Dienstag, 23. April 2024
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Die Politik kann sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken

Die Politik kann sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken

Deutsche Corona-Justiz (Symbolbild/Collage)

Die 7-Tage-Inzidenz des RKI geht nun – eigentlich erfreulicherweise – seit 21 Tagen zurück; dies mag aus corona-epidemiologischer Sicht zwar keine “Entspannung” bedeuten, doch die Zahlen sprechen jedenfalls nicht für eine erneute Verschärfung der Maßnahmen, um die Bewegungs- und Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger erneut einzuschränken. Dennoch sind diese bereits beschlossene Sache – und sie betreffen inzwischen nicht mehr nur die Ungeimpften, sondern auch die “vollständig Geimpften”: Ihnen wird plötzlich ihr Impfschutz abgesprochen, und sie werden nun in den gleichen Topf wie die bisherigen Buhmänner geworfen.

Doch unverdrossen legen die Medien und ihre Politiker nach: Die Impfpflicht für täglich getestete Gesunde im Gesundheitsbetrieb ist bereits beschlossen, und die Impfpflicht für alle folgt als nächstes Etappenziel – was immer mehr Menschen auf die Straßen treibt. Den Montagspaziergängern schließen sich jetzt auch viele Gespritzte an – selbst auf die Gefahr hin, Bekanntschaft mit “Spritzen” der anderen Art zu machen – nämlich Wasserwerfern.

Auch diese künftigen Maßnahmen werden mit der politischen Gefälligkeitsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 legitimiert, in dem dieses den Beschluss der Merkel-Regierung zur sogenannten “Bundesnotbremse” vom 22. April 2021 für gerechtfertigt erklärt hat. Als Arbeitsrechtler ist mir der Grundsatz geläufig “ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung” – und dasselbe gilt auch für den Blick ins Urteil, in diesem Fall: in die Beschlussbegründung der Verfassungsrichter. Haben die Richter dem Gesetzgeber hier wirklich einen Freibrief oder Blankoscheck für alle Coronamaßnahmen erteilt? Deshalb wandte ich mich brieflich an das höchste Gericht.

Fragen an Karlsruhe

Ich schrieb nach Karlsruhe: “Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter, mit großem Interesse las ich die Pressemitteilung zur Rechtmäßigkeit der ‘Bundesnotbremse’ vom 22. April 2021. Die damaligen Maßnahmen des Gesetzgebers erfolgten aber eine Woche nach der Überschreitung des Zenits der PCR-Test-Positivzahlen, als diese bereits rückläufig waren. Das Gericht versäumte es meines Erachtens, darauf hinzuweisen, dass sich sein Beschluss nur auf den Erkenntnisstand jenes Datums bezog, und der konkrete Beschluss keine unmittelbare Rechtfertigung für Maßnahmen im Zeitpunkt anderer Coronaverläufe zulässt. Schon gar nicht für Zwangsimpfungen, die die Medien aus Ihrem Beschluss herauslesen wollen. Es wäre sachdienlich, wenn die Pressestelle eine Konkretisierung nachschiebt.

Die Antwort auf mein Schreiben traf diesen Montag ein:

Sehr geehrter Herr Künstle, in der bereits herausgegebenen Pressemitteilung heißt es: Der Gesetzgeber konnte wegen der tatsächlichen Lage bei Verabschiedung des Gesetzes an-nehmen, dass ‘….mit besonderer Dringlichkeit gehandelt’ werden musste. In der Abwägung hat der Gesetzgeber für den zu beurteilenden Zeitraum einen verfassungsgemäßen Ausgleich zwischen den mit den Kontaktbeschränkungen verfolgten besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelangen und den erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Daraus ergibt sich, dass das Gericht den Erkenntnisstand bei Verabschiedung des angefochte-nen Gesetzes in seiner Entscheidung im Blick hatte.

Erfinderische Auslegungen

Mit dieser Präzisierung ist meines Erachtens hinreichend klargestellt, dass sich die Gesetzgeber der Länder und des Bundes bei ihren weiterreichenden Maßnahmen bis hin zu einer Impfpflicht kaum auf das höchste Gericht berufen können – so wie dies irrigerweise von den Medien fehl- oder zweckinterpretiert wird. Diese journalistische Fehlinterpretation leistete dem Eindruck der “Rechtsbeugung” und der anschließenden Richterschelte Vorschub. Daran ist das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht unschuldig. Richter sind nämlich bemüht, dass ihnen das “Richten dürfen” nie ausgeht – indem sie so wenig wie möglich fallbezogen und nicht perspektivisch entscheiden.

Wieso hat der erste Senat in dem bewussten Beschluss nicht klar ausgeführt, dass sich dieser ausschließlich auf die damalige Situation und den Erkenntnisstand des Gesetzgebers vom April bezog, und dass und zum Zeitpunkt des Richterspruchs im November, also sieben Monate später, womöglich eine ganz andere Entscheidung gefällt worden wäre? Gerade im – auch juristischen – Präzedenzfall einer sogenannten Pandemie sollten die obersten Verfassungshüter des Landes eigentlich wissen, dass Möchtegernpolitiker, Parlamentarier und “privatgelehrte” Hobby-Rechtsexperten recht erfinderisch sind in der Auslegung von unbestimmten Formulierungen – und Regelungslücken mindestens ebenso subjektiv ausfüllen wie Richter selbst.

Der neuen Ampelkoalition scheint zu dämmern, dass sie jetzt, nach Abtritt der alten Regierung, auch nicht mehr ohne weiteres auf den Großmut der Verfassungsrichter unter dem merkel-servilen Stephan Harbarth setzen kann. Das zeigt sich möglicherweise daran, dass die Impfpflicht für medizinische Einrichtungen nur bis zum 31.12.2022 befristet wurde – um die Richter prophylaktisch für diese nur temporäre Aussetzung des Grundgesetzes leichter erwärmen zu können? Diese punktuelle Aussetzung des Grundgesetzes wurde tatsächlich beschlossen und ist seit 12. Dezember in Kraft. Zur Erläuterung: Im jetzigen Artikelgesetz, in Artikel 1, ist die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen unter § 20a Infektionsschutzgesetz mit  geregelt; in Artikel 2 wird schon jetzt geregelt, dass dieser neue § 20a IfSG am 1.1.2023 außer Kraft gesetzt wird. Das bedeutet: Er ist tatsächlich bis 31.12.2022 befristet.

Unglaubliches Manöver

Hintergrund dieses unglaublichen Manövers kann nur das Eingeständnis des § 20a, Absatz 7 IfSG sein. Darin heißt es wörtlich: “Durch die Absätze 1 bis 5 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.” Eine Grundrechtseinschränkung bedarf jedoch einer Zweidrittelmehrheit des Bundestags; da diese nicht gegeben ist, kann § 20a IfSG somit nur grundrechtswidrig sein. Die Rechtsverdreher im Bundestag hoffen wohl, dass die Verfassungsrichter ein Auge zudrücken, wenn das Grundgesetz nur befristet außer Kraft gesetzt wird!?

Oder wurde die Impfpflicht etwa befristet, weil auch die Corona-Impfungen nur befristet wirken? Letzteres jedenfalls gilt mit einer Einschränkung: Bei denen, welche die Impfung nicht überleben, wirkt sie tatsächlich “unbefristet”, und es sind leider nicht wenige. Weil die Kabarettistin Lisa Fitz für Europa die Zahl 5.000 nannte, erhielt sie vom Südwestrundfunk als Folge eines öffentlichen Shitstorms Auftrittsverbot (ihre eigentliche “Falschmeldung” bestand dabei möglicherweise darin, dass diese Zahl eher zu gering ist). Doch hier kennen die Medien keinen Spaß – obwohl sie selbst täglich Falschmeldungen verbreiten.

“Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht”, lautet ein altes Sprichwort. “Brechen” ist jedoch auch ein Synonym für “sich übergeben”. Und speiübel muss in der Tat jedem zumute werden, der sich in die Materie vertieft: Am Vortag der “Bundesnotbremse”, am 21. April, meldete das RKI 12.153 neue Corona-Infizierte. Jetzt (bzw. gebotenerweise wegen Inkubationszeit 14 Tage zurückgerechnet) waren es laut RKI 13.000 neue Tagesfälle.

Neue Begründung des Ausnahmezustands

Ob also weniger als 1.000 Coronafälle mehr als im April den Verfassungsrichtern ausreichen werden, eine neue Notbremse und erneute Kontaktbeschränkungen bis hin zu erneut diskutierten Ausgangssperren durchzuwinken? Nach rechtsstaatlichen Kriterien jedenfalls kaum.

Es braucht also eine neue Begründung des Ausnahmezustands, auf denen die nächsten Grundgesetzsuspendierungen aufgebaut werden (und sei es nur, um den Verfassungsrichtern eine Brücke zu bauen, diese auch diesmal durchwinken zu können). Deshalb wird nun Omikron bemüht – obwohl im Herkunftsland dieser Mutation, Südafrika, die 7-Tage-Inzidenz weit unter der von Deutschland liegt. Aber kann dieses Virus bei uns wirklich “verheerender” wirken als in Südafrika und anderen Ländern, wo es schon viele Wochen “wütet” (mit fast nur milden Verläufen)?

