Ex-BSI-Präsident Schönbohm: Kein staatlicher Schadenersatz für Faeser-Opfer nach Böhmermanns Lügenhetze

Ex-BSI-Präsident Schönbohm: Kein staatlicher Schadenersatz für Faeser-Opfer nach Böhmermanns Lügenhetze

Opfer einer perfiden linksradikalen Kooperation von Politik und Staatsfunk, die wohl ungesühnt bleibt: Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm (Foto:Imago)

Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern bewiesen, wie infam das politisch-juristische Kartell hierzulande zusammenhält, wenn die Mächtigen in ihrem ruchlosen Treiben ernstlich bedroht sind: Die Klage von Arne Schönbohm, des – dank Innenministerin Nancy Faeser ehemaligen – Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegen das Bundesinnenministerium wurde, welche Überraschung aber auch!, abgewiesen. Schönbohm hatte Schadenersatz verlangt, weil sein Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sei, nachdem der linkradikale ZDF-Hetzer Jan Böhmermann ihn im Oktober 2022 in seiner Sendung faktenfrei bezichtigt hatte, in Kontakt mit russischen Geheimdiensten zu stehen. Dabei handelte es sich um eine glatte Lüge, – die Faeser aber dankbar zum Anlass nahm, den völlig unbescholtenen Beamten seines Amtes zu entheben. Weder Böhmermann noch Faeser mussten, wie in diesem moralisch verwahrlosten Habitat des Irrsinns üblich, irgendwelche Konsequenzen für die vollendete berufliche und reputative Vernichtung eines Menschen und untadeligen Spitzenbeamten tragen.

Auch das Kölner Gericht konnte, wollte oder durfte in der dreckigen Intrige und politischen Entsorgungsaktion weder Mobbing noch eine sonstige Verletzung der Fürsorgepflicht erkennen. Unter Mobbing, flüchteten sich die Richter in eitle Rabulistik, verstehe man “systematisches Anfeinden und Schikanieren”, und dies lasse sich hier nicht feststellen, hieß es in der Begründung – obwohl in dieser Affäre praktisch alles darauf hindeutet, dass exakt dies der Fall war: Der konservative Schönbohm war der Ultralinken Provinzpolitikerin Faeser, die unter normalen Bedingungen niemals in ein solches Amt hätte gelangen dürfen, schon lange ein Dorn im Auge. Böhmermanns Verleumdungen im zwangsgebührenfinanzierten, politisch unterwanderten Staatsfunk lieferten Faeser dann den lange ersehnten Vorwand, sich dieser Reizfigur zu entledigen. Schönbohms tadelloser Ruf wurde irreparabel beschädigt; schlimmer noch: Der Verdacht, vielleicht doch in heimlichem Kontakt mit Russland zu stehen, faktisch also ein Landesverräter zu sein, wird Schönbohm für den Rest seines Lebens nachhängen. Eine erfolgreiche Karriere ist dadurch zerstört worden – und das ohne jegliche Grundlage, dank Faesers Skrupellosigkeit und der Niedertracht der medialen Dauerzumutung Böhmermann.

Unglaubliche Dreistigkeit

Schönbohm berichtete, nach der Sendung habe er Morddrohungen bekommen und sei als „Putin-Schwein“ beschimpft worden. Seine Kinder seien gemobbt worden, Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, um ihm auszuweichen. Aber die Kölner Verwaltungsjuristen wollen kein Mobbing erkennen. Immerhin gestand das Gericht zu, es spreche vieles dafür, dass das Bundesinnenministerium seiner Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, weil es sich nicht stärker schützend vor Schönbohm gestellt habe; jedoch lasse sich nicht feststellen, dass gerade dadurch seine Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt worden seien. Die große öffentliche Aufmerksamkeit und die damit verbundenen negativen Folgen für ihn hätten sich nicht aus dem Handeln des Ministeriums, sondern aus der ZDF-Sendung ergeben. Diese Wortklauberei stellt den Fall jedoch auf den Kopf – denn mit seiner Abberufung ohne jegliche Unterstützung gegen Böhmermanns Anfeindungen hatte Faeser der Öffentlichkeit ja just den Eindruck vermittelte, dass dessen dreckige Lügen und erwiesenen Falschbehauptungen begründet waren!

