Samstag, 20. April 2024
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Das Zeitalter des Krokodils oder: Die Erosion des demokratischen Rechtsstaats (Teil 2)

Das Zeitalter des Krokodils oder: Die Erosion des demokratischen Rechtsstaats (Teil 2)

Digitale Überwachung durchdringt das gesamte Gesundheitssystem – auf planetarer Ebene (Symbolbild:Pixabay)

In Teil 1 dieser Kolumne widmete ich mich den diversen deutschen Notstandsgesetzen und den Versuchen des Weltwirtschaftsforums (WEF), der Europäischen Union und – in Deutschland – der rotgrünpinkfarbenen Kabale, den Bürger abzurichten und zu dressieren, um letztlich einen technokratischen Totalitarismus zu errichten. Dabei stieß ich auf eine lange Liste von Zuckerbrot-und-Peitsche-Maßnahmen (engl.: „carrot and stick“), wie sie das WEF vor Jahren schon bis 2030 langfristig konzipiert, in weiten Teilen antizipiert und teilweise bereits realisiert hat – insbesondere im Reise- und Tourismusbereich (“Known Traveler Digital Identity”, “VeryFly” oder “Passenger Name Record”, PNR). Ein weiteres – und sehr weites – Einfallstor in die Bürger- und Freiheitsrechte ist der Gesundheitssektor.

Was in China, neben dem Sozialkreditsystem, derzeit ebenfalls vorexerziert wird, ist der Missbrauch der Corona-App zu politischen Zwecken. Die Gesundheits-App ermöglicht zwar Zugangskontrollen, -beschränkungen und -verbote aus Gründen des Infektionsschutzes; diese Instrumente werden aber auch eingesetzt, um zu verhindern, dass Bürger an Demonstrationen teilnehmen, Bankgeschäfte tätigen (aktuell insbesondere Bargeldabhebungen) oder dafür notwendige Bus-, Bahn-, Flug- oder Taxifahrten durchzuführen. Wer doch noch durchkommt, steht vor Panzern, die die Banken vor „Aufständischen schützen“ sollen. Selbst der Zugang zum eigenen Wohnblock wird unter Einsatz der Corona-App verwehrt: Die willkürliche Steuerung der Ampel-Codes (Rot für Verbot, Gelb für Gefahr, Grün für Erlaubnis) zeigt, wie einfach totalitäre Systeme aus einer Gesundheitstechnik digitale Fußfesseln formen. Die an Checkpoints eingescannten Daten werden in Echtzeit zur Polizei gesendet, die dann ohne gesetzliche oder administrative Grundlage ihre Entscheidungen trifft – natürlich zu Lasten des Bürgers. Die zweckfremde und unverhältnismäßige Verwendung der Daten erfolgt ganz nach dem Motto: Wo ein Trog ist, da tummeln sich die Säue.

Von der China-App bis zum EUDCC

Europa will da gerne nacheifern – schließlich sind wir doch in “Erfassungs- und Kennzeichnungslösungen mit begleitendem Datenmanagement“ führend! Voraussetzung ist ja “nur” ein SARS-CoV-2-Test vor der Abreise. Der Laborbefund mit dem Gesundheitspass ist schon seit dem 1. Juli 2021 als „digitales Covid-Zertifikat der EU“ (EUDCC) in Kraft. Seit dem 1. Februar 2022 gelten diese Zertifikate (Impf-, Test- oder Genesenen-Zertifikate) obligatorisch für neun Monate ab Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie (beim Impfstoff von Johnson & Johnson gilt die 270-Tage-Regel ab der ersten und einzigen Impfung; Bei einem Impfstoff mit zwei Dosen zählen die 270 Tage ab der zweiten Impfdosis oder, im Einklang mit der Impfstrategie des jeweiligen Mitgliedstaats, ab der ersten und einzigen Dosis nach der Genesung vom Virus).

