Einmal Star und zurück: Ein Gesellschaftsskandal des 18. Jahrhunderts

Einmal Star und zurück: Ein Gesellschaftsskandal des 18. Jahrhunderts

„Adel vernichtet“: Prinzessin Maria Anna Victoria von Savoyen und ihr Gemahl Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen, dekadentes Jetset-Pärchen ihrer Zeit bis zum wirtschaftlichen Totalabsturz (Abbildungen:Wikicommons/ÖsterreichischesStaatsarchiv)

Die 1683 in Paris geborene Nichte des legendären Prinzen Eugen von Savoyen (welcher sich gegen die Türken erheblich besser geschlagen hat als unser Nationalteam) verbrachte ihr gesamtes Erwachsenenleben bis zum Alter von 52 Jahren unverheiratet in einem Turiner Kloster. Da Letzterer nach dem Tod seiner Haupterben – seines Neffen und dessen Sohns – eher aus Versehen und aufgrund seines eigenen, frühen Todes 1736 kein neues Testament mehr verfasst hatte, wurde seine Nichte schlagartig und quasi über Nacht zur reichsten Österreicherin und zu einer der reichsten Erbinnen Europas.

Ihr Onkel hinterließ ihr nicht nur unermesslichen Reichtum in Form von zwei Millionen Gulden in bar, sondern auch zahllose Schlösser, Paläste und Latifundien, die berühmte 15.000 Bände starke Bibliothek, sowie eine Kunstsammlung mit 400 Gemälden Alter Meister. Sie verließ daraufhin fluchtartig das Kloster, angelte sich einen 20 Jahre jüngeren, feschen, wenngleich verschuldeten Prinzen und führte fortan zusammen mit diesem ein Leben in Saus und Braus. Dieser Prinz aus dem Hause Sachsen-Hildburghausen, geboren im heute zu Hessen gehörenden Erbach, erhielt als „Morgengabe“ beispielsweise gleich mal 300.000 Gulden in bar, sowie das opulente Schloss Hof im heutigen Niederösterreich.

Verfressen und versoffen

Das Duo (siehe Beitragsbilder oben) verschleuderte und versteigerte fortan sämtliche Besitztümer (unter anderem an Maria Theresia von Österreich aus dem Hause Habsburg, die sich die Bibliothek und einige Schlösser sicherte), verfraß, versoff und verkonsumierte das gewaltige Erbe, leistete sich sämtliche luxuriöse Annehmlichkeiten ihrer Zeit und schmiss regelmäßig riesige feudale Partys. Der Groll der Österreicher darob fand Ausdruck in einem Couplet, das an die Tür der Prinzessin genagelt wurde:

Est-il possible que du Prince Eugene la gloire
Soit ternie par une si vilaine Victoire?

Ist es möglich, dass Prinz Eugens Gloria,
seinen Glanz verliert durch eine böse Victoria?

Die 1738 geschlossene Ehe blieb währenddessen , wenig überraschend, kinderlos, aber auch unterkühlt. Bereits 1743 vertraute die Prinzessin ihrem Tagebuch – ihre Ehe längst aufs Tiefste bereuend – an: „Mein Gatte hat mich nur des Geldes wegen geheiratet, und mich immer mit Geringschätzung und Verachtung behandelt.“ Am Wiener Hof aber stand ihr als „herzhaft kühner und listiger Feldherr“ (so das Genealogisch-historische Archiv Sachsens im Jahr 1737) geltender Gemahl gleichzeitig in höchster Gunst.

Aufstieg und Fall eines Original-GröFaz: Stoff mit Potenzial

Inwiefern „listiger Feldherr„? Nun ja, er wusste immerhin sogleich den angeheirateten neuen Finanzrahmen für sich zu nutzen: Prompt flanierte er nach der Eheschließung mit brillantbesetzten Hüten durch Wien, wurde bald zum Generalfeldmarschall der Reichsarmee befördert, fungierte als Taufpate des späteren Kaisers Josef II. und ermöglichte die Karriere des österreichischen Komponisten Carl Ditters von Dittersdorf.

Der Nimbus des Unbezwingbaren währt bis 1757, als im Siebenjährigen Krieg die Schlacht bei Roßbach (damals im Kurfürstentum Sachsen, heute in Sachsen-Anhalt gelegen), wo er den Preußen König Friedrichs dem Großen unterlag, das Ansehen des Feldherrn und der von ihm geführten, mit den französischen Truppen koalierenden Reichsexekutionsarmee schwer beschädigt wurde. Die Scheidung des ungleichen, lediglich im Verscherbeln, Verfeiern und Verschwenden geeinten Paares lag da allerdings bereits fünf Jahre zurück. Seine letzten Lebensjahre verbringt der Original-GröFaZ als Prinzregent im heimatlichen Hildburghausen. Er stirbt ebendort 1787, fast 25 Jahre nach seiner einstigen Gemahlin, die bereits 1763 – 11 Jahre nach ihrer Scheidung – völlig verarmt, wieder zurückgekehrt nach Turin, einem Schlaganfall erlegen war.

Warum um alles in der Welt wurde diese Geschichte eigentlich noch nie verfilmt? Prinzessin Maria Anna Victoria von Savoyen und Prinz Joseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen – was für ein Stoff!

