Das perfide Geschäft mit den Asylprozessen

Das perfide Geschäft mit den Asylprozessen

Endlose Klageprozeduren: Asylverfahren vor deutschen Gerichten (Symbolbild:Shutterstock)

Im Jahr 2024 sind mehr als 100.000 Klagen gegen eine Ablehnung auf Asylrecht vor deutschen Gerichten eingereicht worden, berichtet der „Spiegel“. Bestätigt das Gericht die Ablehnung des Bundesamt für Asyl und Migration (BAMF), hat der Migrant die Möglichkeit, bis zu sieben weitere Instanzen anzurufen. Daran verdienen Heerscharen von Rechtsanwälten eine Menge Geld – und der Steuerzahler bezahlt das. Deutsche Gerichte sind chronisch überlastet, sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht. Zu viele Straftäter müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Anklage nicht fristgerecht erstellt wird. Prozesse ziehen sich unverhältnismäßig in die Länge, was sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht zu absurden Zuständen führt. Obwohl der Kläger, die klagende Firma, letztendlich Recht zugesprochen bekommt, musste bereits Insolvenz angemeldet werden, weil dem Kläger die „Luft“ ausgegangen ist. Diese Zustände sind eines Rechtsstaats unwürdig.

100.000 Prozesse, die gegen Asylbescheide angestrengt werden, sind kein Pappenstiel. Die Gerichte sind damit für mindestens eine Million Stunden beschäftigt. Wird eine durchschnittliche Jahresarbeitszeit von 400 Stunden pro Jahr und Richter angenommen, sind mit diesen Asylprozessen etwa 2.500 Richter beschäftigt. Dazu kommt die Anzahl an anderen Angestellten der Gerichte und so kommen wir auf etwa 10.000 Fachkräfte, die ausschließlich mit Asylverfahren beschäftigt sind. Für das Jahr 2022 wird die Gesamtanzahl an Richtern an deutschen Gerichten mit 22.000 angegeben. Das heißt, knapp 12 Prozent der Richter in Deutschland werden mit Asylprozessen von anderen Aufgaben abgehalten. Das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Richters beträgt etwa 70.000 Euro. Daraus folgt, dass allein die Gehälter für Richter, die mit Asylverfahren beschäftigt sind, etwa 175 Millionen Euro betragen. Rechnet man die anderen Gerichtsangestellten dazu, kommen leicht 500 Millionen Euro zusammen, also etwa eine halbe Milliarde. Dafür muss der Steuerzahler aufkommen.

Anwälte und Gerichte werden vom Steuerzahler bezahlt

Betrachten wir nun die andere Seite, die Anwälte. Kein Asylbewerber, der gegen einen negativen Bescheid klagt, kann seinen Anwalt oder Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen. Der Steuerzahler kommt dafür auf, ganz gleich, wie der Prozess ausgeht. Die Bezahlung der Anwälte hat zwei Stufen. Einmal reines Asylrecht und dann die Klage auf Aufenthaltsrecht. Letztere wird höher eingestuft und liegt im Schnitt bei etwa 1.000 Euro. Die Klagen auf Aufenthaltsrecht sind nicht enthalten in der Summe der Klagen gegen eine Ablehnung auf Asylrecht. Diese Kosten kommen also noch oben drauf und auch die sind in ähnlicher Höhe wie die schon aufgeführten. Bleiben wir bei Asylklagen. Angenommen die Kosten für den Anwalt betragen im Schnitt 800 Euro, dann muss der Steuerzahler dafür etwa 80 Millionen aufbringen. Zählt man alles zusammen, dann kosten die Asylverfahren ganz allgemein die Steuerzahler mehr als eine Milliarde Euro. Eine Milliarde an Steuererleichterungen wurde den deutschen Bauern versagt. Wer es genauer wissen will, der findet es hier. Aber Achtung, diese Zahlen sind von 2005. Aktuellere Zahlen konnte ich nicht finden und so ist meine Rechnung oben wahrscheinlich noch um den Faktor zwei zu niedrig.