Das Covid-Zertifikat auf Scheckkarte enthält allerlei Sicherheitsmerkmale und einen QR-Code; für das Smartphone ist es aber auch in rein digitaler Form und ebenfalls mit QR-Code erhältlich, denn dieser ist sehr wichtig für eventuell weitere geplante Überwachungsmaßnahmen, ganz so wie in China. Mit dem EUDCC soll künftig „sicheres Reisen in der EU“ ermöglicht werden, Zertifikatsinhaber sollen „grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen“ sein. Hallo?! “Grundsätzlich”? Muss, wer da nicht mitmacht, demnächst zu Hause bleiben – ganz so wie in China?

Schon fast ein europäischer Gesundheitspass: Digitales Covid-Zertfikat der EU (Screenshot:privat)

Mitnichten, versichert uns die EU – denn das digitale COVID-Zertifikat (EUDCC) solle ja nur den Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern, es sei aber keineswegs Voraussetzung für die Wahrnehmung des EU-Grundrechts der Freizügigkeit. Allerdings: Einschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten oder nationale Reisebeschränkungen müsse man schon mal hier und da in Kauf nehmen (siehe auch die ersten Rückzugsmanöver vom 1. März 2022 in Bezug auf „nicht unbedingt notwendige Reisen“). Mich erinnert das doch sehr an die Metzgereifachverkäuferin: „Darf’s ein bisschen mehr sein?“ Alternativ sei hier an den ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und sein berühmtes “Salami-Geständnis” erinnert. Auch in China hatte die Gesundheits-App anfangs nur der „Erhaltung der allgemeinen Volksgesundheit“ gedient – bis sie dann zur Erhaltung der totalitären Parteienmacht mutierte.

Wird das “Erfolgsmodell” EUDCC (über 591 Millionen Zertifikate wurden bis zum 13. Oktober 2021 bereits ausgegeben, 49 Staaten haben sich dem System angeschlossen, siehe ausführlich auch hier) im Juli 2023 beerdigt, oder wird es erneut um ein Jahr verlängert? Wird es zu einer Gesundheits-App im Sinne der einst geplanten EU-„Life Card verschmolzen, oder – frei nach unserem Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck – „nachgeschärft“ – ganz so wie in China?

“Digital Identity 2020” und seine Wegbereiter

Die Einführung der einheitlichen digitalen Identität eines jeden Bürgers ist eines der Ziele, die auch – Trommelwirbel! –  das WEF unter Ägide Klaus Schwab bis 2030 erreichen möchte. Zwischenerfolge gibt es inzwischen genügend; am bekanntesten dürfte in Deutschland die seit 2007 lebensbegleitende ID-Nummer der Steuerverwaltung (vulgo: Finanzamt) sein. Auch die erwähnte “Life Card”  der EU von 2010 – eine Art europäischer Gesundheitspass – sah eine solche Identifikationsnummer vor – und sollte bei der Gelegenheit gleichzeitig die vollständige Krankenhistorie des Patienten einschließlich aller medizinischen Informationen aufnehmen, um im Notfall einen „sofortigen und effizienten Einsatz“ leisten zu können und damit vorgeblich die Schaffung eines EU-einheitlichen Gesundheitssystem zu erleichtern. Soweit ersichtlich, hat es das Projekt offenbar nicht über die parlamentarischen Hürden in die Kommission geschafft; gottlob! Aber hinter den Kulissen wird eifrig weiter daran gearbeitet, und vor allem auf nationaler Ebene werden die Vorbereitungen hierzu massiv vorangetrieben.

In Deutschland wurde 2017 die “elektronische Gesundheitskarte” (eGK) eingeführt, auch um im Notfall „Leben (zu) retten“, für mehr „Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Versorgung“ zu sorgen oder um mit einem elektronischen „Medikationsplan (eMP) lebensgefährliche Wechselwirkungen (zu) verhindern“. Hehre und noble Ziele, und daher können die eGK auch online abgeglichen und damit Datenbestände von Versicherungen, Kliniken und Arztpraxen aktualisiert, “Missbräuche” erkannt/reduziert” oder als verloren/gestohlen gemeldete Karten aus dem Verkehr gezogen, aber theoretisch auch als Zugangskontrolle zu ärztlichen Leistungen generell genutzt werden. Und das alles auf Knopfdruck, alles ganz easy – ganz so wie in China?