5 Antworten

  1. Warum noch nicht verfilmt ? Der Film wäre sicher nur in D-A-CH-Bereich zu verkaufen. Dass die damalige Aristokratie im Hl-Röm. Reich trotz aller Verschwendung durchaus auch einen Sinn für das Schöne und Lebensart hatte, wäre dem angelsächsischen in francophonen Bereich nicht zu vermitteln. Dort braucht es die GEschichte von den Deutschen als blutrünsige Bestien. Und das zu allen Zeiten – so wie es einst Lord Vansittart in seiner unerträglichen Hetze zelebriert hat und bis heute über die Bildschirme flimmert.

  2. Wenn man noch Kabelfersehen hat, dann ist der A. H. Führer ein Stargast hauptsächlig bei „Welt TV“ und Konsorten was schon 80 Jahre her ist. Es werden im frei verfügbaren TV weiterhin Hitler – Dokuentationen bis zum Erbrechen ausgesendet. Was will man damit zeigen? Will man die Dummdeutschen Beklopptwähler auf Linie bringen? Es gibt schon genug Kommunistische Faschisten hier in diesem Drecksstaat.

  3. noch ein skandal…
    Betreff: Rechtsstaat verteidigen
    Unsere großartige deutsche Jugend von Sylt bis Garmisch spuckt auf die lächerlichen verlogenen
    antideutschen Unterdrücker und deren lächerliche geifernde Regime- und Lügenpresse:
    „Deutschland den Deutschen – Wir sind das Volk — Wir sind das Volk — Wir sind das Volk“
    döpdöp dö döpdöp — döpdödö döp —- döpdödö döp —- döpdödö döp.
    Die politisierte staatliche Geheimpolizei des Saarlandes (Staatsschutz) und Teile der Justiz des
    Saarlandes sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, einen Bürger wegen einer freien
    Meinungsäußerung zu kriminalisieren. Nach der von der Staatsanwaltschaft gegen den Bürger
    erhobenen öffentlichen Klage mit dem Tatvorwurf der Volksverhetzung und der Verunglimpfung
    des Staates und seiner Symbole hat ein saarländisches Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens
    abgelehnt. Gegen einige Täter dieser staatlichen Verfolgung zum Zwecke der Einschüchterung und
    Zensur hat der Bürger Strafanzeige wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, Hausfriedensbruch
    und der Verfolgung Unschuldiger erstattet.
    Auszug aus der Begründung des Gerichts für die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens:
    Es besteht kein hinreichender Tatverdacht, der eine spätere Verurteilung wahrscheinlich
    macht. Ersichtlich geht es darum, die politischen Entscheidungsträger der so bezeichneten
    „Altparteien“ insbesondere für nach Meinung des Äußernden fehlerhaften Migrationspolitik
    betreffend Menschen aus afrikanischen und arabischen („Orientalen und Afrikanern“) Ländern,
    durch die in Deutschland Gewaltkriminalität („bestialische Messermorde“) entstanden sei, zu
    kritisieren. Dass diese Äußerungen mit drastischen, polemischen und verletzenden Formulierungen
    durchsetzt sind, entzieht ihnen nicht den Schutzbereich des Grundrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz
    1GG. Zwar ist die Machtkritik kein Freibrief, andere zu diffamieren oder zu entwürdigen. Jedoch
    enthält die Meinungsfreiheit das Recht der Bürger, die von Ihnen als verantwortlich angesehenen
    Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung
    angreifen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher
    Äußerungen aus dem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende
    gerichtliche Sanktionen bilden (vergleiche hierzu etwa BVerfG Beschluss vom 9.2.2022 1 BvR
    2588/20). Weiterhin ist zu sehen, dass auch eine überzogene, völlig unverhältnismäßige oder sogar
    ausfällige Kritik eine Äußerung noch nicht zu einer Schmähung macht (BVerfG am angegebenen
    Ort). Dies gilt auch für den in der E-Mail enthaltenen Begriff „Volksverrätern“. Denn bei der
    Verwendung dieses Begriffes ist nicht außer Acht zu lassen, dass er zwar angesichts seiner
    historischen Belastung eine besondere Herabsetzung des betroffenen Personenkreises beinhalten
    kann, in der öffentlichen Diskussion jedoch auch heute noch gebraucht wird, um Kritik an der
    vermeintlich fehlenden Responsivität der politisch Verantwortlichen gegenüber den Einstellungen
    der Mehrheit des Volkes zu üben (vergleiche VGH München Beschluss vom 9.3.2020 – 10 CS
    20.465 mit weiteren Nachweisen). Nimmt man den letzten Satz der E-Mail hinzu („mit Abwahl,
    Gefolgschaftsverweigerung und friedlichem Protest…“), kann der Text insgesamt so verstanden
    werden, dass noch die inhaltliche politische Auseinandersetzung um die nach dem Betreff
    genannten politischen Themenfelder und nicht die bloße Diffamierung im Vordergrund steht. Eine
    solche Bedeutungsvariante erweist sich als straffrei.
    Hier die von der Staatsanwaltschaft (gegenüber dem SPD geführten Justizministerium
    weisungsgebunden) verfolgte und gemäß gerichtlichem Beschluss erwiesen straffreie freie
    Meinungsäußerung: