Samstag, 20. April 2024
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Endlich mal eine gute Nachricht: ICE-Islamist zu 14 Jahren Haft verurteilt!

Endlich mal eine gute Nachricht: ICE-Islamist zu 14 Jahren Haft verurteilt!

Abdelrahman A. (M.) bei seiner Verurteilung in München (Foto:ScreenshotYoutube)

Einen Tag vor Heiligabend kam es am Oberlandesgericht in München zu einer so erfreulichen wie überraschenden Entscheidung: Richter Jochen Bösl verurteilte den 28-jährigen Abdalrahman A., einen “in Syrien aufgewachsenen, palästinensischen Volkszugehörigen”, wegen dreifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer 14-jährigen Haftstrafe. Es handelte sich bei dem Verurteilten um den Täter, der am 6. November letzten Jahres im ICE von Regensburg nach Nürnberg vier Menschen schwere Verletzungen zugefügt hatte. Der Angreifer hatte einem Opfer aus heiterem Himmel auf den Hinterkopf geschlagen und es malträtiert, ehe er ihm und zwei weiteren Passagieren tiefe Stichwunden im Kopf-, Hals- und Brustbereich zufügte. Glücklicherweise überlebten alle Angegriffenen, teils mit schweren Verletzungen.

Der Fall hatte für besondere Beachtung gesorgt, weil zuerst davon die Rede gewesen war, A.’s Tat habe keine religiösen Motive gehabt, sondern sei die Tat eines psychisch gestörten Einzeltäters gewesen. Doch schon nach mehreren Monaten gingen die Ermittlungsbehörden dann von einem eindeutigen islamistischen Hintergrund aus, ein Verdacht, der sich erhärtete. Verurteilt wurde A. nun als “radikal-islamistischer, dschihadistischer” Attentäter. Die Strafe fiel vor allem deshalb verhältnismäßig hoch aus, da das Gericht davon ausging, dass der Täter aus niederen Beweggründen und heimtückisch gehandelt habe. Der objektive Sachverhalt sei laut Richter Bösl eindeutig.

Gerne bemühte Standarderklärungen

Das Urteil ist aus zweierlei Gründen bemerkenswert. Zum einen werden Täter mit Migrationshintergrund oft besonders lasch bestraft, manchmal gibt es sogar für Vergewaltigungen Bewährungsstrafen. In diesem Fall jedoch wurde ausnahmsweise einmal das Strafmaß zumindest weitgehend ausgeschöpft. Zum anderen misslang diesmal das übliche, elende politmediale Spiel gründlich, die Täter reflexartig als psychisch unzurechnungsfähig zu apostrophieren, um von ihren islamistischen Motiven abzulenken oder diese zu leugnen. Im Regelfall nämlich können sich ausländische Gewaltverbrecher sehr oft erfolgreich auf Schuldunfähigkeit und psychotische Wahnvorstellungen berufen. Immer gerne werden dann die Standarderklärungen bemüht, die Täter seien aufgrund ihrer schlimmen Erfahrungen der Herkunftsländer traumatisiert, hätten schizophrene Symptome, wären nicht Herr ihrer Sinne und Emotionen gewesen und könnten sich zudem selbst an nichts erinnern.

Zu Recht ging diese Taktik bei dem ICE-Täter diesmal nicht auf – obwohl der Anwalt des Täters mehrfach behauptet hatte: „Unser Mandant ist krank, unser Mandant muss behandelt werden und unser Mandant ist kein Terrorist.” Auch er sprach von einer „paranoiden Schizophrenie”, A. habe das Gefühl gehabt, die Polizei observiere und verfolge ihn. So auch an jenen Morgen des 6. Novembers. Zudem habe er keinerlei Erinnerungen an die Tat. Daher plädierte die Verteidigung für einen Freispruch und stattdessen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Keiner glaubte die Mär von einer psychischen Krankheit

Diesen Behauptungen schenkte der Richter jedoch keinen Glauben, da der verurteilte Mann selbst sehr widersprüchliche Aussagen zu seinem geistigen Gesundheitsstatus getätigt habe. Außerdem seien selbst drei psychiatrische Gutachter zu der Überzeugung gelangt, dass der Täter sehr wohl wisse, was er tue. Eine psychische Krankheit täusche er nur vor. So sahen das auch die Bundesanwaltschaft sowie die Geschädigten, die als Nebenkläger auftraten. Sie hatten für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Bundesanwältin Silke Ritzert ging in ihrem Plädoyer sogar so weit, zu behaupten, der Mann habe mit seiner Tat „seinen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen”. Die Opfer seien teilweise bis heute traumatisiert, befänden sich in therapeutischer Behandlung und mieden öffentliche Verkehrsmittel sowie Plätze an denen sich viele Menschen aufhalten. Dass der Täter um eine ebenfalls mögliche lebenslange Freiheitsstrafe herumkam, war dem Umstand geschuldet, dass die Opfer zwar einer „hohen abstrakten Lebensgefahr”, jedoch keiner „konkreten Lebensgefahr” ausgesetzt gewesen seien.

Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen, da die Verteidigung in Revision gehen möchte. Sie beharrt darauf, der Verurteilte sei kein Islamist, da er keinem islamistischen Netzwerk angehöre (was laut Gericht jedoch überhaupt nicht erforderlich sei, um in die Kategorie „Islamist” eingeordnet zu werden); islamistische Einzeltäter – häufig „Flüchtlinge” – seien überhaupt nichts Ungewöhnliches, sogar eher die Regel als die Ausnahme. Es bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz über diesen Fall urteilt, da die Rechtslage jedoch ziemlich eindeutig ist, kann man guter Hoffnung sein, dass das nächste Urteil ähnlich ausfallen wird. Solche gerichtlichen Entscheidungen sollten Schule machen, viel zu oft kommen die (muslimischen) Verbrecher, wie bereits erwähnt, viel zu milde mit einem blauen Auge davon, lachen sich dann ins Fäustchen und machen weiter wie bisher. Insofern wäre es gut, wenn bei vergleichbaren Fällen die Richter sich zukünftig an ihrem Kollegen Bösl ein Beispiel nähmen.

