Donnerstag, 25. April 2024
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Deutschland 2022: “Therapie” für Messer-Afghanen, Knast für Corona-Richter

Deutschland 2022: “Therapie” für Messer-Afghanen, Knast für Corona-Richter

Deutschland wird immer “messer” (Symbolbild: Shutterstock)

Am Donnerstag dieser Woche fiel am Berliner Landgericht das Urteil gegen den dreißigjährigen afghanischen Flüchtling Abdul Malik A., der sich seit 2016 in Deutschland aufhält. Im vergangenen September hatte er einer ehrenamtlichen Gärtnerin, die zudem auch Islamwissenschaftlerin ist und sich für Flüchtlinge einsetzte, mit einem Messer die linke innere Halsschlagader durchtrennt. Dadurch wurde ein Schlaganfall ausgelöst, infolgedessen die Frau nun zeitlebens halbseitig gelähmt ist und ihr Sprachvermögen verloren hat. Außerdem hatte der Täter noch einen zur Hilfe eilenden Passanten verletzt. Bei seiner Abführung soll der streng religiöse Mann zu den Beamten gesagt haben, er habe die Frau “ins Paradies geschickt”, denn: “Frauen sollen nicht arbeiten!” Klarer lässt sich ein islamistisches Tatmotiv – und Geständnis – nicht denken.

Wie lautet aber nun im besten Deutschland das Urteil gegen Abdul Malik A.? KEIN Gefängnis, stattdessen – welche Überraschung – Unterbringung in einer Psychiatrie. Wann immer hierzulande ein Muslim gefasst wird, der unter Berufung auf Koran, Scharia oder krude islamistische und salafistische Parolen grässliche Abscheulichkeiten “nach alter Väter Sitte” verübt, kann man Gift darauf nehmen, dass er von einer Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher “Großzügigkeit” erfasst wird, die ihn aus der Schusslinie bringen und seine angebliche Unzurechnungsfähigkeit beweisen soll. Hierbei ist allerdings weniger der Migranten-Bonus ausschlaggebend, der in Deutschland längst zu einer Zweiklassenjustiz geführt hat (die volle und unerbittliche Härte des Gesetzes für indigene Almans, Narrenfreiheit für gewohnheitsmäßig “traumatisierte” Zuwanderer), sondern ein politisch und medial dekretiertes Islamverständnis, wonach es sich bei der “Religion des Friedens” in Deutschland um ein grundgesetzkompatibles, reformfähiges und integratives Glaubens- und Lebensmodell handele. Wo immer dann der “echte” Islam durchblitzt und exakt das passiert, was in Dutzenden islamischen Ländern tägliche Realität ist – Gewalt gegen Frauen, Ehrenmorde, Judenfeindlichkeit und vieles mehr -, kann es folglich “nichts mit dem Islam zu tun haben” – also muss der Täter im Zweifel verrückt sein, und damit nicht straffähig. Wie praktisch.

Gutachtergestützte Strafvereitelung

Der Fall Malik A. ist insofern nur ein “Einzelfall” von unzähligen anderen, nicht nur im gefallenen Shithole Berlin. Bereits bei der Anklageverlesung hatte er über den Prozess gemault („Als hätten Sie einen Terroristen verhaftet“, „alles gelogen!“). Das Urteil kam zwar aufgrund der Eindeutigkeit des Sachverhalts zu der Einschätzung, es habe sich um versuchten Mordes gehandelt – doch dass A. nun in einer Klinik landet und nicht im Knast, hat er – neben seiner Richterin – dem von der Verteidigung bestellten Psychiater zu verdanken: Der gelangte zu dem Schluss, dass sich bei A. im Jahr 2020 – aus heiterem Himmel, versteht sich – eine “paranoide Schizophrenie mit Verfolgungswahn” entwickelt habe. Zudem habe er sich “immer stärker und fanatischer mit dem Islam” befasst. Hier wurde also quasi suggeriert, dass die intensive Befassung mit dem Islam Symptom einer Psychose sei; eine interessante Interpretation, denn sie wirft die Frage auf, ob dann nicht fast jeder “radikale” Muslim weltweit oder wenigstens in Deutschland als psychisch gestört zu betrachten wäre. Solchen Überlegungen stellte sich die Richterin in Berlin freilich nicht; dafür konstatierte sie allen Ernstes: “Einen radikal-islamistischen Hintergrund haben wir nicht feststellen können.” Die Verteidigung A.’s bezeichnete das Witz-Urteil dann allen Ernstes noch als „harte Maßnahme.

In Wahrheit handelt es sich hier nur um einen weiteren Fall, in dem offensichtlich kulturell motivierte Verbrechen mit islamischem Hintergrund eilfertig pathologisiert werden, um sich eben dieser Realität nicht stellen zu müssen. Fachleute warnen seit Jahren vor dieser Tendenz – offensichtlich erfolglos. Es ist kaum noch möglich, den Überblick über das Ausmaß dieser Straftaten zu behalten. So gestand vergangene Woche ein Niederländer somalischer Herkunft in Mönchengladbach, im November mehrfach auf einen 26-jährigen Syrer eingestochen zu haben, um seine “Familienehre” wiederherzustellen. Das durch die Tat querschnittsgelähmte Opfer war in einen Streit mit dem Bruder des Täters verwickelt gewesen. Dass dieser bereits beigelegt war, sei ihm nicht bekannt gewesen. Vermutlich wird ihm dies noch als mildernder Umstand angerechnet werden, bevor er ebenfalls als psychisch krank oder als Oper der migrantenfeindlichen deutschen Gesellschaft eingeordnet wird, die ihm die Integration unmöglich gemacht hat.

Bei Deutschen keine mildernden Umstände

Solche Barbareien sind in Deutschland mittlerweile fast an der Tagesordnung und werden mit einer Beiläufigkeit berichtet, als handele es sich um Verkehrsunfälle. Die Täter verschwinden für ein paar Jahre in der Psychiatrie, wo sie gegen angeblich, vermutlich zumeist nur zu ihrer gerichtlichen Entlastung vorgeschobene “Krankheiten” behandelt werden bzw. die oft mehr aus politischen denn aus medizinischen Gründen diagnostiziert wurden – und gelangen dann eher früher als später wieder in Freiheit, bis sie erneut straffällig werden.

Derweil muss sich zeitgleich ein deutscher Familienrichter aus Weimar vor dem Erfurter Landgericht wegen “Rechtsbeugung” verantworten, weil er im April 2021 an zwei Thüringer Schulen unter anderem die absurde, vom Bildungsministerium angeordnete Maskenpflicht wider wissenschaftliche Evidenz aufgehoben hatte; dies hatte er mit Kindeswohlgefährdung begründet. Das Urteil war vom Thüringer Oberlandesgericht aufgehoben worden, nachdem das Bildungsministerium Beschwerde eingelegt hatte. Die Erfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Richter nun vor, sich “bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt zu haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen”. Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren Haft – wobei hier niemand mildernde Umstände anerkennt.

Und so buchstabieren wir politische (Gesinnungs-)Justiz: Hier zeigt sich einmal mehr die groteske Unverhältnismäßigkeit der deutschen Rechtsprechung. Schwerste Gewalttaten werden mit lächerlichen Strafen oder Therapieplätzen geahndet – während ein Richter, der zumindest fragwürdige Corona-Beschränkungen mit einem fundiert erläuterten Urteil außer Kraft setzt (noch dazu für Kinder, von denen nur eine minimale Ansteckungsgefahr ausgeht und bei denen schon gar kein schwer Krankheitsverlauf zu befürchten ist), mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen muss; ganz abgesehen davon ist seine Karriere ruiniert. Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.

21 Antworten

  1. Diese Justiz ist nur noch eine Farce! Es wird so kommen müssen, dass das Volk die Rechtsprechung übernimmt, doch dann sehen die Urteile anders aus!

