
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vor einem knappen Jahr von Ex-Innenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des Magazins „Compact“ endgültig aufgehoben und der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland zu einem immer seltener werdenden Sieg verholfen. Diese Entscheidung ist wichtig und richtig – und sie drückt dabei keine Zustimmung zum in der Tat oft fragwürdigen Inhalt von “Compact” aus. Sondern sie erinnert in erster Linie eine anmaßende politische Klasse daran, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Grundrechte für jeden gelten und nicht von Geschmack, Willkür, Launen oder Empfindlichkeiten übergriffiger antidemokratischer Apparatschiks und in höchste Ämter gespülter Linksextremisten wie Faeser abhängen dürfen. Mehr noch: Die Richter schrieben Faeser & Gleichgesinnten ihrer Urteilsbegründung unverblümt ins Stammbuch, dass auch Verschwörungstheorien, Geschichtsrevisionismus und Äußerungen gegen Migration in einer freien Gesellschaft zulässig sind und daher auch nicht verfassungsfeindlich sind, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Man kann sie nicht verbieten. Dieser Denkzettel könnte in einem AfD-Verbotsverfahren, so es kommen sollte, noch einmal hochrelevant werden.
Freilich wird nun, nach diesem Urteil, wieder von den faktischen Kartellparteien und vor allem ihrer linken Prätorianermedien des Mainstreams beim ÖRR und von “Spiegel” über “Zeit” bis “Süddeutsche”, höhnisch-triumphierend vorgebracht werden, das Urteil strafe all die kritischen Stimmen der Gegenöffentlichkeit, der Schwurbler und freiheitlichen Grundrechtsaktivisten, die von “Diktatur” und drohender “Abschaffung der Meinungsfreiheit” schwafeln, Lügen – weil der Rechtsstaat ja durchaus funktioniere und die Meinungsfreiheit schütze: “Was wollt Ihr denn? Der Rechtsstaat funktioniert eben sehr wohl! Er schützt doch die Meinungsfreiheit!” Diese Sichtweise ist nicht nur zynisch (da die, die so reden, ja auf einen anderen Ausgang hofften). Er ist auch so naiv wie gefährlich.
”Allein, ich wollte nicht, dass Ihr schon triumphiert”…
Denn das Problem besteht darin, dass es überhaupt zu diesem Verbotsversuch kam; dass Verleger Jürgen Elsässer überhaupt bis zum Bundesverwaltungsgericht klagen musste, nachdem er in demütigender Weise frühmorgens im Bademantel von einer maßlos überzogenen Polizeirazzia heimgesucht und ein Jahr lang einem kafkaesken Spießrutenlaufen ausgesetzt war, allein aufgrund des selbstherrlichen Machtmissbrauchs einer Innenministerin, die die wohl monströseste Fehlbesetzung in der Geschichte dieses Ressorts aller Zeiten darstellte.
Solange es in Deutschland Politiker und Parteien gibt, die solche Methoden nicht nur für legitim halten, sondern sogar unermüdlich an ihrer weiteren Ausweitung werkeln, indem sie nach Regulierung und Zensur im Netz plärren oder die von einem Viertel der Deutschen gewählte Opposition verbieten lassen wollen: So lange ist das Gespenst des Autoritarismus in diesem Land eben keine rechte Wahnvorstellung, sondern eine konkrete Bedrohung. Ja, es stimmt; noch urteilen die höchsten Gerichte – nicht immer, aber meistens – im Interesse von Freiheit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Noch. Aber erstens weiß niemand, wie lange es diese höchstrichterliche Unabhängigkeit, soweit sie noch vorhanden ist, geben wird (in den unteren Instanzen ist sie bereits vielerorts einer Gesinnungs- und Systemjustiz gewichen). Und zweitens wäre es nicht minder alarmierend, wenn die Durchsetzung von in einer Demokratie selbstverständlichen Grundrechten jedes Mal von einer Handvoll Juristen abhängt, die am Ende kostspieliger, zeit- und nervenaufreibender, zermürbender und für die meisten Menschen gar nicht durchzustehender Marathonprozesse das aufheben, was Regierung und Behörden niemals hätten beschließen dürfen. Der Firnis zwischen Freiheit und Tyrannei ist wahrlich dünn geworden.
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33 Antworten
Ob die Taeterin jemals bestraft wird, steht in den Sternen, sagte man. Im heutigen Deutschland werden Polit-Gangster
nicht bestraft, sondern mit allen moeglichen oder auch unmoeglichen Orden behaengt und belohnt.
Na dann, macht mal
Sympathische Frau von Utopia TV Deutschland
kurz über diesen großen Sieg für die freien Medien und die Demokratie in Deutschland.
Compact SiEGT vor Gericht Nancy Faesers Niederlage
https://www.youtube.com/watch?v=uMmsut_LMNw
Eine Compact web-App , bzw. nur ein
Lesezeichen für Android gibt es auch zum
Downloaden und installieren ( nur 150 kb klein)
https://apkfab.com/compact-onlinede/org.chromium.webapk.aa02bc474844c8cb5_v2/apk
P. S. unter hybrid-Analysis kann man sogar checken,
ob die kleine APK -installationsdatei sauber ist,
aber das ist hier überflüssig, denn Android checkt selber auch.
So eine web-App hat Ansage auch !
Die kann sich Jederman eigentlich selbst generieren:
einfach mit neuestem Chrome Internet Browser in Android
ansage.org aufrufen.
Dann im Menü des Browsers oben, rechts auf :
“ zum Startbildschirm hinzu fügen ‚“ klicken. Fertig.
Problem ist: eine echte Installation klappt nicht immer
( manchmal gibt’s nur 1 Verknüpfung)
Hier eine echte Ansage – web-App zum Download:
https://apkfab.com/ansageorg/org.chromium.webapk.a28f89f05a6e120d2_v2/apk
An den Ansage web-maaster :
viell. können Sie die kleine App zum Download auf der homepage anbieten? Als “ Lesezeichen“.
Erhöht die Anzahl der Klicks allemal.
( animiert zum einfach mal rauf klicken)
Danke für dem Tip! Sowas ist in Planung.
Ich hab Euch in den Lesezeichen vom Firefox, und das ist gut so.
Bayern nimmt AfD in Liste extremistischer Organisationen auf
Die bayerische AfD soll künftig auf der Liste extremistischer Organisationen stehen. Mit dem Verzeichnis will Bayern die Verfassungstreue von Bewerbern im öffentlichen Dienst prüfen. Rückwirkend soll es keine Kontrollen geben.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256300730/Bayern-nimmt-AfD-in-Liste-extremistischer-Organisationen-auf-Folgen-fuer-oeffentlichen-Dienst.html
Ja typisch für das Bundesland (Söderland = Bayern) des Corona-Diktators Söder. Demnächst werden Söder und seine Kumpanen von der SPD und von den Grünen ein AFD-Verbotsverfahren noch einfädeln . Denn die SPD und die Grünen wollen schnellstmöglich ein AFD-Verbot durchpeitschen. Egal wie…
sperrt sie endlich weg… alice sorge dafür…
do guck na… politidioten unterwegs: Compact-Magazin hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen
Niederlage für Faeser: Compact-Verbot war rechtswidrig
Das Verbot durch Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser wurde als rechtswidrig aufgehoben. Eine Berufung ist nicht möglich, da das Gericht die letzte Instanz ist. ab in den knast…politidioten gehören weg von der strasse…. zahlt sie die gerichtsgebühren selber …. linksgrünrotzfrech…
Dieses Urteil war das schönste Ereignis seit langem und die Schlappe für das dahinsiechende Regime. Ich hoffe das Stiefvater Staat den Elsässers alle Anwalts und Schadenskosten prompt erstattet für das Fehlverhalten von Frau Faeser. Normalerweise müsste die ehemalige Innenministerin zur Kasse gebeten werden aber noch ist die fremdbestimmte BRD gnädig für unüberlegtes Handeln ihrer Verwalter und Handlanger. So jetzt müssen wir aber alle aufpassen den gerade jetzt werden besonders im Netz auf Facebook und CO viele Spitzel und Provokateure vom VS und linksgewaschenen Demokratieprojekten aktiv sein mit Fakeprofilen wo mit Gewaltphantasien gegen Fremde und politische Gegner gehetzt wird wo auch Grußformeln und Symbolik aus dem 3.Reich verwendet wird. Solche Kontakte nicht erwidern und sofort löschen. Ein Gefällt mir Klick kann ausreichen damit die Ermittlungsbehörden aktiv werden mit einem Strafverfahren was meist früh um 6Uhr mit einer Hausdurchsuchung beginnt. Handy und PC werden beschlagnahmt und systematisch wird nach Zufallsfunden wie Waffen, Drogen, Raubkopien usw. gesucht damit für den Ersttäter ein hartes Urteil erfolgen kann. Meldung an den Arbeitgeber ist Standard wo schnell die Kündigung folgt. 2000-3000TEURO Geldbuße können beim Erstling drinnen sein oder auch 1-3Jahre Bewährung mit Berufsverbot und wenn der Richter einen schlechten Tag hat verschenkt er bis zu ein Jahr schwedische Gardinen. Gerichts und Anwaltskosten können noch mal 2000-3000Teuro sein. Also aufpassen liebe Mitleser und Mitleserrinnen. Hilfreiche Literatur ist der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. Bei PC-Records, dem Druck18-Versand oder dem Deutschen Warenhaus ist dieses Teil erhältlich. GEBT SPITZELN UND VERRÄTERN KEINE CHANCE!!!
