
Teil 1 dieser Serie setzte sich mit dem Niedergang grundrechtlicher Prinzipien auseinander und mit der Schändung der Würde des Menschen, die durch Artikel 1 Grundgesetz geschützt werden soll, aber während der Corona-Zeit nicht wurde. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der menschenverachtenden Verletzung des Artikels 2 des Grundgesetzes (Schutz der körperlichen Unversehrtheit) sowie mit den Fehltritten der Corona-Regierenden hinsichtlich den Grundrechten der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und der Berufsfreiheit und der damit verbundenen Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen (Artikel 12 GG).
Artikel 2 Grundgesetz schützt Leben und körperliche Unversehrtheit; ein Grundrecht, das nicht von ungefähr zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben; der Staat war übergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.
Faktischer Zwang statt Freiwilligkeit
Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht; darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen. Doch faktisch entstand ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Tatbestand der Impferpressung nahelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Dies war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht – und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein könnte.
Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der “NachDenkSeiten” aufgegriffen – etwa im Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ von 2020. Darin wird die zentrale Kritik formuliert: Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen. Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte und medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Sich impfen zu lassen – oder ihren Beruf nicht mehr ausüben zu dürfen.
Schiere Impferpressung
Formal war auch hier alles „freiwillig“; niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine schiere Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.
Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den nur vorläufig und/oder notzugelassenen, keiner vorgeschriebenen Prüfungsphase genügenden Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in so großer Zahl auf wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, ob ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen – und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind. Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit! Oder haben Sie keines? Wenn ja, stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss!
Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt
Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt. Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel – aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.
Der “Verfassungsblog” hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ oder “Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie”, beide aus 2020, wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.
Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.
Demokratie ohne Substanz
Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen –, zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die “Black-Lives-Matter”-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.
Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt. Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.
Artikel 12 GG und die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen
Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen. Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-) Versehrtheit gekoppelt.
Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen? Kritische Stimmen – unter anderem auf den “NachDenkSeiten” – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat. In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik während Corona umfänglich angeprangert.
Millionen von Einzelschicksalen
Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.
Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden. Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt. Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Corona-Plandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.
Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Dies sind keine abstrakten Zahlen; es sind Lebenswerke und Millionen von Einzelschicksalen.
Grundrechtseingriffe als zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik
Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.
Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen; er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen. Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.
Der zeitnah folgende und finale Teil 3 zeigt den nach Artikel 20 GG verfassungswidrigen Aufstieg des Verordnungsstaates sowie die Verletzung des Artikels 19 – die weitgehende Entleerung des Grundgesetzes – auf, und schließt mit einem Gesamtfazit bezüglich der massiven Aushebelung des Grundgesetzes.
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7 Kommentare
Die Bürger haben zum größten Teil anstandslos mitgemacht und die Personen die kritisch waren wurden sozial ausgegrenzt
Wie da vorgegangen wurde, hat mit GG / Menschenrechte / freier Wille / Ethik nichts mehr zu tun aber clever bzw. heimtückisch aufgebaut. Es entstand ein Verschiebebahnhof der Zuständigkeiten und Verantwortungen. Ich habe das Handtuch geworfen, da ich ohne Abzüge in den Ruhestand konnte. Für mich hat bei der „Plandemie“ bis heute absolut Nichts gepasst und (was nur eine spezielle Institution und ich wußte) hatte da bereits Antikörper. Woher – wahrscheinlich irgendwo auf einer der vielen internationalen Dienstreisen heimlich im Schlaf auf Vorrat geklaut. Ich würde Allen vorschlagen daraus zu lernen und Schlußfolgerungen für das zukünftige Leben zu ziehen. Fakt ist, man kommt gegen dieses System nicht ohne Schaden zu nehmen an aber kann es legal boykottieren aber Klappe halten und nur für sich und eventuelle Familienmitglieder, wenn sie dafür reif sind.
@Mit Füßen getretene Grundrechte
ja – aber sie müssen verstehen, worum es dabei ging – und dann verstehen sie auch, warum Grundrechte keine Rolle spielten.
Es ging hier um den Wunsch aller Mächtigen und superreichen nach Langlebigkeit und Unsterblichkeit.