Ganz allgemein ist die Praxis mit Migranten zu hinterfragen. Kurz beschrieben sieht das so aus: Da kommt jemand illegal ohne Identitätspapiere in unser Land – illegal wegen des Dublin-Abkommens, aus einem sicheren Drittland. Man weiß nicht, wer er ist und auch nicht, woher er kommt oder wie alt er wirklich ist. Letzteres darf nicht festgestellt werden, zum Beispiel durch eine Röntgenaufnahme seiner Hand – weil seine Persönlichkeitsrechte missachtet werden könnten (man vergleiche diesbezüglich, wie man mit deutschen Staatsbürgern bezüglich Corona und Impfnachweis umgegangen ist!). Dann stellt eine Behörde, das BAMF, fest, dass der Migrant kein Recht auf Asyl hat.

Anwälte verdienen sich dusselig auf Steuerzahlerkosten

Wenn Migranten die Entscheidung eines deutschen Amts nicht akzeptieren, sieht es so aus: Der Migrant ist nach Deutschland gekommen, weil er in einem Rechtsstaat Sicherheit sucht (den Faktor, dass er großzügig alimentiert wird, lasse ich hier bewusst außen vor). Wird sein Asylantrag dann vom Amt dieses Rechtsstaats abgelehnt, zweifelt der Migrant das rechtsstaatliche Handeln des Amts an und zieht gegen das Amt des Staats vor Gericht, also den Staat selbst. Das tut er in dem Wissen, dass er keine Kosten dafür hat. Er tut es aber auch, weil es Heerscharen von Anwälten gibt, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben. In den Netzwerken der Migranten kursieren die Namen dieser Anwälte. Die wiederum reichen dann Klage ein, obwohl sie bei kurzer Durchsicht der Daten erkennen müssen, dass dieser Prozess keine Aussicht auf Erfolg hat. Sehen wir dazu die Statistik 2024 an. Ich weiß nicht, ob diese Statistik des BAMF absichtlich so unübersichtlich gestaltet wird; es fällt jedenfalls schwer, aus dem Wust brauchbare Zahlen zu isolieren.

Ich komme zu folgendem Ergebnis: 2024 wurden insgesamt 290.945 Asylanträge gestellt. Davon 229.751 Erstanträge und 21.194 Folgeanträge. Es gab insgesamt 301,350 Entscheidungen über Asylanträge. Eine Rechtsstellung als Flüchtling (Paragraph 3, Absatz 1 Asylgesetz, Artikel 16a Grundgesetz) – nein, nicht als „Geflüchteter“ – erhielten 37.935 Eingereiste, was aber kein Anrecht auf Asyl beinhaltet. Eine Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a GG und via Familienasyl) erhielten aber nur 1.964 Bewerber. Das heißt: Nicht einmal ein Prozent der Asylbewerber wurden als asylberechtigt eingestuft. Auch diese Verfahren kosten den Steuerzahler leicht eine Milliarde. Und sie dürfen bleiben, egal was es kostet.

Eigene Entscheidungen als “unbegründet” eingestuft

Eine Gewährung von “subsidiärem Schutz” gemäß Paragraph 4, Absatz 1 Asylgesetz erhielten 75.092 Bewerber. Das heißt, sie sind nicht asylberechtigt, dürfen aber aus obskuren Gründen in der BRD bleiben. Mit derselben Begründungslage erhielten 20.823 Bewerber eine „Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG“. Das heißt, auch die dürfen bleiben, solange sie wollen. Und jetzt kommt’s: Das BAMF selbst berichtet über abgelehnte Bewerber, bezeichnet diese Entscheidungen seines eigenen Amts aber als „unbegründet abgel./ offens. unbegr. abgel.“ – für 91.940 Antragsteller. Wie kann ein Amt in seinen eigenen Veröffentlichungen bekanntgeben, dass seine Entscheidungen „unbegründet” oder “offensichtlich unbegründet“ sind? Vergleichen wir dazu die Zahl von mehr als 100.000 Klagen gegen Asylbescheide, dann könnte man vermuten, dass das Amt selbst diesen Klagen Vorschub leistet. Wes Geistes Kind ist BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer? Ist er im Versorgungsverein für notleidende Anwälte? Oder ist die Innenministerin Faeser auch hier weisungsberechtigt?

