Droht die Beseitigung der Gewaltenteilung?

Droht die Beseitigung der Gewaltenteilung?

Wie lange haben die Volkssouveränität und der Rechtsrahmen des Grundgesetzes noch Bestand in dieser BRD? (Symbolbild:Pixabay)

Am 19. Dezember 2024 hat der Bundestag, am 20. Dezember 2024 dann der Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet. Das Gesetz wurde am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Darin wurde unter anderem ein Artikel 94, Absatz 4 Grundgesetz eingefügt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.

Nun regelt aber Artikel 79, Absatz 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Artikel 20, Absatz 2 Satz 1 (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”) und die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 GG.

Wurde Artikel 79, Absatz 3 GG verletzt?

Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt wird, wenn ein Teil der Staatsgewalt nicht vom Volk, sondern vom BVerfG ausgeht, und sich die Volksvertretung nach ihm zu richten hat? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt wird, wenn ein Gericht in die Gesetzgebung eingreift, und das Volk über die Volksvertretung nicht mehr das letzte Wort hat?

Nach Artikel 20, Absatz 3 GG soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollten die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. Der Verfasser verkennt nicht, dass diese Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland noch nie so richtig funktioniert hat; schon unter Adenauer wurde die parlamentarische Demokratie zu einer Kanzlerdemokratie, die von Kritikern auch als “demokratische Diktatur” bezeichnet wurde.  Vielleicht hat sich Adenauer am ehemaligen Reichskanzler Otto von Bismarck orientiert, der nicht dem Parlament, aber dem Kaiser zumindest formal unterstellt war. Wilhelm I. soll sich aber auf seinem Sterbebett bei Bismarck bedankt haben, dass er unter ihm Kaiser sein durfte.

Offizielle Parlamentsentmachtung

Adenauer hat nach dem gleichen Geist die CDU von einer Partei zu einem Kanzlerwahlverein mit Postenvergabeeinrichtung umgebaut. Wenn die Volksvertretung nicht das Volk, sondern die Macht vertritt, droht aus dieser Richtung keine Gefahr mehr. Die Kanzler Erhard, Kohl und Merkel haben diese Tradition fortgesetzt: Seit den 1950er Jahren kontrolliert also nicht das Parlament die Regierung, sondern die Regierung kontrolliert das Parlament. Und die nach dem Krieg aus dem Nazi-Reich übernommen Richter haben ihre Aufgabe schon immer darin gesehen, den Staatsapparat vor kritischen Bürgern zu schützen.

Das beanstandete Gesetz entmachtet das Parlament nun auch ganz offiziell. Die in Hinterzimmern ausgekungelten und nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Verfassungsrichter können nach dem neuen Artikel 94, Absatz 4 GG willkürlich festlegen, was das Parlament noch beschließen darf – und sie unterliegen dabei keiner demokratischen Kontrolle mehr. Seine Machtfülle hat damit Ähnlichkeiten mit der des Wächterrats in der Islamischen Republik Iran.

Vierte und Fünfte Gewalt

Die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 GG wird durch die Pressefreiheit nach Artikel 5, Absatz 1, Satz 2 und Satz 3 GG, und durch die Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 3, Satz 1 GG erweitert. Eine freie Presse soll die Staatsmacht kritisieren, die Öffentlichkeit informieren und so dafür sorgen, dass das Volk keine Mehrheit von Ja-Sagern in die Volksvertretung wählt. Die Medien werden deshalb auch als „Vierte Gewalt“ bezeichnet. Die Wissenschaft soll herrschende Meinungen ständig hinterfragen. Religionen verkünden einen Glauben, die Wissenschaft verbreitet Zweifel. Die Wissenschaft sucht nach der Wahrheit. Religionen glauben, sie gefunden zu haben. Eine freie Wissenschaft soll die Menschen zum Nachdenken statt zum Nachplappern motivieren; man könnte sie dann als “Fünfte Gewalt“ bezeichnen. Eine Wissenschaft, die sich einig ist und Botschaft der Mächtigen verbreitet, kann keine freie Wissenschaft sein; sie wird zur Religion.