Der gläserne Patient ist bereits Wirklichkeit

Begleitet wird die eGK von der “elektronischen Patientenakte” (ePA), in der disziplinübergreifend über alle „Diagnosen und Therapien informiert“ wird. Neben Befunden, Diagnosen, Therapien, Arztberichten oder Röntgen-/MRT-Bildern lassen sich seit dem 1. Januar 2022 darin auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der versicherungsgeführten elektronischen Patientenakte (ePA) abspeichern. Auf den Weg gebracht wurde diese “Innovation” auch, um angeblich “die Rolle der Patientinnen und Patienten zu stärken“. Schöne Worte, edles Framing! In Wahrheit entsteht hier der gläserne Patient mit digitaler Identität. Die „Anwendungen“ der mannigfaltigen und von Seiten des Patienten vermutlich ungeahnten Möglichkeiten werden schon seit Herbst 2020 schrittweise eingeführt . Derzeit genügen noch Lichtbild und „administrative Daten der Versicherten“ (Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung wie Versicherungsgeber, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus und Etliches mehr), aber in Vorbereitung ist schon jetzt, die Rückseite der eGK für die “Europäische Krankenversicherungskarte” zu verwenden, was dann „eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas“ möglich machen soll. Da ist der Schritt zur digitalen europäischen ID-Karte nicht mehr weit.

Einige aufschlussreiche Blicke über unsere Grenzen mögen das veranschaulichen: In Frankreich wurde 2021 der „Pass sanitaire“ gesetzlich vorgeschrieben, ein Vorläufer des EUDCC, welcher auch die obligatorische Impfung des Gesundheitspersonals vorschrieb und deshalb wütende Reaktionen in der Bevölkerung hervorrief. Seit Januar 2022 ist in Frankreich der Nachweis einer Corona-Impfung oder einer Genesung mit einem Impfpass/mit einem QR-Code notwendig, um Einkaufszentren, Cafés, Restaurants oder kulturelle Veranstaltungen besuchen zu können. Ein negativer Test reichte seither nicht mehr aus. Wie sich die dortige jüngste Entscheidung, alle nichtpharmakologischen Maßnahmen (NPI) zum 1. August 2022 rückgängig machen zu wollen, darauf auswirken wird – oder wie dies angesichts der Entwicklung in der EU überhaupt rückgängig gemacht werden kann – bleibt abzuwarten.

Nationale Entwicklungen auch im Ausland geben Anlass zur Sorge

In Großbritannien wurden die meisten Corona-Restriktionen aufgehoben, vor allem die Maskenpflicht in Innenräumen und die Vorzeigepflicht des Gesundheitspasses in Clubs und bei bestimmten Großveranstaltungen. Ersatzweise wird jetzt aber diskutiert, eine digitale ID-Karte für die gesamte Bevölkerung einzuführen – vordergründig um die illegalen Migrations- und Asylprobleme in den Griff zu bekommen. Am lautesten fordert dies vehement das „Tony-Blair-Institute for Global Change“, angeblich um die Probleme rund um die illegale Einwanderung in Großbritannien zu lösen. Instinktiv fragt man sich hier, ob denn dazu nicht Pässe, Visa und Grenzkontrollen ausreichen? Die digitale ID-Karte soll aber zugleich auch für jeden, der Arbeit oder Sozialleistungen sucht, eingeführt werden (aha!). Dann ist der Weg nicht mehr weit, um auch wieder die Daten des Gesundheitspasses zu integrieren – zumal dies dann im Einklang mit der WHO-Forderung stünde.