  2. Ich bin alles Andere als ein mitfühlender Typ (meine wenigen Freunde können das auf Anfrage gern bestätigen), aber als ich das mit der niedergestochenen Gärtnerin gelesen habe, konnte ich bloß noch losheulen.
    Dieser Dreckskerl zerstört ein Leben, und dafür darf er in die Psychiatrie?!
    (Cancelt mich, wenn das gegen die Kommentarregeln war, aber ich musste es einfach schreiben.)

  3. Da wäre es doch angeraten, eine Studie zu machen um herauszufinden, wie groß der Anteil von an paranoider Schizophrenie mit Verfolgungswahn leidenden Moslems ist.

  4. @„THERAPIE” FÜR MESSER-AFGHANEN, KNAST FÜR CORONA-RICHTER
    tja – der eine ist dem Regime nützlich und der andere stört die Kreise – ein typisches Beispiel für political engineering !
    Oder nach Mao : vernichte einen und erziehe hunderte !
    Da werden sich andere Richter zweimal überlegen, ob sie gegen die politischen Geschäfte Recht sprechen oder lieber die Interessen der Politiker als “Recht” erklären – charakteristisches Beispiel : das Verfassungsgericht !

    Nebenbei : es scheint auch niemand zu stören, wenn die Politik inzwischen durchgängig daran ist, die Gesetze so zu ändern, daß ihre Wünsche juristisch legal sind.
    Wie lange mag es noch dauern, bis Messern von Neuwählern an denen, die schon länger hier leben, juristisch legal ist, weil die nur ihre Kultur ausleben ?

  5. Zitat: “Woge des Verständnisses, der kulturellen Nachsichtigkeit und gutachterlicher „Großzügigkeit“ erfasst wird” Zitat Ende.

    Unsinn. Es ist die pure Angst, die Richtern und Staatsanwälten im Nacken sitzt.

    Motto “Wir wissen, in welche Schule Deine Tochter geht” oder auch gerne “Pass auf Deine Frau auf. Wir wissen, wo Ihr wohnt.”

  6. Ja, und schön bunt und vielfältig sind wir auch noch, mit regenbogenfarbener Rosette und Kake am Schbadds

  7. ein verkommenes verwahrlostes Drecksland. Aber ich bin sicher auch Sie werden irgendwann dafür bezahlen. Ich freu mich drauf

  8. Wehrbeauftragte will mehr Personal für Kampf gegen Rechts
    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/wehrbeauftragte-kampf-rechts/

    “Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl (SPD), hat mehr Personal für die Bekämpfung von Rechtsextremismus innerhalb der Bundeswehr gefordert. „In den Truppendienstgerichten liegen sehr viele Fälle auf Halde“, sagte Högl der Rheinischen Post. Insbesondere die Dauer der Verfahren bereiteten ihr Sorgen. Es sei aber entscheidend, daß nach einem Vorfall zügig aufgeklärt und sanktioniert werde.”

  9. „ Dieses Deutschland wird für normale, anständige, rechtgläubige Menschen mit jedem Tag schwerer zu ertragen.“
    Das ist doch das Ziel einer charakterlichen und geistig Abnormen Politeska, welche dafür vom dummgläubigen Michel glühend verehrt wird…….natürlich nur, bis es ihn selber trifft.

  10. Dieser Rechtsstaat ,ist ein Linksstaat geworden. Und wer nicht spurt ,der wird mit Hilfe der “UNABHÄNGIGEN JUSTITZ ” bestraft. Man kann sich nur noch wundern ,dies alles scheint den deutschen Michel aber nicht zu stören …..

  11. Das ist leicht zu verstehen.

    „Die Glaubensfreiheit ist als Teil des grundrechtlichen Wertsystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das gesamte grundrechtliche Wertsystem beherrscht.“ (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 30, 173 )

    Sogar das Strafrecht muss da zurückweichen:

    „Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde.“ (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329))

    Danach können Moslems hier eigentlich machen, was sie wollen – solange sie es nur in tiefster religiöser Überzeugung tun.

