Dienstag, 23. April 2024
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Crowdfunding für Klage wegen ungültiger Grünen-Zweitstimmen angelaufen

Crowdfunding für Klage wegen ungültiger Grünen-Zweitstimmen angelaufen

Mit objektiv verfassungswidrigen Listen ins Parlament eingezogen: Abgeordnete der Grünen-Bundestagsfraktion (hier mit Guru Habeck) (Foto:Imago)

Al Capone und die Grünen sind für viele Inbegriffe der organisierten Kriminalität. Während Al Capone am Ende über Steuerhinterziehung stürzte, könnten die Grünen aufgrund verfassungswidriger Landeslisten aus den Parlamenten fliegen. Der Kampf gegen die Grünen geht in die nächste Runde. Derzeit wird Geld für eine Klage gesammelt – mit durchaus guten Chancen auf Erfolg. Ansage! berichtete bereits wiederholt über den Sachverhalt (siehe hier sowie hier, hier und hier).

Hier nochmals die Kurzfassung des Themas: Stellen Sie sich vor, die AfD hätte eine Satzung, in der alle Landeslisten (und auch Listen auf anderen politischen Ebenen) mindestens 50 Prozent männliche Kandidaten enthalten müssten. Eine Landesliste aus 100 Prozent Männern und ganz ohne Frauen wäre möglich, der Anteil der Frauen wäre bei Kandidaturen jedoch auf maximal 50 Prozent begrenzt. Wer biologisch als Frau geboren wurde, sich aber als Mann definiert, konkurriert nicht mit Männer-Listenplätzen, sondern mit Frauen-Listenplätzen. Jeder Spitzenkandidat müsste ein Mann sein. Frauen wären von Spitzenplätzen grundsätzlich ausgeschlossen.

Verfassungswidrige Satzung

Fraglos gäbe dies nicht nur einen Aufschrei der Medien, sondern zöge wahrscheinlich auch zahllose Klagen gegen die AfD nach sich, um sie ob dieses unzweifelhaften und eklatanten Verstoßes gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung gemäß Artikel 3 Grundgesetz aus den Parlamenten auszuschließen. Die Richter würden in diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen die AfD entscheiden.

Nun tauschen Sie die AfD gegen “Bündnis 90 / Die Grünen” aus und Männer gegen Frauen. Genau das ist die reale Situation: Alle Landeslisten der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ sind auf Grundlage der nachweislich verfassungswidrigen Satzung der Grünen entstanden. Die Grünen-Fraktionen sowie der Bundestag und die Landtage sowie Kreistage, Europarlament et cetera sind somit als Verfassungsorgane teilweise verfassungswidrig besetzt. Sofern der nicht einschränkbare Artikel 3 Grundgesetz gilt, sind eigentlich alle Zweitstimmen der Grünen ungültig. „Eigentlich“ heißt: Sofern das Grundgesetz auch für Parlamente gilt, und Richter noch das deutsche Grundgesetz ernstnehmen. Artikel 3 GG untersagt nämlich nicht nur ausdrücklich jede geschlechtsbezogene Diskriminierung, sondern besagt auch: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Bundestag und die Landtage verweigern somit ihren Verfassungsauftrag.

Finanzierung der Klage vor Verfassungsgerichtshof NRW

Die Initiative gegen die Grünen sammelt nun Geld für eine Klage vor dem Landesverfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, um die Zweitstimmen-Mandate der Grünen wegen ihrer unzweifelhaften Verfassungswidrigkeit für ungültig erklären zu lassen. Dabei ist es der Initiative gelungen, den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider als anwaltliche Vertretung zu gewinnen. Bei dieser Klage gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Sieg: Die Grünen fliegen aus dem Landtag NRW, die Landesregierung NRW ist gestürzt. Eine Kettenreaktion wird ausgelöst, infolge derer die Grünen (mit Ausnahme weniger Direktmandate) aus allen Parlamenten fliegen – weil dann subsequent alle Zweitstimmen für Bündnis 90 / Die Grünen ungültig sind. Die Chancen stehen beim Verfassungsgerichtshof NRW dabei deutlich besser als beim Bundesverfassungsgericht. Erstens wird der Verfassungsgerichtshof NRW zumindest nicht so extrem von den Regierungsparteien kontrolliert wie das Bundesverfassungsgericht. Zweitens lieferte der Wahlprüfungsausschuss des Landtags NRW bei seiner Ablehnung der Wahlprüfungsbeschwerde hervorragende Argumente für die Klage.

b) Niederlage mit indirektem Sieg. Der Landtag NRW und der Verfassungsgerichtshof NRW zeigen, dass auch sie außerhalb des Grundgesetzes stehen und dessen Anwendung verweigern. Die öffentliche Debatte darüber wird den Grünen, ihren Koalitionspartnern und dem politischen Establishment gleichwohl enorm schaden.