In Hongkong müssen ab sofort alle Covid-Patienten unter häuslicher Quarantäne ein elektronisches Armband tragen, damit sofort festgestellt werden kann, ob sie das Haus verbotswidrig verlassen. Hongkongs Bürger werden derzeit den britischen Zeiten besonders nachweinen. Und in Afrika arbeiten Konzerne wie Mastercard u.a. mit Hilfe mächtiger NGOs seit langem daran, vollständig digitale Zahlungssysteme einzuführen, um nicht nur jedes Individuum im Zuge der jeweiligen Finanztransaktion zu identifizieren, sondern dessen Personen- und Finanzdaten auch noch mit seinem Impfstatus zu verschmelzen. Hierzu wurden vor allem die Zusammenarbeit mit dem Africa CDC (Centres for Disease Control and Prevention) und die Mitarbeit am afrikanischen “Travel Pass” intensiviert. In Nairobi, der Hauptstadt Kenias, wurde zuletzt ein millionenschweres „GAVI-Mastercard-Labor“ (GAVI: “Global Alliance for Vaccines and Immunization”), angeblich „zur finanziellen Eingliederung des Landes in den Weltmarkt“, gegründet. Entwickelt wurde hier dann aber ein KI-gesteuerter „Mastercard-Digital-Wellness-Pass“, also ein System zur Personenidentifizierung bei gleichzeitiger Impfprotokollierung, das zudem als passwortloses Bezahlsystem (“Click-to-Pay”) eingesetzt wird und das sich durch eine maschinelle Lerntechnologie (“NuData”) ständig aktualisiert und verfeinert. Von Kenia lernen heißt gläsern zu werden: Was Big-Data, -Tech und -Finance in afrikanischen „Großlaboren“ entwickeln und erproben, ist für die Welt gedacht – und für noch größere Gewinne.

Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen

Australien, das schon von Anfang an mit seiner atemberaubend totalitären „Zero-Covid-Politik“ auffiel, überschreitet derzeit erneut die rote Linie, indem es alle Benutzer sozialer Medien mit einer digitalen ID versehen will, damit diese “zu Beweiszwecken” eindeutig identifizierbar werden. Dazu soll der nationale Impfpass ausgeweitet werden und künftig die volle digitale ID enthalten; so sieht es das von der australischen Digital Transformation Agency (DTA) gerade vorgelegte Gesetz vor. Dass dabei die letzten Relikte des einstigen Rechtsstaates mit informationeller Selbstbestimmung über Bord geworfen und die Grund- und Menschenrechte noch mehr mit den Füßen getreten werden, findet in deutschen Medien natürlich keine Erwähnung.

Trotz fast totaler Impfung (ca. 85 %), Ausgangssperre, Reiseverbot und sonstigen rigiden Beschränkungen hat Australien eine enorm hohe Rate an erheblichen Nebenwirkungen und Todesfällen bei voll Geimpften; nur Neuseeland weist derzeit – bei gleich harten Maßnahmen – eine noch höhere Todesrate auf. Übrigens: Neuseeland hat fortan auch eines der schrecklichsten Abtreibungsgesetze der Welt, das als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden müsste – das aber ganz im Einklang mit den neuesten Abtreibungsrichtlinien der WHO steht, nach denen die 194 Mitgliedsländer aufgefordert werden, die uneingeschränkte Abtreibung bis zur vollendeten Geburt (!) zu legalisieren und dabei sogar gefährliche „telemedizinische“ Operationen zu fördern. Mal sehen, wann Deutschland folgt!

Die dubiose WHO

Wie gefährlich die globale Entwicklung inzwischen geworden ist, ist den meisten Menschen gar nicht bewusst – weil sie teils aus Desinteresse, teils aus insgeheimer Zustimmung von den Mainstreammedien gar nicht berichtet geschweige denn problematisiert werden und sich, abgesehen von eingeweihten Expertenkreisen, praktisch unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung vollzieht. Die deutsche Politik hält sich seit 1948, dem Jahr ihres Beitritts in die Weltgesundheitsorganisation, sklavisch an den einst vorgegebenen Auftrag, schon die Mitgliedschaft als zentralen Bezugsrahmen des deutschen Beitrags zur globalen Gesundheitspolitik anzusehen und die WHO “bedingungslos in ihren Aufgaben zu unterstützen und zu stärken”. Kritik ist da weniger angebracht – auch dann nicht, wenn die WHO in keiner Weise demokratisch kontrolliert ist und von mächtigen Geldgebern mit Eigeninteressen abhängt.