Natürlich ist zu berücksichtigen, dass auf der Südhalbkugel im Moment Sommer ist, während bei uns gerade “klimakatastrophale” Kälte herrscht. Was anscheinend die Gehirnzellen beeinträchtigt: Die ARD-“Tagesschau” berichtet aus Großbritannien von mehr als 90.000 Neuinfektionen, unter denen 10.059 neue Omikron-Fälle seien – woraus man die Meldung bastelte, Omikron mache auf der Insel inzwischen “60 Prozent” des Infektionsgeschehens aus. Die Prozente vermehren sich bei den Staatsmedien noch schneller als die Viren.

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

14 Antworten

  1. An die WNZ

    Abt. Leserbriefe

    Betreff

    ==============================

    Herborn-Demo und Kommentar

    https://www.mittelhessen.de/lokales/dillenburg/lahn-dill-kreis/kommentar-zur-corona-demo-in-herborn-mehrheit-entscheidend_25035479

    21.12.2021 – 17:30  2 min
    Kommentar zur Corona-Demo in Herborn: Mehrheit entscheidend

    In Mittelhessen haben zuletzt einige Demos von Impfgegnern und gegen die Corona-Maßnahmen der Politik stattgefunden. Unser Redakteur Martin H. Heller hat dazu eine klare Meinung.

    Betrachten wir das Verhältnis: Herborn hat über 20 000 Einwohner, der Lahn-Dill-Kreis über 250 000. Zwar sind 750 Demonstrierende aus der Region auch eine stattliche Menge – aber eben nur eine verschwindend kleine Minderheit. Am selben Tag, an dem sich die 750 meist ohne Masken und oft ohne den nötigen Abstand in Herborn versammelten, standen an den Impfambulanzen und vor Arztpraxen mindestens ebenso viele Menschen mit Masken und Abstand an, um sich impfen zu lassen. Allein das Kreis-Gesundheitsamt hat bislang über 200 000 Dosen Impfstoff verimpfen lassen. Und die Nachfrage wird beständig größer.
    Nein, mit einer Diktatur der Geimpften hat das nichts zu tun und auch nicht mit dem Wunsch, Menschen mit anderer Meinung zu tyrannisieren. Es

    Mein Text

    ============

    Die Nazis waren auch MEHR! – So treu wie die Impfwilligen (trotz aller Hinweise, Bedenken, Schadensfälle!) heute der Corona-Demokratur des Merkel-Ampel-Regimes folgen, sind auch viele einst -bis zum bitteren Ende 1945- der braunen Diktatur dumpf-willig gefolgt. (“Wir sind mehr!” Die Nazis waren auch MEHR!) Grundrechte -aktuell haben wir die schlimmsten, härtesten, brutalsten Aufhebungen seit Hitlers Notverordnung vom Februar 1933- sind für alle da, über die hat weder die Regierung noch die Mehrheit (im Volk, im Parlament) ein Verfügungsrecht, Monopol! Rein staatsrechtlich können in Extremlagen Grundrechte auch eingeschränkt werden, aber nur befristet und verhältnismäßig, angemessen, seriös, legitim, was man bei der Stümperei und den krassen Fehlleistungen, dreisten Lügen des Regimes nicht erkennen kann, zudem sie die Wirtschaft an die Wand fahren und das Alltagsleben ruinieren. Und das wird nicht besser, korrekt, gut, wenn ein höchstes Verfassungsgericht in dubioser Zusammensetzung (Fleisch vom Fleische der verdorbenen, unfähigen Machtkaste mit einem Merkel-Zögling an der Spitze!) und Urteilsrichtung die Regime-Fehlleistungen und -Verbrechen absegnet!!

    Ich bitte um Kenntnisnahme und Abdruck

    hjs. – 22.12.2021

    60598 Frankfurt

  2. Die Regierung hat einen Freifahrtschein ausgestellt bekommen vom Bundesverfassungsgericht, ein Verstecken ist nicht notwendig.

  3. Ohhh wieder einer der zum Mafiagericht gelaufen ist und eins auf die “Fresse bekam (abgewiesen wurde oder ein Wischi-Waschi-Urteil bekommen, welches dem System erlaubt weiterhin zu machen was es will), weil es einfach nie einen Lerneffekt gibt, daß es ein Mafiagericht ist. Halt gut dressiert in all den Jahrzehnten, dem System und seinen Bütteln ist zu vertrauen und an das ist System zu glauben. Halt “unmöglich” sich davon zu trennen, sonst wäre man ja Nahtsie.

