
Ein Modethema in der Politik ist aktuell die „künstliche Intelligenz“ (KI). Das ist verständlich, denn die aktuelle deutsche Bundesregierung zeigt, dass man in der Politik und in der Ministerialbürokratie nicht mit natürlicher Intelligenz rechnen kann. In den Unternehmen kann man darauf aber nicht verzichten – ebenso wenig, wie man in der Wirtschaft auf Umsätze verzichten kann (auch wenn der Wirtschaftsminister diese für entbehrlich hält). Die Digitalisierung wurde also zum Lieblingsthema.
Auf “Tagesschau.de” von vorgestern wird folgende Aussage von FDP-Minister Volker Wissing im ARD-“Morgenmagazin” zitiert: „Der Bund hat in den letzten Jahren richtig Gas gegeben.” 90 Prozent der Verwaltungsdienstleistungen des Bundes seien bereits digital verfügbar, so Wissing. Von den betroffenen Bürgern wird diese Begeisterung nicht einhellig geteilt. Dazu kann die elektronische Bilanz von Unternehmen (“eBilanz”) erwähnt werden; für die Praktiker ist das ein ausgesprochenes Negativbeispiel für die Digitalisierung.
Das “Steuerbürokratieverlagerungsgesetz” und die Folgen
Nach Paragraph 5 b, Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – “Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln”– haben buchführungspflichtige Unternehmen eine Bilanz in elektronischer Form nach einer vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Taxonomie einzureichen. Schon dieser Begriff ist eine neue Wortschöpfung; die Bedeutung des Wortes „Taxonomie“ ist nirgendwo genau definiert. Zunächst ist es nicht leicht, diese Veröffentlichung überhaupt zu finden. Hat man diese erste Hürde überwunden, stellt man fest, dass diese BMF-Taxonomie in zwei downloadfähigen Dateien namens “de-gcd-2023-04-01-shell.xlsx” (eine Excel-Datei mit 8.831 Zeilen, 96 Spalten, insgesamt also 847.776 Zellen) und “de-gaap-ci-2023-04-01-shell-fiscal.xlsx” (eine Excel-Datei mit 932 Zeilen, 62 Spalten, also 57.784 Zellen) in einem Informatiker-Chinesisch verfasst wurden, das kein normaler Mensch verstehen kann. Zu dieser Spezies der normalen Menschen zählt sich auch der Verfasser selbst, und das, obwohl er 1994 an einem Institut für Wirtschaftsinformatik zum Doktor der Wirtschaftswissenschaften promoviert wurde. Aus Informatiker-Sicht liegt 1994 allerdings in der Steinzeit.
Zunächst ist der Verfasser davon ausgegangen, dass es sich bei dem besagten Paragraphen 5 b, Absatz 1 Satz 1 EStG – auf dessen Grundlage hier ein amtlich vorgeschriebener Datensatz (eigentlich zwei) mit über 905.000 Zellen geschaffen wurde – um ein Werk der Steuerberater-Lobby handelt, das für ihre Klientel mit für die Unternehmen unverständlichen Regelungen massenhaft neue Kunden werben soll. Bei einer näheren Beschäftigung mit dem Thema entstand beim Verfasser der Eindruck, dass das wohlklingende, unter Merkels Groko verabschiedete Steuerbürokratieabbaugesetz von 2013 (SteuBAG), das die “eBilanz” erschaffen hat, ein Fall völlig normalen Politikversagen darstellte, bei dem das Gegenteil von dem erreicht wurde, was die ursprüngliche Absicht war.
Buchführung in Rechenzentren
Bei der heutigen Politikergeneration, die manchmal keine abgeschlossene Berufsausbildung und meistens keine Berufserfahrung außerhalb ihrer Politik-Blase hat, ist so etwas nicht selten. Bei weiterem Nachdenken entsteht aber der Eindruck, dass mit einem unscheinbaren Gesetzestext die Grundlage für eine Unternehmens-Stasi geschaffen werden sollte, mit der der Staat über die Steuerdaten eine ausufernde Datensammlung anlegt. Dabei ist interessant, dass hierfür eine Nichtregierungsorganisation zwischengeschaltet wird, die von der Regierung wirtschaftlich abhängig ist.