Das zahlt nicht Nancy, das zahlt der Steuerbürger.
Wann kommt Faeser in den Knast?? Und Merkel?? Dank der linken 68er-Terrorbrut ist Meinung eben gefährlicher geworden als Bomben. Früher gings ins palästinensische Terrorcamp, heute rettet man das Klima. Je mehr man die Wahrheit verbietet, desto stärker wird sie bei der Gegenseite!
„Ich habe heute das Compact-Magazin verboten. Compact verbreitet ständig die Wahrheit und das geht in Unserer Demokratie garn nicht.“
Warum wundern sich die Menschen. In Deutschland sind sogar russische Buecher großer Schriftsteller verboten, Sender, Zeitungen. Kritik wird bestraft, andere Meinung nicht Mal im Ansatz geduldet. Justiz, Politik, Presse, Kirchen, Gewerkschaften, Volk, alles Gleichgeschaltet. Es ist wieder 1933. Dieses Nie wieder ist so was von lächerlich.
Was wieder auffällig ist: Der Hauptverdächtige im Verbrechen fehlt! Wo ist Faeser?! Sie hätte auf den Angeklagten-Bank sitzen sollen. Dass man zur Verantwortung gezogen wird, setzt voraus, dass man angeklagt wird!
Die grünen 68er Verfassungsfeinde haben ihren Marsch durch die Institutionen vollendet und sind nun überall: In der Regierung, in der Politik, in der Justiz und in der Beamtenschaft. Nun erntet das Volk, was es seit 1968 zugelassen hat.
Der DDR – Sozialismus war der reinste Kindergeburtstag, verglichen mit dem Faschismus-Verbrechern von heute!
Das deutsche Regime zeigt seine hässlichste Fratze. Kritik und andere Meinung werden bestraft, wie bei jeder Diktatur. Faeser muss vors Gericht und nicht Herr Elsässer mit seinem Wahrheits– Magazin. Das sehr informativ ist.
Das Faeser modell schaut so aus: Bestrafe einen – erziehe Tausende…! Deutsche Wähler VERWÄHLEN sich seit 1933 sagt ein gebürtiger Braunauer!!!
Nein, sie verwählen sich nicht!
Sie wählen immer genau das, was sie mehrheitlich haben möchten. Das bekommen sie dann auch. Ätsch!
😜
Bitte nicht übertreiben. Die DDR war in Sachen Meinungsfreiheit noch mal ein ganzes Stück schlimmer als die heutige BRD . Aber wir sind auf dem Weg dahin.
Na ja! Abwarten! Den Systemparteien und ihren Handlangern wird schon noch was einfallen, um jeden Kritiker mundtod zu machen. Nancy arbeitet im Hintergrund schon mal an einer neuen Methode. Beim nächsten Mal klappt es bestimmt. Sicher!
https://www.tagesspiegel.de/politik/spd-formiert-sich-im-bundestag-zwei-ex-minister-kunftig-im-auswartigen-ausschuss-esken-widmet-sich-bildung-13686505.html
„Nancy Faeser: Sie war früher Innenministerin und soll zudem Mitglied des Kulturausschusses sowie stellvertretendes Mitglied in dem für Finanzen sowie Recht
werden.
Ausschüsse gelten als Werkstätten des Parlaments. Sie sorgen für die fachliche Vorbereitung, Beratung und Kontrolle von Gesetzgebungsprozessen. In jeder Wahlperiode werden sie neu benannt und besetzt. Manche schreibt das Grundgesetz vor, wie die für Verteidigung und Auswärtiges. Andere sind ebenfalls gesetzlich vorgesehen wie der Haushaltsausschuss oder der für Wahlprüfung.“
Frühere Ministerfehlbesetzungen sind noch lange kein Grund, das sich solche in neuen politischen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen fortsetzen dürfen !
Die wichtigste Anforderung, für Politiker und Pressesprecher, ist heute, beim Lügen dürfen sie nicht rot werden!
@„Compact“-Verbot aufgehoben
ach – ich weiß nicht.
Zwei Innenminister des Regimes wollen verbieten, und die Richter – politisch vorsortiert und stramm auf Linie – lehnen ab ? !?
Kommt mir nicht koscher vor !
Da sollte man mal political engineers fragen, was man mit dieser Schau vertuschen wollte ? Den Schuldenbuckel und die Verfassungsbrüche und Betrügereien ? Wenn die alle von diesen Richtern zugelassen werden, können sie sich dann auf dieses Urteil berufen als Beleg für die Integrität dieser Richter !
Ich gehe davon aus, das das nur eine Schau war – möglichst viele Regimekritiker sollten darauf schauen und die großen Dinge dann übersehen !
Eine zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz gegen Faeser würde ich als Geschädigter machen.
