Die Corona-Diktatur – Teil 3: Der Bruch der Gewaltenteilung

Die Corona-Diktatur – Teil 3: Der Bruch der Gewaltenteilung

Das Problem begann schon an der Spitze: BVerfG-Präsident Stephan Harbarth (CDU) mit seiner einstigen Großen Vorsitzenden und „Installateurin“ Merkel (Foto:Imago)

Teil 1 dieser Serie setzte sich mit dem Niedergang grundrechtlicher Prinzipien und der Schändung der Würde des Menschen auseinander, die durch Artikel 1 Grundgesetz (GG) geschützt werden soll, aber während der “Pandemie“ nicht wurde. Teil 2 beschäftigte sich sodann mit der menschenverachtenden Verletzung des Artikels 2 GG – Stichwort Körperliche Unversehrtheit – sowie mit den Fehltritten der Coronadiktatoren bezüglich der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) und der Berufsfreiheit und der damit verbundenen Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen (Artikel 12 GG).

Dieser dritte und nunmehr letzte Teil  zeigt nach Artikel 20 GG verfassungswidrigen Aufstieg des Verordnungsstaates in der Corona-Zeit sowie die Verletzung von Artikel 19 GG – die weitgehende Entleerung des Grundgesetzes – auf, und schließt mit einem Gesamtfazit bezüglich der massiven Aushebelung des Grundgesetzes.

Artikel 20 GG: Der Aufstieg des Verordnungsstaates

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund, und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt. Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“, erschienen auf “Manova“ 2023, beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG. Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.

Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten “Bund-Länder-Konferenzen” oder auch Ministerpräsidentenkonferenzen: Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen – oder gar nicht.

Unmittelbar Gefahr war nicht gegeben

Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür waren damit Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das. Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier monierte in einer Rede vom 18. September 2023, dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden.

Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.

Ungute Nähe zwischen Kanzleramt und Bundesverfassungsgericht

Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung (die in Deutschland unter anderem aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium, aber auch aufgrund der Doppelfunktion von Regierungsmitgliedern als Parlamentarier ohnehin nicht richtig vollzogen ist) lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig voneinander überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ehemalige CDU-Abgeordnete und Merkel-Günstling Stephan Harbarth traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in vertraulicher Runde. Zum Zeitpunkt dieser instinktlosen wie verfassungsrechtlich inakzeptablen Soirée standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten “Bundesnotbremse”, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte. Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstellen möchte, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind solche Bedenken mehr als berechtigt.

Artikel 19 GG: Wenn Grundrechte ihren Wesenskern verlieren

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die unter anderem auch auf den “NachDenkSeiten” formuliert habe: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall. Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden. Auch deshalb möchte ich Ihnen, werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und inzwischen meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:
Was bleibt vom Grundrecht noch übrig? Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.

Präzedenzfälle verschwinden nicht

Zusammenfassend bleibt zu rekapitulieren, dass die Corona-Zeit ein beispielloser Stresstest für den Rechtsstaat war – den dieser nicht bestanden hat. Dieser offensichtlich von langer Hand vorbereitete Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben selbige mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, lang andauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen. Ein Staat aber, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.

Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht zu verwechseln mit dem Alibi-Papiertiger “Enquete-Kommission” –, und subsequent gefolgt von juristischen Konsequenzen, wäre allein schon für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas wirklich “nie wieder” passiert. Doch vermutlich genau deswegen, weil es wieder passieren soll und wird – selbstverständlich dann auch unter dem Vorwand anderer Krisen als einer vorgeblichen Viruspandemie – unterbleibt diese Aufklärung und Aufarbeitung vorsätzlich. Deshalb sind die Täter von damals alle noch im Amt, und deshalb werden die aufgedeckten Skandale alle unter den Teppich gekehrt. Doch wen interessiert das schon? Wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe, merke ich: Die Deutschen haben wenig bis nichts gelernt.  Und offenbar sollen sie es auch nicht.