    Echte Helden seid ihr alle.

    Leute mit Verstand haben spätestens mit dem Lissabon Urteil erkannt, was für ein Scheißhaufen da in Karlsruhe gammelt, alle anderen rennen, mit absoluter Zuverlässigkeit, jedes Jahr erneut ihn und sind dann total überrascht, wenn es auf die “Fresse” gibt

    1. Genauso ist das! Richtig dargestellt. Das sogenannte BVG ist, war und bleibt in diesem System immer eine korrupte Parteischranzenveranstaltung.
      Oft wird so getan, als ob Stefan Harbarth der Dammbruch war, Parteisoldaten einzusetzen. Das ist aber Unsinn. Mal drei Beispiele von zuvor: Jutta Limbach, SPD. Peter Müller, CDU/MP Saarland. Roman Herzog, CSU. Ohne Parteibuch, aber rot-grün und fanatisch Genderagenda, Professur und Tätigkeit sehr zweifelhaft, Susanne Baer.
      Seit Jahrzehnten (!) werden irgendwelche Neurotiker eingefangen, Musterprozesse und Verfassungsbeschwerden anzustrengen, “Entscheidungen” gefällt, die dann als Vorgabe an die Politschranzen durchgereicht werden.
      Kann man komplett vergessen!

  4. Machen wir uns doch nichts vor: Die herrschende Klasse spielt PingPong. Und sie wird immer einen Weg finden, um “legal” die Menschen mit ihrer Genplöre abzuspritzen. Es ist vollkommen egal, was der Bürger will, seriöse Wissenschaftler sagen oder wie hoch die Leichenberge der Geimpften sind … die drücken ihre Agenda gegen das Volk durch. Willfährige Helfer in Politik, Justiz, Polizei und Medien stehen in Hülle und Fülle bereit. Zum Schluss will´s wieder keiner gewesen sein. Für die vielen Ermordeten ist wieder keiner verantwortlich. Das kennen wir alles aus den Nürnberger Prozessen und die Verfahren gegen die SED-Bonzen. Die werden sogar die Frechheit besitzen zu sagen, zum damaligen Zeitpunkt war das geltendes Recht … auch wenn es bewiesenermaßen Unrecht war/ist.

    Wer die Impfpflicht vertritt und durchsetzt, ermordet Menschen. Es werden Menschen sterben. Diese Schuld können die Hasser & Hetzer nicht von sich weisen. Dafür werden wir sie persönlich zur Verantwortung ziehen. Ein echter Volksgerichtshof wird das demokratisch richten. Bei Hussein gab es sogar genügend, die sich für die Vollstreckung gemeldet haben.

  5. es gibt Gründe – zum Beispiel die hier :
    https://www.spaet-nachrichten.de/2021/12/daher-weht-der-windomikron-als-mutter-aller-uebel-incl-blackout/
    Zum 1. Januar droht das Große Abschalten, weitere 10 Kohle- und Gas-Kraftwerke gehen vom Netz. Dazu die AKWs Grohnde (1360 MW), Gundremmingen Block C (1344 MW) und Brokdorf (1410 MW). Und weil im Januar die Sonne hier nicht so scheint, und eisiger Wind Turbinen eher einfrieren als stromliefern lässt, geht der politischen Verantwortungsgemeinschaft wohl der Allerwerteste auf Grundeis. Gut, dass man da Omikron hat, als Mutter aller Übel…

    Das Regime versucht, sich in Deckung zu bringen vor den Folgen seiner Politik !

    1. Ich habe lange darüber nachgedacht und bin zu der Überzeugung gekommen, dass die das mit vollstem Vorsatz betreiben. Die schalten die Energieerzeuger ab, die nehmen Nordstream 2 nicht in Betrieb, die gehen ganz bewusst das Risiko ein, dass die Leute im Dunkeln und Kalten sitzen.

      Der grundsätzliche Gedanke der grünen Khmer ist: Es wird nur noch eine festgelegte Menge an Energie+Wärme erzeugt … und um die Verteilung müssen sich die Interessenten streiten. Es gibt nicht mehr, also müssen die, die das brauchen sich Gedanken machen, wie sie mit der begrenzten Ressource umgehen.

      Da gibt es viele Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man mit Kälte den Pöbel übern harten Winter ausdünnen. Oder die Leute leben in Wohnwagen, lassen sich Fell wachsen oder lernen wieder frieren. Ihr müsst euch auch von der individuellen Mobilität verabschieden. Es werden nur noch die Reichen (E)Autos haben und selbst die sind dann den Angriffen derer ausgesetzt, die kein Auto mehr haben dürfen.