Nur die Verhöhnung des Opfers à la „Hausdurchsuchung macht frei“ ist noch ikonischer als das Bild von Jürgen Elsässer bei der Razzia:
„Symbolbild: Wenn Meinung und Freiheit geschützt werden…“ – Dunja Hayali (ZDF) zur Razzia bei Jürgen Elsässer am 16.07.2024
https://journalistenwatch.com/wp-content/uploads/2024/07/Bildschirmfoto-2024-07-16-um-17.12.03-753×1024.png
Die Linksextremistin a.D. hatte drei fette Jahre, in denen sie ihre ungezügelte Ideologie austoben konnte. Jetzt reichts nur noch um bei den Omas gegen Rechts mitzutanzen…der Lauf der Gerechtigkeit kommt immer etwas später!
@der Lauf der Gerechtigkeit kommt immer etwas später!
meine Oma sagte immer : Gottes Mühlen mahlen langsam – aber trefflich fein !
Lest mal was Dagmar Henn dazu schreibt:
RT DE Live-TV
20 Jahre RT: Liebe Leser, was sind Ihre täglichen Nachrichtenquellen?
Damit wir Sie noch besser informieren können, bitten wir Sie, unsere Frage zu beantworten: Was sind Ihre täglichen Nachrichtenquellen?
Nur RT
4.8%
Nur RT und andere „klassische“ alternative Medien
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Hauptsächlich Mainstream-Medien, ergänzt durch RT
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Anderes
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Deutschland
Compact-Urteil: Bestenfalls ein halber Sieg
24 Juni 2025 19:50 Uhr
Ja, man würde sich gerne ausgiebig über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts freuen, das Nancy Faesers „Compact“-Verbot für rechtswidrig erklärt. Aber schon die Presseerklärung des Gerichts belegt, dass an Pferdefüßen und Wermutstropfen kein Mangel besteht.
Compact-Urteil: Bestenfalls ein halber SiegQuelle: http://www.globallookpress.com © Hendrik Schmidt
Stephanie und Jürgen Elsässer nach dem Urteil, 24.06.2025
Von Dagmar Henn
Die Schnur wurde wieder verknotet, aber das Damoklesschwert ist geblieben – so ließe sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängten Compact-Verbot zusammenfassen.
Denn was tatsächlich erfolgte, war ein Urteil in einem Einzelverfahren, das zur Frage der Anwendbarkeit des Vereinsrechts auf Veröffentlichungen keinerlei Fortschritt brachte. Im Gegenteil wurde genau dieser rechtliche Schritt bestätigt, wie der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu entnehmen ist. Das ist zwar noch nicht die Urteilsbegründung, aber in der Regel enthalten diese Erklärungen die Kernsätze des Urteils.
„Wie macht der Kreml das?“ – und andere Unterwürfigkeiten der Süddeutschen vor Faeser
Meinung
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„Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf die Klägerin erweist sich schließlich auch mit Blick auf den Gesetzeszweck als gerechtfertigt. Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen. Vielmehr verfolgt der maßgebliche Personenzusammenschluss nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda, organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen und versteht sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet. […] In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten noch nicht die Schwelle der Prägung.“
Übersetzt in die Sprache gewöhnlicher Sterblicher heißt das, dass das Konstrukt, über das Vereinsrecht zu agieren, in Ordnung ist, aber auf der Strichliste sind bei Compact einfach noch nicht genug Striche, um ein Verbot zu rechtfertigen. Was den Geschäftsbetrieb für Compact wieder ermöglicht, gleichzeitig aber andeutet, dass die Strichliste weitergeführt wird, und der Kunstgriff des Vereinsrechts jederzeit und bei jedermann wieder angewandt werden kann.
Nun findet sich in der bundesdeutschen Geschichte gerade ein Präzedenzfall in dieser Richtung – das ist das Verbot von linksunten.indymedia von 2020. Auch in diesem Fall wurde eine Publikation, eine Webseite, zum Verein erklärt; allerdings auf Grundlage völlig anderer Strukturen. Und was aus dem Urteil deutlich herauszulesen ist, ist, dass die Kläger schon allein deshalb eine schlechte Ausgangsposition hatten, weil die Klageführende, den anarchistischen Grundsätzen der Struktur folgend, nicht einmal bereit war, sich als Mitglied dieser wie auch immer gebildeten Organisation zu erkennen zu geben.
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Allerdings: Indymedia war ein anderer Sachverhalt, nicht nur, weil es sich dabei um ein „linksextremes“ Medium handelte, sondern vor allem, weil es im Kern eine Plattform war, die anonyme Beiträge transportierte. Die, was bei dem kulturell-politischen Umfeld nicht überrascht, öfter tatsächlich strafbar waren, also unter den Bedingungen „normaler“ Veröffentlichung, in einem gedruckten Medium oder auf einer nicht anonymen Plattform, zu Strafverfahren gegen die Verfasser wie auch die Herausgeber geführt hätten. Ohne diese anonymisierte Struktur wären also dem Indymedia-Verbot zahlreiche Strafverfahren vorausgegangen. Wie es in anarchistischen Kreisen nicht ungewöhnlich ist, waren offene Aufrufe zu Gewalt, auch gegen konkrete Personen, Teil des Angebots.