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15 Kommentare

  1. Die sinistren Gesichter dieser beiden ,,Personen“ sagen schon Alles…

    ,,Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
    Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

    ,,Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde.
    Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.“

    -Hans Herbert von Arnim, Staatsrechtler

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  2. Fazit:
    Das GG ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde, weil die Grundrechte nach Gusto von den Machthabern ausgesetzt werden können.

    Wie schön ist es doch, in einer Demokratie zu leben, in der das Volk souverän ist, gell?
    😜

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    1. Wie es Dr. Weidel schon ganz treffend gesagt hat, im
      short

      was wir während der corona Massnahmen gesehen haben ist ein Testlauf

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    2. Helmut Sterz
      Die Impf-Mafia
      Pfizers ehemaliger Chef-Toxikologe weist nach, wie uns rechtswidrig Giftstoffe als Heilmittel gegen Covid-19 verkauft wurden

      Zu den Corona-Impfstoffen, die an über fünf Milliarden Menschen in ein bis fünf Dosen verabreicht wurden und die zu geschätzten bis zu 20 Millionen Todesfällen sowie einer immensen Zahl an Geschädigten weltweit führten, scheint bereits alles gesagt worden zu sein. Eines jedoch hat bisher niemand vollbracht: den Beweis dafür zu erbringen, dass die beteiligten Pharmariesen sehr genau wussten, dass man die gesamte Menschheit als Versuchskaninchen für nicht regelkonform zugelassene, genetisch modifizierende sowie giftige, also hochgefährliche Produkte benutzte. Und das Leiden und Sterben vieler dabei bewusst in Kauf nahm.

      Nun liefert der ehemalige Chef-Toxikologe des Pfizer-Konzerns Dr. med. vet. Helmut Sterz die längst überfällige Anklageschrift gegen diese hochprofitable Industrie. Enthüllt ihre unfassbare Gier und Unehrlichkeit. Dokumentiert ihre Täuschungen und Manipulationen. Belegt ihre Rechtsbrüche und Verfehlungen. Und stellt eines unmissverständlich klar: Ihre Spritzen hätten niemals verabreicht werden dürfen!
      BUCH KAUFEN: als Buch, E-Book oder Hörbuch
      INTERNATIONALE AUSGABEN: Englisch, Französisch, Tschechisch, Ungarisch

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      1. Unabhängiger Österreich TV Sender
        Auf1.tv

        Kennedy-Berater Lehrman Sie wollen uns sterilisieren

        https://auf1.tv/auf1-spezial/kennedy-berater-lehrman-sie-wollen-uns-sterilisieren

  3. Ich habe von der StA-Köln eine detaillierte Stellungnahme warum das so ist, wie es ist : Es geschah alles zum Schutz der Öffentlichkeit ??? Öffentliche Interessen fragt man sich nur – wessen Interessen als Öffentlich gemeint ist. Aber mal ganz sachlich – die (Schafe) rennen noch immer zum impfen, und da könnte doch glatt stimmen das die demokratische Mehrheit auch als “ Öffentlich“ gemeint ist. Ich lese so viele Blogs aber es zeigt sich ausser mir keiner der-die einen Strafantrag gegen die -Spritzärzte oder andere verantwortliche gestellt hat. Dabei sieht das StGB auch Strafvereitelung im Amt als Straftat an – hat irgend jemand sonst noch Anträge gestellt??? Und diejenigen die wir auch hier schützen wollen – verkaufen uns für ……… um nicht zu sagen für sich selbst Vorteile zu verschaffen. Es ist wie mit der Finanzierung des Krieges in der Ukraine u.a. Der Bürger zahlt alles freiwillig !!! Und da soll ich zustimmen das dieses Volk nicht ausgetauscht gehört ???