Um 1990 glaubten sie, bei der Sequenzierung des menschlichen Genoms eine Entdeckung gemacht zu haben – der Grund des Alterns in der Zelle, ein Zipfelchen des Genoms – und eine Lösung – eine Gen-Schere – schnipp-schnapp – und die Zelle ist wieder jung – und damit der ganze Mensch.
Und das mußte natürlich maximal getestet werden – auch an kindern, wegen der Langlebigkeit – deshalb ist die STIKO dann dem Regime mit der Empfehlung der Spritzung von Klein-Kindern etwas entgegengekommen!
Und so sind ab 2000 nicht nur die Startups für mRNA-Altersforschung aus der Erde geschossen – auch die Umgebung der notwendige Experimente wurde vorbereitet – oder was prädestiniert wohl einen Banker und Pharmalobbyisten zum Gesundheitsminister und einen Tierarzt zum Chef dr Humanmedizin ?
Und ja – um 2017 begannen die Startups zu jammern – wir sind so weit, Tierversuche erfolgreich – jetzt müssen wir mit Menschen experimentieren, was leider wegen Morak und Ethik nicht zulässig ist.
Und so kam es militärisch gesteuert zur „Pandemie“, für die es nur eine Rettung gab – die mRNA-Spritze für alle, Kleinkinder eingeschlossen – „Pandemie“ wie „mRNA“ eine politische Entscheidung.
Und ja – Grundrechte der Bürger spielen in den Interessen der Eliten keine Rolle !
Mit allen genannten Argumenten haben Sie völlig Recht, Herr Froschauer, doch leider haben wir es mit einem Syndikat zu tun, das sich bedarfsweise über Recht und Gesetz hinwegsetzt, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, weil die Judikative sich in der Hand der Exekutiven befindet, die wiederum im Parlament, also in der Legislaiven sitzt.
Es gibt darum in Deutschland keine Trennung der Staatsgewalten, wie sie das GG vorschreibt.
Nur weil etwas in einem Gesetzbuch steht, ist es noch lange nicht Wirklichkeit.
Die Regeln gelten nur für die, die ihnen unterworfen sind. Die anderen, die diese Regeln machen, haben Privilegien (Vorrechte), die es in einer Gesellschaft von Gleichberechtigten gar nicht geben dürfte!
Der Glaube an den Rechtsstaat ist eine Illusion, genau wie der Glaube an die Souveränität des Volkes.
In der sogenannten Demokratie hat das Volk nichts zu sagen. Es wird von oben herab regiert von Leuten, die vor der Wahl alles versprechen und danach nichts halten.
Und dennoch geht das Volk immer wieder hin und hofft, daß diejenigen, die es ausbeuten, ihnen Gutes tun werden. Das nenne ich Wahnsinn.
Ob die Wahnsinnigen jemals erkennen, daß sie wahnsinnig sind?
🤔
Und einer der skrupellosesten und kriminellsten Hauptakteure der korrupten Profiteure des großen Betruges
Masken-Spahn wird mit seinem ,,Ehemann“ jetzt ,,Eltern…
Ob der ihr kleines Spielzeug ,,Georg“ auch schon genug ,,geboostert“ ist ???
CORONUS oder noch besser COR-ANUS wäre ein besserer Name….
„Georg ist unser ganzes Glück”
Jens Spahn und sein Ehemann sind Eltern geworden
https://www.focus.de/politik/deutschland/jens-spahn-und-sein-ehemann-sind-eltern-geworden_594c63d0-cf82-4be3-816d-d5b5b089d3d6.html
Unglücklicher Weise verhinderte die aufkommende Infektionswelle des SARS-2 COVID-19 Virus die Fortführung meines Berufsleben als Arzt insofern, daß die
folgende europaweite Hysterie diesbezüglich, fachferne Politiker dazu veranlasste in das Gesundheitswesen des Staates derartig orientierungslos, ohne offensichtlich jeglichem Hintergrundswissen nachaltig einzugreifen, so das es letztendlich durch den massiven Einsatz von Macht zur
Nötigungen des Volkes und damit meiner Patienten kam.
