
Rainer Ruf behauptet in den “Badischen Neuesten Nachrichten”, die Demokratie in Baden-Württemberg sei “verwundet”, weil die AfD sie bedrohe. Aha! Die so verdeckte Pointe von Rufs Text ist jedoch eine andere: Er beschreibt mit bemerkenswerter Offenheit einen Zustand, in dem die parlamentarische Kontrolle der Regierung weitgehend ausfällt, weil die stärkste Oppositionskraft nicht als legitime Opposition behandelt, sondern als zu neutralisierendes Risiko betrachtet wird. Nicht in der AfD, sondern genau darin liegt die eigentliche Verwundung der Demokratie! Nicht die Existenz einer missliebigen Partei ist das Problem, sondern die bewusst herbeigeführte Entstehung eines politischen Klimas, das Opposition nur noch dann anerkennt, wenn sie ungefährlich, klein und ideologisch anschlussfähig bleibt.
Rufs Artikel benennt selbst das Problem, ohne allerdings die logische Konsequenz daraus ziehen zu wollen: Die schwarz-grüne Koalition in Baden-Württemberg verfügt über eine Zweidrittelmehrheit; die SPD ist schwach. Damit bliebe eigentlich nur die AfD als relevante Oppositionskraft. Doch diese soll gerade nicht als normale parlamentarische Opposition zählen, weil sie „ihr ganz eigenes Spiel“ treibe und „kaum als konstruktive, der Demokratie verpflichtete Opposition durchgehen“ könne, wie Ruf raunt. Mit anderen Worten: Die Kontrollfunktion der Opposition wird im selben Atemzug als notwendig beschrieben, der größten gewählten nichtregierenden Partei mit realem Gewicht jedoch faktisch abgesprochen. So redet kein Demokrat, der die Spannung des Parlamentarismus aushält; so redet ein Milieu, das Opposition nur noch unter Vorbehalt zulassen will.
Die Hitler-Parallele als rhetorische Abrissbirne
Besonders verräterisch ist dabei die Hitler-Parallele: Der Autor schreibt, der Hinweis auf fast zwanzig Prozent Wähleranteil helfe nicht, denn „die Nazis waren einst auch gewählt worden“ und hätten die Demokratie unter dem Deckmantel der Legalität zerstört. Das ist der zentrale moralische Hebel des ganzen Textes – denn wer einmal diesen Vergleich gesetzt hat, braucht über die konkrete Gegenwart kaum noch zu sprechen. Dann ist nicht mehr entscheidend, was eine Partei tatsächlich parlamentarisch tut, welche Anträge sie stellt, welche Ausschussarbeit sie leistet oder wie sie sich im institutionellen Gefüge verhält. Dann genügt die Einordnung in eine historische Verdachtslinie, wie absurd diese auch ist. Die Analogie ersetzt die Analyse. Gerade darin liegt die eigentliche intellektuelle Schwäche solcher Texte. Hitler-Parallelen wirken in Deutschland nicht aufklärend, sondern exkommunizierend. Sie sollen nicht verstehen helfen, sondern den Diskurs beenden.
Wer im medial in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt wird, verliert in der moralischen Dramaturgie des bundesrepublikanischen Betriebs zwar rechtlich zunächst nichts, wohl aber symbolisch fast alles: seine Legitimität als Gesprächspartner, seine Anerkennung als normale Opposition, sein Recht auf politische Normalbehandlung. Die NS-Parallele ist deshalb die rhetorische Abrissbirne des politischen Gegners. Man zieht sie heran, um institutionelle Distanzierung zu rechtfertigen – nicht, um historische Präzision zu gewinnen. Diese würde an jeder objektiven inhaltlichen Prüfung auch furios scheitern. Die NSDAP und Hitler machten nie einen Hehl daraus, dass sie die Demokratie nur für ihre Zwecke ausnutzen und die Grundordnung nach der Machtergreifung beseitigen würden. Sie bekannten sich zum Führerprinzip und lehnten die parlamentarische Grundordnung offen ab. Rein gar nichts davon fordert die AfD, im Gegenteil bekennt sie sich vorbehaltlos zum Grundgesetz.
