
Ein lockerer Spaziergang durch die Landschaft der Wahlplakat-Lügen seitens der Altparteien (siehe hier und hier) enthüllte auch bei dieser Bundestagswahl unmissverständlich, dass deren Repräsentanten in ihren Handlungen zumeist weniger das Wohl des Volkes am Herzen liegt als das ihres eigenen Portemonnaies. Denn alle paar Jahre wiederholen sich dieselben Unwahrheiten bis hin zu infamen Lügen aufs Neue, um dem leider nur allzu oft unser Gedächtnisverlust leidenden Michel abermals das Placet für weitere vier Jahre zum eigenen Nachteil und Schaden zu entlocken. Inwiefern die Worte „L’état c’est moi”, “Der Staat bin ich”, wirklich dem französischen König und mächtigsten europäischen Herrscher Europas seiner Zeit Ludwig XIV. (1638 – 1715) zugeschrieben werden dürfen, erscheint zumindest zweifelhaft. Allerdings hätte er sie, seinem grenzenlosen Machtanspruch gemäß, ohne weiteres so aussprechen können.
Riskiert man einen Blick weit zurück in die Geschichte von Gesellschaften, Staaten und staatsanalogen Stammesverbänden, so dürften mir wohl die meisten Historiker (mein Interesse an Geschichte beschränkt sich lediglich auf dasjenige eines Steckenpferds) – zweifelsohne zustimmen, dass diesem absolutistischen Selbstverständnis sehr wahrscheinlich unzählige, mit irgendwelcher politischer Macht betraute Personen oder Potentaten auch heute noch genügen. Denn leider nur allzu viele dieser Sorte ergötzten sich nicht nur an der Macht selbst, sondern suhlten sich wohlig in dem Gedanken, stetig immer mehr Einfluss und auch Repressionen bis hin zu nackter Gewalt über andere auszuüben, und dadurch die autokratische, eigene Macht primär im Sinne eines „l`etat c’est moi“ machtpolitisch entfalten zu können.
Eine Messlatte für alle europäischen Staaten
Aus Gründen der besseren Verständlichkeit werde ich mich im ersten Teil 1 dieses in zwei Teile gegliederten Beitrags auf einen kurzen Ausflug in die Französische Revolution im ausgehenden 18. Jahrhundert sowie auf jene der Deutschen beschränken, wobei mich zuerst einmal mit deren länger zurückliegenden Vergangenheit befassen möchte, bevor dann in Teil 2 der jüngeren deutschen Geschichte mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Wobei geflissentlich nicht verschwiegen werden soll, dass dieselbe Messlatte auch bei unseren europäischen Nachbarn anzulegen wäre. Selbstverständlich bezieht sich diese Feststellung nicht auf einen einzigen Staat oder Staaten auch nur eines bestimmten Kontinents, sondern umfasst bereits seit Jahrtausenden sämtliche Gesellschaften, Stammesgemeinschaften, Reiche und Staaten auf dem gesamten Globus.
Obwohl am Weihnachtstag des Jahres 800 Karl der Große (747/748 – 814) in Rom von Papst Leo III. (750 – 816) zum Kaiser des Römischen Reiches gekrönt wurde und das Tragen der „römischen“, später der „römisch-deutschen“ Kaiserkrone als Privileg ausschließlich deutschen Fürsten zufiel – eine Praxis die bis zum Ende des später so genannten „Ersten Reiches“ im Jahr 1806 anhielt –, war Karl nicht der erste deutsche Träger der römisch-deutschen Kaiserkrone. Denn die Franzosen erhoben völlig zu Recht ebenfalls Anspruch auf Karl als einen der ihren, dort heißt er bis heute Charlemagne. Wann nun das deutsche Königtum oder Kaisertum ins Leben trat, darüber dürften sich noch heute die Historiker nicht völlig einig sein. Manche beziehen sich auf Karls Enkel, Ludwig II., genannt “der Deutsche“, als König des ostfränkischen Reichs, welches diesem in der Reichsteilung im Vertrag von Verdun im Jahr 843 zugesprochen worden war.
Nimbus des Gottesgnadentums
Andere wiederum präferieren den Ostfrankenkönig Konrad I. (881 – 918) und seinen Nachfolger Heinrich I. (876 – 936). Häufiger jedoch wird als Geburtsstunde des deutschen Reichs die in Rom erfolgte Kaiserkrönung von Heinrichs I. Sohn, Otto I. der Große (912 – 973), im Jahr 962 durch Papst Johannes XII. (937/939- 964) genannt. Denn ab diesem Zeitpunkt führten sämtliche nachfolgenden römisch-deutschen Kaiser und Oberhäupter des “Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ – und später auch noch weiter, bis hinein ins sogenannte (zweite) Deutsche Kaiserreich ab 1871 – ihren Herrscherauftrag auf die allerhöchste Instanz, nämlich Gott, zurück und begründeten damit den Nimbus ihres Gottesgnadentums.
