Delegitimierung ist wieder legitim: Verfassungsschutz streicht unselige Kategorie

Delegitimierung ist wieder legitim: Verfassungsschutz streicht unselige Kategorie

Der Schüffel- und Spitzelstaat misstraut kritischen Bürgern auch weiterhin (Symbolbild:Pixabay)

Nach fünf Jahren hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die absurde Kategorie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ endlich abgeschafft. Damit ist auch in der autoritativen Grundstruktur dieser weisungsgebundenen Behörde Kritik an Politik(ern), Staat und System formal wieder das, was sie in Wahrheit gemäß Grundgesetz immer war: Legitim. Die Kategorie, eines der folgenschwersten Relikte des “Pandemie”-Experiments, war damals eingeführt worden, um diejenigen Bürger, die sich der Corona-Diktatur nicht widerstandslos fügen wollten, sich aber keiner politischen Kategorie eindeutig zuordnen ließen, als gefährlich zu brandmarken, zu beobachten und zu schikanieren.

Definiert wurde die Kategorie 2021 folgendermaßen: „Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen dabei darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative verächtlich, sprechen ihnen öffentlich die Legitimität ab und rufen zum Ignorieren behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen auf. Diese Form der Delegitimierung erfolgt meist nicht durch eine unmittelbare Infragestellung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.

Schreckliches Corona-Erbe

Schon die Begrifflichkeit dieses „Phänomenbereichs“ war lächerlich – denn der Staat kann sich nur selbst delegitimieren, was er während – und nach – Corona auch wahrlich ausgiebig getan hat und weiterhin tut: Der Inlandsgeheimdienst nahm Bürger ins Visier, die gegen Lockdowns, 2- und 3G-Willkür, Impf- und Maskenzwang, die politisch-medial betriebene Aufhetzung der Gesellschaft und die weiteren freiheitsfeindlichen Irrsinnigkeiten dieser finsteren Zeit aufbegehrten und dafür aufs Niederträchtigste diffamiert wurden – von Politikern, die bis heute in Amt und Würden sind, während die damaligen Dissidenten und Opfer dieser Ausgrenzung bis heute unter dieser von oben verordneten gesellschaftlichen Ächtung leiden, vielfach schon deshalb, weil der offizielle Argwohn ihrer kritischen Grundhaltung nahtlos in die Stigmatisierung als “rechtsextrem” oder “leugnerisch“ auch bezüglich ihrer Ablehnung sonstiger Agenda-Themen eines zunehmend ideologischen Staates – von Klima über Migration bis Ukraine – überging.

Der Phänomenbereich sei damals „vor dem Hintergrund einer dynamischen Lageentwicklung eingerichtet“ worden. In den darauffolgenden Jahren habe er jedoch an Bedeutung verloren und werde daher nun nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger sogenannter Phänomenbereich fortgeführt, teilte das BfV mit. 2024 wurden ihm rund 1.500 Menschen zugerechnet, im Jahr davor waren es noch 100 mehr, von denen rund 250 als gewaltbereit eingeschätzt wurden. Allerdings bedeutet die Abschaffung dieser Kategorie keineswegs, dass die Menschen, die man hineingepresst hat, nun vom Haken wären. „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“, stellte die Behörde klar.

Administrative Perfidie

In Wahrheit jedoch war und ist es der Verfassungsschutz selbst (beziehungsweise sind es seine politischen Herren), die „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“ – und zwar auch und gerade dadurch, dass solche völlig arbiträren „Phänomenbereiche“ unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfunden werden, um Regierungskritik zu kriminalisieren, obwohl diese nicht nur ein Grundrecht ist, sondern auch das Lebenselixier einer freien Gesellschaft. So galt Im Verfassungsschutzbericht 2021 etwa als „Delegitimierer des Staates“, wer nach der Flutkatastrophe im Ahrtal mit 134 Toten „aktiv den Eindruck“ erweckt habe, dass staatliche Stellen mit der Bewältigung der Lage „komplett überfordert gewesen seien“ – obwohl diese Aussage sachlich und inhaltlich richtig war, wie aus zahllosen Medienberichten hervorging und wie etwa auch die (wenn auch viel zu späten) Rücktritte des rheinland-pfälzischen Innenministers Roger Lewentz sowie der nachherigen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel zeigten; abgesehen davon, dass diese Kritik stets auch vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt war. Dass die Feststellung dieser Tatsachen einen Bürger zum „Delegitimierer des Staates“ machte, zeigt bereits die an DDR-Verhältnisse gemahnende Zerrüttungsabsicht des Linksstaats gegen mündige und kritische freie Bürger, die so zu faktischen Staatsfeinden gestempelt wurden – und genau das war die Absicht hinter dieser administrativen Perfidie.

Die “Delegitimierung” war nichts anderes als ein obrigkeitsstaatlicher Übergriff, der mit Wieselworten wie „Verächtlichmachung“ operierte, und ein völlig willkürlicher und daher beliebig anwendbarer Begriff, der ebenso wenig rechtssicher zu definieren ist wie „Hass und Hetze“. Auch wenn dieser kategoriale „Phänomenbereich“ nun abgeschafft wird: Der Ungeist, der ihn hervorbrachte, wirkt unvermindert fort und sucht sich stetig neue Ausdrucksformen.

9 Kommentare

  1. in meinen Augen waren Faser und Haldenwang wahre Verfassungsfeinde. Der aktuelle Verfassungsschutz-Chef war Haldenwangs Vertreter. An ihm hege ich ebenfalls Zweifel.