Auch die Vierte und die Fünfte Gewalt funktionieren nicht mehr. Die Verlage und Sender verkaufen keine Informationen oder Unterhaltung mehr, sondern Werbeflächen. Sie müssen konkrete Zielgruppen ansprechen, die dann mit der passenden Werbung berieselt werden können. Senioren sind eine unbeliebte Zielgruppe; sie kaufen, was sie schon immer gekauft haben und lassen sich nicht von der Werbung beeinflussen. Unbeliebt sind auch kritisch denkende Menschen, die auch die Werbung hinterfragen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind auf diesen Zug aufgesprungen, nur dass sie keine Waschmittelwerbung, sondern regierungstreue politische Botschaften verbreiten. Die werden dann auch von den werbefinanzierten Medien verbreitet; man will ja seine gutgläubigen Werbe-Zielgruppen nicht verunsichern. Die aktuelle Medienlandschaft fördert deshalb die Volksverdummung, bei der die Menschen jeden Unsinn glauben sollen.

Gekaufte Wissenschaft

Die Wissenschaftsfreiheit wurde vor etwa 20 Jahren mit der Einführung der W-Besoldung langsam abgeschafft. Ihr zufolge erhalten die Professoren neben einem niedrigen Grundgehalt sogenannte “Leistungszulagen”, die aber in Wirklichkeit Prämien für angepasstes Verhalten sind. Das fördert auch die Drittmittelforschung, bei der Forschungsprojekte von Unternehmen finanziert werden, und die dann auch zu den Ergebnissen kommt, die sich die Auftraggeber wünschen. Wer als Wissenschaftler nicht die herrschende Meinung vertritt, bekommt natürlich keine Drittmittel, und dann auch keine Zulagen. Diese gekaufte Wissenschaft kann also ihren verfassungsmäßigen Auftrag nicht erfüllen.

Während der Corona-Hysterie wurden von den Medien und der Politik nur „Experten“ präsentiert, die durch ihre Drittmittelforschung ihre Verbundenheit mit Pharmaindustrie unter Beweis gestellt hatten. Wissenschaftler mit der Fähigkeit, aus eigenem Antrieb (selbsternannt) in alle Richtungen – kreuz und quer – zu denken, wurden diffamiert. In den offiziellen Medien gab es nur noch eine Meinung. Nach Paragraph 2, Absatz 1 des NS-Heimtückegesetzes vom 20. Dezember 1934 wurde die Untergrabung des Vertrauens in die Staatsführung durch hetzerische Äußerungen mit Gefängnis betraft. Seit 2020 wird derselbe “Phänomenbereich” vom Verfassungsschutz als „Delegitimierung des Staates“ beobachtet, und mit der Verschärfung der Paragraphen 130 und 188 im Strafgesetzbuch wird ein Teil solcher Äußerungen auch heute wieder strafrechtlich verfolgt. In einem demokratischen Staat sollte dagegen ein gesundes Misstrauen des Volkes gegenüber der Führung selbstverständlich sein und zum guten Ton gehören.

Verkommene parlamentarische Sitten

Auch parlamentarische Sitten sind seit 2017 kein Thema mehr. Der AfD werden die ihnen nach Proporz zustehenden Sitze in den Parlamentspräsidien und die Vorsitze von Parlamentsausschüssen verweigert. Ihre Abgeordneten werden bei Reden im Parlament von den selbsternannten Demokraten niedergebrüllt, ohne dass die Parlamentspräsidenten eingreifen. Die Partei wird von den Mainstreammedien diffamiert und ihre Repräsentanten werden in Talkshows und Nachrichtensendungen weitgehend ignoriert. Ein Teil des Erfolgs der AfD mag auch aus einer Opfersolidarisierung resultieren; Menschen neigen dazu, Opfern ungerechtfertigter Angriffe beizustehen, auch wenn sie mit ihnen nicht freundschaftlich verbunden sind. Als sich einst Grüne und Linke aus dem Wählerpotential der SPD verselbständigten, hat die Sozialdemokratie den Verlust nach ein paar Jahren akzeptiert und ist zu einer konstruktiven Haltung übergegangen. Die “Brandmauer”-Politik der CDU/CSU ist aber inzwischen so stark eskaliert, dass – wie einst in Italien – eine Neuordnung der Parteienlandschaft nur nach dem Untergang der Christdemokraten realistisch wäre.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Auflösung des Bundestags warnte der Bundespräsident vor “äußerer Einmischung” in den Bundestagswahlkampf und verwies auf das Beispiel Rumänien. Dort wurde, nachdem es der Kandidat der Regierung nicht in die Stichwahl geschafft hatte, die Wahl vom regierungstreuen Verfassungsgericht wegen einer angeblichen “Einflussnahme Russlands” für ungültig erklärt. Wie sagte einst Walter Ulbricht: “Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.” Aktuell dürfte eine Annullierung der Wahl auch bei einem AfD-Wahlsieg zwar als unwahrscheinlich erscheinen.

Ein potentieller Coup d‘ Etat nach dem 23. Februar, wenn…

Aber was wäre, wenn sich die USA unter Trump und Russland zwischen dem 20. Januar und dem 23. Februar auf ein Kriegsende in der Ukraine einigen würden, wenn der als nachtragend bekannte neue US-Präsident aus Rache wegen der Einmischung der Europäer in die US-Wahl den Rückzug aus der NATO erklären würde, die Rest-NATO diese Bedingungen nicht akzeptieren und beschließen würde, die Ukraine weiter zu unterstützen?

Dem CDU-Kanzlerkandidaten, der wegen seines Vornamens und seiner Körpergröße auch „Friedrich der Große“ genannt werden könnte, dürfte dann sein Gerede von einem Ultimatum an Russland auf die Füße fallen. Viele CDU-Wähler könnten zu dem Ergebnis kommen, dass eine Kanzlerin, die in Washington und Moskau als Gesprächspartnerin respektiert würde, besser wäre als ein Kanzler, der es sich mit dem neuen US-Präsidenten verscherzt hat und vom russischen Präsidenten als Kriegstreiber bezeichnet wurde. Die Aussage von Elon Musk, nur die AfD könne Deutschland retten, bekäme dann eine ganz neue Bedeutung. Und hier würde der “Ernstfall” dann wohl eintreten: Ein Wahlergebnis, bei dem noch nicht einmal eine Kenia-Koalition aus Union, SPD und Grünen eine Mehrheit hätte, würde mit Sicherheit annulliert – und anschließen würde die AfD im Eilverfahren verboten. Rechtsstaatlichkeit wäre ab dann kein Thema mehr.

Grund zum Pessimismus?

Trotz allem Pessimismus dieser Analyse legte der Verfasser dieses Artikels am 30. Dezember 2024 Verfassungsbeschwerde gegen das eingangs zitierte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ein. Er ist sich der Tatsache bewusst, dass sie – wie die Verfassungsbeschwerden aller nicht-prominenten Normalbürger – nicht zur Entscheidung angenommen werden wird. Eine Begründung wird sich finden (oder auch nicht). Dazu kann eine konkrete Erfahrung angeführt werden: Der Verfasser hatte am 13. Juni 2023 gegen die Wahlrechtsreform vom 8. Juni 2023 Verfassungsbeschwerde eingelegt und nicht nur die 5-Prozent-Klausel angegriffen, sondern auch das Parteienprivileg des Paragraphen 18, Absatz 1 BWahlG, welches mit dem Gesetz neu formuliert wurde. Danach dürfen nur Parteien Landeslisten aufstellen, wodurch sich der Verfasser in seinem passiven Wahlrecht behindert sah. Insgesamt sind die CSU, die Partei Die Linke, die ehemalige Bundestagsfraktion Die Linke, die Bayerische Staatsregierung, 195 Mitglieder des Bundestags, der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ mit 4.242 gesammelten Unterschriften, 202 Mitglieder der Partei Die Linke und 12 einzelne Bürger gegen die Reform vorgegangen. Nur die Beschwerde des Verfassers hatte das Parteienprivileg beanstandet. Eine genaue Darstellung des Vorgangs ist hier zu finden. Hier auf Ansage! sowie auf “tkp” wurde und wird ebenfalls berichtet. Der Beschluss des BVerfG ist auf der Seite des Gerichts selbst nachzulesen.

