Empörung über Vetternwirtschaft gerne – dann aber bitte mit gleichem Maßstab!

Empörung über Vetternwirtschaft gerne – dann aber bitte mit gleichem Maßstab!

Aussorgen für die ganze Familie: Ein Modell, das nicht die AfD, sondern die verfilzten Altparteien erfunden haben (Symbolbild:Grok)

Saubere Politik erkennt man nicht daran, welche Farbe das Parteibuch hat. Man erkennt sie daran, ob für Freund und Feind dieselben Regeln gelten. Bei der AfD wird über Familienangehörige in Abgeordnetenbüros gesprochen. Von „Selbstbedienung“, „Korruption“ und einem „Versorgungssystem für die eigene Verwandtschaft“ ist da die Rede. Die Empörung ist groß und man überbietet sich geradezu mit Beschimpfungen; der bewusst perpetuierte Vorwurf gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der überall nachgeplapperten, nach scheinbar keiner weiteren Argumentation mehr verlangenden Generalvorwürfe gegen die Partei und steht diesbezüglich in einer Reihe mit Attributen wie “eingestuft als gesichert rechtsextrem“, “will millionenfach Ausländer deportieren” (inzwischen gerichtsfest als Lügen widerlegt) oder “redet alles schlecht, aber hat keine Lösungen“. Dabei ist es mehr als hilfreich, denselben Maßstab, der hier angelegt wird, einmal auf das gesamte politische Berlin und die Länder zu übertragen und die diesbezüglichen Usancen der Altparteien unter die Lupe zu nehmen. Kleiner Spoiler: Das Ergebnis könnte mehr als unangenehm werden.

Die Nepotismus-Vorwürfe gegen die AfD sind nicht völlig erfunden – das muss man gleich zu Beginn feststellen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Partei erstens keine illegalen oder verbotenen Beschäftigungsverhältnisse unterhält und zweitens im Gegensatz zu anderen Parteien nur schwer Mitarbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt findet, die mögliche Anfeindungen im Fall einer Tätigkeit für die AfD nicht   abschreckt, so dass oft nur Angehörige und Freunde übrigbleiben. Trotzdem: die AfD macht sich damit angreifbar. Recherchen von ZDF und anderen Medien haben – natürlich mit derselben Hingabe, mit der sie bei anderen Parteien wegschauen – recherchiert und zahlreiche Fälle bekannt gemacht, in denen Angehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten der Partei beschäftigt wurden. Prominent wurde unter anderem der Fall des Vaters des damaligen Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, der im Büro eines anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt war.

Organisiertes System?

Aus parteipolitischen Motiven befasste sich am 26. Februar 2026 sogar der Bundestag in einer von den Altparteien anberaumten Aktuellen Stunde mit dem vermeintlichen Skandal; Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen sparten dabei nicht mit großen Worten: Von „Selbstbedienungsmentalität“, „kalkuliertem Missbrauch von Steuergeldern“ und sogar von „Korruption“ war da die Rede. Welch gewaltige Empörung trat hier zu Tage! Dass die sogenannte Überkreuzbeschäftigung nach gegenwärtiger Rechtslage nicht grundsätzlich verboten ist, ging in der auffahrenden Empörung leider ein wenig unter. Die Rechtslage ist nämlich wie folgt: Das Abgeordnetengesetz untersagt einem Bundestagsabgeordneten zwar, eigene nahe Angehörige, – also Ehepartner, Verwandte, Verschwägerte oder Lebenspartner – auf Kosten des Bundeshaushaltes anzustellen; es verbietet aber nicht generell, dass beispielsweise der Sohn eines Abgeordneten bei einem anderen Abgeordneten arbeitet. Genau diese Gesetzeslücke steht inzwischen zur Diskussion.

Das bedeutet nicht, dass damit alles in Ordnung wäre, vor allem dann nicht, wenn solche Arbeitsverhältnisse nur auf dem Papier bestehen, wenn tatsächlich keine entsprechende Leistung erbracht wird oder wenn ein organisiertes System entsteht, mit dem öffentliche Gelder innerhalb eines Familien- und Parteinetzwerkes verteilt werden. Dann wäre die Sache erheblich ernster. Aber: Der ungeheuerliche Filz, der sich in jahrzehntelang von SPD oder auch CDU regierten Ländern etabliert hat und der beispielsweise mit dem Staatssekretär-Beförderungsskandal in Rheinland-Pfalz oder erst recht mit der “Verwandtenaffäre” der CSU 2013 weitaus gravierendere Ausmaße als alle der AfD zur Last gelegten Machenschaften erreichte, müsste dann ebenso öffentlich thematisiert werden.