So komme ich zu dem Schluss, dass das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ seinem Namen alle Ehre erweist. Es ist das Amt für Migration und Flüchtlinge, nicht für die Abwehr und Ausweisung von (illegalen) Migranten, die kein Anrecht auf Asyl haben. Dieses Amt wurde am 12. Januar 1953 gegründet und hatte damals die Aufgabe, sich vor allem um deutsche Vertriebene, Flüchtlinge aus den Ostprovinzen zu kümmern. Oder um Flüchtlinge aus Stalins Reich. Das Asylrecht als solches hatte damals einen anderen Hintergrund. Es ging darum, Flüchtlingen aus kommunistischen Ländern mitzuteilen, dass sie jederzeit im „goldenen Westen“ willkommen sind, vor allem, wenn sie etwas gelernt hatten. Das sollte die Abwanderung der Intelligenzia aus den Ostblockstaaten fördern. An irgendwelche Asylanten aus anderen Kontinenten hatte damals niemand gedacht. Allerdings ist es seit etlichen Jahren wieder so, dass jeder, der gegen Putin oder Lukaschenko ist, in der BRD herzlich willkommen geheißen wird.

Das deutsche Asylrecht war immer politisch

So kann man erkennen, dass das Asylrecht in der BRD von Anfang an ein Mittel war, den Ostblockstaaten Schaden zuzufügen; die Überlegenheit des Westens zu demonstrieren. Es hätte mit der „Wiedervereinigung“ abgeschafft werden müssen, weil es keine kommunistischen Länder mehr gab. Allerdings hätte es dann Probleme geben können mit dem unbegrenzten Zuwanderungsrecht für Juden aus dem ehemaligen Ostblock und das waren auch mehr als eine Million, die schnell nach Deutschland gekommen sind. Erinnern Sie sich noch an die Probleme mit der Rentenfinanzierung während der 1990er Jahre? Die Integration der DDR-Rentner wäre die Ursache, wurden wir auch damals angelogen. Tatsächlich war es die Zuwanderung von Juden aus den Ostblockstaaten im Rentenalter, die sofort Maximalrente zuerkannt bekamen, wenn sie hier angekommen sind. Die genaue Anzahl ist nicht bekannt, aber es dürfte eine Million gewesen sein. So war dieses Problem auch nach etwa 15 Jahren behoben, weil diese zusätzlichen Rentner auf natürliche Weise „ausgestorben“ sind.

Es waren Rentner, die niemals etwas für ihre Rente eingezahlt haben. Damit schließt sich der Kreis: Seit 2015, seit Merkels Grenzöffnung, sind es jetzt illegale Migranten, die von unseren Steuergeldern alimentiert werden, ohne sich jemals einen Rechtsanspruch erworben zu haben. Dazu sind noch Menschen gekommen, die die Ukraine verlassen haben und in die BRD gekommen sind, obwohl 80 Prozent der Ukraine kein Kriegsgebiet sind. Zählt man das alles zusammen, kommt man auf Beträge in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe, die die Regierungen im „besten aller Deutschlands“ den Bürgern auferlegen. Wie wir an den Anwälten sehen können, gibt es zu viele, die sich dadurch eine goldene Nase verdienen. Wie die „Impfärzte“. In beiden Fällen gilt: Gäbe es nicht so viele, die daran verdienen, wäre der Widerstand größer. Ich selbst kenne Leute, die mit der Aufstellung von Wohncontainern für Migranten mal schnell Millionen aus Steuergeldern abgegriffen haben.