Der auch in der Pressemitteilung Nr. 68/2024 des BVerfG vom 27. August 2024 unter dem Rubrum „Beschlüsse vom 30.07.2024“ zitierte Beschluss in der Sache (Aktenzeichen: 2 BvR 790/23) behauptete, Paragraph 18, Absatz 1 BWahlG sei durch das Gesetz vom 8. Juni 2023 gar nicht geändert worden. Im Widerspruch zu dieser alternativen Wahrheit regelte Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 ausdrücklich: „Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: … 5. § 18 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: …“ (Hervorhebung durch den Verfasser). Der Gesetzgeber selbst sagte also, das Gesetz wird geändert – doch das BVerfG behauptete das Gegenteil! Stärker konnte die Missachtung des Parlaments nicht zum Ausdruck gebracht werden.

Unterstützer für Verfassungsbeschwerde gesucht!

Andererseits haben 1983 die Bürgerproteste gegen die damalige Volkszählung jedoch dazu geführt, dass das BVerfG das damalige entsprechende Volkszählungs-Gesetz für verfassungswidrig erklärte und ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einführte – also per Urteil und nicht per Verfassungsänderung! Neben der Friedensbewegung wolle die Politik keine weitere Oppositionsbewegung provozieren und machte also einen Rückzieher. Daraus kann die Hoffnung abgeleitet werden, dass es – vor dem Hintergrund des Unmuts über die Coronapolitik, das Heizungsgesetz, das Gendern, die LGBTQXYZ-Propaganda und aus der Sorge um eine weitere Verwicklung Deutschlands in den Ukraine-Krieg – nicht im Interesse der Herrschenden liegt, einen neuen Protest zu provozieren. Würden sich wie bei der Wahlrechtsreform über 4.000 Bürger der Beschwerde anschließen, könnte das durchaus Eindruck machen. Sinnvoller als eine reine Unterschriftensammlung wäre aber, wenn die Bürger den Text des Verfassers zur Vorlage nehmen und als eigene Beschwerde per Brief an das BVerfG schicken würden. Dann müssten über 4.000 eigene Aktenzeichen vergeben und 4.000 Beschlüsse gefasst werden. Der Verfasser bittet daher alle, die sich daran beteiligen möchten, über das Kontakformular seiner Webseite mit ihm in Verbindung zu setzen!

Dafür muss die Information über diese Initiative aber verbreitet werden. Eine Diskussion über den Zustand der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung ließe sich dann nicht mehr verhindern. Die Mächtigen könnten sich dann vielleicht doch genötigt fühlen, dem Volk im Sinne von Martin Luther „aufs Maul zu schauen“, statt ihm ständig „aufs Maul zu hauen“!

26 Antworten

  1. Hätten wir eine gem. Art. 146 GG vom deutschen Volk beschlossene VERFASSUNG, gehören da – neben vielem anderen – meiner Meinung nach folgende Verfassungsartikel hineingeschrieben:

    (.) Änderungen, Hinzufügung oder Aufhebung von Verfassungsartikeln sind mehrheitlich von mindestens der Hälfte aller Wahlberechtigten zu beschließen.

    (.) Grundrechte sind nicht verhandelbar, können weder eingeschränkt noch ausgesetzt werden.

    (.) Richter an allen Bundesgerichten dürfen keiner Partei angehören und sind vom Volk zu wählen. Eine Amtszeit beträgt fünf Jahre; eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Das Mindestalter aller Richter an den Bundesgerichten beträgt 45 Jahre, bei Vollendung des 65ten Lebensjahres ist die Höchstaltersgrenze erreicht und das Richteramt abzugeben.

    (.) Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind grundsätzlich bei Verletzung von Grundrechten oder dem Völkerrecht zur Entscheidung anzunehmen. Sämtliche Gerichtsverfahren am BVerfG sind öffentlich und der Öffentlichkeit per Livestream zugänglich zu machen.

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    1. Zum Nachdenken anregender Kommentar von „Voltaire“ auf einen endlich mal gut recherchierten und sehr informativen Artikel von Herrn W. Müller!