Ein Blick nach Frankreich

Wie ernst der Missbrauch öffentlicher Mitarbeitergelder werden kann, zeigt der Fall Marine Le Pen: Das Pariser Berufungsgericht bestätigte im Juli 2026 ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern. Über Jahre waren Mitarbeiter ihrer Partei aus Mitteln bezahlt worden, die eigentlich für parlamentarische Assistenten bestimmt waren. Das Gericht sah darin ein System, mit dem öffentliche Gelder zweckwidrig für Parteiarbeit verwendet wurden. Le Pen wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Überwachung. Natürlich handelte es sich dabei um ein politisches Urteil – doch Le Pen musste, wie auch die AfD hierzulande, wissen, dass sie unter besonderer Beobachtung steht. Es braucht immer zwei – einen, der den Anlass für eine Kampagne sucht, und einen, der dieses Anlass leichtfertig bietet. Le Pens Kandidaturverbot wurde inzwischen zwar verkürzt, sodass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 grundsätzlich antreten kann; ob sie aber tatsächlich mit einer Fußfessel ihren Wahlkampf wird führen müssen, hängt vom weiteren Verfahren ab. Sie bestreitet weiterhin, sich strafbar gemacht zu haben, und hat eine weitere Beschwerde angekündigt. Dieser Fall zeigt, dass es keineswegs darum gehen darf, Missbrauch bei rechten Parteien zu verharmlosen. Im Gegenteil: Werden öffentliche Gelder für andere Zwecke verwendet als vorgesehen, muss das aufgeklärt und gegebenenfalls bestraft werden. Entscheidend ist aber, dass zwischen einem legalen, wenn auch politisch fragwürdigen Beschäftigungsverhältnis und einer nachgewiesenen Veruntreuung unterschieden wird. Und genau dieser Maßstab muss für alle Parteien gelten. Wer bei der AfD bereits aus der Beschäftigung eines Angehörigen eines anderen Abgeordneten einen Korruptionsskandal macht, sollte bei vergleichbaren Vorgängen in den eigenen Reihen nicht plötzlich wesentlich großzügiger werden.

Die Frage, die sich stellt, lautet: Was ist eigentlich Vetternwirtschaft? Hier beginnt das eigentliche Problem. Vetternwirtschaft ist zunächst kein sauber definierter Straftatbestand. Der Begriff beschreibt die Bevorzugung von Verwandten, Freunden oder engen Vertrauten bei Ämtern, Aufträgen oder Beschäftigungsverhältnissen. Doch dann plötzlich wird die Sache interessant. Es kann um Missbrauch, Untreue oder Vorteilsgewährung gehen, doch der konkrete Einzelfall entscheidet. Die Verhältnismäßigkeit ist dabei entscheidend: Wenn bereits die Einstellung eines qualifizierten Familienangehörigen eines Parteikollegen ausreicht, um von einem politischen Skandal zu sprechen, – wie bitte nennen wir dann Fälle, in denen politische Beziehungen bei millionenschweren öffentlichen Aufträgen, Stellenbesetzungen oder Unternehmensentscheidungen eine Rolle spielen?

Der Fall Steffen Krach – und ein Zeitpunkt, der Fragen aufwirft

Besonders bemerkenswert ist derzeit der Fall Steffen Krach. Der langjährige Regionspräsident von Hannover wurde von der Berliner SPD als Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl ins Rennen geschickt. Nun soll er die Hauptstadt-SPD aus ihrer schwierigen Lage führen und Regierender Bürgermeister werden. Und ausgerechnet wenige Tage vor dieser Wahl passiert etwas, das jeden Wahlkampf erschüttern würde: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt drei Objekte in Hannover und Berlin durchsuchen, darunter Krachs Privatwohnung und Diensträume. Sein Mobiltelefon wird beschlagnahmt. Es geht nach den bislang bekannt gewordenen Informationen um Vorgänge aus seiner Zeit als Regionspräsident und ein Vergabeverfahren rund um einen ehemaligen Krankenhausstandort in Lehrte. Das ist das ganz große Besteck des Strafverfahrens.