Als in den 1970er Jahren die Computer noch sehr teuer waren, bot die Steuerberatergenossenschaft DATEV ihren Mitgliedern an, die Buchführung der Mandanten in Rechenzentren zu erledigen. Für die Berater war die Vielzahl der praxisnahen Kontenpläne der verschiedenen Branchen verwirrend. So entwickeltet die DATEV ihre Standardkontenpläne SKR03 nach dem Prozessgliederungsprinzip und SKR04 nach dem Abschlussgliederungsprinzip. Nach der Reform des Handelsgesetzbuches (HBG) von 1985 haben die Wirtschaftsverbände die Aktualisierung ihrer eigenen praxisnahen Kontenpläne für ihre Branchen aufgegeben. Die DATEV wurde jetzt zur regierungsnahen Nichtregierungsorganisation. Ihre SKRs gingen bei der Regulierung aller Einzelheiten sogar über die Verordnungsdichte des Reichswirtschaftsministers zur verbindlichen Einführung von Kontenrahmen von 11. November 1937 hinaus. Die SKRs wurden in den 90er Jahren mit der einsetzenden Digitalisierung zur Vorlage, die die Anbieter von Buchhaltungssoftware als Voreinstellungen in ihren Produkten hinterlegten. Vor der Schaffung neuer bürokratischer Anforderungen wurde nur noch die DATEV gefragt, ob sie diese Forderungen umsetzen könne. Und sie konnte es in der Regel; schließlich war jede neue Bürokratie für die Unternehmen mit zusätzlichen Aufträgen und mehr Umsätzen für die Steuerberater verbunden.
Outsourcing staatlicher Aufgaben an NGOs
Der Gesetzgeber hat dann mit dem SteuBAG die ab 2017 verpflichtende “eBilanz” geschaffen, um die Arbeit in der Verwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren. Das Gesetz hätte korrekter als “Steuerbürokratieverlagerungsgesetz” bezeichnet werden müssen, denn es hat den Arbeitsaufwand von den Finanzämtern in die Unternehmen verlagert – und dort erhebliche Mehrkosten verursacht, während die Arbeitsersparnis in den Finanzämtern eher gering war. Auch dieser Gesetzentwurf dürfte wohl sehr wesentlich von der Steuerberaterlobby beeinflusst worden sein. Der DATEV und anderen großen Softwareanbietern ist es sehr schnell gelungen, aus ihren Produkten eine “eBilanz” zu erstellen. Diese ist im XBRL-Format abzugeben, das jedoch nur einem sehr überschaubaren Personenkreis zugänglich ist. Kleine Anbieter versuchen, diese Probleme zu umschiffen, im Ergebnis also auf ihren Kunden abzuladen.
In der politischen Diskussion außerhalb der Mainstream-Medien wird schon länger die Tätigkeit sogenannter Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kritisch gesehen. Sie sind formal eingetragene Vereine oder Stiftungen, wurden aber von politisch zuverlässigen Personen (bei dubiosen Börsengeschäften würde man sie als Strohmänner bezeichnen) gegründet, und sie werden durch staatliche Zuwendungen finanziert. Sieht sich ein Bürger durch staatliche Handlungen in seinen Rechten beeinträchtigt, steht ihm der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen – zumindest auf dem Papier. Zu Corona-Zeiten war dieser Rechtsweg meist eine Sackgasse. Gegen Handlungen von NGOs müsste man aber vor den Amtsgerichten klagen – und im Zivilrecht fehlt da oft schon eine Anspruchsgrundlage. Böse Zungen behaupten: Würde es die DDR noch geben, dann hätte sie inzwischen auch Teile der Staatssicherheit in einen „Horch und Guck e.V.“ oder eine „Erich-Mielke-Stiftung“ ausgegliedert.