Zu wenig wird auf der politischen Ebene das Wesentliche gesehen, über den Tellerrand geschaut und über die Legislaturperiode hinaus gedacht. Trotz des in unserer Medienwelt kaum reflektierten jüngsten Rückschlages (im Mai waren die USA mit Vorschlägen zur Verschärfung der internationalen Regelungen einer „Weltgesundheitsregierung“ vor allem am Veto der afrikanischen Staaten gescheitert, siehe hier) strebt die WHO auch weiterhin – und mit deutscher Unterstützung! – die gesundheitspolizeiliche Weltherrschaft an: Die am 1. Dezember 2021 geschmiedeten Pläne zur biomedizinischen Überwachung aller Menschen im Rahmen des „OneHealth“-Ansatzes, also der von der WHO angestrebten globalen Kontrolle jeglicher Interaktion des Menschen mit Tieren und der Umwelt, werden nicht aufgegeben. Im Gegenteil: Ein erster Entwurf eines satzungsgemäßen, in naher Zukunft auch völkerrechtlich abzusichernden Instruments zur Stärkung der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion (das heißt Vereinbarung, Regierungsübereinkommen, völkerrechtlicher Vertrag, gemischter Vertrag, Ressortübereinkommen, oder ähnliches, nachfolgend kurz „Pandemievertrag“ genannt), wurde von einer internationalen Verhandlungsgruppe auf Regierungsebene in aller Stille vom 18. bis zum 22. Juli 2022 in Genf mit EU-parlamentarischer Billigung fortgeschrieben. Ein Fortschrittsbericht soll schon 2023 vorgelegt werden; Ziel ist die Verabschiedung des Pandemievertrages durch alle 194 WHO-Mitglieder bis 2024.

Gefährliche Ziele des globalen Pandemievertrags

Die Ziele dieses Pandemievertrages stimmen zumindest bedenklich. Schon der erste Zweck dahinter, der Gedanke des „Aufbaus einer globalen, digital gestützten biomedizinischen Überwachung”, lässt Zweifel aufkommen. Hier soll eine allmächtige, globale Kontroll-und Überwachungs-Instanz aufgebaut werden, deren Kontrolle dann… wem genau eigentlich obliegen soll? Was ist da alles zu melden und zu überwachen? Wie steht es mit dem Datenschutz?

Diese Zweifel werden umso größer, wenn man das zweite Ziel ins Auge nimmt: Die „vereinfachte Anwendung nicht lizenzierter Medizinprodukte während eines globalen Gesundheitsnotstandes“. Die erstmalige, von Bill Gates initiierte „Teleskopierung“ der Erprobungsphasen eines sogenannten “Impfstoffes”, auch noch bei einer absolut neuartigen, experimentellen gentherapeutischen mRNA-Injektion, wie auch der Verzicht auf elementare wissenschaftliche und genehmigungsrechtliche Standards (toxikologische Erprobung, Einbeziehung bestimmter Altersgruppen in die Studien, ordentliche Kohortenstudien, Untersuchung steriler Immunität und arzneimittelrechtlicher Verträglichkeit) bedeutet eine verantwortungslose Außerkraftsetzung aller bisher gültigen Normen – und sollte eigentlich Warnung genug gewesen sein, fortan wachsam zu sein –  statt die Ausnahme jetzt zur Regel werden zu lassen. Dass diese gentherapeutischen Injektionen wider besseres und wissenschaftliches Wissen durchgepeitscht wurden, war und ist kriminell und sollte, ungeachtet der Pflicht zur Aufarbeitung, jedenfalls ein einmaliges Versagen gewesen sein.