Man kann also in diesem Fall den Griff zum Vereinsrecht noch halbwegs nachvollziehen, weil die normalerweise übliche Verantwortung eines Verfassers für seinen Text ebenso wenig durchsetzbar war wie die Verantwortung von Herausgebern für das, was sie veröffentlichen. In dieser Hinsicht sind die Voraussetzungen bei Compact jedoch vollkommen anders, da das Magazin sämtliche Vorgaben des Medienrechts erfüllt und im Falle strafbarer Inhalte eine Strafverfolgung möglich wäre.
Ein handfester Unterschied, dem aber das Bundesverwaltungsgericht keine Rechnung trägt. Genauso wenig wie der Tatsache, dass eine umfängliche Anwendung der verwendeten Definition von Verein, die bisher eher bei exotischen Einzelfällen genutzt wurde (ein anderer Fall betrifft beispielsweise eine Hilfsorganisation für Holocaust-Leugner, die über einen Verein ihre Vermögenswerte dem Zugriff entziehen wollte) letztlich eine unkontrollierbare Bandbreite von Einsatzmöglichkeiten liefert. Manche davon hätten durchaus ihren Reiz – wenn man beispielsweise die am Cum-Ex-Skandal beteiligten Banken ebenfalls zu Vereinen erklären und sie damit jenseits des Kreditwirtschaftsgesetzes verbieten könnte.
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Denn das, was sich als Definition von Verein ergibt – diesbezüglich ist gerade das Indymedia-Urteil interessant – lautet: Eine beliebig strukturierte Gruppe von Menschen gelangt auf eine ebenso beliebige Weise zu einer gemeinsamen Willensbildung, die zumindest auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Dabei ist weder relevant, ob die Gruppe in ihrer Zusammensetzung Kontinuität aufweist oder gänzlich zufällig ist, noch, ob ihre Entscheidungsfindung demokratisch, hierarchisch oder chaotisch ist. Geradezu, als wolle man das alte Sprichwort „Drei Deutsche sind ein Verein“ völlig ad absurdum führen.
Dass es hier, trotz des halben Freispruchs für Compact, um eine weitere Verschiebung der staatlichen Eingriffsschwelle nach vorn geht, belegt auch dieser Satz in der Pressemitteilung:
„Auch wenn die die Grundüberzeugung der Vereinigung zum Ausdruck bringenden Äußerungen als solche weder strafbar noch rechtswidrig sind, können sie als Indizien für ein Vereinsverbot herangezogen werden. Dieses Instrument des präventiven Verfassungsschutzes dient dazu, frühzeitig – und ohne strafbares Handeln abwarten zu müssen – tätig werden zu können.“
Wenn man behauptet, ein solches Denken sei eine Konsequenz aus der Machtübergabe an die Nazis im Jahr 1933, dann beweist man nur elementare Unkenntnis der Geschichte. Es wäre für die Weimarer Justiz durchaus möglich gewesen, die NSDAP zu verbieten. Die Weimarer Justiz hatte nur viel zu ausgeprägte Sympathien, um selbst angesichts unbestreitbarer Straftaten gegen diese Partei vorzugehen. Ernst Ottwalt hatte diese Zustände bereits 1931 umfassend dargestellt, einschließlich des sehr einseitigen Umgangs dieser Justiz mit politischen Morden. Allerdings, vermutlich würde man die Richter des BVerwG überfordern, wollte man von ihnen erwarten, die Rolle der eigenen Zunft bei der Etablierung der Naziherrschaft im Blick zu haben.
Compact-Gerichtsverfahren: Einschätzungen zu einem Prozess über die Pressefreiheit
Analyse
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Wenn man einen solchen Satz liest, der ein staatliches Eingreifen maximaler Wirkung (ein Vereinsverbot beendet schließlich die Existenz des Vereins) bei „weder strafbar noch rechtswidrig“ zu bewertendem Verhalten geradezu fordert, erkennt man wieder einmal, dass es die Bundesrepublik nie zu einer ganz normalen bürgerlichen Demokratie geschafft hat. Eher zu einer Art Demokratiesimulation, ein Spiel im Klassenzimmer, das der Lehrer jederzeit beenden kann. Es mag in anderen Ländern dem deutschen Verfassungsschutz ähnliche Strukturen geben, die mehr oder weniger schamhaft im Umfeld von Polizei und Geheimdiensten verborgen werden; als formelle Institution, deren einziger Zweck in der ständigen Beaufsichtigung und Bewertung des politischen Handelns der Bürger besteht, gibt es sie nur in Deutschland.