Faeser Anwälte stellten den Sachvorhalt vor Gericht jedoch mit unglaublicher Dreistigkeit so dar, als sei Schönbohms Abberufung in Wahrheit ein mitfühlender Akt gewesen (und damit tatsächliche eine Wahrnehmung der Fürsorgepflicht!), um ihn zu dessen eigenem Schutz erst einmal aus der Schusslinie zu nehmen. Mit derselben Logik rechtfertigen es die Innenministeriums-Winkeladvokaten demnächst dann vielleicht auch auch, wenn Faeser Dienstuntergebene, der Anhänger oder Mitglieder der AfD sind, in “Schutzhaft” nehmen lässt (ihre Entlassung hat sie ja bereits angedroht). Für Schönbohm jedenfalls ist der kafkaeske Wahnsinn, den er seit über zwei Jahren durchmacht, zumindest juristisch erledigt. Gegen das Urteil kann er zwar einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen, doch ob er dies tun werde, wisse er noch nicht, erklärte er nach der Urteilsverkündung. Das derzeit ebenfalls laufende Verfahren gegen das ZDF sei für ihn wichtiger. Immerhin: Das Kölner Urteil enthält durchaus Aspekte, die seine Position in diesem Verfahren stützen. Man kann nur hoffen, dass nun wenigstens das ZDF eine gerechte Strafe dafür bekommt, dass es seinen Chefagitator Böhmermann seit Jahren auf Kosten der Zwangsgebührenzahler die Existenz von Menschen vernichten lässt.

6 Antworten

  1. @Kein staatlicher Schadenersatz für Faeser-Opfer nach Böhmermanns Lügenhetze
    ja – und der kann noch froh sein, wenn sie ihm nicht über Faesers Maulkorb seine Bezüge wegen regime-delegitimierender Hetze streichen !
    Das Land geht nicht unter – das Land ist längst unter der Wasseroberfläche !
    Und der kommende anführende Kanzler Habeck wird dem noch einen tritt zusätzlich geben – das wird der WEF seinem Diener vorgeben !

    13
    1. Herr Kinderbuchautor wird nicht Kanzlermarionette werden, der vielleicht / wahrscheinlich nicht mal Teil der neuen Junta sein (was zwar nichts verbessert, außer der Optik, aber trotzdem vermerkt werden sollte).

  2. Dieser Böhmermann muss extrem gute Kontakte zu wichtigen Leuten haben, oder sehr viel Wichtiges über diese wissen. Anders ist es nicht zu erklären, dass dieser Mann trotz diverser Vorkommnisse immer noch hochbezahlt beim ÖRR beschäftigt ist. Man denke nur an die Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan mit dem „ Ziegenficker-„- Gedicht. Jedem Anderen hätten und haben schon geringere Entgleisungen das berufliche und soziale Genick gebrochen.

  3. Im Scheißloch Deutschland geht es doch ausschließlich nur noch darum, wer wem warum in den Kram passt oder nicht.

  4. Im Zweifel hält die Justiz bei Klagen zum Staat. Dafür gibt es unendlich viele Beispiele.

    Soviel zum Thema Gewaltenteilung und Gerechtigkeit.

    Merke: Manche sind GLEICHER als andere…das war schon immer so.

  5. Wenn die Zeit der RotplusGrüngleichBraunenplusSchwarzgleichDunkelstbraunen Brandmauern vorbei sein wird, kommt hoffentlich die Zeit der Standmauern…. Karma. Komme mir keiner mehr mit linke Wange-rechte Wange…. die Chance des Hinnehmens und Vergebens haben die Internazis dieser antideutschen Einheitsfront ENDGÜLTIG verspielt. Karma……

Beiträge via Mail erhalten

[jetpack_subscription_form show_subscribers_total="false" button_on_newline="false" custom_font_size="16px" custom_border_radius="0" custom_border_weight="1" custom_padding="5" custom_spacing="0" submit_button_classes="" email_field_classes="" show_only_email_and_button="true" success_message="Sehr schön! Es wurde gerade eine E-Mail versandt, um dein Abonnement zu bestätigen. Bitte öffne diese E-Mail jetzt und klicke auf „Folgen bestätigen“, um dein Abonnement zu starten."]