Samstag, 20. April 2024
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EU-Pläne: Beseitigung von Grundrechten im Namen von Terror oder Kindesmissbrauch

EU-Pläne: Beseitigung von Grundrechten im Namen von Terror oder Kindesmissbrauch

Totalüberwachung (Symbolbild: Shutterstock)

Bei ihrem Treffen in Luxemburg haben die EU-Innenminister vorgestern “Schlussfolgerungen” zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, die unter anderem Verbote und das Einfrieren der Vermögenswerte von „Einzelpersonen oder Organisationen, die Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus fördern, der zu Terrorismus führen kann“ vorsehen. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, rechtliche Entwicklungen zu prüfen, um eine gegenseitige Anerkennung von Einreiseverboten für terrorismusverdächtige Drittstaatsangehörige in allen EU-Ländern ermöglichen.

Die Grundlagendokumente waren bis zum Schluss geheimgehalten worden; dass überhaupt etwas darüber an die Öffentlichkeit drang, ist der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch zu verdanken, die einen Entwurf vom April
online stellte. Wie beim Visa-Verfahren könnten sich die nationalen Grenzschutzeinrichtungen über die Gründe für ein Einreiseverbot austauschen, bevor eine Außengrenze überschritten wird, wenn die Einreisenden als „ernsthafte und begründete Bedrohung der nationalen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung“ eingestuft wurden. Zur Verbesserung der Kooperation von Polizei und Geheimdiensten wird ein “Dialog von Einwanderungs-, Asyl- und Terrorismusbekämpfungsbehörden” innerhalb der EU- und Schengen-Staaten vorgeschlagen. Weiterhin wurde in dem Entwurf die Notwendigkeit betont, „Arbeiten zur Vorratsspeicherung von Daten, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten erforderlich sind” voranzutreiben – wobei aber mittlerweile nur noch von „Verbindungsdaten“ gesprochen wird.

“Ausgewogener Rahmen” – von wegen!

Ein weiterer Angriff auf die Verschlüsselung ist ebenfalls vorgesehen: Weil es zur Terrorismusbekämpfung angeblich unerlässlich sei, wird eine generelle Regelung zum “Zugang zu digitalen Informationen, einschließlich verschlüsselter Daten” gefordert. Deshalb sollen die Mitgliedstaaten den Austausch “mit allen Beteiligten” fortzusetzen, der für die Schaffung eines ausgewogenen Rahmens für den Zugang zu digitalen Daten erforderlich sein könnte –  sei es in Bezug auf die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten, den Zugang zu verschlüsselten Inhalten oder die Auswirkungen neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz. Eine entsprechende Aufforderung an die Kommission war in dem Entwurf noch nicht enthalten.

Der Vorwand der Terrorismusbekämpfung wird jedoch wohl als bloßes Einfallstor für immer weitergehende Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger dienen. Dies zeigt auch ein Anhang der Dokumentenakte zum “Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Strategie der EU-Sicherheitsunion”, in dem die Minister ihre Forderung wiederholen, den „rechtmäßigen und gezielten Zugang zu verschlüsselten Informationen“ selbst bei allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungen zu ermöglichen. Die Kapazitäten von Strafverfolgungs- und Justizbehörden bei digitalen Ermittlungen sollen damit verbessert werden.

Verstörende Tendenzen

Scheibchenweise wird hier die Überwachung ausgedehnt, indem man sie zuerst auf Terror oder Kindesmissbrauch anwendet – wogegen es in der Öffentlichkeit natürlich keinerlei Einwände gibt -, um sie sodann stetig zu erweitern. Dies zeigte sich bereits bei der nach wie vor drohenden umfassenden Chatkontrolle, mit der die EU-Kommission angeblichen Kindesmissbrauch bekämpfen will, die tatsächlich aber einer beispiellosen Dauerkontrolle der Bürger Tür und Tor öffnen soll, deren Kommunikation beim auch nur geringsten Anzeichen für sexuellen Missbrauch auf den jeweiligen Plattformen komplett offengelegt werden müsste. Wer einmal Bilder der eigenen Kinder an Verwandte verschickt und aufgrund irgendwelcher Algorithmen oder gezielter Denunzierung ins Visier von Ermittlern gerät, geht seiner informationellen Datenschutz- und Grundrechte verlustig.