Institutionenschutz oder Machtschutz?
Alleine daran schon zerschellt die Idiotie der achtlos diahingeschriebenen Unterstellungen auch in Rufs Text. Umso fragwürdiger sind seine Ausführung, als der Artikel tatsächlicher keinerlei belastbaren Nachweis dafür liefert, dass die AfD in Baden-Württemberg tatsächlich in einer Weise agiere, die eine Außerkraftsetzung normaler Oppositionsrechte rechtfertigen würde. Stattdessen arbeitet er mit den üblichen paar Chiffren, mit denen die große Projektion von der “faschistischen“ AfD seit Jahren bespielt wird: „Vogelschiss“, „rechtsextremes Milieu“, rhetorische Anknüpfungen, Nationalismus, Brutalisierung, Emotion statt Argument. Man kann das alles unersprießlich finden – aber es ersetzt nicht die nüchterne demokratietheoretische Frage, wie ein Parlament funktioniert, wenn die zahlenmäßig relevante Opposition aus dem Kreis legitimer Kontrolleure moralisch ausgeschlossen wird. Besonders aufschlussreich ist der Satz, die Rechte der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten seien zwar zu achten, zugleich gelte es aber, die demokratischen Institutionen zu schützen. Oberflächlich klingt das schon ambivalent, aber tatsächlich verbirgt sich dahinter der entscheidende semantische Trick der Gegenwart. Denn „Institutionenschutz“ bedeutet in solchen Texten fast nie den Schutz der offenen parlamentarischen Konkurrenz, sondern den Schutz des bestehenden Macht- und Deutungsgefüges vor einer Opposition, die dieses Gefüge stört.
Die Institution erscheint dann nicht als neutrales Gerüst des demokratischen Streits, sondern als Besitzstand der politisch und moralisch Anerkannten. So kommt es, dass ein Parlament, das gerade wegen seiner Mehrheit und der Schwäche der übrigen Opposition besonders stark auf unbequeme Kontrolle angewiesen wäre, die stärkste Oppositionsfraktion nicht als Korrektiv, sondern als Gefahr behandelt. Der Autor formuliert die Folge fast beiläufig: Statt dass die Opposition die Regierung kontrolliert, halte eine Landtagsmehrheit aus Grünen, CDU und SPD die AfD in Schach. Im Schatten dieser Konfrontation, so Ruf, könnten die Regierungsfraktionen versucht sein, „die Früchte der Macht allzu lustvoll auszukosten“. Das ist ein bemerkenswerter Satz. Denn er beschreibt exakt, was geschieht, wenn die Opposition ihre Kontrollfunktion verliert: Die Regierung wird gerade nicht schärfer beaufsichtigt, sondern bequemer. Doch anstatt daraus die einzig logische Konsequenz zu ziehen – nämlich die Notwendigkeit, auch missliebige Opposition als Opposition ernst zu nehmen –, bleibt der Text im alten Reflex gefangen: wachsam ja, aber eben vor allem gegen die Falschen.
Die Entkernung des Parlamentarismus
Hier zeigen sich die eigentliche Demophobie und Oppositionsphobie des bundesrepublikanischen Betriebs. Man will parlamentarische Kontrolle, aber bitte nicht durch jene, die zu viele falsche Wähler repräsentieren. Man will Gewaltenteilung, aber bitte ohne die Zumutung, dass eine Partei mit fast einem Fünftel der Stimmen daraus reale Rechte und Wirksamkeit ableiten darf. Man will demokratische Institutionen schützen, aber nicht vor der Versuchung der Machtkonzentration, sondern vor der Sichtbarkeit politischer Alternativen. Parlamentarismus lebt jedoch nicht von moralischer Einigkeit, sondern von institutionell geordneter Gegnerschaft. Die Opposition hat in ihm keine dekorative, sondern eine konstitutive Funktion. Sie soll kontrollieren, stören, fragen, verzögern, aufdecken, skandalisieren, Alternativen formulieren. Sie soll gerade nicht Regierungsverlängerung mit kritischem Gesichtsausdruck sein. Wird ihr diese Funktion abgesprochen, weil sie moralisch nicht gefällt, dann verwandelt sich das Parlament in eine Bühne abgestufter Zustimmung. Der Verlust der Kontrollfunktion der Opposition ist daher kein Nebenschaden, sondern der Beginn einer systemischen Entleerung des demokratischen Betriebs.
