
Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.
Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.
Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?
Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Dieses Portal ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als beliebige „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag unter dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht. Der “Verfassungsblog” stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?
Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der “Verfassungsblog” beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.
Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet
Konkret bedeutet das. dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunehmend ausgehebelt wurde, dass pauschale Maßnahmen an die Stelle individueller Abwägungen traten und dass Freiheitsrechte nicht mehr als Grenzen staatlichen Handelns, sondern als Variablen innerhalb politischer Steuerungsoptionen verstanden wurden. Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht. Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der “Verfassungsblog” feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen; dann geht es um einen strukturellen Wandel.
Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt, sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet – obwohl es im Grundgesetz explizit heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz ist absolut, nicht relativierter, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. Doch in der Praxis zeigte sich ein anderes Bild: Bei Demonstrationen – auf denen Bürger ihre Grundrechte wahrnahmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt. Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr.
Das Ende der Demokratie
Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates. Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grundsätzlich“, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Das war faktisch eine Form von Diktatur – und mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 keinesfalls vereinbar. Denn „unantastbar“ steht nicht für „…solange es politisch opportun ist“.
Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 Grundgesetz ist, dass Menschen in Kategorien wie „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ (was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit “verantwortungsvoll”) und „unsolidarisch“ (was als “verantwortungslos” verstanden und auch so kommuniziert wurde) einsortiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (nach 2G- und 3G-Willkürkriterien), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (etwa im Zuge der verfassungswidrigen einrichtungsbezogenen Impfpflicht). Das Entscheidende dabei war nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.
Schande über die antidemokratischen Rechtsbeuger!
Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform “Manova” seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. Darin beschrieb er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung – denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat, und zwar unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status. Der Begriff der „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft; er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht und damit den Artikel 1GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese antidemokratischen Rechtsbeuger, die aus einem heiligen Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht haben!
Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur, sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet und in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute ihrerseits Gesetze gegen “Hass und Hetze”. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist zur Höchstform aufgelaufen. Doch es wird sich nicht mehr lange halten können, denke ich. Letztendlich wird sich die Wahrheit durchsetzen – oder das, was ihr nahekommt. Die in Artikel 1 Grundgesetz formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Würdeschutz des Grundgesetzes noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen.
Im in Kürze erscheinenden Teil 2 dieser Serie wird auf die ruch- und verantwortungslosen Verletzung von Artikel 2 Grundgesetz – Schutz der körperlichen Unversehrtheit – sowie die Missachtung von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) sowie Berufsfreiheit und der damit verbundenen Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen (Artikel 12 Grundgesetz) eingegangen.
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17 Kommentare
Hätten wir eine Verfassung gem. Art. 146 GG nach meinen Vorgaben, würde bzgl. den Grundrechten folgender Verfassungsartikel drinstehen:
„Grundrechte gemäß den Verfassungsartikeln x bis y sind nicht einschränkbar, nicht aussetzbar und nicht verhandelbar.“
@würde bzgl. den Grundrechten folgender Verfassungsartikel drinstehen
nun ja – es ist anders – aus historischen gründen !
Das „Grundgesetz“ wurde unter Besatzungskontrolle inszeniert, um den Besatzern die Verwaltung und Plünderung der kriegsbeute zu vereinfachen.
Hier kommt der Satz zur Geldung : die besten Sklaven sind glückliche Sklaven die ihren Status als richtig und angemessen begreifen !
Sie wissen schon : wir mit unserer Geschichte !
Die dann gesetzlich geschützt und nicht diskutiert werden kann – lt. Übergangsvertrag auch nicht, wenn sich einzelne Argumente als falsch erweisen, wie bsp. Katyn ! Dazu sagte damals ein Historiker : ( sinngemäß ( wir, die Historiker, wußten immer, das das die Russen waren – wir haben nur nichts gesagt, damit die Deutschen nichts falsches denken !“
Insofern paßt ihre Forderung nicht zu den Zielen des Grundgesetzes !
Und hier sollte sich der Michel doch einmal Fragen, warum wir noch keine Verfassung wählen durften? Die Wiedervereinigung ist doch jetzt schon 36 Jahre her? Es gibt nur ein Grund, die Etablierten haben Angst, das sie bei Eintritt der Verfassung alle vor Gericht kommen, denn sie haben Volksverrat beganngen!
