
Welche Pervertierungen der deutsche Rechtstaat durchläuft, zeigt sich nur in den zahllosen „kultursensiblen“ Urteilen gegen kriminelle Migranten, sondern auch einer zunehmenden Anzahl von ideologisch bedingter Rechtsbeugung, die im Namen des Volkes gezielt gegen jedes Gerechtigkeitsgefühl und menschennatürliches Normalempfinden eben dieses Volkes begangen werden – durch gesellschaftspolitisch motivierte Urteile, die für keinen Menschen mehr nachvollziehbar sind. Zwei aktuelle Beispiele der jüngsten Zeit zeigten diese gefährliche Entwicklung wie unter dem Brennglas.
So befand das Mannheimer Amtsgericht etwa letzten Monat allen Ernstes, dass es keine Straftat sei, wenn Polizisten einem Verdächtigen ein Drogenpäckchen unterschieben, um eine Handhabe für dessen Verhaftung zu haben. Die Beamten hatten einen vorbestraften Kleindealer dabei beobachtet, wie er ein Tütchen übergab, hatten dieses aber aus „ermittlungstaktischen Gründen“ nicht kontrolliert. Bei dem Man wurde eine größere Menge Bargeld gefunden, dessen Herkunft er nicht erklären konnte, aber keine Drogen. Da man sonst nicht wusste, wie man den Mann festnehmen sollte, schob einer der Polizisten ihm einfach fünf Marihuana-Tütchen unter und übernahm es auch selbst, das entsprechende Protokoll zu schreiben, weil ein Kollege sich weigerte, dies zu tun. Als er von anderen Kollegen damit konfrontiert wurde, soll er einen von ihnen abgebrüht gefragt haben, was “sein Problem” sei, ob er “nachts nicht mehr schlafen” könne, ob er moralisch oder seelisch “ein Problem damit” habe?
Kreative Urteilsbegründungen
Bei der Mannheimer Justiz jedoch stieß dieses klar rechts- und amtswidrige Verhalten auf volles Verständnis: Das Gericht wollte eine Straftat nicht erkennen – und lieferte dafür abenteuerlichste Begründungen, die Rechtsgeschichte schreiben dürften. Der Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger (Paragraph 344 Strafgesetzbuch) komme hier nicht Betracht, da man diese Straftat ja “nur an einem Unschuldigen” verüben könne, was der mutmaßliche Dealer aber nicht sei. „Auch grobe Verfahrensverstöße zulasten des Beschuldigten, etwa Beweismanipulationen, sind nicht tatbestandsmäßig“, hieß es ausdrücklich. Subjektiv sei „das voluntative Element der absichtlichen Verfolgung klar nicht erfüllt“, weil der Polizist Beweise gegen einen seiner Meinung nach Schuldigen fälschen wollte – aber eben nicht gegen einen seiner Meinung nach völlig Unschuldigen. Nach dieser Logik könnte man allerdings einen Verdächtigen auch einfach erschießen, wenn man felsenfest davon überzeugt ist, dass dieser selbst eine Waffe hat und sie gleich einsetzen wird, erst recht, wenn er einschlägig vorbestraft ist; es genügte dann, wenn man jemandem nicht aus niedrigen persönlichen Motiven, sondern in der festen Überzeugung von dessen Schuld falsche Beweise unterschiebt.
Auch den Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat (nach Paragraph 145d StGB) verwarf das Mannheimer Gericht: Dieses Delikt könne man nämlich als Behördenmitarbeiter gar nicht verwirklichen, sondern nur als „Externer“. Zudem habe der Polizist seine Kollegen überhaupt nicht täuschen wollen, da er hat ja offen gesagt habe, dass er die Beweismittel unterschieben wolle. Andere naheliegende Vorwürfe, wie Urkundenfälschung, wurden gar nicht geprüft, und auch die Frage, woher der Polizist das untergeschobene Marihuana überhaupt hatte, interessierte nicht. Soweit die haarsträubende Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft will zwar Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen; da sich dessen juristische Rabulistik sich aber tatsächlich im Einklang mit geltender Rechtsprechung zu befinden scheint (derartige Untiefen des deutschen Rechtsstaates sind den meisten Menschen gar nicht bewusst), obwohl das Unterschieben falscher Beweise ein natürlich klassisches Verbrechen unter korrupten oder “faulen” Polizisten seit jeher ist und allein in unzähligen Fällen thematisiert wird, ist es zumindest fraglich, ob die Folgeinstanzen diese Entscheidung wirklich aufheben, zumal auch bei den dortigen Robenträgern die subversive Tendenz zur Umkehr von jedem gewachsenen Rechtsempfindens verinnerlicht ist.
Klarer politischer Kampfaktivismus mit kriminellen Methoden
Ein weiteres andere atemberaubend Skandalurteil war der Freispruch des sich als “Künstler” inszenierenden linksradikalen Aktivisten Philipp Ruch vom „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS) durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten von Vorwurf der Urkundenfälschung – obwohl die Kammer diesen Tatbestand als erfüllt ansah! Allerdings überwiege in der Abwägung, na was wohl, die “Kunstfreiheit”. Diese “Kunst” bestand im inkriminierten Fall darin, dass Ruch 2023 gefälschte AfD-Briefe mit den Namen und Unterschriften der „Bundesgeschäftsstelle“ an neun AfD-Mitglieder versendet hatte, in denen dazu aufgefordert wurde, „sämtliche Sachverhalte [zu] sammeln, die für ein Verbot missbraucht werden könnten“, da es eine angebliche Sichtungskommission für ein mögliches Parteiverbotsverfahren gebe. Für „relevante Hinweise“ gebe es als Dankeschön die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem Tankgutscheine und drei Wochenendreisen verlost werden. Die Staatsanwaltschaft erkannte darin – völlig zu Recht – den Versuch, die Partei und deren Mitglieder „gezielt bloßzustellen“, und forderte eine (leider eher als symbolisch anzusetzende) Geldstrafe von 7.200 Euro.
Doch nicht einmal diese wird nun fällig. Denn Ruch behauptete im Prozess frech, der Absatz über ein „absurdes Gewinnspiel“ sei eingefügt worden, damit niemand das Schreiben für echt halte – obwohl gerade diese Passage am wenigsten stutzig machen ließ. Er habe in dem Brief dazu aufgefordert, „alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt“. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden habe er aus dem Internet entnommen und eingefügt – so wie bei früheren “Aktionen”. Die Vorsitzende Richterin – wenig überraschend in Zeiten einer linkspolitisierten Richterschaft – schloss sich dieser perfiden Argumentation an. Zwar sei der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, die Aktion aber angeblich “klar als Kunstaktion” erkennbar gewesen – und das, obwohl natürlich außer Frage steht, dass die von Ruch erhofften Einsendungen an von der AfD selbst zusammengetragenem Belastungsmaterial unverzüglich den politischen Gegnern der AfD zugeleitet worden wären, die im Rahmen des angestrebten und auch vom ZPS geforderten AfD-Parteiverbotsverfahrens als “Beweise” eingebracht worden wären.
Die falschen Romanfiguren
Denn ausgerechnet das ZPS betreibt seit letztem Jahr die verhetzende Webseite “AfD-Verbot”, auf der eben angebliche Beweise für die Verfassungswidrigkeit der AfD gesammelt und im Stil einer Petition Unterstützer aggregiert werden; weil diese “Beweise” aber praktisch ausnahmslos legitime Meinungsäußerungen unter der Strafbarkeitsgrenze darstellen und sich allesamt auf dem Niveau der berüchtigten “Verfassungsschutz-Gutachten” bewegen, mithin keine wirklichen Beweise sind (die gibt es auch schlichtweg nicht), erhoffte sich Ruch mit seiner Fake-Rundbriefaktion offensichtlich, dass die AfD dann womöglich selbst in die gestellte Falle tappt und ihm solche liefert. Alleine der eindeutige Bezug der gefälschten Briefe zu einer klaren politischen Forderung, die eben nicht als “Kunstprojekt”, sondern als reale politische Kampfaktion durchgeführt wird, hätte die letzten Zweifel für das Gericht ausräumen müssen, dass Ruchs Verhalten eben nicht von einer – ohnehin hier fast schon grotesk überstrapazierten – Kunstfreiheit gedeckt sein kann.
Wieder einmal wird dieses Rechtsgut nach arbiträren politischen Kriterien bewertet – und mit zweierlei Maß geurteilt: Letztes Jahr war dem Juristen John Hoewer vom Verwaltungsgericht Koblenz der Zugang zum Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz unter anderem deshalb verweigert worden, weil dieser in einem Roman schwarze Menschen durch die Verwendung “menschenverachtender Bezeichnungen” pauschal herabgewürdigt habe. Hoewer lasse den „Erzähler eine angestrebte ethnische Segregation damit erklären, dass Nudeln und Kartoffeln für sich genommen köstlich seien, man sie aber nicht zusammen in einer Pfanne zubereiten möge“, hielten ihm die Richter, die sich kurzerhand zu Literaturkritikern aufwarfen, vor. Zudem vertrete er die These, „Maghrebiner“ seien keine „richtigen Franzosen“, der Fußballspieler David Alaba könne wegen seiner Hautfarbe kein Deutscher oder Österreicher sein, und es werde auch ausgeführt, „ein ‚Affenjunge‘ oder ‚Schimpanse‘ solle keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Insbesondere schwarze Menschen werden durchgehend als ‚Neger‘, ‚Erdnussköpfe […] oder Erdnuss-Louies‘ oder mit Affenvergleichen pauschal herabgewürdigt“.
Zunehmende politische Vereinnahmung der Justiz
Dass es sich bei Hoewers überzeichneten Darstellungen um Charaktere seines Buches handelte, ließen die richterlichen Gesinnungswächter nicht gelten. Sie tadelten ebenfalls, dass eine Romanfigur geäußert habe, dass der Staat dafür sorgen solle, „dass wir nicht zu Fremden im eigenen Land werden“. Auch und gerade wegen dieser Passagen sah das Gericht, das eine akribische Exegese des Romans betrieben hatte, mangelnde Verfassungstreue. Diese unglaubliche Skandalentscheidung missachtete einen selbsterklärenden und über jeden Zweifel erhabenen Fall von tatsächlicher Meinungs- und Kunstfreiheit (es handelte sich um einen Roman!) und behauptete, diese spielten hier keine Rolle. Willkürlich setzte die Kammer den Autor mit seinen Romanfiguren gleich und attestierte auch gleich noch Verfassungsfeindlichkeit – um aus dem Buchinhalt einen Grund zu konstruieren, einem jungen Juristen die Möglichkeit zu verweigern, seine Laufbahn fortzusetzen. „Diese Aussagen sprechen für sich. Sie verdeutlichen, dass der Antragsteller ein mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbares Menschenbild vertritt, welches er durch die Verwendung menschenverachtender Bezeichnungen zum Ausdruck bringt“, hieß es in dem Urteil. Immerhin entschied im November dann das Oberverwaltungsgericht in Sachsen dass Hoewer im Freistaat zum Refendariat zugelassen werden muss.
Dennoch: Es sind Fälle wie diese, die die zunehmende politische Vereinnahmung der Justiz durch ideologische Selbstgleichschaltung belegen und eine den Rechtsfriedens zunehmend gefährdende, teilweise bizarre Willkür offenbaren, die an vielen Gerichten herrscht. Das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat wird durch solche Urteile nachhaltig erschüttert.
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8 Antworten
@Freisprüche trotz untergeschobener Drogen und gefälschter Briefe
ja – dann verstehen sie ja, wie so, die Corona-Verbrecher, die Cum-EX und Klima-Betrüger nicht belangt werden, während den grundgesetztreuen Vertreter der freiheitlich-demokratischen Republik vom Staatsschutz und Verfassungsschutz die Türe eingetreten wird. Das die Verfassungsschützer dann den eigenen Ansprüchen – richterberechtig zu sein – nicht genügen, ist dabei nur noch ein Zuckerli !
Das Thema ist bei mir durch. Ne Wiederholung was mal die Staatsanwaltschaft an mich schrieb: „Eine Bereicherung des Staates ist keine Straftat im Sinne des Gesetzes“ und bei der Urteilsverkündung sagte ein Richter: “ Uns gehört das Land und die Menschen“.
Wird es nicht höchste Zeit für Hausdurchsuchungen bei der Justiz?
Denn sie sind Teil des Systems und für mich grenzt Juristerei
bereits an Perversion, Untätigkeit und Rechtsbeugung !