Baden-Württemberg bietet dafür inzwischen ein klassisches Szenario: eine übermächtige Regierungsmehrheit, eine kleine, eher symbolische SPD und eine starke, aber delegitimierte AfD. In einer solchen Lage wäre ein liberaler Demokrat eigentlich gezwungen, gerade die institutionellen Rechte der stärksten Opposition umso energischer zu verteidigen; nicht, weil er ihre Programmatik teilt, sondern weil er die Macht begrenzen will. Wer das Gegenteil tut, verteidigt nicht die Institutionen, sondern die Behaglichkeit der Regierenden. Das ist der tiefere Widerspruch von Rufs Artikel: Einerseits beklagt er die Schwächung der Gewaltenteilung. Andererseits liefert er genau die moralische Begründung dafür, warum diese Schwä-chung praktisch hingenommen werden soll. Denn wenn die einzige ernstzunehmende Opposition als latent demokratiegefährdend markiert wird, bleibt am Ende nur die administrative Empfehlung, „die Augen offen zu halten – wachsam und in alle Richtungen“. Das klingt nach republikanischer Klugheit, ist aber in Wahrheit ein Armutszeugnis. Eine Demokratie, die ihre Oppositi-on nur noch im Modus des Misstrauens betrachtet, hat ihre eigene Funktionslogik bereits beschädigt.
Die Moral als Ersatz für Verfahren
Das gefährlichste Moment solcher Argumentationen liegt in ihrer Wirkung auf die politische Kultur. Wo Hitlerparallelen, Verdachtssemantik und Erinnerungspathos die normale Behandlung einer Oppositionspartei ersetzen, entsteht Schritt für Schritt eine neue Norm: Nicht mehr das Verfahren entscheidet, sondern die moralische Vorbewertung. Nicht mehr die Verfassung allein grenzt aus, sondern der publizistisch-politische Deutungskorridor. Das eigentliche Parteiverbot wird dann gar nicht mehr gebraucht; man erreicht seinen Effekt informell. Die Partei bleibt legal, aber ihre Beteiligung soll institutionell verdächtig, moralisch anstößig und demokratisch prekär erscheinen. Gerade deshalb ist die Berufung auf den Schutz demokratischer Institutionen so doppeldeutig. Institutionen schützt man nicht dadurch, dass man einen relevanten Teil des Wählervolkes symbolisch aus dem Kreis legitimer parlamentarischer Konkurrenz herausdefiniert.
Man schützt sie, indem man Verfahren, Rechte und Rollen auch dann gelten lässt, wenn einem ihre Träger zuwider sind. Die Aktualität dieses Herausdefinierens wurde quasi parallel durch den Ausschluss von bislang zwei AfD-Kandidaten zu den Kommunalwahlen in Nörten-Hardenberg und Friesland in Niedersachsen sichtbar, wo die Vorständin der AfD-Jungorganisation Generation Deutschland, Reinhild Goes, wie auch der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert nicht zugelassen wurden. Das Verfahren – bereits in Rheinland-Pfalz angewendet – stammt ursprünglich aus Mecklenburg-Vorpommern und wurde dann von anderen Bundesländern übernommen, Stichwort “vorgelagerte” Prüfung: Die “Verfassungstreue” eines Kandidaten wird vorab vom Wahlausschuss geprüft. Wird sie verneint, darf er gar nicht erst antreten. “Das ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig”, empört sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, und auch sein Standeskollege Volker Boehme-Neßler äußert sich exakt so.