Nächster Alarmmissbrauch: Affenpocken

Wenn die WHO dies nun zum Standard erklären und sich einen internationalen Freifahrtschein ausstellen lassen will, ist dies schlicht skandalös. Vor allem muss schnellstens die Frage geklärt werden, wer fortan wann – und auf welcher Basis – künftig überhaupt den „globalen Gesundheitsnotstand“ ausrufen darf. Einen höchst bitteren Vorgeschmack bekommt man, wenn man aktuell die Ausrufung des globalen “Affenpocken-Notfalls” (“Public Health Emergency of international concern” -PHEIC) vom 23. Juli 2022 näher betrachtet: Dieser wurde von WHO-Generalsekretär Tedros Adhanom Ghebreyesus eigenmächtig und selbstherrlich entschieden – gegen das eindeutige Votum des eigens dafür eingerichteten Expertenausschusses! Mit neun zu sechs Stimmen hatte dieser sich zuvor explizit gegen die Ausrufung des Gesundheitsnotstands entschieden – also mit deutlicher Mehrheit, und zwar vor allem, weil es sich bei 98 Prozent der wenigen weltweit bekannten Monkeypox-Fälle um promiskuitive Männer handelte, die Sex mit anderen Männern hatten. Insgesamt gibt es – Stand 27. Juli – rund 18.000 Fälle weltweit und wenige Tote; In Deutschland sind 2.459 Affenpocken-Fälle in allen 16 Bundesländern übermittelt worden (siehe hier und hier). Wie kann man da ernsthaft einen “globalen Notstand” ausrufen?

Wenn schon jetzt das Abkommen über die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 derart primitiv und ungestraft manipuliert wird, wie sieht es dann erst mit dessen revidierter Version nach dem künftigen Pandemievertrag aus? Wird hier ein trojanisches Pferd gesattelt, mit dem diktatorisch in die NWO-Zukunft geritten wird? Gott, lass Afrika, Asien und Arabien weiter diesen totalitären Hirngespinsten widerstehen!

Globale Gesundheits- und Gesinnungspolizei

Das dritte Ziel des Pandemievertrags sei die „Sicherstellung der Finanzierung“ der WHO, heißt es. An diesem Ziel ist wahrlich zu arbeiten – denn eine Finanzierung der WHO zu 80 Prozent durch die Bill-and-Melinda-Gates-(BMG)-Stiftung ist schon lange nicht mehr zu verantworten; allzu groß und zu ersichtlich ist diese externe Einflussnahme, diese Manipulation der WHO-Politik geworden. Oder erwuchs dieses Ziel nach der öffentlichen Berichterstattung („WHO am Bettelstab, was gesund ist, bestimmt Bill Gates”, siehe hier) erst aus diesem finanziellen Morast heraus? Fest steht, dass die BMG-Stiftung weltweit vor allem in technische Maßnahmen investiert (z.B. Impfkampagnen, Medikamentenverteilung), die patentfähig sind – nicht aber in den Aufbau funktionierender Gesundheitssysteme in ärmeren Ländern. Das gilt auch für die zweckgebundenen Spenden der BMG-Stiftung an die WHO.

Das vierte Ziel schließlich zielt ins Herz des Persönlichkeitsrechtes – und auf die freie Meinungsäußerung. Die WHO will „Maßnahmen gegen die Verbreitung medizinischer Fehlinformationen auf globaler Ebene“ ergreifen und diese künftig unterbinden. Eine Weltzensur also! “An” oder “mit” Covid verstorben? Meldungen/Meldepflicht? (Schwere) Nebenwirkungen? Todesfolgen in zeitlichem Kontext? Kausale Todesfolgen? Entschädigungs-/Haftungsfragen? Schwächung des körpereigenen Immunsystems? V-Aids? “Post-Vac”-Syndrom? Vorhandensein von “Long Covid”? Herpes Zoster- oder Affenpockeninfektionen ? Entschädigung/Haftung? Ich sehe hier schwarz für die freie Verfügbarkeit medizinisch korrekter Information – und für den wissenschaftlichen Diskurs sowieso! Dafür wird es fortan Verleumdungen, Diffamierungen, Denunzierungen, Anzeigen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Verhaftungen hageln, mehr noch, als wir sie während der C-“Pandemie” sahen. Ich hoffe hier abermals auf die Weitsicht und die Widerstandskraft afrikanischer, asiatischer und arabischer Politiker.