    1. Und niemand hat irgend etwas dagegen unternommen. Das Vorliegende ist überflüssig geworden, da andere Maßnahmen/Erpressung eingeführt wird : Annahme von Bargeld wird verweigert, und so der Bürger ERPRESST um ja
      nur die Schnauze zu halten sonst wird das Konto gesperrt. Und die „Irren“ zahlen weiter mit Karte/Handy. Zieht endlich euer Geld von den Banken ab !!!!

  2. Die Projektion (also was ich selber denk & tu, trau ich jedem anderem zu) ist insbesondere bei miesen + kriminellen Charakteren besonders ausgeprägt.
    Insofern verwundert das nicht nur nicht, vielmehr entlarvt sich das wahre Böse damit nur selbst und das dürfte auch der Grund dieser (natürlich nur offiziellen aber nicht prktischen) „Abschaffung“ sein. 😮

  3. @Verfassungsschutz streicht unselige Kategorie
    dann werden wir demnächst erfahren, das die Gründe für die Einstufung geheim sind und im Interesse des Staatswohl geschützt werden müssen !
    Der einzige Grund für diese Leute, darauf scheinbar zu verzichten, liegt darin, das diese linksextreme Verein niemanden mehr beeindruckt.
    Selbst ich habe schon Leute sagen hören – sinngemäß : na und – dann bin ich eben – was auch immer die da gerade „einstufen“. Schafft den Verein ab !
    Wollten die ernstgenommen werden, dann müßten sie – und zwar genau wegen der Begründung „staatlicher Übergriff und Amtsmißbrauch“ die gesamte Teppichetage feuern, ihnen sämtliche Ansprüche streichen – auch rückwirkend nach Faesers Maulkorb – und den verein von Grund auf – ab Pförtner – neu aufbauen, wenn sie denn glauben, so was noch zu brauchen !
    Mit dem Personal der Merkel, Scholz und Merz-Zeit sind sie nicht satisfaktionsfähig – da stehen sie mit der Justiz, den Politikern und den Journalisten auf einer Ebene !

  4. Wer hat es in Diktatorenart gemacht?
    War es Faeser oder „Mecki“?
    Solches kennt man eigentlich nur aus Schurkenstaaten mit
    Diktatoren !

    Ob das Blondchen ihre Zulassung als Anwältin verlieren wird, das
    steht noch nicht fest.
    Die Anwaltskammer sollte sich nur an ihren Taten orientieren.
    Solche Typen dürften meiner Meinung nach niemals mehr als
    Anwalt tätig werden dürfen !

    Schaut einmal hier betr. Führerschein und deren Mitführung beim Auto fahren !

    https://youtu.be/98qh51pKp50

    83metoo, 16.04.2026

    „💥Anwalt rät: Führerschein NICHT mitführen!!“

    Hoch interessant, schaut und hört bis zum Ende zu !!!

  5. Eine Parallele zur „Delegitimierung“ ist der §188 StGB (Beleidigung von Politikern). Inzwischen ist Beleidigung eh schon sehr weit gefasst. (Einer Nicht-Politikerin, aktiv im regierungskonsenten Klimawahn, „Schwurbelei“ vorzuwerfen, wurde gerichtlich als Beleidigung eingestuft und kostete 3500 Euro.) Im §188 heißt es: „… und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“
    Jede Kritik soll, wenn sie wirksam ist, das kritisierte politische Handeln erschweren, möglichst erheblich erschweren. Damit ist deutlich, dass mit dem §188 letztlich per gusto auf Kritik zugegriffen werden kann. Mit den antidemokratischen „UnsereDemokratie“-Politikern und der schon mit diesen in erheblichem Umfang gleichgeschalteten Justiz ist dies nicht nur möglich, sondern jederzeit gegeben.

  6. Delegitimierung ist wieder legitim: Verfassungsschutz streicht unselige Kategorie

    Logisch!
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    Bühne für Extremisten
    Hamas-Verherrlichung und Judenhass – Ditib lädt umstrittene Prediger nach Hamburg ein
    Autorenprofilbild von Jana Werner

    Nach einem Islamisten-Geheimtreffen steht der Hamburger Bezirk Bergedorf erneut in der Kritik: Nun geht es um die Ditib‑Kulturtage – und die Einladung zweier umstrittener Prediger. Der Streit berührt auch die Sicherheit jüdischen Lebens. …

    mehr hier

    https://www.welt.de/regionales/hamburg/article69e0a09762672238fee0731c/buehne-fuer-extremisten-hamas-verherrlichung-und-judenhass-ditib-laedt-umstrittene-prediger-nach-hamburg-ein.html#Comments
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    Islam präferieren ist im Prinzip immer
    „Delegetimierung eines nichtislamischen, säkularen oder ansatzweise freiheitlichen Staates“
    Und weils so schön ist…
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    Forschung und Lehre
    Uni Münster bekommt erste Islamisch-Theologische Fakultät

    Die Universität Münster bekommt nach eigenen Angaben die erste Islamisch-Theologische Fakultät an einer deutschen Hochschule. Der Fachbereich mit acht Professuren soll zum 1. Juli gegründet werden, teilte die Hochschule mit. Als Gründungsdekan steht der islamische Religionspädagoge und Soziologe Mouhanad Khorchide fest, der seit 2012 das Zentrum für Islamische Theologie an der Uni leitet, an dem unter anderem Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden. ….

    mehr hier

    https://www.lz.de/ueberregional/nrw/24312452_Uni-Muenster-bekommt-erste-Islamisch-Theologische-Fakultaet.html

    ….!!

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  7. Ist damit nur die Kategorie abgeschafft, oder werden auch die damit unter Faeserbeschuss geratenen Regimekritiker endlich rehabilitiert?

  8. Show für die Masse. Subjektiv, es ändert sich Nichts. Was den Herren, Damen und Sonstigen nicht paßt, wird in die Dateien aufgenommen.