Was auch erklärt, warum die Leichtigkeit, mit der in Deutschland die Redefreiheit beschränkt wird, unter Verweis auf Erkenntnisse ebendieser Sonderinstitution, in anderen Ländern eine Mischung aus Verblüffung und Entsetzen auslösen kann – sogar wenn über den Umweg der EU inzwischen ähnliche Vorstellungen auch anderen Ländern aufgezwungen werden. In normaleren Staaten sind derartige Angriffe eine Ausnahme, auf die oft mit Schauder zurückgeblickt wird, wie auf die Aktivitäten des Komitees für unamerikanische Umtriebe eines Joseph McCarthy.
„Weder strafbar noch rechtswidrig“ würde unter den Bedingungen einer gewöhnlichen demokratischen Verfassung bedeuten, es geht die Justiz und den Staatsapparat einen feuchten Kehricht an. Allerdings hat sich Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem Staat entwickelt, in dem wieder die Regel der wilhelminischen Obrigkeit in Kraft gesetzt wurde: „Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten“, während das, was zu erwarten wäre, gerade, wenn stetig betont wird, wie offen und tolerant man doch sei, heißt „alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt“.
Sobald man berücksichtigt, wie der konkrete Sachverhalt rund um das einzige vorhergehende Verfahren gegen eine Publikation, in diesem Fall linksunten.indymedia, aussah, und wie er sich bei Compact darstellt, wird klar, dass das „gerade noch“ dieses Urteils zwar der Empörung gegen das überaus dreiste Vorgehen gegen Compact die Spitze nimmt und dem Magazin zumindest vorerst das weitere Erscheinen ermöglicht, aber im rechtlichen Detail eine weitere Verschärfung liefert.
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In diesen Zusammenhang gehört auch der Vorwurf der „politischen Agenda“:
„Denn bei der Klägerin, die uneingeschränkt den Schutz der grundrechtlichen Medienfreiheiten genießt, handelt es sich nicht nur um ein Presse- und Medienunternehmen. Vielmehr verfolgt der maßgebliche Personenzusammenschluss nach seinem eigenen Selbstverständnis eine politische Agenda, organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen und versteht sich als Teil einer Bewegung, für die er auf eine Machtperspektive hinarbeitet.“
Eine Formulierung, die unter anderem bei der Jungen Welt sämtliche Alarmzeichen aufleuchten lassen müsste; aber auch bei anderen alternativen Medien wie den NachDenkSeiten. Der Begriff des „Presse- und Medienunternehmens“ ist hier extrem eng gefasst und verleugnet, dass Publizistik jeder Art originär politisch und die rein kommerziell orientierte Variante eine historische wie statistische Ausnahme darstellt. Eine „politische Agenda“ stellt beispielsweise auch das Redaktionsstatut der Springerpresse dar. Es dürfte ausgesprochen mühsam sein, überhaupt ein Medium zu finden, das sich mit politischen Themen befasst und nicht zumindest an seinem Ursprung eine „politische Agenda“ hatte. Selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk, folgte er seinem gesetzlichen Auftrag (was er nicht tut), hätte immer noch eine politische Agenda, die in diesem Fall hieße, dem Publikum die vorhandenen politischen Positionen möglichst vollständig und ausgewogen zu übermitteln.
Was im Falle von Compact zum Vorwurf wird, „organisiert Veranstaltungen sowie Kampagnen“, ist außerdem eine Tätigkeit, die sich andersherum wieder auch als Marketing und Förderung der Leser-Blatt-Bindung lesen lässt. Viele Medien organisieren Veranstaltungen, bis hin zu großen internationalen Kongressen. Auch Kampagnen. Und besäßen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts ein wenig medienhistorische Kompetenz, wäre ihnen klar, dass nicht nur die Hugenberg-Presse eminent politisch war, sondern ihre eigenartige Form von „ist ja nicht richtig eine Publikation, weil zu politisch“ auch all jene Medien trifft, in denen die Texte der bekanntesten klassischen deutschen Journalisten veröffentlicht wurden wie die Weltbühne.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich einfach eine vollkommen irreale Form von Presse- und Medienunternehmen geschaffen, eine Art Ken (den geschlechtslosen Begleiter der Barbie-Puppe) der Medienwelt, ein Konstrukt, das ungefähr so wirklichkeitsnah ist wie ein fußballloser Fußballverein.