Realistische Chance, die Grünen aus den Parlamenten zu klagen

Die Klage muss bis zum 11. Oktober 2022 eingereicht werden; spätestens nach weiteren 30 Tagen muss die Begründung nachgereicht werden. Die Initiative benötigt bis dahin umfangreiche Unterstützung zur Finanzierung der Anwalts- und Verfahrenskosten. Da Crowdfunding-Plattformen und PayPal oppositionellen Bewegungen oftmals das Konto sperren, verwenden wir ein eigenes Bankkonto. Die Initiative legt auf dieser Webseite in Screencast-Videos alle Geldeingänge (aus Datenschutzgründen mit verpixelten Namen/Kontonummern) und -ausgänge offen. Der Verfasser dieses Artikels haftet persönlich für die zweckgebundene Verwendung ausschließlich für die Klage beim Landesverfassungsgerichtshof NRW (VerfGH NRW). Sollte ein Restbetrag übrig sein, wird dieser vollständig an den Ambulanten Kinder Hospizverein in Düsseldorf überwiesen.

Falls Leser diese Gelegenheit ergreifen und die realistische Möglichkeit unterstützen möchten, die Grünen (bzw. ihre Zweitstimmen-Abgeordneten) aus den Parlamenten zu klagen und Deutschland zu retten, mögen sie bitte einen ihnen möglichen Betrag auf folgende Bankverbindung überweisen

Kontoinhaber: Jörg Gastmann
IBAN: DE52120300001077 8763 89
Verwendungszweck: Klage VerfGH NRW
BIC: BYLADEM1001

Sobald das Spendenziel – die Finanzierung der Klage – erreicht ist, wird dies hier bekanntgegeben. Auch Ansage wird die Leser über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.

8 Antworten

  1. Grünlinks-Faschisten brauchen ganz was anderes, denn wie Klagen ./. derartige
    Elemente vor Gericht ausgehen, das kennen wir bereits durch Faschismus in der
    Justiz und der “Herrgott in rot” wird voraussichtlich derartige im Regierungssinne
    schützen.
    Sie brauchen ganz was anderes, vielleicht effektives “Metallika” , damit solche
    Volkszüchtiger und Menschenverachter wieder auf den Boden der Ratio zurückgeholt werden.
    Grün ist der Untergang des Landes, der Wirtschaft, der Menschen und sie
    greifen durch ihre vorsätzliche Vernichtung tief i.d. Taschen der Bürger.
    Der Herr möge ein einsehen haben und einige davon abberufen.

  2. Crowfunding? Klage einreichen? Wie selten dämlich und infantil ist das denn. Erinnert mich an diese ganzen “Petitionen”. Oh ja, Bankverbindung ist auch gleich dabei. Wer darauf reinfällt/Hofffnung setzt ist selber Schuld.

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  3. Unerträglich und endlos peinlich…
    Dumm, dümmer, geisteskrank, wer hat dieses Gesindel gewählt!?
    Dieses Ding da an himmelschreiender Inkompetenz vertritt Deutschland!
    Die deutsche Kamala Harris, eine senile Wizfigur und eine dumme Tussie an der Spitze muss wohl Programm sein…

    Tim Kellner

  4. Vor ein paar Jahren resp. unter der voherigen Führung des Bundesverfassungsgerichtes hätte ich dieser Klage einen gewissen Erfolg eingeräumt. Heute allerdings glaube ich nicht daran, aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Und ein Kampf gegen den grünen Khmer ist immer gut, auch wenn man eine Niederlage erleidet. Das gibt nur Kraft und Mut, weiterzumachen. Irgendwann klappt es, denn die menschliche Natur ist die menschliche Natur und man kann darauf warten.

  5. es gab vor Jahren ein Verfahren wegen Wahlfälschung – nach mehr als 2 Jahren dann das Urteil im Sinne von : stimmt – die Wahl war gefälscht – aber bis jetzt eine neue Wahl angesetzt ist, ist die Legislaturperiode eh um, also tun wir nichts !
    Können sie sich noch an Gustl Mollath erinnern ? Der Mann, der 10 Jahre in der Klapse saß, weil er Steuerhinterziehungen anzeigte. Nach 10 Jahren kam er dann raus – und die Justiz : stimmt zwar, sie hatten Recht, aber das ist jetzt verjährt !

    Ich gönne jedem den Glauben an einen Erfolg, aber Hoffnung habe ich bei diesen Juristen nicht !