      Also das wird richtig lustig hier in den nächsten Jahren. Kauft euch bei Fiskars etwas, womit ihr den illegalen Ofen vollbekommt und ihr euch zur Not auch mal verteidigen könnt.

      1. @die gehen ganz bewusst das Risiko ein
        die gehen das nicht ein -die provozieren das mit voller Absicht.
        Die neue Politik der angebotsorientierten Wirtschaft wurde ja schon angekündigt – sie können nach DDR-Art nur das kaufen, was ihnen das Regime noch zugesteht.
        Und 23-h-Stromversorgung und Heizung ist nicht vorgesehen.
        Die alte Diktatorenweisheit : Macht hat derjenige, der einen Mangel verwaltet – und nicht derjenige, der einen Überfluß verteilt.
        Wenn das Regime ihnen 2 h Strom zugesteht, hat es Macht !

  6. Der Terror der Bevölkerung und der Massenmord an denen, die sich “freiwillig” per Unterschrift dazu zur Verfügung stellen, wird solange weitergehen, wie Journalisten und normale Menschen nicht kapiert haben, dass es keine krankmachenden Viren gibt und damit nie eine Pandemie gab, gibt und geben wird.

    Wieso kennt eigentlich niemand den Beschluss des BGH, AZ I ZR 62-16 vom 1.12.2016 ( https://wissenschafftplus.de/uploads/article/BGH_Beschluss_I_ZR_62-16.pdf ), zum Masernvirus-Prozess, in dem Dr. Lanka die gesamte Virologe widerlegt hat?

    Leute, wacht auf, bevor hier Land unter ist.

      1. “Wolfgang K.”
        Sorry, schieb dir die System-“Ärztezeitung” dahin, wo die Sonne nicht scheint.
        https://blog.nomorefakenews.com/2021/10/07/the-non-existent-virus-explosive-interview-with-christine-massey/
        Und weiter:
        https://celiafarber.substack.com/p/court-ordered-pfizer-documents-they
        Reicht solchen Bots und eklen Mordbefürwortern, Verharmlosern aber bestimmt auch nicht…
        Nicht “wissenschaftlich” genug, he? Kam ja nicht in der SYStem”Ärztezeitung” und/oder in den anderen Lieblingsmedien, nicht wahr?

  7. Ich denke wir machen es uns zu einfach wenn wir diese Leute als Scheißhaufen betrachten. Und ich denke , da schließe ich mich nicht aus, das wir aufpassen müssen, das wir diesen politisch motivierten Verbrechern und Glaskugelbesitzern Schwachsinn unterstellen. Wir leisten damit auch wieder Vorschub um sie aus dem Knast heraus zu halten. Es gibt nicht wenige Beispiele die zeigen wie sehr die Herrschenden daran interessiert sind die Menschen nicht nur einfach politisch ideologisch und historisch zu manipulieren, sondern sie vorsätzlich in die all umfassende Irre zu führen um ihre Agenda verwirklichen zu können. Und das ist es was wir deutlicher herausarbeiten müssen. Es gibt nicht wenige Aussprüche von Politikern und den medialen Vertretern der Politik und Wirtschaft auf die die Menschen zu gutgläubig, Ahnungslos und zu schnell herein fallen. Auch wenn die Demos größer werden, sehe ich in der fortschreitenden Zersetzung der Wssenschaftlichkeit , das wir noch weit von einer Veränderung im Interesse der Bvölkerung entfernt sind. Das zeigt auch die die Bevölkerung selbst durch ihre Hemmungen offen gegen das was sie unterdrückt aufzustehn. Aufklärung ist nur dann wirklich nützlich wenn die Ergebnisse die sich daraus für die Gesellschaft egeben auch im Interesse der Gesellschaft umgesetzt werden. Was wir brauchen ist eine neue Bildungsoffensive für und im Interesse der Menschen selbst. Ob dies allerdings unter den jetzigen herrschenden verhältnissen möglich ist, wage ich zu bezweifeln.. Es ist aber nicht unmöglich diese Intitiative von unten und mit den fortschrittlichsten Kräften in der Gesellschaft anzuschieben. Wir müssen es nur wollen und unser Verständnis zu Fragen der Solidarität zueinander überdenken.

  8. zur vermeintlich erforderlichen 2/3 Mehrheit lesen Sie bitte Art 2 Abs.2, Satz3 GG, Art 42 Abs 2 GG. Es wird keine 2/3 Mehrheit benötigt, weil das GG nicht geändert wird.Es wird ein Gesetz beschlossen, das in Grundrechte eingreift.