Der Kampf gegen die Heimat läuft schon länger

Wer jetzt glauben will, die Verschwendung von Steuergeldern für alles (Un-)Mögliche hätte erst mit Merkels Grenzöffnung begonnen, der liegt falsch. Dieses antideutsche Programm läuft schon länger. Ich zitiere den grünen Ex-Außenminister Fischer: „Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas sind. Das wird immer zu Ungleichgewichten führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland heraus geleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.

Und dazu betrachten wir nun, was die Grünen während der letzten Jahre „geleistet“ haben und wie sie jetzt die aktuelle Politik dominieren, obwohl sie nur noch einen Zehnprozentpartei sind. Aber es war Merkel, die das alles eingeleitet hat und sie war eigentlich die erste grüne Kanzlerin. Was sich also in der BRD abspielt mit der Migration, ist von langer Hand geplant und durchgeführt worden von Leuten, die „mit Heimat noch nie etwas anfangen konnten“. Auch der Wahlbetrug von Merz war so geplant, wie der Grüne Hofreiter ausgeplaudert hat; obendrauf noch die Kriegspolitik. So verrückt es eigentlich ist, kann man nur noch darauf hoffen, dass diese BRD mit „unserer Demokratie“ so schnell wie möglich untergeht. Nur dann kann ein Neustart gelingen, an dem Deutschland gesunden kann – frei von all den Volksvernichtern. Und ja, es gibt eine Partei mit fähigen Leuten. Aber die ist ja in Teilen “gesichert rechtsextrem” Aber auch das wurde von Leuten festgestellt, die offensichtlich ihre Heimat nicht lieben.


Dieser Beitrag erschien zuerst auf Anderweltonline.

9 Antworten

  1. https://media.deutschlandkurier.de/2025/KW13/Wrese.mp4

    „Geleakt: CDU & SPD planen Zensurhammer – geheimes Papier schockiert!“————————–

    Pfui – Volkszüchtiger in ihrer hilflosen und unserem Grundrecht auf Meinungsfreiheitabsprechenden schmutzigen Volkszüchtigungs-Politik, wenn es so kommen sollte !

    Wollen „Volkstreter“ ihren Souverän behandelt wie in einer unrühmlichen Zeit?
    Wehret euch den Anfängen, denn es wird noch viel diktatorischer kommen, weil sie Angst und Panik vor dem Volk haben und derer kalte Schweiß schon tropfend von der Visage rinnt !

  2. Falls Sie es noch nicht bemerkelt haben sollten, Recht haben und Recht bekommen sind in der links-grün kommunistischen DDR 2.0 zwei grundsätzlich entgegengesetzte Rechtsgüter! Darum braucht man ja auch die ganze Überwachung, Zensur und Repressionen, damit die abkassierenden System-Genossen bestens versorgt und geschützt sind. Aber wie meinte mal so eine Küchenhilfe, die DDR wird sich verändern und zwar drastisch und darauf freue ich mich (den Rest denken Sie sich, schließlich haben wir §188 und was sonst noch so alles)

  3. Es ist seit vielen Jahren eine Asylindustrie ./. das Deutsche Volk für Importierte Gewinn maximierend unterwegs.
    Dazu gehören nicht nur Geld geile Anwälte, vielmehr NOGs
    und natürlich die Staatskirchen als Wirtschaftsunternehmen und Schlepper mit ihren Verbringungsschiffen !

    Sie wollen sich an unseren Steuergeldern gesund stoßen und insbes. unnütze, politisch linksgrünwoken aufgestellte NOGs, leben wie die Made im Speck von unseren Steuergeldern.
    Alles von linksgrünwoken Politikern aufrecht und steigernd
    forcierend !
    Fragt den Spezialdemokraturen von der SPD, wie viel Steuergelder sein Weib (hat einen anderen Namen, damit glaubt sie, das man sie nicht mit ihrem Sozen-Kerl in Verbindung bringt), erhalten hat und noch weiter steigernd
    bekommt.
    Natürlich nur für einen einseitige linksgrünwoke Ideologie auf die absolut verzichtet werden kann, wie alle NOGs stets !!!