Ein Fest für Lobbyisten
Die NGOs in Sachen “eBilanz” sind der XBRL-Deutschland e.V. und die Bundesanzeiger GmbH. Diese Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane der deutschen Bundesbehörden wurden 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert. Auf der deutschen XBRL-Website wird in der Fußzeile auf das Copyright der XBRL International Inc. aus den USA hingewiesen. Welche Rolle bei diesen Seilschaften die Regierung und welche die Lobbyisten spielen, ist eher undurchsichtig (und weitere Recherchen und Ausführungen zu dieser Frage würden wohl nur dazu führen, dass auch dieser Artikel als Verschwörungstheorie verunglimpft würde). Man kann aber festhalten, dass die Steuerbescheide von Unternehmen nach Paragraph 164 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden können (und es im Regelfall auch werden). Bis dahin muss die eingereichte Bilanz als richtig gelten. Die Nachprüfung, die also erst nach dem Erlass des Steuerbescheides beginnen kann, bedarf einer individuellen Prüfungsanordnung, die dem Unternehmen zuzustellen ist.
Bei “ebilanz-online” als Dienst der Bundesanzeiger GmbH wird aber schon vor der Datenübertragung an ELSTER, dem Online-Dienst der Finanzämter, eine maschinelle Überprüfung durchgeführt. Dafür fehlt jedoch jede gesetzliche Grundlage. Die Finanzämter müssen zudem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten: Es dürfen nur die Daten erhoben und gespeichert werden, die für den Erlass der Steuerbescheide notwendig sind – also die Bilanz mit einem Umfang nach HGB und die Steuererklärung. Die Bundesanzeiger GmbH fragt aber eine Vielzahl weiterer, gesetzlich nicht vorgesehener Informationen ab, die sie für die gesetzlich ebenfalls nicht vorgesehene “Vorabprüfung” verwendet. Die Datenerfassung für die “eBilanz” geschieht auf einer vertraglichen Grundlage. Die Bundesanzeiger GmbH bietet die Datenübertragung an ELSTER als Dienstleistung an und lässt sich eine Erklärung unterschreiben, dass ihre Kunden mit der Datenspeicherung einverstanden sind.
Nötigung zur inflationären Datenoffenlegung
Unter „Allgemeine Angaben“ werden dabei nicht weniger 240 einzelne Angaben abgefragt. Dies setzt sich aber auch in den anderen Positionen fort. Nach Paragraph 266, Absätze 2 und 3 HGB sind in die Bilanz von Großunternehmen – von Zwischen- und Endsummen abgesehen – maximal 50 Zahlen einzutragen. Bei “ebilanz-online” sind es 524, also mehr als das Zehnfache und das auch bei Kleinstunternehmen! Die Gewinn- und Verlustrechnung nach Paragraph 275, Absatz 2 HGB fragt nach 18 Einzeldaten, doch “ebilanz-online” will 213 Zahlen – das Zwölffache. Der Anlagenspiegel nach Paragraph 284, Absatz 3 HGB hat 8 Spalten und maximal 14 Zeilen, es sind also maximal 112 Zahlen einzutragen; bei “ebilanz-online” sind es 2.599, mehr als das 23-fache in 23 Spalten und 113 Zeilen. Viele Grüße von Erich Mielke! Wer braucht diese Datenfülle und wofür? Es sei nochmals daran erinnert: Dieses bürokratische Monstrum wurde durch das sogenannte “Steuerbürokratieabbaugesetz” von 2013…
Die Unternehmen haben aber keine andere Wahl, als einen Vertrag mit der regierungsnahen NGO zu schließen – denn ELSTER bietet ausdrücklich keinerlei Eingabehilfen an. Die Unternehmen werden also zum Vertragsabschluss mit “ebilanz-online” (direkt oder als Subunternehmer des Anbieters der Finanzbuchhaltungs-Software) genötigt – und zwar nicht von der Bundesanzeiger GmbH selbst, sondern vom Bundesfinanzministerium (!). Dieses wiederum hat mit der Datenerfassung ja nichts zu tun und verstößt damit praktischerweise nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Arbeitsteilung zwischen Regierung und Nicht-Regierungsorganisation funktioniert also effektiv. Eine wirksamere Informationsbeschaffung hätte sich auch Erich Mielke nicht ausdenken können.
Die Elektronische Gerichtsakte
Die “Tagesschau” zitiert Wissing weiter: „Die Hauptverantwortung für die Verwaltungsdigitalisierung liegt in unserer Verfassungsordnung bei den Ländern.” Der Bund unterstütze gerne — aber es gebe auch immer wieder “Widerstände”, wie beispielsweise bei der gänzlich digitalen Umsetzung des Deutschlandtickets, so Wissing: „Wir müssen nur digital vorgehen, und nicht das Analoge parallel weiterfinanzieren.“ Das koste nur Geld und habe weniger verfügbare Daten zu Folge.