Man sollte hier zwei Dinge gleichzeitig klar benennen. Erstens: Für Steffen Krach gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Zweitens: Der Vorgang ist so außergewöhnlich, dass Fragen unvermeidlich sind. Eine Hausdurchsuchung bei einem Spitzenkandidaten zehn Tage vor einer Wahl ist kein gewöhnliches politisches Ereignis. Sie hat Einfluss auf den Wahlkampf und kann möglicherweise sogar eine Wahl beeinflussen. Staatsanwälte wissen das selbstverständlich ebenso wie Politiker. Damit wird der Zeitpunkt selbst zum Politikum, unabhängig davon, ob er juristisch vollkommen sachlich begründet ist. Niedersachsen ist seit Jahren stark von der SPD geprägt. Ministerpräsident und Innenminister sind SPD-Parteimitglieder. Krach selbst war dort als Regionspräsident politisch bestens vernetzt. Die Staatsanwaltschaft untersteht zwar nicht dem Innenministerium, wie gelegentlich angenommen wird, aber dem Justizministerium, das ebenfalls SPD-geführt ist. Offiziell gibt es für eine politische Steuerung keinen Beleg. Aber die Fragen verschwinden deshalb nicht. Wieso schadet die SPD-gesteuerte Justiz Krach gerade jetzt? Wurden hier parteiintern offene “alte Rechnungen“ beglichen? Warum die Bekanntgabe der Vorwürfe gerade jetzt? Was war so dringend, dass diese Durchsuchungen ausgerechnet unmittelbar vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl stattfinden mussten? Bestand die Gefahr, dass Beweismittel verschwinden könnten, oder war der Ermittlungsstand inzwischen schlicht so weit fortgeschritten, dass ein weiteres Zuwarten aus rechtsstaatlichen Gründen nicht mehr vertretbar gewesen wäre?

Parteiinterne Abrechnung?

Darauf muss die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen möglichst transparent antworten. Natürlich schießen inzwischen die Spekulationen ins Kraut, was bei jedem Spitzenpolitiker jeder Partei der Fall. Die einen werden eine parteiinterne Abrechnung vermuten, andere einen Machtkampf, wieder andere werden daraus schließen, dass der Verdacht so schwer wiegt, dass die Ermittler trotz des politisch explosiven Zeitpunktes nicht länger warten konnten. Zusammenfassend müssen wir festhalten, dass wir derzeit nicht wissen, welche dieser Interpretationen zutrifft. Interessant ist allerdings ein inzwischen bekannt gewordenes Detail: Ein Unternehmer überwies Ende Dezember 9.900 Euro an die Berliner SPD. Nach Darstellung der Partei wurde Krach am 7. Januar darüber informiert. Bereits am folgenden Tag habe er die Rückzahlung angeordnet und am 9. Januar sei das Geld zurücküberwiesen worden. Soweit die Stellungnahme von Krach. Und gerade hier zeigt sich, wie wichtig die Anlegung der gleichen Maßstäbe ist: Bei den AfD-Abgeordneten wird aus legalen, aber politisch fragwürdigen Überkreuzbeschäftigungen von Familienangehörigen bereits der große Begriff „Korruption“ abgeleitet.

Bei Steffen Krach dagegen reden wir inzwischen über ein reales Ermittlungsverfahren, einen konkreten Tatverdacht, die Durchsuchung mehrerer Objekte und die Beschlagnahme seines Telefons im Kontext einer Parteispende eines Unternehmers im Umfeld des fraglichen Vorgangs, wenn Krach die Vorwürfe allerdings auch bestreitet.. Möglicherweise steckt am Ende überhaupt nichts Strafbares dahinter; eventuell wird Krach vollständig entlastet, doch vielleicht erweist sich auch seine Schuld und damit, dass die Ermittler durchaus gute Gründe hatten, wenige Tage vor einer wichtigen Wahl einen derart massiven Schritt zu unternehmen. Bis wir es wissen, gilt die Unschuldsvermutung. Aber auch eine Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass Journalisten und Bürger keine Fragen mehr stellen dürfen. Im Gegenteil, denn je größer das politische Beben, desto größer ist auch die Verpflichtung zur Aufklärung und zwar unabhängig davon, welches Parteibuch der Betroffene besitzt.