    Es wird höchste Zeit, das die AfD in Regierungsverantwortung kommt und u.a. auch in diesem Bereich gründlich putzt !

  4. @“Daran verdienen Heerscharen von Rechtsanwälten eine Menge Geld …“
    Und nicht nur daran. Ich hatte mal einen bekannten Handwerksmeister der hatte eine Erbschaft gemacht und dachte er würde Millionär werden. Als er mir die Situation schilderte hatte er ein Verfahren, über ein Grundstück, mit geerbt. Ich riet ihm er solle das Verfahren nicht weiter führen und nur das Geld nehmen. Er hörte nicht und verlor das Verfahren. Private Insolvenz und in der Verwandtschaft jede Menge Schulden waren die Folge.
    Auch wenn Anwälte bei mir Kunden waren ließ ich die auflaufen wenn die mich irgendwie austricksen wollten. Oft ganz üble Typen die mit der Ahnungslosigkeiten ihrer Klienten zu Kohle kommen wollen. Die Probleme die ich hatte mit Kunden hatte löste ich immer mit der Androhung des StGB. Ich bekam immer meine Rechnungen bezahlt. Privat las ich viele Stunden das BGB. Mit Erfolg und sparte jede Menge Geld.
    Nur die Notargebühren beim Ehevertrag. Das waren nur geringe Summen da der Streitwert klein war. Der Ihr Anwalt und Betreuer versuchte mich später auch noch zu einem üblen Schritt zu verleiten um den Ehevertrag aushebeln zu können. Ich roch aber den Braten und ließ auch den auflaufen.

    1. Kennst Du den Film mit Julia Roberts „Erin Brockovich –
      Eine wahre Geschichte“

      Die Aussage in dem Film von der Julia Roberts über Anwälte
      ist und bleibt eine Warnung an Klienten.
      „Anwälte sind Blutsauger, die nur ihren Gewinn sehen…………….“
      Habe die weitere Aussage nicht mehr auf dem Schirm.

  5. Das lesen sie in keinem Medium!!!!….An die Rettung armer Geflüchteter aus schrecklichsten Lebensbedingungen, die aus irgendeinem unerfindlichen Grund, unser Problem darstellt, glauben nur eine Hand voll verblendete Spinner (NGO`s, Grüne, tausende ANWÄLTE, Journos etc.). Plus eine kleine Anzahl von Linksextremen Vögeln, denen jedes Mittel recht ist, das verhasste Deutschland, den „Schweinestaat“ und die Demokratie zu zerstören. (mittendrinn!!!)

    Diese spannt man vor den Karren, um die eigentlichen Beweggründe zu verschleiern:
    Die hohe Politik ist der Meinung, wir bräuchten Zuwanderung – was in Teilen sogar stimmt. Deswegen reden sie auch dauernd vom „Einwanderungsland Deutschland“. Das Problem ist nur, dass niemand legal nach Deutschland kommen möchte. Warum auch, wenn Kanada, USA, Neuseeland, Australien oder die Schweiz locken. Und demnächst wohl auch Shenzen, Bejing und Co.

    Welcher gut ausgebildete Facharbeiter/Studierte/High Potential, möchte in ein Land einwandern, wo er/sie mit die höchste Abgabenlast und Energiepreise zu tragen hat? Wo Firmengründern „green Deal“ Steine in den Weg gelegt werden, Löhne absurd niedrig sind, die Steuerlast am HÖCHSTEN ist, die Infrastruktur verfällt und der technisch/digitale Ausbau irgendwo in den 90er stehengeblieben ist?

    Nur um keine Wohnung zu finden, dafür eine schlechte Lebensqualität, miese Sicherheitslage durch Messer- Mörder, sowie eine Moraltrunkene, von Neid und Missgunst zerfressene Gesellschaft, die sich ums Ausland kümmert oder das Wetter in tausend Jahren, nur nicht um die eigenen Leute?

    Niemand, „der klar bei Verstand ist“, möchte nach Deutschland kommen, der etwas hat oder kann und das wissen auch die Politiker. Deshalb lockt man jene an, die woanders keiner haben möchte – aus nachvollziehbaren Gründen. Wahrscheinlich hat man gehofft, ein paar von denen als „BILLIGSTLOHN“ Hakler gebrauchen zu können und gleichzeitig noch Druck auf den einheimischen Arbeitnehmer auszuüben. Dass dies nicht funktioniert, war absehbar.

    Die großen Firmen hatten dabei kein Risiko als sie das Lied der Regierung sangen….Man hat kräftig abkassiert, die Leute still und heimlich rausgeschmissen, so sie nicht von selbst weggeblieben und nun richtet man seine Tatkraft auf das Abgreifen von Ökosubventionen.
    Die Folgen müssen andere tragen und die Politik verschleiert diese mit Zensur und Restriktionen….Deutschland ist verloren, Europa – mit Ausnahme einiger Ostblockstaaten – ebenso.

  6. Und am Ende bleiben alle. Die Handvoll Alibi-Abgeschobenen, von denen die Hälfte erneut Asyl sagt bei der Wiedereinreise, zählt nicht.
    Man könnte sich das ganze teure Theater auch sparen, es ist eine Scheinveranstaltung, um Rechtsstaat zu simulieren. Die linksgrüne Politik will Deutschland abschaffen. „Du mieses Stück…“, „…verrecke!“, „…weiß mit Vaterland…“

  7. So schauts nunmal aus im grünrotschwarzen Reich …Ist ja auch seit vielen Jahren in zahlreichen Büchern dokumentiert …Die liest aber leider nur eine Minderheit , der Rest verdient mit oder bleibt blind , stumm und taub und reißt das ganze ´land mit in den Abgrund….“kriegslüsternheit , Inländerhass und Ausländerverherrlichung bestimmen die Pause zwischen 2 Diktaturen „, wie ich gestern las…Schaut ganz so aus…Der demographische Heldentod gibt uns dann noch den Rest…..Die BRDigung läuft scheinbar seit 1990 und zieht sich…..Der Tote klopfte immer mal wieder an den Sargdeckel ..Daraufhin schüttete man mehr Erde nach….

  8. Warum schiebt man dem kein Riegel vor. Jedwede Klagemöglichkeit unterbinden.
    Fast ausnahmslos befinden sich alle sogenannten „Asylanten“ illegal in Deutschland.
    Zum einen schicken unsere lieben Nachbarn diese Menschen durch ihr Land nach good od Germony an die Fleischtöpfe.
    Deutsches Grundgesetz Artikel 16a
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

    Asylgesetz § 18
    (2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
    1. …er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
    2. …Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von
    Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen
    Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder
    Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
    3. …er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik
    Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von
    mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht
    länger als drei Jahre zurückliegt.

    Asylgesetz § 29

    (1) Ein Asylantrag ist unzulässig, wenn
    1. ein anderer Staat
    a) nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 oder
    b) auf Grund von anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines
    völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist,
    2. ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Ausländer bereits
    internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 gewährt hat,
    3. ein Staat, der bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen, als für den Ausländer
    sicherer Drittstaat gemäß § 26a betrachtet wird,
    4. ein Staat, der kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und bereit ist, den Ausländer
    wieder aufzunehmen, als sonstiger Drittstaat gemäß § 27 betrachtet wird oder
    5. im Falle eines Folgeantrags nach § 71 oder eines Zweitantrags nach § 71a ein weiteres
    Asylverfahren nicht durchzuführen ist.

    Dann gebt es noch Dublin 2 und Dublin 3

    Da davon auszugehen ist, das alle diese Gesetze noch Gültigkeit haben, müssen diese nur zur rigorosen Anwendung kommen!
    Die Bundesländer, die nun daher gehen, von den Billionenschulden Gelder für Asylanten abzuzweigen, begehen für mich Veruntreuung von Steuergeldern.

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