Elektronische Patientenakte: Ein datenschutzrechtlicher Alptraum

Elektronische Patientenakte: Ein datenschutzrechtlicher Alptraum

Zugriff auf privateste Daten dank elektronischer Patientenakte: “Na, was hat mein Mann seiner Therapeutin denn vom Treffen mit seiner Ex erzählt?” (Symbolbild:Imago)

Ab Januar wird Karl Lauterbach den Deutschen eine weitere sinnlose Bürde aufzwingen, indem er die seit langem umstrittene elektronische Patientenakte (ePA) einführen lässt. Gesetzlich Versicherte, die diese ablehnen, müssen binnen sechs Wochen, nachdem sie von der Krankenkasse über die Anlegung der ePA informiert wurden, ausdrücklich widersprechen. In der ePA sollen sämtliche Gesundheitsdaten zusammengeführt werden, damit der Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken erleichtert wird. Die jeweils behandelnden Ärzte erhalten einen sofortigen Überblick, was unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeidet. Auch Apotheken erkennen, ob ein verschriebenes Medikament verträglich mit anderen Medikamenten ist, die der Patient einnimmt. Welche Daten von wem und wie lange eingesehen werden können, bestimmen die Patienten mittels einer App, die die Krankenkassen anbieten müssen. “Nur” Personen mit einem sogenannten elektronischen Heilberufsausweis, wie etwa (Zahn-)Ärzte, Apotheken und Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeuten oder Diätassistentinnen, haben Einblick in die ePA. Mit dem Einlesen der Gesundheitskarte in der Arztpraxis, wird automatisch ein “behandlungsbezogener Zugriff” auf die ePA gewährt. So weit die Theorie; doch die in der ePA gespeicherten Daten führen aber natürlich auch zu der Gefahr, dass sich Unbefugte Zugriff auf sensibelste Informationen verschaffen.

Zwar muss der jeweilige Zugriff von jeder medizinischen Einrichtung dokumentiert werden, doch die Vorwände und Kriterien, unter denen dieser ermöglicht wird, sind für die Patienten selbst intransparent und lassen sich immer irgendwie konstruieren. Im Ergebnis können also Dritte und auch dann, wenn dies medizinisch womöglich gar nicht indiziert ist, die kompletten Patientenakten und Krankenbiographien beliebiger Personen studieren. Besonders fatal wird dies im psychotherapeutischen Bereich: Sämtliche Berichte, Dokumentationen und sogar Sitzungsprotokolle mit intimsten, vertraulichsten Inhalten, die die Psychotherapeuten und Psychiater zur Abrechnung ihrer Leistungen bei den Krankenkassen teils oder vollständig einreichen müssen, sind folglich auch in der ePA enthalten und können dort ausgelesen werden. Die privatesten und geheimsten Gedanken, Neigungen, Wünsche und Erlebnisschilderungen, die ausschließlich im bisher datenschutzrechtlich immer besonders streng geschützten Rahmen vertraulicher Gespräche mitgeteilt wurden, werden so potenziell transparent und bieten eine Fundgrube nicht nur für neugierige und voyeuristische Dritte, sondern im Extremfall eben auch für Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste.

Beispiellose Datenabschöpfung

Ebenso können die Daten auch an Arbeitgeber, Versicherungen oder andere Krankenkassen weitergegeben werden oder eröffnen so die Möglichkeit zu Diskriminierungen, ablehnenden Entscheidungen oder gar Erpressungen. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, versichert zwar, dass das Netzwerk, auf dem die Daten gespeichert werden, „geschlossen und sicher“ sei und es aktuell keine Hinweise auf Gefährdungen der Datensicherheit gebe; was solche Beteuerungen in der Digitalisierungswüste Deutschland (mit all den bisherigen Abhörpannen selbst im militärischen Bereich) wert sind, mag sich jeder selbst ausrechnen. Specht-Riemenschneider räumte selbst ein, dass Hacker “vielleicht Möglichkeiten” hätten, „die wir noch nicht kennen“. Deshalb empfiehlt sie die “Nutzung eines Smartphones mit aktuellem Sicherheitsstandard”. Zwar gebe es Methoden, Kompromittierungen bei einem bereits gehackten Handy zu erkennen und den Start der ePA-Anwendung zu verhindern, diese seien jedoch “nicht unfehlbar”. Vertrauenswürdigkeit klingt anders. Immerhin ist die Datenschutzbeauftragte so ehrlich, Versicherten zu raten, diese sollten sich “genau überlegen”, ob sie die ePA mit allen Funktionen nutzen wollen.