Bin gespannt auf die nachfolgenden Teile, den es geht um das grösste
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der neuesten Zeit, auch Genozid genannt! !
s.a. das sehr zu empfehlende neueste Buch vom Immunologen Prof. Dr. Bhakdi
mRNA-impfungen das größte organisierte Verbrechen gegen die Menschheit
Leseprobe:
https://www.kopp-verlag.de/$WS/kopp-verlag/websale8_shop-kopp-verlag/benutzer/navigation/pdf/Leseprobe_Kapitel_Genbasierte-Impfungen.pdf
Und ein Interview
sie wollen alle zerstören die etwas anderes sagen Prof Dr Sucharit Bhakdi
Etwa 70% der Wähler wollen laut Umfragen weiterhin auf dem politischen Kurs der Altparteien bleiben.
Die anderen müssen sich dem Willen der Mehrheit fügen. So geht Tyrannei –äh– Demokratie.
😜
legal illegal scheißegal… nur pensionen zählen…
alice erlöse uns … von politidioten deppen und denkverweigerern…
Das Grundgesetz ist nichts weiter als Beruhigungspapier wie das STGB um den Großteil der Bevölkerung das Gefühl zu geben das Gerechtigkeit herrscht in der Gesellschaft während aber alles genehmigt ist und wird von den Börseneliten von Übersee auf unserem geraubten Grund& Boden wo Besatzerrecht herrscht. Die drei antideutschen Rachepläne Kalergis, van Hootons und Morgenthaus werden auf einem Schlage ausgeführt. Wie die Ureinwohner Amerikas sollen wir in Reservate verschwinden oder ganz wie die Dinos Geschichte sein. Sind wir weg dann sind auch alle EU-Nachbarn fällig mit dieser höllischen Saat von außerwählten Antimenschen. Geizig sind wir Hunnen und Krauts nie gewesen. Hört das deutsche Herz aufzuschlagen dann stirbt Europa und so die ganze Welt. mfg
Ich habe mal die KI mit der Suchanfrage „IfSG Corona Grundrechtseinschränkungen“ befragt :
„Zu den weitreichenden Maßnahmen, die vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Leitentscheidungen im Grundsatz als verhältnismäßig und zulässig eingestuft wurden, gehörten unter anderem:
Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG)
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG).
Versammlungsverbote: Einschränkung der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).Betriebsschließungen (Gastronomie, Einzelhandel):
Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG).Schulschließungen: Beeinträchtigungen des Rechts auf Bildung.Quarantäneauflagen und Einreisebeschränkungen:
Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Freizügigkeit. “
Hier in Brandenburg hat ein SPD-Ministerpräasident den Ungeimpften eine Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens verordnet.
„Ausgangssperren: In Phasen besonders hoher Inzidenzen galten regional nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bzw. in Hotspots für die gesamte Bevölkerung. Sie durften ihre Wohnungen ohne triftigen Grund (wie Arbeit oder medizinische Notfälle) nicht verlassen.“
Dieser Widerspruch in sich wurde bis heute nicht geahndet. Das war m.E. ein Verbechen gegen mehrere Artikel des GG. Alleine Luft schnappen in der Nacht um 23:00 Uhr verboten weil gefährlich, aber morgens in der vollgefüllten S-Bahn um 06:01 Uhr zur Arbeit und dort mit Kollegen zusammen war OK und gesundheitlich unproblematisch nach diesem IfSG. Damit wurde m.E. ganz etwas anderes getestet.
„Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet und in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste……………..“
Ach nunja, diese „Herauslösung aus der Gemeinschaft“ betrieb ich schon mal selbst, und zwar weit früher.
Wer will schon Teil von so einer verblödeten Herde sein, wo der Befehlsempfang teilweise bis in das Ehebett wirkte ?
Pfui Teufel mit diesen wiedermal abermillionenfachen „Mitläufern“ (das weit größere Übel als die aktiven Täter) aber wenigstens haben sich die Allermeisten glatt selbst gerichtet und spüren nun tagtäglich die Auswirkungen ihrer „Behandlungen“im eigenen Kadaver – so das natürlich auch alles nur nichts mit nichts zu tun hat.
