohl das Individuum als auch die Mehrheit durch groteske Verrenkungen zu kujonieren. Aus der einfachen Frage: Will ich das oder will ich das nicht, wie sie in einer echten Demokratie Alltag sein sollte, machen diese seltsamen Menschen mit ihrem Batman-Cosplay ein Brimborium, das nur noch Verachtung verdient. Die Justizblase, ein rein politisches Instrument in kernfaschistischen Zusammenrottungen wie der BRD, muss selbst gemaßregelt werden: diese Lehre sollte man schon einmal aus der jüngsten Geschichte ziehen.

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    1. Hier ein wenig mehr dazu .. . komisch, nur ein ausländischer Kanal berichtet mit Hintergründen vertieft darüber … ( deutscher Mainstream höchstens nur ganz kurz … ja schnell vergessen, aus der Öffentlichkeit tilgen … )
      youtube:

      Rundfunkbeitrag Teilerfolg für Klage gegen ÖRR Bundesverwaltungsgericht hebt Berufungsurteil auf

      https://www.youtube.com/watch?v=R2Kam_IsFEI

  5. Arglistige Täuschung im Rechtsverkehr !! Die Frage ob eine Meinungsvielfalt gegeben ist – hat das Gericht geklärt – so weit dies zugesichert wird. Falsche Frage = falsche Antwort auf die Kernfrage die nicht gestellt wurde. Besteht ein Rechtswirksamer Vertrag zu Zahlung der Beiträge??? Auch die Klage der Klägerin basiert auf einen Vertrag = die Klägerin schließt mit dem Antrag einen Vertrag mit dem Gericht das dieser in der Angelegenheit ein Entscheidung fällt.
    Und weil die Richter NICHTS unterschreiben ist das Urteil nicht Rechtsverbindlich – nur eine vertragliche Vereinbarung
    zwischen den Parteien, und deshalb für andere nicht bindend. Ein anderer Richter fällt gewöhnlich ein anderes Urteil.

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  6. @Auf juristischem Weg ist dem ÖRR-Zwangssystem wohl nicht beizukommen
    natürlich nicht !
    Wer glaubt, er könne mit dieser Justiz der Regime-Propaganda-Abteilung am Zeug flicken, hat das System nicht verstanden. Die ÖR werden erst dann zum Abschuß freigegeben, wenn sie die asozialen Medien kontrollieren – noch besser als die ÖR. Dann werden auch „Richter“ die Freigabe bekommen, die GEZ zur Disposition zu stellen !
    Oder möglicherweise, wenn die AFD in Alleinregierung an die macht kommt – wie seinerzeit die CSU in Bayern.
    Mit einem Flügel der Blockpaertei als Partner wird das nichts – und selbst dann muß sie noch die Block-Parteien-Uboote und die VS-Feindagenten aussortieren !

  7. „Die einzige echte Revolution kann nur auf politischem Wege erreicht werden“

    Dem würde ich widersprechen wollen, denn es besteht durchaus die Möglichkeit nach dem Muster der DDR-Auflösung auch die ÖRR zu Fall zu bringen: durch massenhafte Verweigerung. Die knapp 4 Mio Haushalte, die sich dem System Drohungen zum Traotz heute schon teilweise oder vollständig verweigern, sind ein guter Anfang. Und sind für das System schon erkennbar unangenehm.

    Um den Moloch ÖRR in den Orkus zu befördern, wären aber vermutlich eher so um 10 Mio Verweigerer-Haushalte erforderlich. Mal sehen, ob die Propaganda mit immer schamlosereren Programmen den Kipppunkt schafft.

    1. Wäre die Mehrheit der deutschen Michels nicht dermaßen verblödet, wäre dieses nebst anderen Mißständen im „besten Deutschland“ längst Geschichte.

  8. Beizukommen? Die Sache ist, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bekannten und zweifelhaften Funktion als Zweitgesetzgeber dieses „Konstrukt“ entwickelt, zwischen den Zeilen des GG geblickt. Kein Parlament hat je beschlossen, einen 8 Milliarden Euro Rundfunk zu alimentieren. Die Parlamente können bezüglich Rundfunk allenfalls gestalten, aber nicht mehr. Der Gesetzgeber hat, wie auch das Bundesverwaltungsgericht, der Rechtsprechung der roten Roben zu folgen.
    Die Ironie des aktuellen Urteils ist, dass sich Mensch intensiv mit dem Programm befassen müsste, um dann den Beitrag eventuell verweigern zu können. Für einen Zeitraum. Das ist einfach nur noch Verhöhnung, wie auch der Beitrag es ist. Warum sonst sollte man den Bürger so ärgern? Angesichts der gesamten Abgabenlast sind es ja eigentlich Peanuts.
    Das aktuelle Verfahren hat auch ein ideologisches Geschmäckle, wird doch hier die „Vielfalt“ abgefeiert. Überzeugender ist da doch die Verweigerung aus Gewissensgründen. Das gab es, die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 652/19 wurde jedoch „nicht zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angenommen“, Entscheidung vom 07.02.2022 – Das war übrigens noch bevor es um Krieg und Frieden ging.