Als Otto I. sich mit wiederholten Aufständen hochadeliger Widersacher konfrontiert sah, deren Nachfolge sich aus der sogenannten Primogenitur speiste, also dem Erbanspruch des jeweils ältesten männlichen Erben, griff er bei neu zu vergebender Reichslehen vermehrt auf geistliche Würdenträger wie Bischöfe und Äbte zurück, welche rein kirchenrechtlich keine Erben hinterließen, weshalb der König oder Kaiser das im Todesfall freigewordene Lehen erneut treuen Mitgliedern des Klerus übergeben konnte. Da der König oder Kaiser sich jedoch auch das Recht herausnahm, ihm genehme klerikale Vasallen für treue Dienste mit den vakanten Reichslehen zu belohnen – Parallelen zur bis heute noch ausgeübten politischen Praxis sind unverkennbar –, entbrannte im Laufe der Jahre ein erbitterter Streit über die Rechtmäßigkeit dieses kaiserlichen Vorgehens.
Machtkampf zwischen Kaiser und Papst
Denn auch der Papst, aus dessen Händen der Kaiser die Krone als Symbol seiner universalen Macht empfing, beanspruchte nicht nur ein Mitspracherecht bei der Besetzung der bischöflichen Ämter, sondern empfand sich als „oberster Herr der irdischen Christenheit“, mithin als eine dem weltlichen Führer, dem Kaiser, übergeordnete spirituelle Instanz. Das darauf folgende, mehrere Jahrzehnte währende Ringen fand im Winter 1076/1077 mit dem berühmt-berüchtigten Bittgang Kaiser Heinrichs IV. (1050 – 1106) zu Canossa seinen absoluten Höhepunkt, durch den er sich vom Kirchenbann, den Papst Gregor VII. (1025/1030 – 1085) über ihn verhängt hatte, befreien konnte. Das seither hin und her wogende Ringen zwischen Kaiser und Papst fand erst durch das Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Heinrichs Sohn Heinrich V. (1086 – 1125) und Papst Calixt II. (1060 – 1124) sein Ende.
Mit der Kaiserkrönung Friedrichs III. (1415 – 1493) durch Papst Nikolaus V. (1397 – 1455) endeten die Kaiserkrönungen der erwählten deutschen Könige zu römisch-deutschen Kaisern in der Ewigen Stadt. Denn bereits dessen Sohn Maximilian I. (1459 – 1519) wurde 1508 vom Papst in Trient und dessen Enkel Karl V. (1500 – 1558) 1530 in Bologna zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt. In der Folgezeit bis zum Ende des Ersten Reiches war eine unmittelbare Kaiserkrönung durch den Papst nicht mehr erforderlich, denn letzterer erkannte die Wahl der deutschen Kurfürsten zum römischen König mit seiner darauf erfolgenden Bestätigung des Kaisertitels an.
Privileg um Privileg
Das deutsche Königtum war, wie auch das polnische, ein Wahlkönigtum. Dies erwies anfangs als eine überaus kluge Entscheidung der für die Wahl zuständigen Herzöge der deutschen Stammesherzogtümer, da die Königswürde jederzeit auf ein Mitglied eines anderen Stammes übergehen konnte, damit ein Gleichgewicht der Macht herrschte und deren Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden sollte. Und so ging die Königswürde in den ersten Jahrhunderten hintereinander von den Sachsen über die Franken bis zu den Hohenstaufen über. Doch bereits mit dem letzten Stauferkaiser Friedrich II. (1194 – 1250) setzte durch dessen weitgehende Abwesenheit vom Reichskörper (er residierte im fernen sizilianischen Palermo, wo er auch begraben liegt) eine fortschreitende Zersplitterung des Reiches in zahlreiche Einzelstaaten ein, denen er Privileg um Privileg gewährte, womit er die kaiserliche Zentralmacht zusehends schwächte.