Wer den behördlichen Schlendrian und die zahllosen Pannen im einst vorbildlichen, längst dysfunktionalen Deutschland kennt, muss befürchten, dass solche Daten “bedarfsweise” natürlich in Windeseile gehackt werden; für AfD-Politiker, kritische Journalisten, aber auch Prominente wird es keinen nachhaltigen Schutz geben, sie müssen damit rechnen, dass ausgelesene vertraulichste persönliche Informationen jederzeit in die falschen Hände gelangen und gegen sie verwendet werden. Wer in der Öffentlichkeit steht oder wohlhabend ist, muss befürchten, dass seine geballten medizinischen Daten abgeschöpft werden, um Druck auf ihn oder sie auszuüben. Doch die zunehmende Tendenz zum Überwachungsstaat – auch auf EU-Ebene – verheißt auch für die Durchschnittsbevölkerung nichts Gutes: Die ePA ermöglicht den Zugriff auf eine beispiellose Datenflut, und gerade ältere Menschen, die mit Smartphones und Apps ohnehin fremdeln, werden oftmals schon aus Angst vor Überforderung eine Blankovollmacht für die Nutzung ihrer Daten erteilen. Nicht ohne Grund hatte Specht-Riemenschneiders Amtsvorgänger Ulrich Kelber vor seinem Ausscheiden schwerste Bedenken an der ePA geäußert und dabei insbesondere auch vor dem „großen Datenhunger“ von Künstlicher Intelligenz (KI) gewarnt, der nahezu alle Lebensbereiche erfasse. Kelber war nicht davon überzeugt, dass die Einrichtung der ePA datenschutzkonform ablaufen werde und seine Befürchtungen sind mehr als berechtigt, zumal gerade die Entwicklung von KI mit atemberaubender Geschwindigkeit vorangeht – auf jeden Fall viel zu schnell, als dass deutsche Datenschutzbestimmungen und die technische Ausstattung im immer rückständigeren Deutschland mithalten könnten. Aller Erfahrung nach muss man daher von immer neuen Datenlecks, Hackerangriffen und Missbrauch der hochsensiblen Informationen ausgehen. Der Schaden auch bei diesem Vorhaben Lauterbachs droht den Nutzen wieder einmal um ein Vielfaches zu übertreffen.

20 Antworten

  1. Sagt jetzt nicht, es hätte sich kein anderes “Symbolbild” finden lassen als diese Negerärztin. Auf den Spuren der kriminellen Umvolkungswerbeagenturen…

    39
    5
    1. Die scheint aber den tatsächlichen Fachkräften zu entsprechen und liegt uns nicht auf dem Geldbeutel. Soviel Akzeptanz sollte vorhanden sein. Alles Andere kann weg.

      8
      6
      1. Das war jetzt aber trotzdem ein bisschen platt.
        Auch ich habe das auf Anhieb nicht erkannt und ICH rege mich bei jeder Werbung im Fernsehen (Soweit ich ausversehen keine “Konserven” über den Stick schaue!)darüber auf, wieviele Pigmentierte plötzlich angeblich unser Land bewohnen.
        Von der Babywindel bis zu den fetten Tanten mit ihrem Schamhaar-Rasenmäher.
        Aber hier konnte ich jetzt nicht sofort die “Negerin” sehen.

        Wir müssen auch aufpassen, NICHT wirklich die dummen Rassisten zu sein, für die uns manche halten!
        Ich, für meinen Teil, bin das nicht.

        2
        1
  2. Kommt überhaupt nicht in Frage!, habe die Benachrichtigung von der Krankenkasse schon bekommen und werde natürlich widersprechen.

    33
  3. @datenschutzrechtlicher Alptraum
    den Datenschutz hat doch Merkel vor einigen Jahren aus dem Fenster geworfen, und ich sehe weder in der Politik noch in der Justiz derzeit die Option, diesen Mißbrauch zurückzudrehen.
    Bestenfalls die AFD könnte diese Option haben, die Flügel der Blockpartei werden es nicht tun. Dieses Thema wird da nicht anders behandelt als die Corona-Verbrechen !
    Der freie Zugriff für Oligarchen und NGO auf alle Daten ist das Ziel der full-spektrum-dominance der USA, und dem folgen die Diener der Blockpartei. Und gerade medizinische Akten öffnen die Möglichkeiten für biologische und genetische Waffen, mit denen die USA die Menschheit in einer Brinkmanschip-Strategie dominieren kann !
    Auch dafür muß die Ampel im Amt bleiben, um auch diese Dinge -genau wie die Kernkraft – irreversibel zu machen im Interesse der US-Machtposition !
    Deshalb wird auch hier nichts passieren !
    Jedenfalls nicht, bevor die AFD mit 76% an der macht ist und alle antideutschen Gesetze – einschließlich der Harbarth-Gesetze – legal zurückdrehen kann !