Die Länder sind unter anderem für die Justiz zuständig. Hier wurde die digitale Gerichtsakte eingeführt. Der Verfasser hat Kenntnis von dem Beschluss eines Amtsgerichts, in den ein offenbarer Standardtext eingefügt wurde, mit dem Verzögerungen bei der Bearbeitung erklärt wurden. Darin beklagt sich das Gericht, „…dass die elektronische Akte kaum Erleichterungen mit sich bringt, sondern vielmehr zu einer erheblichen Mehrbelastung für die für die Geschäftsstellen und Richter(innen) führt…“. Die digitale Akte dürfte eigentlich nicht kompliziert sein, sofern Dokumente nur eingescannt oder als PDF-Datei produziert und in einen Ordner hochgeladen würden. Liegt der Grund für das Chaos, das die elektronische Akte bei den Gerichten dennoch anscheinend auslöst, also in zusätzlich abgefragten Daten wie bei der “eBilanz”? Es muss ja nicht gleich die 10-, 12- oder 23-fache Datenmenge sein. Die Gerichte könnten die Arbeit, anders als die Finanzämter, nicht auf die Bürger abwälzen. Wissings Nachsatz, die analogen Strukturen hätten weniger verfügbare Daten zur Folge, deutet in diese Richtung.
Bleibt das bittere Fazit:; Es geht bei der Digitalisierung also sehr wohl um den gläsernen Bürger. Der Hilferuf des Amtsgerichts zeigt, dass sich die Regierung anscheinend bei dem mit der Umsetzung verbundenen Aufwand, den man bei der “eBilanz” einfach auf die Unternehmen abwälzen konnte, verschätzt hat. Wenn das Digitale nicht funktioniert und das Analoge schon abgeschaltet wurde, regiert das Chaos. Minister Wissing hält dies offenbar für nicht so schlimm… denn es ist ja schließlich seine Alltagserfahrung aus Berlin.
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11 Antworten
oder:
Nackt in der Gesundheitscloud – Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden
Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger – und uns alle gesünder. Zudem sei die Digitalisierung des Gesundheitssystems alternativlos, denn ohne sie werden unsere Gesundheitssysteme über kurz oder lang zusammenbrechen. Geht es hier wirklich um unsere Gesundheit oder um andere Interessen?
Die umfassende Digitalisierung wird den Untergang der Gesellschaft noch beschleunigen. Ein Systemzusammenbruch und die Folgen werden verheerender sein als ein Bürgerkrieg. Weil dann nicht mal mehr die Notversorgung funktioniert.
Ich habe der elektronischen Datenerfassung jedenfalls widersprochen.
Mein Widerspruchformular ist ausgefüllt und wandert nachher per Einschreiben zur KKasse.
Es ist mittlerweile überall eine Datensammelwut eingetreten.
Schauen wir uns Payback, die ganzen KundenApp’s von Kaufhäusern und Baumärkten an, bis hin zur neuen digitalen Patientenakte, exklusive des digitalen Impfpasses.
Es hat schon Gründe , warum alles ausgeforscht werden soll…
Jeder spricht mittlerweile von der künstlichen Intelligenz und vergisst dabei die natürliche Dummheit.
Damit sind sämtliche Tore für weiteren Missbrauch am eigenen Körper eröffnet, sowohl bei Erwachsenen als auch gerade bei Kindern!!
Dieses Land ist ein verkommenes Drecksland geworden indem Menschen nur noch Beute sind!
Zitat:
„… Das ist verständlich, denn die aktuelle deutsche Bundesregierung zeigt, dass man in der Politik und in der Ministerialbürokratie nicht mit natürlicher Intelligenz rechnen kann….“
Ein schöner Satz, der mich in Heiterkeit versetzt hat! 😉
(Manchmal hilft es, die Excel-Daten neu zu sortieren, dazu geht man auf „Data“ und „Text to colums“ und setzt die entsprechenden Parameter)
Ansonsten befinden wir uns (für mich GottseiDank!) digital bekanntlich in Deutschland in der Steinzeit.