Auch Urteil im Fall Leonie in Österreich weckt Hoffnung auf Justizumdenken

Apropos harte Urteile gegenüber islamistischen Straftätern: Eine weitere erfreuliche Ausnahme stellt die Bestrafung der drei afghanischen Täter in der Causa Leonie in Österreich dar. Die 13-Jährige war vor anderthalb Jahren von den damals 19- bis 23-jährigen Männern erst unter Drogen gesetzt und dann brutal vergewaltigt worden. Als sie dabei – auch infolge einer Ecstasy-Überdosis – starb, bekamen die Täter Panik und brachten die Leiche ins Freie, wo sie sie wie ein Stück Müll an einem Baum ablehnten. Der Haupttäter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt, die beiden anderen Täter wegen Mordes durch Unterlassen zu 20 bzw. 19 Jahren. Die Männer sollen bei ihrer Tat mit besonderer Rohheit vorgegangen sein und zeigten zudem wenig Reue. Der Familie des Opfers wurden 140.000 Euro – Schmerzensgeld zugesprochen, worauf sie allerdings lange warten kann, denn über so viel Geld werden die Täter, die dem Steuerzahler auch schon vor ihrem Knastantritt auf der Tasche lagen, garantiert nicht verfügen.

Den meisten Opfern und Hinterbliebenen dürfte es allerdings ohnehin nicht um materielle Wiedergutmachung gehen; die macht die erlittenen Verluste auch nicht wett. Für sie dürfte es eine größere Genugtuung sein, wenn eines Tages endlich den verantwortlichen Politikern der wahnwitzigen und tödlichen Migrationspolitik, die diese Gräueltaten erst ermöglicht, der Prozess gemacht wird.

12 Antworten

  1. Was eine Mär oder wie groß muß die Verzweiflung beim “ANSAGE!” Autoren sein, so was aufzutischen, die “gute Nachricht”.

    Was passiert denn nach den “14” Jahren (gute Führung + U-Haft = in 10 Jahren wieder raus)? Bleibt uns die Fachkraft erhalten, als “Sicherungsverwahrung”, die alle 2 Jahre geprüft wird und er dann doch frei kommen kann? Wird er direkt entlassen und kann dann wieder wüten oder wird er “abgeschoben” (zurück nach 14 Tagen in Wunderland)? Kann Frau Steinmetz dies beantworten und auch wie teuer uns das Goldstück in “14” Jahren dann gewesen sein wird?

    Ja, “gute Nachricht” halt, auf Weltniveau BRD …

    1. Vielleicht erhängt er sich ja auch in der Zelle oder wird im Knast ermordet?
      Man muss das ganze zudem ins Verhältnis setzen. Im Vergleich zu jemandem, der z.B. nur 2 Jahre oder gar Bewährung erhält, ist das viel.

  2. “Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und der Generalbundesanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.”
    23.12.2022

    also besser mal noch 5 Tage abwarten.

    1. Ja, aber trotzdem mutige Entscheidung dieses Richters. KEINE Kuscheljustiz wie sonst üblich in diesem Land bei dieser Klientel!

  3. Auf jeden einzelnen weggesperrten Kopfabschneider kommen Tausende, die nur auf eine Gelegenheit oder einen nichtigen Anlass warten. Und wenn er sich im Knast zusammenreißt, kommt er nach spätestens 7 Jahren wieder raus, und kann weiter messern. So, wie wir uns anscheinend an 20 000 Messerstechereien im Jahr “gewöhnt” haben, werden wir uns auch an die, jetzt noch wöchentlich stattfindenden (bald dann auch täglichen), Schießereien “gewöhnen”. Und während die Menschen um ihr Leben rennen, japsen sie “Das war schon immer so…”

  4. Das Strafmaß ist auf ersten Blick natürlich zu begrüßen, immerhin gab es keinen Bewährungsfreispruch.
    Aber was der nun kosten wird… Urteil sprechen und dann sofort gen Herkunftsregion expedieren. Meines Wissens ist die Begeisterung für Irre (denn klar ist der ein Irrer, normaler Mensch würde solche Verbrechen nicht begehen) auch in Nahost überschaubar, dort würde man den sicher angemessen zu behandeln wissen.
    Aburteilung gefolgt von zeitnaher Abschiebung, so muß das Standardverfahren sein, egal wohin und was dort dann droht.

  5. Paris wird von einer Welle von Unruhen heimgesucht
    https://de.news-front.info/2022/12/26/paris-wird-von-einer-welle-von-unruhen-heimgesucht/

    “Nach einer Schießerei in Paris am 23. Dezember in der Nähe eines kurdischen Kulturzentrums haben Kurden in dem Land randaliert und Krawalle ausgelöst, denen sich nun auch Marokkaner angeschlossen haben.

    Die Marokkaner auf der Protestwelle haben ihre Unzufriedenheit mit der französischen Migrationspolitik aggressiv zum Ausdruck gebracht.

    In der Zeitschrift heißt es: «Frankreich leidet, wie viele andere europäische Länder auch, unter einem enormen Zustrom von Migranten, dessen Zahl die Wirtschaft des Landes stark beeinträchtigt»."