Auch dieses System-Klientel wird bald an der Reihe sein !
der juristischen tage sind gezählt….alice erlöse uns von dem übel….
Lustig: Die Pozilei bekämpft Kriminalität, indem sie selbst kriminell wird.
Und die Justiz deckt das kriminelle Treiben , indem sie es rechtspricht und somit selbst kriminell wird.
Noch lustiger: Ein Schriftsteller wird verknackt, weil die fiktiven Personen in seinem Roman unanständige Sachen sagen. In Wirklichkeit geht es jedoch darum, kritische Stimmen mundtot zu machen.
Am lustigsten: Der Verfasser des Artikels, Herr Schwarz, schwafelt am Ende vom „deutschen Rechtsstaat“.
Hat er denn immer noch nicht erkannt, daß der nur eine Illusion ist?
Die Justiz- also- Richter, Staatsanwälte, u.a. – sind seit Jahrzehnten nichts anders als Erfüllungsgehilfen der jeweils regierenden Parteien- die seit Jahrzehnten links-grün-rote Politik gegen die Bürger betreiben, egal welche Bezeichnung die Partei hat- die CDU gehört dazu- Verfassungsgerichtrichter werden regelmäßig zu privaten Treffs mit den Politeliten eingeladen- diese schützen dann die Personen die wahrscheinlich etwas Gesetzes- oder verfassungswidriges getan hat- Politik- Justiz-Medien Kartell- so können sie die Verfassung, das Grundgesetz außer Kraft setzen, die Opposition ausschalten, Freiheiten massiv einschränken, usw- eine Diktatur eben wie jetzt in D und in der EU – wird eher schlimmer weil die Herrschenden merken dass die Bürger langsam die Schnauze voll haben- wenn ein Regime zu Ende geht dann werden die Gesetze = Verbote immer verrückter und bürgerfreundlicher-
Wer ins „Beste Deutschland aller Zeiten“ kommt, hat sich bedingungslos sowohl dem hiesigen Rechtssystem als auch den hier herrschenden kulturellen Gepflogenheiten zu unterwerfen. Deshalb muss gerade bei Zuwanderern ein Exempel statuiert werden, dass sie sich ohne Wenn und Aber denselben rechtsstaatlichen Kriterien zu unterwerfen haben wie die „schon länger hier Lebenden“. Ein Land, das kulturelle Boni x-beliebig und großzügig verteilt, hat als Rechtsstaat versagt und gehört diesbezüglich dringend reformiert. Ansonsten wird es unvermeidlich sein, solche „Neubürger“ nur noch mehr zu weiteren Straftaten zu ermuntern und diese dann mit dem „Victory-Zeichen“ spöttisch den Gerichtssaal verlassen dürfen.
Wir müssen sehen, dass Deutschland in der tiefsten Krise seit Jahrzehnten (Kriegsende!) steckt und viele Leistungsträger mit den Füssen abzustimmen beginnen. Der Verlust von Freiheit, Wohlstand und echter Demokratie ist längst offensichtlich, denn Politik, Justiz und Medien sind auf ihrem totalitären Kurs unheilvoll miteinander verbandelt. Diese Entwicklung hat mittlerweile echt hässliche Züge angenommen. Aber die Bürger müssen endlich erkennnen, ihr Hirn in den WAHLKABINEN zu gebrauchen und sich seit Hitler NICHT ständig zu VERWÄHLEN!!!
Wenn in einem NOCH demokratischen Land die Meinungsfreiheit einkassiert wird und der Sozialstaat der ganzen Welt geöffnet wird ist es vollkommen verständlich, dass Menschen mit Geld aus Deutschland auswandern (Geld ist wie ein „scheues Reh“….!!!) derweil Millionen Menschen ohne Geld in Deutschland einwandern.
Ich würde gerne einmal erfahren, welche Kriegsziele die EU eigentlich hat! Warum hält man diesen Krieg am Laufen? Ein Auseinanderfallen Russlands kann es ja wohl nicht sein! Das wäre die größte, politische Katastrophe seit dem 2. Weltkrieg, könnte direkt in den 3. WK. münden! Und, was würde die Ukraine anstellen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie den Donbass & die Krim zurückgewänne? Mit den russischsprachigen Leuten dort, konnte sie schon vor dem Krieg nichts anfangen und haben sie massenhaft „massakriert!!“!