Bei der CDU gibt es sogar ein Urteil

Ein anderes Beispiel ist die millionenschwere Sanierung der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei. Hier beschäftigen sich Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt seit längerem mit möglichen Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen. Die ursprünglichen Vorwürfe umfassten unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit, Untreue, Betrug und wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Im April 2026 standen die Ermittlungen vor dem Abschluss. Wichtig zum jetzigen Zeitpunkt ist, dass ein persönliches Bereicherungsmotiv von Mitarbeitern des Bau- und Liegenschaftsbetriebs sich nach dem damals bekannten Ermittlungsstand nicht bestätigt hat. Ermittelt wurde jedoch weiterhin gegen Personen aus beteiligten Firmen und dem Architekturbüro. Eine interne Untersuchung führte Unregelmäßigkeiten unter anderem auf politischen Druck zurück. Auch hier gilt, dass niemand schuldig ist, solange dies nicht festgestellt wurde. Aber auch hier stellt sich eine interessante Frage, nämlich, wenn die Beschäftigung eines Verwandten eines Parteikollegen bereits als Angriff auf die politische Moral gilt, welche Kategorie verwenden wir dann für mögliche Manipulationen bei öffentlichen Aufträgen in Millionenhöhe? Bereits beim Corona-Maskenskandal und zum mutmaßlichem Vorteil des engsten familiären Umfelds des damaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet erteilten Aufträgen war die NRW-CDU in kein gutes Licht geraten; da versteht es sich von selbst, dass neue laufende Verfahren für die CDU-geführte Regierung von Hendrik Wüst zur Unzeit kommt. Einerseits wird er ja bereits asl möglicher Ersatzkanzler gehandelt und andererseits stehen im kommenden Jahr Landtagswahlen in NRW an.

Apropos: Beim früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer müssen wir nicht mehr über einen bloßen Verdacht reden. Das Oberlandesgericht München verurteilte ihn im Januar 2026 wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Fischer Geld für ein Verhalten zugunsten Aserbaidschans angenommen. Fischer bestritt die Vorwürfe. Das ist eine ganz andere Dimension als ein umstrittenes Arbeitsverhältnis zwischen Abgeordnetenbüros. Und trotzdem wäre es grotesk, deshalb sämtliche CDU-Abgeordneten zu korrupten Politikern zu erklären. Warum sollte für die AfD ein anderer Grundsatz gelten? Erinnern wir uns auch an die Graichen-Affäre in der Amtszeit des grünen Saubermanns Robert Habeck: Die Affäre um den damaligen Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen und die Mischpoke aus dem Umfeld der NGO “Agora Energiewende“ wurde 2023 geradezu zum Lehrstück darüber, wie schmal die Grenze zwischen politischen Netzwerken und problematischer Nähe sein kann. Bei der Besetzung des Chefpostens der Deutschen Energie-Agentur war Graichen an einem Auswahlverfahren beteiligt, obwohl der erfolgreiche Kandidat Michael Schäfer sein Trauzeuge war. Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach später selbst von einem Fehler. Graichen musste schließlich unter Druck seinen Posten räumen. Man kann diesen Fall anders bewerten als die AfD-Beschäftigungsverhältnisse, selbstverständlich; aber weshalb eigentlich? Genau diese Frage sollte man stellen. Wenn verwandtschaftliche oder persönliche Nähe geeignet ist, Zweifel an einer Personalentscheidung zu wecken, dann muss das unabhängig davon gelten, ob die handelnden Personen AfD, CDU, SPD oder Grünen angehören.

Moral changiert nicht nach Parteifarbe

Das eigentliche Problem liegt deshalb weniger in einzelnen Arbeitsverträgen als in unserer politischen Debattenkultur. Wir haben uns daran gewöhnt, einen Vorgang danach zu bewerten, wer ihn begeht. Beim politischen Gegner wird aus einem Interessenkonflikt schnell ein System. Beim eigenen Lager hingegen handelt es sich plötzlich um einen bedauerlichen Einzelfall. Beim Gegner wird moralische Verantwortung verlangt, beim eigenen Mann erinnert man an die Unschuldsvermutung. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Die Unschuldsvermutung gilt für Steffen Krach genauso wie für einen AfD-Abgeordneten. Und der Anspruch auf politische Sauberkeit gilt für einen AfD-Abgeordneten genauso wie für einen Minister, Staatssekretär oder Abgeordneten von SPD, CDU, CSU oder Grünen. Ausgerechnet an diesem Punkt könnte die sogenannte AfD-Affäre sogar etwas Sinnvolles bewirken. Wenn der Gesetzgeber Überkreuzbeschäftigungen von Angehörigen für problematisch hält, dann soll er sie verbieten. Vermutlich brauchen wir tatsächlich strengere und klarere Regeln – dann aber für alle! Zum Beispiel: Keine Ehepartner, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Abgeordneten dürfen aus dem Mitarbeiterbudget eines anderen Abgeordneten derselben Fraktion generell nicht bezahlt werden! Dann wüsste jeder, woran er ist. Interessanterweise erklärten Alice Weidel und Tino Chrupalla im Februar, die AfD sei bereit, an einer entsprechenden gesetzlichen Verschärfung mitzuwirken. Ihre Forderung lautete lediglich: gleiche Regeln für alle! Dagegen lässt sich schwer etwas einwenden.