Ein Zurück in diese „Gemeinschaft“ oder eine Heilung der Unrettbaren sollte der Klardenker auch nicht anstreben denn Finis G. ist sowieso längst besiegelt 😮
Sie haben es richtig erkannt denn viele glückliche Geimpfte sind auf einmal weg. Für mich war und ist es von Anfang an eine freiwillige Portion Leichengift. mfg
Liest sich etwas wie Thema direkte Demokratie kontra repräsentative Demokratie (wie eben BRD) und das Ganze mit dem theoretischen Hindergrund einer Art geopolitischen Testlaufes. Schauen wir mal was Teil 2 bringt.
@Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben.
IM Erika – wen wunderts ?
Was mich allerdings verwundert hat, wo diese Stasi-Schnepfe die macht her hatte, so aufzufahren.
Aber immerhin hat Wolf, der letzte4 STASI-Chef, damals mal ausgesagt, daß seine Agentenriege im Bundestag Fraktionsstärke hat – da vermute ich, das sie ihren Komprimatkoffer bis zum Rand gefüllt hat – dazu n och die Unterstützung der CIA, und dann ist die Machtposition gesichert.
Und das dürfte besonders die Riege der Alt-68 mit Terrorkontakt betreffen – und die Pädophilenrotten natürlich auch, das wurde ja bei Dutroux wie im Sachsensumpf genauer beschrieben – und wie in England gerade offengelegt wurden wurde die Polizei .- also zumindest die Führung – mit minderjährigen Gangbangs belohnt. Und da kann man frohgemut davon ausgehen, das auch die Politik ihren Anteil bekommen hat.
Und das sehe ich für Deutschland nicht anders – schließlich muß die Blockpartei für ihren Zusammenhalt stärkere gründe haben als nur ein paar Pöstchen – wie die Mafia. Und sie müssen erpressbar sein und lieber schweigen und in den Tod gehen als reden !
Aber das geht wohl über den ganzen Wertewesten – selbst aus den USA gibt es immer wieder Hinweise über das netz der macht, das sich auf dem Zugriff auf kleine Kinder aufbaut !
Und da Corona ein Projekt der globalen Eliten war mit dem Hintergrund DARPA und Pentagon und wie sie alle heißen mit globalen Menschenexperimenten, haben irgendwelche Rechte und Gesetze hier keine rolle gespielt – sie hatten höhere Ziele.
Und wie wir ja auch heute sehen : Rechtsstaat – was ist das ?
Grundgesetz – in 60 Jahren bestehen 70 mal an die Wünsche der Politik angepaßt – wer erinnert sich noch an die letzten Tage des Scholz-Regimes, als Merz und Bas das Grundgesetz ändern liesen – Schuldengrenze und Klimadiktatur – zählen die beiden Bereiche jetzt als eine Änderung oder als zwei ?
Mit dem ursprünglichen Grundgesetz hat der Fetzen doch nur noch den Namen gemeinsam – ansonsten ist er völliger WIllkür unterworfen !
Wo ist da der Verfassungsschutz, wenn die Flügel der Blockpartei das Stück ständig an die von ihnen gewünschte Politik anpassen ?
„Grundgesetz – in 60 Jahren bestehen 70 mal an die Wünsche der Politik angepaßt – “
Und das – meiner Meinung nach – zum überwiegenden Nachteil vom deutschen Volk!
Daher gehört in eine Verfassung gem. Art. 146 GG nach meinen Vorgaben folgender Verfassungsartikel hineingeschrieben:
Änderungen, Hinzufügung oder Aufhebung von Verfassungsartikeln bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten Bundesbürger.
Ich finde, der Staat hat die Beweislast, wenn er die Grundrechte einschränken will. Im Falle Corona gab es Wissenschaftler mit unterschiedlichen Meinungen. In einem solchen Fall kann der Staat nicht den Beweis führen und muss die Finger vom GG lassen. Leider hat das BVerfG es sich zu einfach gemacht, indem es die „Wissenschaft“ von regierungsabhängigen Behörden zugrunde gelegt hat. Von höchsten unabhängigen Gerichten sollte eigentlich erwartet, dass sie sich bemühen, etwas tiefer in eine schwierige Materie einzusteigen.