    25
  4. Vor der Weitergabe von Daten an Unbefugte habe ich nicht solche Angst. Da ich als gelernter Ossi schon immer vorsichtig war auch bei Ärzten mich vollkommen offen zu legen. Denn es reichte schon der SV Ausweis wo vieles drin stand was nicht jeder wissen sollte. Seelenklempner meide ich, wie schon eh und jeh, der Teufel das Weihwasser. Am Meisten bin ich besorgt weil dann auch die Fehldiagnosen und Vorurteile mit drin stehen. Weil durch die Ärzte 3 Familienmitglieder durch deren Vorurteile zeitig drauf gegangen sind. Jüngerer Bruder gleich bei der Geburt. Mutter mit Mitte 40 nach jahrelangen Fehldiagnosen. Tot im Krankenhaus mit falschen Medikamenten. Sogar zugegeben. Vater auf Grund von Vorurteilen, mit 64, einfach nicht behandelt haben bis ihm das Bauchwasser erdrückte. Ich selbst habe auch unter ständigen Vorurteilen zu leiden, seit Jahrzehnten, weil Einige Normwerte des Blutes, Momentaufnahmen, nicht der Norm entsprechen und die mich immer mit Tabletten voll stopfen wollten die ich aber nicht nahm sondern meine Ernährung für einige Zeit umstellte. Ärzte behandeln nach auswendig gelerntem und Statistik von Big Pharma. Alte Kräuterbücher halfen mir dabei das ich noch lebe.

    21
  5. Interessant auch, daß die Macher dieses Orwell- Gesetzes, sprich Initiatoren im Hintergrund und umsetzende Politiker auf der Bühne, allesamt privat versichert sein dürften und von diesen Kassen kein solches Unterfangen erfolgt. Ergo wieder einen mitten in die Visage des staunenden Publikums, das auch noch überwiegend applaudieren dürfte und nach Zugabe schreit.

    20
    1. Ich möchte darauf hinweisen,dass die Privatversicherten von seiten der PKV aufgefordert werden durch zwei Unterschriften eine Zustimmung zur verschleierten ePA abzugeben.Davon sind alle Privatversicherten betroffen. Ich erlebe es als Privatversicherter schon seit einiger Zeit ,regelmässig zur Unterschrift genötigt zu werden.Es wird verschleiert dargestellt aus fadenscheinigen Gründen,jedoch ist die ePA überhaupt nicht näher beschrieben.Die PKV will zwei Unterschriften haben und die Mitteilung,ob man eine lündtliche Hüfte oder sonstiges hat. Mit dieser Erklärung idt das Tor zur ePA eröffnet.Angeblich soll es freiwillig sein aber zweiwöchentlich kommt die erneute Aufforderung zur Unterschrift.

  6. dient alleine dazu, der Pharmafia Zugang zu den Krankheitsdaten zu verschaffen…

    Hatte die schon seit einem Jahr mit Widersprüchen usw bombardiert, kamen immer nette Briefe zurück: blablablablabla

    Letzte Woche kam ein Schreiben, ob ich widersprechen möchte??? Was für Witzfiguren… 😉

    Natürlich sofort das online Formular geöffnet und Widerspruch angeklickt. Bestätigung per Brief kam dann 1 Tag später…

    24
  7. Ich hatte bereits widersprochen, bevor die Benachrichtigung vonseiten der Krankenkasse zusammen mit dem Bescheid bzgl. meines Widerspruchs kam. Anfang 2025 werde ich vorsichtshalber nochmals widersprechen.

    Meine Kritik setzt schon viel früher an als der Artikel.
    So mißfällt mir schon lange, daß man von seinen Ärzten, vor allem dem Hausarzt, sehr schnell auf ein bestimmtes Bild festgelegt wird. Das betrifft sowohl die Persönlichkeit wie die Diagnosen. Bislang konnte man dagegen angehen, indem man einfach mal zu einem anderen Arzt ging, was allerdings schon jetzt immer schwieriger wird. Mit der e-Patientenakte wird jeder neue Arzt auf das Bild und die Diagnose festgelegt, die durch sie vermittelt wird.