  9. Ein mutiger Vorstoß einer einzigen Bürgerin. Respekt.
    Ich würde ja auch so was machen. Ich kann aber die Anwaltskosten nicht bezahlen und habe nicht die notwendigen Beziehungen. Ganz zu schweigen von Rückendeckung der vollkommen verblödeten ÖRR Menschen, die sich weiterhin wie vor 50 Jahren um 20.15 Uhr vor die Glotze setzen und die Lügenmärchen wie ein Schwamm aufsaugen. Einige haben sogar noch riesige 100 kg Klopper – Fernseher aus den 1990 igern. Kein Fake. Alles mit eigenen Augen gesehen und noch dazu das dumme Geschwafel gehört. Glaubt mir. Nach so einem Dummdödelgesabbel reicht nicht mal eine Flasche Schnaps um zu vergessen.

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  10. Danke für die juristische Klarstellung Herr Löwengrub. Schon die Entscheidung in erster Instanz ist ein völliger Witz. Und dann kommt die neue Verarsche der Gerichte. Man tut so als ob, zeigt Möglichkeiten auf und schränkt im nächsten Satz schon wieder ein. Der Verweis auf die nächst höhere Instanz, bedeutet dann nur noch, dort verarschen wir euch dann richtig! Die Gerichte machen Politik, aber keine Rechtssprechung mehr. Das ist von der Politik ausdrücklich so gewollt. Da kann man immer sagen, wir folgen der Rechtssprechung. Und der Vorwurf, die Rechtssprechung unterstützt die Politik ist weg. Denn es ist genau andersherum.

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  11. Naja das war sonnenklar das die gekaperte Justiz die Volksvergiftungspropaganda der GEZ weiter ermöglicht und so die Hetzsender mit ihren Mitarbeitern weiter predigen für das internationale Kapital auf das ihr hoher Lebensstandart mit Haus, Auto, Urlaubsreisen und Sinnlos-Konsummaterialismus gewährleistet ist. Lieblingskind Nr.1 ist das Auto wo ein Benziner oder Diesel Pflicht ist um 100m Einkaufsweg zu erledigen wo die Reichszucht VW, Mercedes, Opel, Audi und BMW die besten Pferde im Stall sind obwohl sie durch Zwangsarbeiter sowie KL-Insassen groß geworden sind. Na wem juckt es was vor 80 Jahren war da manch einer vergisst was er vor 20 Minuten gesagt hat??? Sonst kommen ja von solchen Moralaposteln Vergleiche mit Hitler und seinen Schergen den ganzen Tag wie aus der Pistole geschossen im normalen Ablauf der Gesellschaft. Lieblingskind Nr.2 ist die Unterhaltungs und Konsumindustrie um der Welt bei Facebook zu zeigen ich bin da mit den neusten Waren um Teil der Masse zu sein obwohl man diese Güter nicht benötigt, man will ja nur kein Assi sein. Lieblingskind Nr.3 ist der Tier und Umweltschutz: Fleisch und Fisch kommen auf den Tisch und der Flieger für den Urlaub ist perfekt auch wenn Vögel in den Triebwerken geschreddert werden und durch Abgase der CO2-Ausstoß sich erhöht. Es herrscht Endzeit und die großen Auserwählten mit ihren Handlangern werden sich gegenseitig zerlegen um den Platz des Anderen einzunehmen. Fressen und gefressen werden ist das Gesetz der Natur. Der Starke überlebt und der schwächere zu Boden fällt. Betrachten wir unsere Herren als Velociraptoren wie in Jurassic Park. Diese lieben Tierchen verübten gerne Kannibalismus wenn weit und breit kein Ziel in Sicht war. mfg

  12. Liebe Ansage,

    gern lese ich die Beiträge zu vielen verschiedenen Themen. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass einfach jemand fehlt, der die Texte gegenliest und ggf. ergänzt/berichtigt/ vervollständigt. Das ist nur eine kleine Bitte, auf die Sie eingehen können oder das auch bleibenlassen. Schön wäre ein klein wenig mehr Sorgfalt.
    Vielen Dank.

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    1. Sind sie etwa eine ehemalige Lehrerin? Vielleicht sollten sie die einzelnen Kommentare benoten. Fein säuberlich getrennt nach Rechtschreibung, Grammatik , Kommasetzung etc.