Entzug der Staatsbürgerschaft per Federstrich? Warum die Ausbürgerung krimineller Somalier auch in den USA nicht möglich ist

Entzug der Staatsbürgerschaft per Federstrich? Warum die Ausbürgerung krimineller Somalier auch in den USA nicht möglich ist

Offenbar tief mitverstrickt in die somalischen Sozialbetrugs-Bandensysteme in Minnesota: Die somalischstämmige demokratische Abgeordnete Ilhan Omar (l.) (Foto:Imago)

Unter Beifall kündigte Donald Trump gestern an, sämtlichen eingebürgerten Somaliern, die am Milliardenbetrug in Minnesota beteiligt waren und dafür rechtskräftig verurteilt werden, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Gleiches „verspricht“ er auch allen anderen “Staatsbürgern zweiter Hand“, illegalen Migranten, die sich ihre US-Einbürgerungsurkunde mit unlauteren Absichten oder betrügerischen Machenschaften erschlichen haben. In Deutschland ist so etwas undenkbar – und nach herrschender Rechtslage leider auch nicht möglich, obwohl eine entsprechende Regelung mehr als überfällig wäre.

Doch die Wahrheit ist leider: Auch in den USA ist das, was der Präsident hier populistisch ankündigt, nicht möglich und durch die herrschende Verfassungs- und Gesetzeslage in keiner Weise gedeckt. Womit man in diesem Fall leider feststellen muss, dass der Präsident Versprechungen macht, die er nicht halten können wird. Trotzdem wird Trump für seine Ankündigung im konservativen Lager gefeiert.

Keine exekutive Vollmacht

Doch warum kann er das nicht? Ganz einfach: Selbst noch so große Betrüger und Ganoven haben nach ihrer Einbürgerung denselben Rechtsstatus wie jeder in den USA geborene native Amerikaner auch. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft wegen einer Straftat ist nur dann möglich, wenn die Straftat entweder während des Einbürgerungsprozess begangen wurde, oder wenn schon vor Einreichung des Einbürgerungsantrags eine schwere Straftat begangen wurde, die im Antrag nicht angegeben wurde.

Das aktuelle Gesetz (INA § 340 / 8 U.S.C. § 1451) erlaubt den Entzug nur bei illegaler Beschaffung der Staatsbürgerschaft oder durch Verheimlichung wesentlicher Fakten beziehungsweise vorsätzliche Falschangaben (“concealment of material fact or willful misrepresentation”). Zudem kann ausschließlich ein Gericht darüber entscheiden; es handelt sich um keine exekutive Vollmacht. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft per Anordnung des Präsidenten oder einer Behörde ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

Staatsbürger erster und zweiter Klasse?

Natürlich können einige Mitglieder der kriminellen somalischen Netzwerke an dem Milliardenbetrug bereits zu einem Zeitpunkt beteiligt gewesen sein, zu dem sie noch nicht eingebürgert waren, womit die Bedingungen für einen Entzug der ID-Card erfüllt wären. Trumps Ankündigung klingt jedoch so, als könne die Regierung über derartige Entscheidungen befinden, und das ist eine leider irreführende Falschdarstellung. Natürlich wäre es möglich, die geltenden Bestimmungen zu ändern, doch dazu müsste konsequenterweise zunächst eine diesbezügliche Gesetzesänderung eingebracht und beschlossen werden – was aber eher unwahrscheinlich ist, da man dadurch automatisch eingebürgerte Amerikaner zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradieren würde.

Gerade wenn man die Politik Trumps in vielen Bereichen lobt, ist es umso notwendiger, auch falsche Sichtweisen oder irreführende Äußerungen zu kritisieren und richtigzustellen. Auch so etwas gehört zu einer ehrlichen Berichterstattung. Es ist umso notwendiger, als viele Deutsche Alternative Medienkanäle mit einer positiven Haltung zur Trump-Administration derartige Hintergründe nicht wissen, weil ihnen die hiesige Gesetzeslage unbekannt ist.


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11 Antworten

  1. Dann ändert man eben die Gesetze, um den Entzug der Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen exekutiv zu ermöglichen.