Für uns kritische Bürger ist das allemal besser als sowas wie die N.s,A zu haben….noch.
Corona hat gezeigt wohin die Reise geht, in einen digitalen Gulag in dem jeder Schritt im Alltagsleben nicht ohne Hinterlassen einer digitalen Spur gemacht werden kann und in dem man Individuen apartheidmässig ausschliessen kann wenn sie sich nicht gewissen Prozessen unterwerfen. Die Abschaffung des Bargelds ist ein Schlüsselpunkt bei diesem Prozess. Daher: Priorität 1: BARZAHLEN, solange es noch geht!!!
Raus aus dem Irrsinn. Smartphone bewusst weglegen und in die Natur eintauchen. Weniger Bullshit erzeugt mehr Lebensqualität. Stoizismus wird aufblühen und die Digitalisierung verblassen lassen.
Missbrauchsprävention, Datenschutz und Netzwerksicherheit sind Eigenschaften für die das Internet nicht geeignet ist! Die Digitalisierung ist kein Fortschritt in der Entwicklung des Menschen, es ist wie der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad! Von der Freiheit zur SOZIALROMANTIK- Ideologie der grünen IDIOTIE!!!!
Dass der Staat hier zum ‚Softwareentwickler‘ und ‚IT Anbieter‘ mit eigener IT-Infrastruktur wird, ist wohl eher unwahrscheinlich – aus Kostengründen. Das Outsourcing an grossen Dienstleister wie Google, Amazon oder Microsoft ist hier wahrscheinlicher. Womit dann das Funktionieren von Staaten davon abhängt, ob sie die Rechnungen rechtzeitig bezahlen. Und auch die eigentliche Macht wird zu privaten, von vermögenden Interessen gesteuerten, kontrollierten ‚Corporations‘ landen. WOLLEN WIR DAS???
Bald wird es in Deutschland keinen Strom mehr geben. Dann braucht man auch keine Digitalisierung, zumindest wird das ganze Gedöns mit KI und Co. in der Tone landen. Habeck schafft das!
Sehr geehrter Herr Müller. Auch wenn Sie den Herrn Mielke hier dreimal erwähnen, damit liegen Sie komplett daneben! Sie müssen lernen, dass das anrühren von Scheize in Gesetzestexten und dann noch Finanzamt und dann noch Digitalisierung in der BRD westdeutscher Prägung überhaupt nichts mit der DDR zu tun hat! Sie können nicht den Osten vorschieben für Sachen, die alle nachweislich nach 1990 begangen wurden. Der Mielke und seine Truppe waren Amateure gegen heute. Der würde sich täglich volllaufen lassen vor Glück, zu sehen wie dämlich und freiwillig der Bürger im BDaZ Daten rausgibt und noch dafür bezahlt! Wie die amerikanischen TechBuden mit ihren Hintertüren zu CIA und wie sie alle heißen, in allen deutschen Wohnungen präsent sind und nur ausgelesen werden müssen. Auf fast allen Websites müssen sie zustimmen, dass ihre Daten in USA ausgelesen werden. Selbst beim Kicker!!! Dieser Dreck ist die Ausgeburt ihres westlich freiheitlichen Systems. Beschmutzen Sie dieses bitte! Und als Empfehlung, lesen Sie Norbert Härings Blog. Da erkennen Sie auch woher dieser ganze Müll kommt und mit welchem Zweck. Mit Sicherheit nicht aus der ehemaligen Zone!
„Verpassen Sie nie wieder eine Zahlung und nehmen am automatischen Lastschriftverfahren teil……..“ lautete dieser für halbwegs normal Gebliebene völlig befremdliche Spruch schon in den 1990ern oder auch schon früher.
„Folgen Sie der Digitalisierung (vor allem des Zahlungsmittels) und es wird reineweg alles für Sie automatisch erledigt und sollten Ihre Ausscheidungen zu viel auf die digitale Klowaage bringen, füllt sich Ihr Kühlschrank automatisch langsamer oder bleibt ganz leer wenn Sie den Impfpaß verweigern ……….“