Wer braucht schon das Grundgesetz, wenn unsere Politiker alles machen dürfen und für nichts gerade stehen müssen. Aber das auch schon vor Corona. SMS Verträge mit Flintenuschi und Pharmakologie mit viel zu vielen Impfdosen .
Erst jetzt kommen die sog. GG-Verehrer aus dem Quark.
Was haben solche denn zu C-Märchen-Zeiten gemacht?
Großes schweigen ohne zu klagen?
Das mit der schmutzigen C-Märchen-Volkszüchtigung ist
Vergangenheit und wird keinen der Verantwortlichen in Politik, Justiz, Mainstream-Presse u.v.a. vor Gericht bzw. zur Verurteilung mit Knast zwingen !!!
Gibt es wieder für Publikationen gutes Geld für die sog. Fachleute?
Solche Grundgesetz-Experten sollten sich besser um die EU-Diktatur, dto. hiesige jetzige Politik betr. „Geldwäschegesetz“ die die Freiheit des Zahlungsverkehres massiv eingeschränkt haben, sowie um die Unfreiheit von EU und hiesiger Politik mit Chatkontrolle, E-Mail-Verkehr (Verletzung des Briefgeheimnis), was eindeutig das GG
und unsere Grundrechte von Freizügigkeit, etc. betrifft, befassen !
Auch der digitale Euro mit Wegfall bzw. härtester Einschränkung der Bargeldzahlungen bzw. Bargeldzahlungsverbot betrifft unser GG.
Das Blondchen als Diktatorin aus EU und der Kanzler 2. Wahl bzw.
Lügner mit seinen Versprechungen vor der Wahl, die er fast alle nicht eingehalten hat, das sind die Ziele.
So wie im einfachen privaten Leben, man hole sich die Anführer heraus und alle Ja-Sager beherrscht man danach auch !
Also, ihr sog. Fachleute werdet jetzt in vorgenannten Dingen tätig !!!
Was die Machthaber von der Verfassung halten, erklärte BuPrä Steinmeier spätestens Anfang 2022 unmissverständlich. Er rief den Querdenkern und Spaziergängern ein pampiges und verlogenes „Das GG nimmt auch den Bürger in die Pflicht!“ zu (was nicht zutrifft), hatte aber mindestens in der Öffentlichkeit nichts dagegen gesagt, dass die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ im Namen einer wenig gefährlichen Atemwegsinfektion eingeschränkt worden waren. Nicht von Spaziergängern. Inzwischen werden (laut der NZZ) VS und BND zu einer neuen Gestapo ausgebaut, die, wenn sie es für „erforderlich“ hält, mit polizeilichen Vollmachten „eingreifen“ und vor allem den Leuten via manipulierte private Dateien Straftaten in die Schuhe schieben darf. Selbstverständlich ist nichts davon mit dem GG und dem STGB vereinbar, aber schließlich sind es die Bürger, die verfassungs- und allgemein gesetzkonform reden und handeln müssen; die „Elite“ muss es nicht. Der VS gab auch da den Vorprescher, als er sich schon in seinen verschiedenen AfD-„Gutachten“ das sonderbare Recht herausnahm, in harmlose O-Aussagen die „völkischen“, „biologistisch-rassistischen“ und allgemein „antidemokratischen“ Auslegungen hineinzubehaupten, die es ihm dann erlaubten, die AfD-Landesverbände und die Bundes-AfD zu „gesichert rechtsextremen“ Gruppen zu erklären. Ok, die Dienste und ihre Politiker haben sich juristisch noch nicht ganz durchgesetzt. Aber dass auch ein Ralf Stegner, der lange Zeit sehr vorsichtig mit dem Thema „Konkurrenzverbot“ umging und auf rechtliche und faktische Widersprüche hinwies, es jetzt auf einmal durchzuprügeln rät, lässt vermuten, dass der Würfel im Hinterzimmer schon gefallen ist.