    Ein zweiter Punkt, der mir während der Pflegebedürftigkeit meiner Mutter extrem negativ auffiel, war, wie Ärzte und Krankenkassen über den Kopf des Patienten oder dessen notariell beauftragten Betreuers Entscheidungen fällten, ohne den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Die Betroffenen sowie deren Betreuer wurden und werden behandelt, als seien sie entmündigt.

    Genau das wird sich mit der elektronischen Patientenakte noch verstärken, denn dann braucht man mit den Patienten ja gar nicht mehr zu sprechen. Steht doch alles in der Akte.
    Wir werden nur noch – wie Gegenstände – verwaltet. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn man unbequem wird, indem man sich z.B. bestimmten Maßnahmen verweigert.

    Derzeit können wir der e-Patientenakte noch widersprechen. Aber irgendwann wird sie zwangsweise für Alle kommen.

    17
  8. Die Schlafschafe werden mit Sicherheit keinen Widerspruch einlegen. Begründung: “Ich habe doch nichts zu verbergen.”

    16
  9. Mein Hausarzt konnte damals schon nicht begreifen, dass ich die Corona-App nicht installiert hatte, als ich ich einen PCR-Test machen lassen “musste” (lange Geschichte).

    Wird interessant werden, wie wohl Ärzte auf Patienten reagieren, die keine ePA haben. Eigentlich müssten sie froh sein, können sie doch weiterhin an doppelt- und dreifach Untersuchungen verdienen.

    Aber vielleicht wird es ja wieder Zwangsmaßnahmen geben, wie bei Corona. Ohne ePA keine Physiktherapie. Ohne ePA kein Zuschuss für eine Zahnreinigung. Ohne ePA keine Pflegestufe.

    Wer weiß, wer weiß….

    13
    1. Es wird wohl auch Ärzte geben die zufrieden sind und nach alten Diagnosen behandeln, dann können die sich raus reden wenn mal ein Patient verreckt. Denn Ausreden haben die doch schon immer parat. So wie dann hat der Patient wohl was falsch geschildert, oder die Erkrankung ist so selten. Siehe Abenteuer Diagnose. Die ist so selten weil die kaum diagnostiziert wird und keiner danach forscht. Kunstfehler ist dann die arrogante Form von Pfusch.

  10. Zwei Ereignisse:
    Als junger Student litt ich zeitweise stark unter Schlafstörungen. Der Hausarzt überwies mich an einen Psychiater (!). Der warf mir sofort hohen Drogenkonsum vor und verschreib mit Arzneien, die alles verschlimmerten und mir zusätzliche Herzbeschwerden verursachten. Beim zweiten Besuch drohte mir der Psychiater mit einer Meldung an das Landratsamt zwecks Entzug des Führerscheins, wenn ich die Arznei nicht weiter nehmen würde. Ich setzte die Arzneien ab, besuchte den Psychiater nie wieder, wechselte den Hausarzt und wurde vom neuen mit überwiegend pflanzlichen Arzneinen erfolgreich behandelt. Eine ePA hätte mich damals als fahruntauglichen und uneinsichtigen Drogenkonsument abgestempelt, der ich nie war und nicht bin.

    Vor wenigen Jahren wollte mir ein Hautarzt nur dann ein Muttermal operativ entfernen, wenn ich einer vorherigen Darmspiegelung durch seinen Praxiskollegen zustimme. Auf meine Rückfrage ob das Muttermal irgend wie mit dem Darm zusammenhängt (ich hatte nie Beschwerden mit Magen und Darm!) antwortete dieser “Nein, das hängt nicht zusammen, die Darmspiegelung wird aber von der Krankenkasse bezahlt und macht uns Spaß”. Der Typ war für mich erledigt. Wie wäre dies alles in einer ePA wohl vermerkt worden und mit welchen Folgen für mich?

    Die Missbrauchmöglichkeiten und andere Nachteile überwiegen den Nutzen deutlich.

  11. Auch die Prvatkrankenversicherungen versuchen von den Versicherten eine verschleierte Zustimmung zur ePA zu erlangen.Mittlerweile erhalte ich von meiner PKV alle zwei Wochen eine schriftliche Aufforderung zwei Unterschriften zur Zustimmung zu leisten.Es wird in den Aufforderungen unterschwellig auf Nachteile in der Versicherungsleistung bei Nichtabgabe der Unterschriften hingewiesen. Gleichwohl gebe ich keine Zustimmung. dann lasse ich es drauf ankommen.