      Ein m.E. gelungenes Auswahlverfahren für Verfassungsrichter hat der ziemlich „vernünftige“ Staat Dänemark:
      Der Durchlauferhitzer juristische Kurzzeitprofessur zur Einschleusung von Politikern und Ideologen (Methode Merkel/Harbarth) existiert dort nicht. Voraussetzung zur Nominierung ist u. a. langjährige Richtertätigkeit an anderen Obergerichten sowie ein Mechanismus des „peer review“ durch zufällig ausgewählte (unkündbare) Richterkollegen.

    2. Eritreischer Vergewaltiger, Messer-Angreifer, unabschiebbar!
      Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt. Der Eritreer vergewaltigte eine Frau und drohte ihr dabei mit einer abgebrochenen Flasche am Hals. Er randalierte im Media-Markt, bedrohte bei Rewe eine Verkäuferin und den Security-Mitarbeiter mit einem Messer, als die ihn beim Alkohol-Diebstahl erwischt hatten. Er bespuckte Polizisten, trat Haustüren kaputt, drohte Autofahrer den Kopf abzuschneiden. Weiterlesen auf archive.ph
      do guck na… schickt ihn hier her… hier herrscht noch recht und ordnung… ruck zuck zahn luck….

  2. wenn wir das drehen und wenden gilt es sofort… In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
    Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.

    1. @„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
      ja – aber das gilt nur, wenn sie gewonnen haben ! Verlieren sie, sind sie ein fluchwürdiger Terrorist und Aufständischer, der nach Lissabon sofort erschossen werden darf !
      Und wenn sie gewinnen, kräht kein Hand danach – dieser Passus ist also Makulatur !

  3. Wie „lustig“

    „Nun regelt aber Artikel 79, Absatz 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Artikel 20, Absatz 2 Satz 1 (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”) und die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 GG.“

    Die BRD hat nur „Bevölkerung“ und „Volk“ gilt als „Nazi“. Das GG ist daher „Nazi“. Und diese „Gewaltenteilung“ ist ebenso „lustig“, da sie nur in der Theorie gegeben ist. Wie schafft man ab, was es gar nicht gibt?

  4. Wie kann es eine Trennung der Mächte (séparation des pouvoirs, wie sog. Gewaltenteilung sachlich genauer auf Französisch heißt) geben, wenn die Justiz von einem sog. Justizminister geleitet wird, der nicht der Justiz, sondern der Exekutive angehört? Obendrein finanziert die Exektive die Justiz. Eine echt unabhängige Justiz müsste direkt von den Bürgern installiert, gewählt und finanziert werden, wie etwa eine Genossenschaft oder ein Verein staatsunabhängig gegründet und von den Mitgliedern mit Investitionen bzw. Spenden ausgestattet und selbstverwaltet wird.

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  5. Solange Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Land in der Praxis oft nicht viel mehr als warme Worte sind, erachte ich persönlich derartige Überlegungen bzw. Vorhaben als eher sinnfrei. Es fehlt aktuell ganz einfach die Basis dafür.

    Das könnte sich vielleicht ändern, wenn die Weltgemeinschaft ein etwas genaueres Auge auf die heutigen – eher unguten – Entwicklungen im besten Deutschland aller Zeiten werfen würde.

    Deutscher Totalitarismus funktioniert ganz offensichtlich nämlich auch ohne Swastika oder Hammer, Zirkel, Ährenkranz …

  6. „Droht die Beseitigung der Gewaltenteilung…?“
    Wie kommt man zu einer solchen Frage?
    Es hat doch nie eine gegeben! Man hat eine weisungsgebundene Justiz installiert und nicht nur die, sondern für sämtliche „Behörden“ ist das so.
    Zudem werden mindestens leitende Beamtenposten grundsätzlich mit Parteibüchern besetzt. Schon immer.
    Was bitte war denn daran Gewaltenteilung?
    Zudem: Staat = Gewalt und alles, was pro forma unter Gewaltenteilung verstanden wird, ist vom Staat, sprich ein und derselbe Aufwasch.
    Gewaltenteilung… Auch so eine Illusion innerhalb dieser gefährlichsten aller Religionen, „Staat“.
    Staat = Feind, Schirmmütze = Todfeind!