Vermeintliche “Verfassungsfeinde“
So darf der Staat in Grundrechte immer nur in dem Maße eingreifen, wie es absolut erforderlich ist, um gleichwertige Rechtsgüter zu schützen (”Verhältnismäßigkeitsprinzip”). Es sei aber ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn ein Kandidat in aller Öffentlichkeit als vermeintlicher „Verfassungsfeind“ hingestellt wird, obwohl man gar nicht weiß, ob er später überhaupt gewählt werden würde, meint Vosgerau. Daher müsse, um völlig überflüssige Grundrechtseingriffe zu vermeiden, erstmal abgewartet werden, wer die Wahl gewinnt. Erst wenn ein bestimmter Bewerber gewählt worden ist, an dessen Verfassungstreue Zweifel bestehen, würde eine Prüfung überhaupt erst erforderlich. Eine “vorgelagerte Prüfung” verstößt daneben auch gegen das Demokratieprinzip, da wegen der „präventiven Verhinderung“ niemand erfährt, wie viele Wähler denn den vermeintlich verfassungsfeindlichen Kandidaten gewählt haben würden.
Eine Feststellung des wahren Willens des Elektorats wird durch eine Maßnahme der Exekutive verhindert, was sich so auswirkt, als dürften bei einer Wahl nur Stimmen gezählt werden, deren Zählung die Exekutive „erlaubt“ hat – was auch der Gewaltenteilung widerspricht, so Vosgerau. Daher gilt jetzt faktisch: als Bürgermeisterkandidat antreten darf nur, wer die Erlaubnis des Landes-Innenministers (Exekutivorgan und parteipolitisch kontrolliert!) hat.
Die demokratische Erschöpfung
Eine Demokratie, die sich nur noch gegenüber bequemer Opposition großzügig zeigt, ist keine wehrhafte Demokratie, sondern eine nervöse. Die eigentliche Verwundung der Demokratie in Baden-Württemberg liegt also nicht darin, dass es eine AfD gibt. Sie liegt darin, dass ein wachsender Teil des politischen und publizistischen Establishments nicht mehr bereit ist, zwischen harter politischer Gegnerschaft und institutioneller Legitimität zu unterscheiden. Der Gegner soll nicht nur widerlegt, sondern moralisch vorentwertet werden. Seine Wähler sollen nicht nur politisch verloren, sondern symbolisch verdächtig erscheinen. Seine parlamentarische Präsenz soll nicht nur ertragen, sondern ständig als Problem markiert werden. Eine solche Haltung ist nicht Ausdruck demokratischer Stärke, sondern demokratischer Erschöpfung. Wer sich seiner eigenen Überlegenheit sicher wäre, brauchte keine obsessiven Hitler-Parallelen als Dauerkrücke. Er würde die Opposition bekämpfen, indem er besser regiert, klarer argumentiert und mehr Bürger überzeugt
Wo stattdessen historische Dämonisierung an die Stelle des politischen Streits tritt, offenbart sich weniger die Gefährlichkeit des Gegners als die Unsicherheit des Systems. Darum muss man den Spieß umdrehen: Nicht die Existenz einer starken Opposition verwundet die Demokratie, sondern der Versuch, ihre Kontrollfunktion moralisch zu entkernen. Nicht die Konkurrenz bedroht die Institutionen, sondern die Gewöhnung daran, Opposition nur noch unter Gesinnungsvorbehalt zu akzeptieren.
Und nicht die AfD allein ist hier das Thema. Sondern die Frage, ob in Baden-Württemberg noch ein Parlamentarismus gilt, der den Namen verdient – oder nur noch eine verwaltete Demokratie, in der die Mehrheit sich selbst beaufsichtigt und die eigentliche Opposition zum Störfall erklärt.