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Aber dieses Konstrukt ermöglicht es, den Konflikt mit dem Artikel 5.1 Grundgesetz zu minimieren, denn schließlich geht es irgendwie nicht um ein „richtiges“ Presse- und Medienunternehmen, sondern um irgendeine gedruckte Form von schmuddeligem politischem Aktivismus. Was ganz nebenbei übrigens auch anklingen lässt, was die Damen und Herren des BVerwG eigentlich wirklich von Demokratie halten: ziemlich wenig. Denn eigenartigerweise lebt Demokratie vom Engagement, von gerade jener Schmuddelecke, in der aus Überzeugung gehandelt wird und nicht aus Gewinnstreben, was ihnen, wie die Verwendung des Begriffs der „politischen Agenda“ belegt, zutiefst suspekt ist. Weit vor dem Strafbaren oder Rechtswidrigen.
Was am Ende übrig bleibt von diesem Urteil, ist eine Umkehrung der Echternacher Sprungprozession: ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück. Oder unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit und der Zukunftsperspektiven unangepasster deutscher Medien: ein Sieg im Konkreten, aber eine Niederlage im Abstrakten.
Bei Indymedia hat man sich sehr lange geziert, obwohl dort unverhohlen zu Mord und Gewalt aufgerufen wurde.
Letztlich hat man es nur deshalb gemacht, um einen gewissen Schein zu wahren, nicht einseitig zu sein, etwas, um das man sich jetzt eh nicht mehr bemüht.
Es wurde nämlich zuvor die rechte Plattform „Altermedia“ verboten, deren Betreiber auch damals bereits verknastet wurde.
Letztlich:
Es hat überhaupt nichts verboten zu werden, man hat eine Meinungsfreiheit, dann bestimmt niemand, was geäußert werden darf.
Oder, es bestimmt jemand, was man äußern darf und was nicht, dann habe ich KEINE Meinungsfreiheit.
Alles andere ist subjektive Belastungsstörung beleidigter Ideologen, bei denen der eine bereits beim Sarotti Mohr Weltfrieden und Moral gefährdet sieht und der andere vielleicht erst bei Unflätigkeiten.
Auf Altermedia fand man seinerzeit auch jede Menge Inhalte, die man nicht teilte, aber auch jede Menge klarer Infos, die damals bereits zeigten, was wirklich abging.
Leider hat man die Mehrheit der Deutschen trefflich abgerichtet, so daß sie sich buchstäblich bei bestimmten Themen bekreuzigen und bereits den Leibhaftigen aus der Hölle emporsteigen dünken.
Und nein:
Es hat KEINERLEI Leugnungstatbestände oder Ähnliches zu geben, auch hier ist zuviel Machtmißbrauch zu erwarten. Beleidigtsein schon einmal gar nicht.
Am Rande:
Reiner Füllmich, der aus politischen Gründen seit 1,5 Jahren im Kerker verbringt, hat diesbezüglich auch deutsches und amerikanisches Recht auf Meinungsfreiheit sehr präzise gegenübergestellt und auch eine Abschaffung solcher Gummiparagraphen, 130er, Beleidigung und dergleichen gefordert.
DAS, und das er sehr präzise, klar und deutlich herausgearbeitet hat, welch ein Verbrechen Corona war und was eine Aufarbeitung für die Täter beinhalten müßte, ist der Grund für diesen rein politischen Prozeß.
So, wie eben bei Compact auch.
👺Hallo, in der Tat fragwürdige Inhalte?!
Richtig, auch dieser Artikel, und jede andere Schreibe der Journos ist zu hinterfragen!
🤬⚡
Und da man den freien Medien und unliebsamen Bloggern nicht beikommen kann, haut man halt auf die „Meinungsverbrecher“ in den sozialen Medien ein: „Die Welt“ vermeldet heute – „Mehr als 170 Einsätze bundesweit – Polizei geht gegen „digitale Brandstifter“ vor“. – „Unter Federführung des Bundeskriminalamts vernehmen Polizisten bei einem Aktionstag Verfasser von mutmaßlich strafbaren Beiträgen im Internet. Alleine in Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Polizeibehörden involviert: Beamte aus Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster schlugen nach dpa-Informationen zeitgleich um 6.00 Uhr morgens zu.“ Na, da gibt es wieder viele schöne Bademantelfotos und reichlich Klatsch in der Nachbarschaft. Denn kein Rauch ohne Feuer, richtig? Gut, man könnte diese Polizisten auch einsetzen, um die 150 000 offenen Haftbefehle zu vollstrecken, wovon über 14 000 wegen Gewaltdelikten, wie Mord und Totschlag, gesucht werden, aber man muss halt Prioritäten setzen. Gegen wen man nicht vorgeht? Nun, z.B. geht man nicht gegen ein Trans-Dings (Mitarbeiter des mit Steuergelder geförderten Vereins „Bundesverband Trans“, der aus dem Bundesregierungs-Programms „Demokratie leben“ bezahlt wird/also von uns) vor, das wiederholt offen, via „X“, zum Mord an Reichen aufruft. Wobei man sich die Frage stellen könnte, ob der zauberhafte Jens Spahn eigentlich schon reich genug wäre, um unter die „Reichen-Euthanasie“ zu fallen? Und ich denke, ein Mordaufruf ist nicht nur „mutmaßlich strafbar“, sondern tatsächlich. So mancher dt. Politiker hat anscheinend Idi Amin als Vorbild, der da einst sagt: „Es gibt die freie Rede, aber ich kann nicht für die Freiheit nach der Rede garantieren.“
Anbei: Wer immer noch ohne VPN ins Netz geht, muss ein Linker sein. Denn nur, wer diese Ansichten teilt, genießt Welpenschutz. Alle anderen müssen sich selber schützen, oder besser nicht das sagen, was sie tatsächlich denken.