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  7. „Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 ausdrücklich: „Das Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: … 5. § “

    Das s. g. „Bundeswahlgesetz“ ist – so meine Meinung – eine Farce. Art. 38 GG „Art 38
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. “

    Das Wort „unmittelbarer“ bedeutet letztlich nichts anderes, dass es die Zweitstimmen, also die Listenwahl, gar nicht geben dürfte sondern jeder Wahlkreis nur einen Direktkanditaten in den Bundestag entsenden kann!

    Im Übrigen ist das Wahlgesetz alles andere als schlüssig. Ginge es nach mir, so würde ich ein Wahlgesetz verfassen welches eine Wahlfälschung von der Erstellung der Wählerverzeichnisse bis zur Bekanntgabe vom amtlichen Wahlergebnis UNMÖGLICH macht und JEDER Wähler überprüfen kann, ob seine Stimme ordungsgemäß zur Auszählung gekommen ist.

    Der Unrechtsstaat, welcher unter „Bundesrepublik Deutschland“ firmiert, ist meiner Meinung nach aktuell nichts anderes als eine Parteienoligarchie mit „Führungskräften“ an den Schaltstellen der Macht welche bzgl. ihrer Eignungen, Wissen, Kompetenz, Führungserfahrung, Können, Fähigkeiten und Integrität ganz gewiss nicht dort hingehören.

    Interessierten Lesern empfehle ich das Buch „Warum schweigen die Lämmer?“ von Rainer Mausfeld.

    Carpe diem.

  8. Wer danach immer noch von Demokratie, Gewaltenteilung und Herrschaft des Volkes blubbert, der hat nicht mehr alle Sinne beieinander.
    Von der Demokratie in die Diktatur und in die Volkszüchtigung !
    Politiker scheinen den Verstand verloren zu haben und sie interessiert das GG nicht mehr die Bohne.

    Nunmehr bekommen 16 Bundesverfassungsrichter noch mehr
    Gewalt.
    Das muss man sich vorstellen, diese v.d. Regierung eingesetzten „Roten Roben“ diktieren, was Verkehrsauffassung, Gesellschaftsauffassung und ihr ggfls. gebeugtes Recht Gesetzeskraft haben soll/darf !

    Pfui !

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  9. @Droht die Beseitigung der Gewaltenteilung?
    die ist längst abgeschafft und nur noch Makulatur!
    Darf ich daran erinnern, das ein Mitglied des CDU-Bundesvorstands und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Chef ins Verfassungsgericht eingesetzt wurde und dort die Gesetze gegen Deutschland genehmigte, die er in der Partei vorbereitet hat.
    Wollte man Gewaltenteilung ernsthaft betreiben und nicht nur als Scharade, dürfte kein VS-Richter über ein Parteibuch verfügen – hier gilt das Gegenteil !
    Es gibt keine und es gab in der Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft nie eine Gewaltenteilung – nur eine Scharade der Besatzer und einen Betrug am Volk.

    @Verfassungsbeschwerde
    Glauben sie ernsthaft, die sich gegen die Besatzer wenden und den Ast absägen, auf dem sie selbst sitzen ? Das ist wie bei Corona – da haben alle mitgemacht und würden sich selbst auf Anklagebank und ins Gefängnis schicken, würden sie da ernsthaft aufarbeiten – gleiches gilt für die Politik und die Gerichte !
    Und nebenbei – das würden auch die Besatzungsmächte nicht zulassen !
    Erinnern sie sich noch an Gorbi und die Wiedervereinigung – wie da Frankreich und England nach Russland und Washington pilgerten, um das zu verhindern ?
    Sollte sich eine Entwicklung für die Souveränität Deutschlands abzeichnen, werden wir es mit unseren „Freunden“ausschie0ßen müssen – Frankreich, England und Polen werden das nicht zulassen – Frankreich und polen warten nur auf die Freiheit einer gemeinsamen Grenze am Rhein – also die Politik, nicht die Völker ! Wie bei Deutschland, so muß man auch dort zwischen Volk und Regime unterscheiden !