Genau darum muß es gehen. Nicht weniger Aufklärung, sondern mehr! Dass die Altparteien davon bislang nichts wissen wollen, deutet auf das Prinzip “haltet den Dieb“ hin: Man zeigt auf den vermeintlichen Missetäter, um von der eigenen Verderbtheit abzulenken. Wenn man diese Diskussion wirklich “transparent“ führen und vertiefen will, dann sollten ausnahmslose ALLE internen Beschäftigungsverhältnisse ALLER Parlamentarier ALLER Parteien sollte offengelegt werden. Man sollte wissen, wer wen beschäftigt, welche Qualifikation vorliegt, welche Tätigkeit erbracht wird und welches Gehalt dafür gezahlt wird. Wo nur zum Schein gearbeitet wurde, muss das zwingend Konsequenzen haben. Denselben Transparenzanspruch sollten Bürger gegenüber allen Parteien haben müssen, nicht nur der AfD. Und ihnen gebühren ehrliche Antworten auf die folgenden Fragen: Wer vergibt öffentliche Aufträge? Wer kennt wen? Wer hat zuvor mit wem gearbeitet? Wer ist Trauzeuge, Geschäftspartner, Parteifreund oder ehemaliger Mitarbeiter? Welche Unternehmen spenden an Parteien? Das wäre würde allerdings eine wesentlich größere Untersuchung voraussetzen als die Frage, wessen Vater in welchem Abgeordnetenbüro sitzt. Es ist anzunehmen, dass genau das der Grund, weshalb darüber weniger gern gesprochen wird.


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Dieser Beitrag erschien auch auf dem Blog “Zwischen den Zeiten“

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6 Kommentare

  1. In mir verfestigt sich allmählich die Überzeugung, daß die meisten Parteien in Deutschland kriminelle Vereinigungen sind und die Systemmedien ihre Komplizen.

    „Change my mind.“
    😜

  2. @bitte mit gleichem Maßstab!
    meiner Eltern haben mir – vor langer Zeit, ich bin jetzt 70 – beigebracht, das sich Demokratie und Rechtsstaat dadurch auszeichnen, das Gesetze und Regeln auf alle Mitglieder in der gleichen Art und Weise angewandt werden!
    Und nach diesem Maßstab ist die BRD heute kein Rechtsstaat – vielleicht nie gewesen – aber heute gesichert ein Unrechtsstaat.
    Und da ist es sehr gut und ehrlich von den Vertretern den Blockpartei, das sie von „UnsererDemokratie“ reden und nicht von „Demokratie“ selbst – es ist ein großer Unterschied !

  3. hahaha… do guck na… noch weitere kriminelle handlunge von merz müssen angezeigt werden… los gehts..der kriminelle verlogene politidiot… hau ab geh zu blackrock usa, oder ukraine und führe dich dort auf wie ein volldepp …wir haben von dir die schnauze voll du verlogener kasper… hau endlich ab…

    lies da…

    Art. 20 GrundGesetz II.
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) ¹Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

  4. Klar ist die Pseudo (!)-Beschäftigung von Verwandten ein Übel, das allerdings in Zeiten des Home-Office gar nicht so leicht nachzuweisen ist. Und Netzwerke können eine Demokratie aushebeln, was man an der SPD studieren kann. (Korruption ist selbstredend ein Verbrechen, das ohne Rücksichtnahmen verfolgt werden muss.)
    Aber en Aspekt sollte bei der Beschäftigung von Verwandten nicht ganz ausgeblendet werden. Politiker benötigen auch Mitarbeiter, denen sie völlig vertrauen können. Dass das nicht unbedingt Verwandte sein müssen, zeigt das große Vertrauensverhältnis z.B. zwischen Willy Brandt und Egon Bahr. Aber: Schon Bismarck holte seinen Sohn Herbert in seine Exekutivbehörde, zunächst als Privatsekretär. Aber das war alles andere als eine Pseudo-Beschäftigung eines nahestehenden Verwandten. Herbert von Bismarck schaffte es bald zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt, war dort die wichtigste Stütze seines Vaters und zuletzt Gewährsmann für Bismarcks Politik des Rückversicherungsvertrages mit Russland. (Herbert von Bismarck konnte jedoch nach der Entlassung seines Vaters die Beendigung dieses wichtigen Vertrages durch Wilhelm II. nicht verhindern und quittierte den Dienst (obwohl Wilhelm II. ihn gerne behalten wollte).)
    Dies als ein Beispiel, dass die Beschäftigung von Verwandten in der Politik nicht per se zu verdammen ist.

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