TorBrowser ist auch eine Alternative.
Wer sich einfach per VPN ins Internet einwählen will, kann den OPERA-Browser verwenden; in dem ist VPN bereits vorinstalliert und kann sehr leicht aktiviert werden.
In der Fritz!Box lässt sich WireGuard ebenfalls ohne allzu großen Aufwand installieren und freischalten.
Und wer Hass-Postings verbreitet, dem empfehle ich einen gebraucht gekauften Computer über eine externe SSD mit dem OS Tails zu booten und sich anschließend über ein offenes WLAN Netz ins Internet einzuwählen um diese loszuwerden – was bei mir NICHT der Fall ist!!!
Carpe diem.
Phyrrhus-Sieg. leider. Die besondere Heimtücke des Verfahrens liegt darin, dass die missbräuchliche Verwendung des Vereinsrechts vom Gericht nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich gerechtfertigt wurde. Damit ist künftig überhaupt keine Sicherheit mehr für Presse- und Medienorgane gegeben. Behörden können willkürlich ein wirtschaftliches Unternehmen zum Verein deklarieren und dann durchgreifen. Ohne Verlag, ohne Finanzen und Logistik ist jedes Medium tot. Sich bei der Verteidigung auf die Würdigung von Beweisen zurückzuziehen, auf die Bewertung der Medieninhalte z.B., ist immer unzureichender, weil der Staat, siehe AfD-Verfassungsschutzgutachten, sich seine fragwürdigen wenn nicht lächerlichen „Beweise“ bei Bedarf und nach Belieben selber zusammenzimmert. Künftige Gerichte werden sich noch weniger als bisher um Objektivität bemühen, sondern mehr nach dem von der Obrigkeit gewünschten Ergebnis schielen. Die Richterschaft, die Staatsanwaltschaften ohnehin, sind bereits jetzt „mit guten Leuten“ durchsetzt. Das wird eher schlimmer als besser. Liege ich falsch?
Man muss bereits froh sein, nicht in einem Land zu leben, in dem Minister unangepasste Presse ohne Gerichtsverfahren verbieten können.
Dieses Urteil ist auch ein Urteil über die Amtszeit von Rot-Grün. Mehr als Mangelhaft.
Krieg gegen die Meinungsfreiheit:
Volksverhetzung und Beleidigungen
Mehr als 170 Einsätze bundesweit – Polizei geht gegen „digitale Brandstifter“ vor
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256302086/Volksverhetzung-Ueber-170-Einsaetze-bundesweit-Polizei-geht-gegen-digitale-Brandstifter-vor.html
SPD will „Catcalling“ und sexistische Sprüche unter Strafe stellen – migrantische Gruppenvergewaltigungen und „Ehrenmorde“ sind natürlich kein Thema
https://journalistenwatch.com/2025/06/24/spd-will-catcalling-und-sexistische-sprueche-unter-strafe-stellen-migrantische-gruppenvergewaltigungen-und-ehrenmorde-sind-natuerlich-kein-thema/
Willkommen in der bunten Welt der Intoleranz: US-Vize JD Vance tritt linker X-Alternative Bluesky bei – und wird sofort gesperrt
So sieht die Toleranz des links-grünen Woke-Mobs aus: JD Vance kündigte am Freitag an, auch auf der linken X-Alternative Bluesky aktiv zu werden. Keine 20 Minuten nach der Ankündigung war sein Account dort bereits gesperrt.
https://journalistenwatch.com/2025/06/19/willkommen-in-der-bunten-welt-der-intoleranz-us-vize-jd-vance-tritt-linker-x-alternative-bluesky-bei-und-wird-sofort-gesperrt/
Mein Gott, was schwurbeln da Richter von Verein, subjektiven Eindruck … blablabla
Meiner Meinung nach hätte das Gericht das vom Bundesinnenministerium unter N. Faeser ausgesprochene (Vereins)Verbot von COMPACT mit der Begründung
„Die Klage wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Inhalte von COMPACT-Magazin GmbH in Wort, Schrift und Bild vollumfänglich von Art. 5 GG Abs. 1 gedeckt sind“.
annehmen dürfen.
Hört euch Professor Böhme-Nessler an https://www.youtube.com/watch?v=UcW22zjsJ8M