  10. Wir nähern uns dem DENUNZIANTEN– Polizeistaat 2.0 der 30 iger Jahre…..indem, wenn ein Nachbar einen vermutlich englischen Sender hörte, nächsten Tag um 6 Uhr die Gestapo auf der „“ußmatte“ stand. Der von Haldenwang erfundene Gummibegriff «Delegitimierung des Staates» ist der Generalschlüssel zur beliebigen Brandmarkung von Andersdenkenden und Regierungskritikern als «Verfassungsfeinde». Faeser und Haldenwang hätten «die Grenze zum autoritären Staat überschritten», kritisiert der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler.

    Es sollte der Bundesinnenministerin zu denken geben, dass ihr Parteifreund, der frühere Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb, sie darauf hinweist, dass dieses Vorgehen „jedem gelernten DDR-Bürger“ bekannt vorkomme: „Damals nannte sich das staatsfeindliche Hetze›.“

    Wir brauchen keinen Inlandsgeheimdienst, der die eigenen Bürger und sogar die Opposition ganz offiziell ausspionieren darf, das wäre in anderen westlichen Demokratien undenkbar. Um sich an die Macht zu klammern und eine Opposition niederzuhalten, der sie mit Argumenten und Sachpolitik nicht beikommen kann, delegitimiert Deutschlands abgewirtschaftete linke Regierungskoalition die Meinungsfreiheit und erschüttert die Grundfesten der Rechtsstaatlichkeit. Diesem autoritären Sonderweg muss dringend an der „Wahlurne“ Einhalt geboten werden.

    Laßt doch endlich eure „Grosshirn-rinde“ arbeiten, dort arbeiten mehr als 20 Milliarden Nervenzellen, die unser „DENKEN“ ausmachen!!!

  11. https://youtu.be/qIvhoU3-LTI

    Team Heimat, Carsten Jahn, vom 05.01.2025

    „Kein guter Morgen für das LinksRotGrüneWoke Establishment, in Deutschland.
    Im Nachbarland ist die Brandmauer gefallen und ein Kanzler will zurücktreten.
    Uschi liegt schon mit einer schweren Lungenentzündung flach.
    In Florida treffen sich Trump und Meloni und der Friedrich bläst zum letzten Halali.
    Er droht jetzt schon den Wählern!“

    Wollen wir der schwarzen Partei und dem „Möchtegerne-Führungskandidat seine
    Kanzleranwartschaft, den Grünen und den Spezialdemokraten ihre mögliche Machtübernahme vermiesen?
    Ja, unsere Familie ist dabei und wählt geschlossen AfD und das mit beiden Stimmen
    b.d. Wahl im nächsten Monat.
    Es ist wohl die wichtigste Wahl seit Jahrzehnten !
    Geht in die Wahllokale und tut es, tut es auch im Sinne einer guten Zukunft der Kinder, Enkel, etc.
    Die Alten müssen noch überzeugt werden, denn es gibt sehr, sehr viele derer, wo es
    noch Überzeugungsarbeit zum Politikwechsel geleistet werden muss.

    Die AfD kann unserem Land und uns Bürgern effektiv, schnell und nachhaltig in Regierungsbeteiligung helfen und es auch tun !

    Es grüßt herzlich
    Fiete aus dem hohen Norden

  12. Diese Verfassungsbeschwerde legt den Finger in die richtige Wunde …!

    Über „Demokratie“ muss einfach einmal gründlicher nachgedacht und auch Konsequenzen daraus gezogen werden.

    „Unsere Demokratie“ ist nichts anderes als die Verhöhnung einer echten Demokratie – und der Schutz der Demokratie wurde klammheimlich zur Vernichtung von Demokratie ausgebaut.

    Das Volk entmachtet – das Parteienkartell obenauf – noch! Schwätzer, Lügner und Manipulateure bestimmen das Bild.

    Man kann nur hoffen, dass sich auch andere Personen mit „Reichweiten-Wirkung“ dieser „Begutachtung“ anschließen!

    Wer diesen Staat und das Verhalten der politischen „Elite“ einer kritischen Prüfung unterzieht, erkennt, dass es zig Baustellen gibt, die sich inzwischen durch einen strammen und übergriffigen Anti-Demokratismus auszeichnen.