Diese Zersplitterung des Reiches nahm nach seinem Tod mit dem von 1250 bis 1273 währenden sogenannten Interregnum – eine Zwischenherrschaft als „schreckliche, königslose Zeit“ – nur noch weiter Fahrt auf und fand erst mit der Wahl des damals völlig unbedeutenden, aus dem im deutschen Südwesten ansässigen Hause Habsburg stammenden Grafen Rudolf IV. (1218 – 1293) ihr Ende. Ohne je die Kaiserwürde durch eine Reise nach Rom erlangt zu haben, residierte er als König Rudolf I. von 1273 bis 1291, überraschte seine Fürstenkollegen durch fest entschlossenes, zielgerichtetes Handeln und legte nach dem Sieg in der Schlacht von Dürnkrut 1278 auf dem Marchfeld nördlich von Wien gegen den gefährlichsten Widersacher, den böhmischen König Ottokar II. Přemysl (1232 – 1278), der seine Wahl nicht anerkennen wollte, mit dem Erwerb der Mark Österreich den Grundstock für den späteren riesigen Landbesitz der Habsburger im südöstlichen Europa und Übersee; jenes Reich, in welchem später – laut Kaiser Karl V. (1500 – 1558) – die Sonne nicht untergehen sollte.
Überbordender barocker Prunk
In der Folge wechselte der Anspruch auf den Königs- beziehungsweise Kaisertitel zwischen den Luxemburgern, die sich im Königreich Böhmen festsetzen konnten und den Habsburgern bis dann mit Albrecht II. (1397 – 1439) im Jahr 1438 bis zum Ende des ersten Reiches 1806, nur sehr kurze Episoden ausgenommen, stets ein Habsburger die Gunst der sieben Kurfürsten als römischer König repsektive Kaiser erlangte. Das deutsche Königtum war bis weit ins Hochmittelalter hinein ein Reisekönigtum – was bedeutete, dass der König ständig mit seinem ganzen Hofstaat von Königspfalz zu Königspfalz (burgähnliche Anlagen, von den es in seinem Herrschaftsbereich zahlreiche gab) zog und sich so vor Ort stets einen guten Überblick über aktuelle Situation des Reiches verschaffte. Erst im ausgehenden Mittelalter mit dem Anbrechen der Renaissance entschlossen sich sowohl die deutschen Könige als auch die restlichen Reichsfürsten zur Sesshaftigkeit und residierten zunächst in festungsartigen Burganlagen wie z. B. Kaiser Karl IV. (1316 – 1378) auf dem Hradschin in Prag, während sie sich nur kurze Zeit später glanzvoll-prächtige Residenzen in Form allerdings unbewehrter Schlösser errichten ließen und damit von einem festen Ort aus ihren Regierungsgeschäften nachgingen.
Rein gefühlsmäßig vertrete ich die Ansicht, dass dieser “Switch” der Herrschaftsverlagerung von Pfalz zu Pfalz allein schon der damit verknüpften geringeren Behaglichkeit wegen zur Folge hatte, dass damals die spätere Parole „der Staat bin ich“ weniger konkrete Bedeutung hatte als einige Jahrhunderte später. Erst als die Landesherren in festen Residenzen überbordender barocker Prunk- und Glanz-Schlösser in Saus und Braus Hof hielten , in welchen sie von einer riesigen Meute an unterwürfig sich einschmeichelnden Hofschranzen ständig vom Kontakt mit dem gemeinen Volk abgeschottet wurden, ließ sich dieses absolutistische Herrschaftsverständnis begründen.
Ausschweifende Hofhaltung
Als Nichthistoriker würde ich allerdings dahin tendieren, dass die Herrscher bereits im Zeitalter der Renaissance im 15. und 16. Jahrhundert – und noch ausgeprägter dann im eigentlichen Absolutismus, welcher sich zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende des 18. Jahrhunderts abspielte –, weit eher vom zweifelhaften Ideal „Der Staat bin ich“ beseelt waren als ihre Ahnen in den vorigen Jahrhunderten, die es sich noch nicht in prunkvollen festen Herrschaftssitzen auf Kosten ihrer untertänigen Leistungsträger gutgehen lassen konnten. Denn diesen wurde für die ausschweifende Hofhaltung ihrer immer mehr den Staat als Beute betrachtenden Herren auch noch der allerletzte Groschen aus der Tasche gezogen.
In Teil 2 soll dann dieser Zeitspanne, wie auch der sich im 19. Jahrhundert entwickelnden Epoche fortschreitender Beschränkung der fürstlichen Macht durch einen nicht mehr aufzuhaltenden Konstitutionalismus, mehr Aufmerksamkeit gewidmet und am Ende des Beitrags gezeigt werden, dass längst nicht nur im Feudalismus, sondern sowohl auch im vergangenen 20. als auch im neuen 21. Jahrhundert dem Prinzip „Der Staat bin ich“ gehuldigt wurde – und sich auch heutzutage eine gewissenlose Clique an Profiteuren durch diese Art neo-feudalistischer Ausbeutung des Volkes schadlos zu halten beabsichtigt.