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    1. Es braucht keine Gesetzesänderung, konsequente Anwendung von (INA § 340 / 8 U.S.C. § 1451 würde schon ausreichen:
      Wer sich vorsätzlich von Anfang an wider die hiesige Ordnung stellt hat seine Staatsbürgerschaft unter Vorgabe falscher Tatsachen erschlichen, damit ist sie letztlich nichtig.
      Das gilt auch hierzulande, aber mit einer gesinnungskonformen Willkürbereicherungskuscheljustiz nicht machbar.

  2. Seit wann kann Tinte auf Papier staatliches Handeln verhindern? Das ist ein Aberglaube der tief ins Gehirn der Schlafschafe gepflanzt wurde. Wie war das noch mit dem Beginn des Vietnamkriegs, oder den Coronamassnahmen oder oder….. Demnach dürfte es keine Kriege auf diesem Planeten geben da ja Angriffskriege in praktisch jedem Staat verboten sind und einer muss ja als erstes angreifen.
    Die Aussage des Artikels besteht den Realitätstest nicht.

  3. Je tiefer das Unkraut wächst, desto schwerer bekommt man es wieder heraus! Und auch im Land der unbegrenzten Möglichkeiten scheinen diese Goldstückchen unverzichtbar geworden zu sein..!

  4. Jede Verwaltungsentscheidung (hier: Einbürgerung), die aufgrund falscher Tatsachen und Täuschungen erfolgte, ist seit der Erfindung des Verwaltungsaktes als Rechtsinsitut grundsätzlich (Fristen!) rücknehmbar! Auch in Deutschland. Das gilt für alles: Baugenehmigung, Zuschüssen, Befreigungen oder Zulassungen jeweder Art etc.

    Man sollte sich nicht immer von den Lügen der „Gutmenschen“ beeindrucken lassen, die das Gegenteil behaupten.
    Anders ist es nur, wenn (!) eine rechtsgültige Einbürgerung vorgelegen hat und der Betreffende danach Straftaten begeht. Dafür braucht man dann wirklich eine Gesetzesgrundlage.
    Gerade in Deutschland geht ansonsten gegen das Recht bekanntlich viel: Mitarbeiter eines AfD-Abgeordeten werden nicht zugelassen; Konten per Sanktion ohne Urteil gesperrt; Missliebige Kandidaten werden durch parteiische Wahlausschüsse nicht zu einer Wahl zugelassen und man wagt es sogar das passive Wahlrecht zu entziehen, ohne dass sich dies aus der Rechtslage ergeben würde. So geht Saustall – nicht anders!

    Sehr vieles Wünschenswerte oder gar Erforderliche könnte man es in diesen Fällen durchaus rechtsstaatlich regeln. Man müsste es nur wollen. Und nur da liegt das Problem!

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    1. Richtig, mit dem passenden Willen geht vieles, maximale Rechtsbeugung inklusive.

      Darum mauern die hiesigen Regimenden auch so massiv, denn sie wissen wenn sie mal endgültig die Hoheit verloren haben blüht ihnen womöglich das was sie sämtlichen Kritikern und Konkurrenten angetan haben.

  5. „nach ihrer Einbürgerung“
    und dabei leisten sie einen Treueid auf die USA.

    Also in diesen Fällen eine Art Meineid, was in den USA ein schwerwiegendes Verbrechen ist!
    Das düfte für einen Entzug der Staatsbürgerschaft reichen, man muss nur Wollen

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  6. UNSINN!! Alles ist möglich!! Und wenn es nicht möglich ist, dann machst du es möglich!!
    Denn wir schmeissen wir diese Linken auf den Weg nach Negerland und Muslimstan einfach da zwischen!!!!
    FAULPELZE!!

  7. Trump kann mal rechtswidrig schnell in Venezuela den amtierenden Präsidenten entführen lassen, aber keine Verbrecher gesetzeskonform aus dem eigenen Land werfen.

    Da sieht man mal wieder wer wirklich die Macht in den Fingern hat.