Praxisinhabern und Kollegen wurde die fachlich orienrierte und
seit Jahrhunderten bestehende autoritätsgetragene medizinische Entscheidungskraft entzogen und ein Marionetten
gleiches Handeln aufdoktruiert.
Dies führte soweit, das Millionen von Menschen unseres Volkes, ein Vaccin verabreicht wurde, daß zwar im Labor getestet, jedoch dessen Wirkungsweise in Vito weitgehends
unbekannt war und ist.
Da die weitere Berufsausübüng als Arzt entsprechend des machtgeladenen poltischen Drucks, nur möglich gewesen währe, wenn ich mich bereit erklährt hätte, mRNA Imfstoff an meine Patienten zu verimpfen, hatte ich mich nochmals ausführlich mit dem Imfstoff, dessen Wirkungsweise, möglichen Nebenwirkungen und dem Immunsystem sowie dessen Reaktionen auf ‚ Nanolipid Proteine, Vierenhüllproteine produziert von Körpereigen-Zellen, damit verbundener Adoptose, unkontrollierbaren Entzündungsprozessen, Zellschädigungen, ausgelöste Autoimunprozesse usw., usw.
befasst.
Das Ergebniss meiner Studien war letztendlich, daß ich, der ich
Medizin, angetrieben aus wissenschaftlichen Intresse und Idiologischen Gründen, studiert habe um Patienten zu helfen und nicht zu schaden, für mich der hypokratisch Eid nicht nur eine Floske ist, trotz zu erwartenden finanziellen Schaden und Verlust gesellschaftlichen Ansehens, Dieses nicht verantworten möchte.
Daraus resultierend und angheizt durch die Staatsmedien sowie durch das bezahlte Senden von Staatsintressen und -Kampanien in allen deutschen Medien, erfuhr ich zusammen mit tausenden anderen Selbstdenkenden, was öffentliche Diskriminierung, Denunzierung und Polarisierung in der Geselschaft auslöst.
Infolge begutachte ich mit mehr Achtsamkeit übergeordnete
Institutionen wie WHO, EMA, Paul Erlich Institut, RKI, Stiko und
deren Verknüpfungen mit der Pharmaindustrie, sowie deren finanziellen Intressen und Abhängigkeiten.
Leider kann ich bis heute, sowohl, was politisches Handeln
als auch institutionelles Vorgehen betrifft, keinerlei
einsichtige Verhaltensänderungen, trotz seither immer
mehr sich aufzeigenden Kolateralschäden, erkennen.
Politische Fehlentscheidungen werden weiterhin ohne
Rücksicht auf bestehendes Recht, mittels Rechtsanpassung
-abschaffung, entsprechend einer westlich geprägten
Welt-Ideologie durchgesetzt und finanziell Abhängige
zum mitmachen genötigt.
Dies gilt in der heutigen Zeit auch insbesondere für
die Themen ´ Aufrustung, Kriegspropaganda, Energie-
politik und Wirtschaftspolitik.
Corona-Maßnahmen – nicht die Pandemie! erzeugten überall Hungersnötet:
Millionen zusätzliche Hungertote -Organisationen schlagen Alarm
https://www.schildverlag.de/2021/07/16/corona-massnahmen-nicht-die-pandemie-erzeugen-ueberall-hungersnot-millionen-zusaetzliche-hungertote-organisationen-schlagen-alarm-videos/
Der Lockdown-Genozid: Millionen Menschen wurden in Armut und Hungertod während der Corona-Lockdowns getrieben
https://www.schildverlag.de/2021/02/09/der-lockdown-genozid-millionen-menschen-werden-in-armut-und-hungertod-getrieben/
Tödlicher Lockdown: weltweit gab es 150 Mio. zusätzliche Hungertote
https://www.schildverlag.de/2020/11/29/toedlicher-lockdown-weltweit-150-mio-zusaetzliche-hungertote/
Wann werden die Grünen die Einführung eines Gedenktages für die Todesopfer der verheerenden Corona-Maßnahmen fordern ???