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10 Kommentare
Ruf wäre Scheff vom „Stürmer“ gewesen bzw vom Schwarzen Kanal, was für eine Ratte! Orwell
s Neusprech/Doppeldenk @ its best!Hier auch schön ein Mao/NS Vergleich auseinander genommen, DENN die „nazis“ waren SOZIALISTEN!!!
„Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ ZITAT (Joseph Goebbels, in: Der Angriff, Gauzeitung der Berliner NSDAP, 6.12.1931, zit. nach Wolfgang Venohr: Dokumente Deutschen Daseins: 500 Jahre deutsche Nationalgeschichte 1445-1945, Athenäum Verlag, 1980, S. 291)
Überall Nazis! Grauenhaft.
„1933 forever“ scheint bei vielen das Motto zu sein.
Am Ende bringen all die Idioten sich hoffentlich gegenseitig um. Dann sind sie tot. Mir doch egal. 😁
Ich glaube, ich mache jetzt erstmal ein Schläfchen.
😜
@Die Angst vor der Opposition
nicht die Angst vor der Opposition als solche, sondern die Angst vor dem, was sie aus dem Korruptionsstadl der Blockpartei aufdecken könnte.
Heute lese ich gerade Überschriften, die meine Meinung bestätigen, das das Regime Scholz/Habeck an der Pipeline-Sprengung Mitwisser und damit Mittäter waren.
Ok – meine Ansicht war das schon immer, so daß ich nicht überrascht bin von dieser Entdeckung, sondern nur davon, das es ans Licht der Öffentlichkeit kommt, womit ich dann nur gespannt bin, ob und welche Reaktionen auf diese Entdeckung folgen. Nach dem Vorbild der Aufdeckungen um die Corona-Verbrechen erwarte ich keine Reaktionen, weil ich Deutschland politisch, wirtschaftlich und sozial für Tot halte – aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Aber da werde ich wohl warten müssen, bis ich schwarz bin !
„Die Angst vor der Opposition“
Ad….f würde erblassen vor Neid auf solche demokraten…..
das war klar: danke ihr politidioiten … halbdeppen und staatszerstörer, bald landet ihr im knast… das volk schaut nicht mehr lange zu ……so ein wirtschafts-unwunder bekommt nicht mal china und die usa zustande…
do guck na: grundgesetz § 20 abs. 4
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) ¹Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ²Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist …. an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
,,So wahr mir Gott helfe…“
„Wer das System in seinen kleinsten Details durchschaut, weiß auch, wo es am verwundbarsten ist. Lerne, diese zu nutzen.“
-Marcelo Schegg
,,Bundestag hört sich die Voraussage über seinen eigenen Niedergang an “;
Deutschland, mittlerweile sind kritische Fragen verboten und man wird gleich als Nazi bezeichnet statt antworten zu bekommen bekommt man Strafverfolgung👍🖕
statt antworten bekommt man auf kritische Fragen Androhung bis Strafverfolgung…. dass nenne ich nsdiktatur.
ZITAT: „Man will parlamentarische Kontrolle, aber bitte nicht durch jene, die zu viele falsche Wähler repräsentieren. Man will Gewaltenteilung, aber bitte ohne die Zumutung, dass eine Partei mit fast einem Fünftel der Stimmen daraus reale Rechte und Wirksamkeit ableiten darf. Man will demokratische Institutionen schützen, aber nicht vor der Versuchung der Machtkonzentration, sondern vor der Sichtbarkeit politischer Alternativen.“
Nicht ganz. Die wollen in verbrecherischer Weise hemmungslos herumregieren und bekämpfen jeden, der sie in ihrem Tun stoppen will. Für Regeln und Institutionen interessieren die sich nicht. Die benutzen sie nur um diejenigen zu bekämpfen, die ihr verantwortungsloses Tun stoppen wollen. Das sind bösartige Kinder, die in eine Anstalt für schwer Erziehbare gehören.