Diese Tendenz wird vermutlich darin gipfeln, dass zwar dem Terrorismus nicht Einhalt geboten wurde, dafür aber die Überwachung der Bürger in allen Messengern und durch Abhörung von Telefonaten in Echtzeit Standard wird. Dafür sorgen dann alleine schon schwammige Begrifflichkeiten und Gummi-Definitionen wie etwa “…Einzelpersonen oder Organisationen, die Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus fördern, der zu Terrorismus führen kann”, die sich problemlos auf gewöhnliche Regierungskritiker anwenden lassen – während die europäischen Grenzen weiterhin sperrangelweit offenstehen.

11 Antworten

  1. Echtzeit-Überwachung – gerade dafür ist das 5G-Netz da, mit dem Deutschland zugepflastert wurde.
    Aber sämtliche kriminellen Dinge im Netz wurden über 30 Jahre ausnahmslos von den westlichen Geheimdiensten erschaffen, auch von den unzähligen Mittätern in den deutschen Geheimdiensten.

  2. Es gibt Faschisten die setzen sich über das geltende Recht hinweg
    und machen die Demokratie und das GG kaputt.
    Solche haben doch nicht mehr alle Knicker im Sack.

  3. Die EU und schon gar keinen Faschismus habe ich gewollt.
    Ach ja, wurde auch nicht gefragt, denn alles wurde über
    meinen Kopf weg bestimmt.
    Es ist mit diesen Machthabern nicht mehr auszuhalten.
    Der einzige Ausweg aus dem Joch und das ist erst der Anfang
    kann nur eine schnelle Auswanderung in ein Nicht-EU-Land sein.
    Ungarn bzw. Norwegen würde sich anbieten.

  4. Das passt doch genau zur Salamitaktik des ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, bei dem man nie wusste, wieviel Alkohol er gerade intus hatte:

    “Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.” – in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

    Es ist einfach unvorstellbar, was sich die Bevölkerung von solchen Figuren bieten lässt, statt dieses Gesindel zum Teufel zu jagen.

  5. Eine in den USA erfundene und staatstragende Sichtweise, die mich in ihrer variablen Verwendungsmöglichkeit schon immer beeindruckt hat:
    ” … „ernsthafte und begründete Bedrohung der nationalen Sicherheit und/oder der öffentlichen Ordnung“

    Wobei das “ernsthaft und begründet” vermutlich nur eine europäische Verschönerungskategorie darstellt ..

    In was für einem Mist hat man schon “eine Bedrohung der n.S.O.” gesehen (erinnert irgendwie an NSU!?)?… Montagsspaziergänge oder Reichsfahnen gefährden schon die Demokratie, den Staat, das Weltklima, die Fledermäuse – ach, wie herrlich sind diese Gefährdungen, die es zu bekämpfen gilt.
    Jede Gefährdung ist übrigens beendet, wenn die Gefahrenlage beseitigt ist – oder ggf. ein Hirnschaden festzustellen ist.

  6. Das Denken, Entscheiden u. ihre Staatssouveranität in Großen Teilen der 27 EU-Mitgliedstaaten, wurden
    der EU- Diktatur übertragen! Das sichtbare Ergebnis ist Bürgerferne, Verteuerung, Schwerfälligkeit, u. Ein-
    stimmigkeit mit vielen Zugeständnissen bei mutigen Staatspräsidenten für deren Volk, ergibt das Bild des
    Schweizer Käse wegen dessen Löchern ! Eine freie Wirtschaftsgemeinschaft ohne Staatl. Machtbestreben
    wäre der Demokratie u. der Staatensouveranität wegen vorzuziehen – so gäbe es auch nicht den EU –
    psychischen Druck seitens den Einheitsbeschlüssen für die EU-Mitgliedstaaten u. Diskriminierung von Ab-
    weichungen der EU-Einheitsmeinung !!!

    1. Denen geht der Arsch auf Grundeis weil die Einschläge immer häufiger und näher kommen. Fremdes Elend.

  7. Kindsmissbrauch und Terrorismus Bekämpfung waren und sind schon immer Rechtliche Argumente gewesen um die Grundrechte der Menschen einzuschränken. Das perfide daran, man hebelt die Gesetze gegen Kindsmissbrauch gleichzeitig immer weiter aus und Terrorismus war und ist eine Poltische Kategorie zur Aushebelung des Grundrechts auf Meinungs -und Demonstrationsfreiheit, die zu jeder Zeit anders und für die jeweiligen politisch ideologischen sowie gläubigen Interessen auslegt werden. das allein zeigt schon das Grundrechte immer an Systeme gebunden sind. Sie sind also austauschbar und können ersatzlos gestrichen werden. Dem können wir auch in dieser Frage nur unseren Widerstand über alle persönlichen Interessen hinausgehend entgegensetzen.