Gegenüber “Tedros, dem Großen”, sieht unsere Bundesinnen- und Heimatministerin Nancy Faeser noch etwas blass aus. Aber sie ist auf der Überholspur. Wie es derzeit um die innerdeutschen Zensur- und Kontrollmaßnahmen bestellt ist, werde ich in einer nächsten Kolumne versuchen darzustellen. Vorneweg: Es sieht sehr düster aus. Die Politik führt offensichtlich – demnächst auch mit Hilfe der Bundeswehr – Krieg gegen die eigene Bevölkerung, die verdummt, verarmt, abhängig, verängstigt, verunsichert, verarscht, kontrolliert und krank gemacht werden soll. Wenn ich könnte, würde ich einen Blog eröffnen: “DiesistnichtlängermeinDeutschland”!

 

Teil 3 folgt demnächst.

3 Antworten

  1. Nun ja, das Klabauterbach ja schwer geisteskrank ist, dürfte ja wohl langsam auch dem letzten hier klar sein. Aber Karl der Käfer legt noch immer nach, nun erhebt er sich zum Sprecher für Ärzteinnen die sich das Leben nahmen, weil die pösen,pösen Coronagegner sie zum Freitod getrieben haben. Und Klabauterbach lebt ja auch ständig in Lebensgefahr, weil er bedroht wird..Das “Farnkfurter Würstchen Blatt” schhreibt heute:”
    Der Tod der von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrohten österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr hat auch in Deutschland Bestürzung ausgelöst. Der Bundesgesundheitsminister sagt, er verachte und verabscheue die Hetzer im Netz.Politiker und Ärzte in Deutschland haben sich über den Suizid der von Gegnern der Corona-Maßnahmen bedrohten österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr bestürzt gezeigt. Im Fokus steht dabei der Hass im Internet. „Jeden Tag wird in den sozialen Netzwerken zu Gewalt gegen mich aufgerufen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Leute rufen regelmäßig – teilweise sogar mit Klarnamen – zu meiner Ermordung auf.“ Er werde deswegen besonders gut geschützt. „Die österreichische Kollegin dagegen musste den Schutz selbst bezahlen und konnte sich das nicht mehr leisten.“ Er verachte und verabscheue die Hetzer im Netz, die diese Frau in den Tod getrieben hätten.

    Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, meinte in der „Welt“, der Tod der Ärztin führe „drastisch vor Augen, wohin die Verrohung des gesellschaftlichen Klimas führen kann“. Auch in Deutschland sinke die Hemmschwelle. Ärztinnen und Ärzte erhielten Drohbriefe, würden verbal und körperlich angegriffen.

    Sieh an, sieh an, aber wenn auf Demos gegen den Corona Schwachsinn Menschen von der aufgehetzten Polizei zusammengeschlagen,mit Reizgas besprüht und selbst vor Kindern und Rentnern nicht halt gemacht wird, das ist alles völlig normal. Und Klabauterbach,hör auf zu Jammern. Denke mal dran, das dein Schwachsinn,den du täglich verbreitest,deine Hysterie und Panik mehr Menschen in den Tod treibt, als Befürworter der Maßnahmen. Die deutsche Dummen Presse schlachtet diesen Vorfall wieder einmal genüsslich aus.

  2. Demokratischer Rechtsstaat?

    Ist der Autor ein Komiker?
    Wir haben weder eine Demokratie, noch einen Rechtsstaat. Fehlt nur noch der Blödsinn mit freiheitlich.