  13. Hier findet nichts anderes statt, als in den USA durch Biden erlassene „Begnadigungen“ !! Die Justiz will sich selbst
    schützen.
    Man muss aber die Gesetze ÜBER dem GG beachten.
    – Der Überleitungsvertrag von 1990
    – Die Bedingungslose Kapitulation u.a.
    Sollte das Deutsche Volk ernsthaft die Demokratie wie vor 1990 haben wollen, so muss es von der Trump-Regierung
    ein „TRIBUNAL“ fordern. Info für Unbelehrbare – Deutschland ist NICHT souverän wie manche den 2Plus4 Vertrag
    lesen wollen, in dem die EINSCHRÄNKUNGEN nicht gelesen werden !!

  14. Beatrix von Storch kritisiert massive Steuergeldverschwendung
    Gesundheitsministerium: 73 Millionen für Anwälte in Masken-Prozessen
    Streitwert zwischen dem Gesundheitsministerium und Masken-Lieferanten um Masken-Lieferungen beläuft sich mittlerweile auf rund 2,3 Milliarden Euro.
    https://www.freiewelt.net/nachricht/gesundheitsministerium-73-millionen-fuer-anwaelte-in-masken-prozessen-10098214/

    Unfassbar:

    Spahn will wieder Minister werden
    Dreieinhalb Jahre lang war Jens Spahn CDU-Gesundheitsminister, als Befürworter von Hardliner-Maßnahmen und Abschlüssen von Maskendeals, die bis heute die Justiz beschäftigen, erlangte er vor allem in der Coronazeit Bekanntheit.
    https://www.nius.de/news/spahn-will-wieder-minister-werden/4216ebe2-1bd6-4ac5-b82c-c691ff408c6b

    Deal in der Pandemie
    Spahn-Ministerium zahlte Millionen für nicht gelieferte Beatmungsgeräte
    https://www.n-tv.de/politik/Spahn-Ministerium-zahlte-Millionen-fuer-nicht-gelieferte-Beatmungsgeraete-article25271141.html

    Spahn lehnt Corona-Untersuchungsausschuss ab
    Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lehnt einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik ab.
    https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-11/63875509-spahn-lehnt-corona-untersuchungsausschuss-ab-003.htm

    2
    1
    1. in einem durchkorrumpierten Staat mit korrupten Politikern in einer noch korrupteren EU sieht es nun mal so aus.
      Überlegt wen Ihr wählt

  15. Die Frage der Gewalteinteilung im MickyMackyKickyKackyLand scheint sich zu erübrigen, weil diese schon seit
    langem nicht mehr besteht. Es sollte jedoch hinterfragt werden, was in der Bundesregierung für ein Saustall herrscht,
    wenn eine Außerministerin mit Millionengelder ( veruntreutes u. gestohlenes Steuergeld) nach Syrien reist, dann ihr von einem Muslim-Mann (der die Millionen in Empfang nimmt) als Frau der Handschlag verweigert u. auch noch
    auf Fotos verpixelt wird. Diese Person scheint sich wohl im Delirium zu befinden, wie die ganzen Alt-Parteien!
    Diese Verachtung des ehemaligem Deutschlands in der Rest der Welt ist eine Schmach der Steuerzahler u. mit
    nichts zu entschuldigen, sondern die Verantwortlichen als „Staatsverräter“ zu betiteln u. zu verurteilen!!!!!!!

  16. Naja, also mit diesem „Volk“ und dann entsprechenden „Mehrheiten“ ist das so eine eigene Sache:
    Immerhin hat eben jenes „Volk“ vor paar Jahren absolut freiwillig (kein Impfpflicht) und mehrheitlich (kann jeder im eigenen Bekanntenkreis bestätigen) der eigenen Körperverstümmelung zugestimmt und sich dafür sogar in lange Warteschlangen gereiht.

    Dieses „Volk“ sollte man doch dann mehrheitlich nichts wirklich entscheiden lassen. 🤔🤔

  17. Wir haben es mit einem schleichenden PUTSCH zu tun, der sich wie ein bösartiges Krebsgeschwür ins ursprüngliche System frisst.
    Die meisten Almans merken natürlich nichts davon und wählen weiter fleißlig die Putschisten.

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