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  4. „Unsere Handlungen bestimmen unser Schicksal. Was wir säen, ernten wir.“

    …Dieses Zitat erinnert uns daran, dass all unsere Handlungen, mögen sie auch noch so klein sein, unausweichliche Konsequenzen haben werden…

    ,,Nicht durch Wasser wird der Mensch rein, mag er auch noch soviel baden; in dem Wahrheit und Tugend wohnt, der ist rein.“

    „Das ganze Geheimnis der Existenz ist, keine Angst zu haben.“

    -Buddha

  5. Nichts wird denen vergessen. Nie mehr SPD, nie mehr CDU, nie mehr Grüne und vor allen Dingen einen unbändigen Hass auf die Verbrecher in Positionen außerhalb der Politik die ihren Bekanntheitsgrad benutzt haben diese menschenverachtende Regelungen mir gegenüber als Druckmittel einzusetzen. Von Menschenrechten haben diese Typen keine Ahnung, dafür um so mehr von tyrannischen Methoden. Leider gibt es keine Rechtsprechung für diese Gesellschaft.

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  6. Das „Korrektiv“ müßte schlicht die Masse der Bürger sein aber da haben ja (wieder einmal) um die 80% dicke mitgemacht bzw. waren dummtrottelige Mitläufer.
    So geht dieses Volch dann eben zum Teufel und gar nicht mal zu Unrecht 😥

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  7. „Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“

    Alexander Issajewitsch Solschenizyn (1918–2008) russischer Schriftsteller, Dramatiker, Historiker und Literaturnobelpreisträger

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    1. Ich kann diese Schwuchtel nicht mehr sehen! Und mich wundert es , das so ein schmieriger Kerl noch einen Partner findet! Noch mehr ekelt es mich an, das der ein kind groß ziehen will!
      Wie weit ist es mit den Deutschen nur gekommen, das die sich ,mit solchen Fäkalien beschäftigen!

  8. Digitale-Finanz-Klima-Gesundheits-Diktatur
    Betreutes Überweisen: Ihre Bank entscheidet jetzt, wem Sie Geld schicken dürfen Kreditinstitute installieren den Gesinnungs-TÜV für den Zahlungsverkehr
    „Nach dem Betreuten Wählen – AfD-Kandidaten werden einfach vom Wahlzettel gestrichen – und dem Betreuten Informieren bei ARD, ZDF, Spiegel & Co. jetzt auch noch das Betreute Banking: Kreditinstitute maßen sich jetzt an, als Vormund für Sie zu agieren, wem Sie Geld überweisen dürfen und wem nicht. Eine Art Gesinnungs-TÜV für Banküberweisungen – den praktiziert jetzt die GLS Bank.

    Die hat sich geweigert, eine Überweisung eines Unterstützers an mich auszuführen. Als er mir 5 Euro (in Worten: fünf) überweisen wollte, bekam er folgende Nachricht von der Bank:

    Embargo-/Sanktionsmeldung zu einer ausgehenden Zahlung an Boris Reitschuster
    Guten Tag,
    Sie haben am 16.07.2026 eine Überweisung in Höhe von 5,00 Euro an “Boris Reitschuster“ beauftragt.
    Zur Durchführung unserer Prüfung benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:
    • aussagekräftige Unterlagen zum zugrundeliegenden Geschäft (Handelsrechnung, Proforma Rechnung, Auftragsbestätigung etc.), sowie genaue Angaben zu den Hintergründen/ Anlass der Transaktion.
    • Auflistung aller Beteiligten mit Angabe der vollständigen Anschrift und Bezeichnung – bei natürlichen Personen benötigen wir auch das Geburtsdatum.
    Bitte senden Sie uns die erforderlichen Angaben, sowie Unterlagen bis zum 23.07.2026 als Antwort auf diese Nachricht zu.
    Erhalten wir keine Rückmeldung, wird diese Transaktion storniert.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Die Bank nutzt Geldwäsche-Vorschriften, um kritische Journalisten zu bekämpfen. Bei einer Überweisung von fünf Euro.“
    https://reitschuster.de/post/betreutes-ueberweisen-ihre-bank-entscheidet-jetzt-wem-sie-geld-schicken-duerfen/

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