Teil 2 dieses Beitrags folgt in Kürze.
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10 Antworten
Masn muß das konkretisieren :
Die Grünen :“Der Staat sind wir „
Der Staat war de facto Privatbesitz!
Eine aus dem späten Imperium Romanum/Ägypen übernommene Vorstellung.
Im nachaugustelischen ROM wird das schon deutlich.
Auch den Trick mit der Machtverteilung religiös/weltlich blieb erhalten.
Der fiktional ausgesprochene Kalauer zwischen Kaiser und Papst „Halt Du sie dumm ich halt sie arm“ ist bis heute wahrer denn je…! Nur die Mächte sind andere!
Als Ergänzung:
:::
Unter Merz-Union werden Islamisierung und antichristliche Kulturzerstörung weitergehen
Die Machtmaschine Merz-Union will Deutschland regieren. Dafür ist ihr jede Verbiegung recht. In der Brandmauer-Koalition mit der radikal nach links gerutschten SPD wird das deutsche Volk gnadenlos verheizt. …
mehr hier
https://www.freiewelt.net/nachricht/unter-merz-union-werden-islamisierung-und-antichristliche-kulturzerstoerung-weitergehen-10099520/
L’État, c’est moi
Der Leitsatz des ehem. und zukünftigen IM-Blondchen?
@Der Staat bin ich: Heute mehr denn je das Credo deutscher Spitzenpolitiker?
ja – und die Bürger sind Humanresourcen, deren Grundrechte man nach belieben streichen kann – oder – wenn es gefällt – vielleicht auch wieder zurückgeben kann – jedenfalls sein kleines Stück.
Es sei nur erinnert an die nicht zurückgegebenen Grundrechte Bankgeheimnis, Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Anspruch auf körperliche Unversehrtheit !
Sie werden behandelt wie Eigentum, mit dem man nach belieben verfahren kann – Plündern, vergewaltigen, ermorden, für Gen-Experimente benutzen – oder auch andere medizinische Experimente beliebiger Art !
Es muß aber auch dazugesagt werden, das sich ein großer Teil dieser Bevölkerung wohlfühlt in betreutem Denken und Unmündigkeit der „Gelenkte” Demokratie mit „Moderierte” Meinungsfreiheit und “Regulierte” Ökonomie.
Schließlich gibt es auch da schon lange die Ansage, das die Politik die Wirtschaft umstellt von nachfrageorientierter Wirtschaft einer freien Gesellschaft auf angebotsorientierte Wirtschaft einer kommunistischen Diktatur, wo sie nur das kaufen können, was ihnen das Regime zuweist – wer noch die DDR erlebt hat, kennt das !
Für einen großen Teil der Bevölkerung gilt der alte Spruch : Dem Unterwürfigen ist keine Ebene zu tief.
„Putin braucht Krieg“, warnt die ultraradikale ukrainischstämmige Propagandistin Marina Weisband, „sein Leben hängt davon ab“
https://www.welt.de/vermischtes/article255563150/Maybritt-Illner-Putin-braucht-Krieg-warnt-Marina-Weisband-sein-Leben-haengt-davon-ab.html
…ist ne Grüne! Kriegslobbyisten! Selenskis beste Stute hier im Stall!
Wundert sich da wer?
Toller geschichtlicher Abriss, hat Spaß gemacht zu lesen.
Staat als Beute der Parteien, Parteienstaat, dysfunktionale Demokratie, alles Tatsachen.
Das 1949 geschriebene Grundgesetz ist zum Großteil geprägt von Misstrauen gegen das Volk, das paar Jahre zuvor noch gejubelt hat. Verständlich, aber das kommt dabei heraus, siehe oben.
Abhilfe schafft nur Subsidiarität, also kleinere, überschaubare politische Einheiten, in denen mehr direkte Demokratie praktiziert werden kann.
Sollte ein Bundesland abkippen ins politische Abseits passiert insgesamt, zB auf europäischer Ebene, gar nix. Bzw. die Verirrten werden wieder eingefangen. Mit Merz u seiner CDU dagegen rennen wir Richtung Demokratieverdrossenheit, Unregierbarkeit und Klippe.
Ach, du lieber Gott! – Wie kann man denn die heutigen Gerne-groß-Würstchen überhaupt in die Reihe von historischen Regenten stellen?
„L
etat cest moi“ und dazu noch eine verstörende und systematische NEGATIVAUSLESE. Da kann wirklich nur ELEND bei herauskommen.