    Die einzige Alternative zur Legalisierung von religiös motivierten Morden an Ungläubigen (Sure 9:5) ist die Pathologisierung muslimischer Täter.

  12. und niemand kommentiert das nunmehr!
    Bleibt zu hoffen, das in den Psychatrien Leute “zur Aufsicht” beschäftigt sind, die denen “gegen die Krankheit” vernünftige Medikamente verabreichen, damit sie baldigst gesunden.
    Unser Mitgefühl bringt dem mutigen (ex-)Richter wohl nun wenig. Auch hier die Hoffnung, das diejenigen Richter, welche über ihren Kollegen urteilen sollen, Mitgefühl und verständnis zeigen und sich wie Ärzte und Politiker zeigen, wenn diese verbal angegriffen werden. Nämlich mit zusammenhalt.

  13. Das ist der sichere Untergang.Aus meiner Jugend kenne ich noch dm Roman von Felix Dahn, der den Untergang des Ostgotenreiches in der heutigen Lombardei beschreibt. Wir sind soweit. Der Untergang hat begonnen.
    Armes verkommenes Deutschland!

  14. War doch von vornherein klar das Urteil, die linke Schwei…justiz schickt moslemische Messerkuffnucken prinzipiell nicht in den Knast sondern höchstens für ein paar Jährchen in die Klapse, damit sie recht bald wieder rauskommen und ihre Facharbeit fortsetzen können. Kartoffeldeutsche GEZ-Verweigerer steckt man dagegen in den Knast. Sagte mir gestern mein Nachbar: “Es wird höchste Zeit diese deutschenfeindliche Macht-Mischpoke und ihre Gesinnungs-Justizbüttel nach der rumänischen Methode zur Verantwortung zu ziehen!” Was meinte er nur damit?!

  15. Nach meiner Kenntnis werden Gutachter vom Gericht/Richter bestellt. Die Verteidigung kann ggfs. ein eignes Gegengutachten beauftragen, davon lese ich aber nichts. Mit der Auswahl des vom Gericht bestellten Gutachters steht dann vielfach das Ergebnis bereits fest, weil die immer einige an der Hand haben und wissen, wass von wem zu erwarten ist.

    Im übrigen ist eine psychiatrische Einweisung nicht unbedingt “besser”. Aber wer weiß das schon, was dann wirklich passiert, evtl. mit Plüsch und Kuschelecke, samt First Claas Versorgung. Bei solchen Fällen würden die Täter in Knast wohl auch nicht lange überleben.

  16. Es scheint sehr auffallend,. daß muslimische Totschläger i.d. BRD meist in Psychatrische Anstalten anstatt lebenslang wie Dt. Mörder in Gefängnissen landen – 2 unterschiedliche Justizgründe scheinen dafür zu
    sprechen: Dt. Richter u.o. Staatsanwälte haben vor diesen tierischen, brutalen muslimischen Schlächter
    für sich u. ihre Familien verständliche Todesangst – oder vor Dt. Gesetzen sind Muslimische Straftäter glei-cher als Deutsche ! Folge dieser ungleichen Verurteilungen zeigen, das Kalifat Gerrmania wird bald
    Realität kommen !!!

  17. Corona-Kritiker im Visier:

    Hier die schockierende Geschichte des Immuntoxikologen und Pharmakologen Prof. Dr. Stefan Hockertz:
    “KOLLATERAL | Der Professor”
    https://youtu.be/zrgZNZ20t74

    Und hier die schockierende Geschichte des Arztes Dr. Paul Brandenburg:

    “SEK-Einsatz: Razzia bei Corona-Kritiker Paul Brandenburg”
    https://www.berliner-zeitung.de/news/sek-einsatz-razzia-bei-corona-kritiker-paul-brandenburg-li.230183.amp

    Das sind keine Zufälle!

    Damit keiner sagen kann: “Das haben wir nicht gewusst!”