Samstag, 20. April 2024
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Ex-Post-Triage: Statt auf Reform der Intensivpflege setzt Lauterbach auf “legalen Totschlag”

Ex-Post-Triage: Statt auf Reform der Intensivpflege setzt Lauterbach auf “legalen Totschlag”

Neue Regeln fürs Beamtungs-Lotto auf den Intensivstationen (Foto:Imago)

Dass in der deutschen Politik spätestens seit Corona nahezu sämtliche ethischen Maßstäbe ins Wanken geraten, zeigt ein aktueller Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Behandlung von Intensivpatienten. Vergangenen Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber umgehend dafür Sorge tragen müsse, behinderte Menschen im Falle einer erforderlichen Triage nicht zu benachteiligen. Bislang ist nicht gesetzlich geregelt, wer vorrangig behandelt wird, wenn auf Intensivstationen weniger Plätze oder Geräte als erforderlich vorhanden sind. Nach der gegenwärtigen Praxis und Rechtslage obliegt es den Ärzten zu entscheiden, welche Patienten dann etwa ein Beatmungsgerät erhalten.

In einer grotesken Fehlinterpretation des Auftrags des Gerichts hat Karl Lauterbachs Ministerium nun einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der das Ansinnen dieses Urteils nachgerade auf den Kopf stellt: Bei intensivmedizinischer Ressourcenknappheit soll nämlich eine begonnene Behandlung zugunsten eines Patienten mit höherer Überlebenschance abgebrochen werden dürfen. Die Entscheidung über Leben und Tod soll, laut dem Entwurf, „von drei mehrjährigen intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden (…) Fachärzten mit der Zusatzausbildung Intensivmedizin einvernehmlich“ getroffen werden, nachdem sie „den Patienten (…) unabhängig voneinander begutachtet haben“.

Behandlungsabbruch nach Profiling-Maßstäben?

Außerdem sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, die Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe “in einer Verfahrensanweisung festzulegen” und deren Einhaltung sicherzustellen. Und bei alledem, ganz wichtig natürlich im präventiven Empörungsdeutschland, dürfe niemand “aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Die offenbar auf Betreiben von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgenommene Triage-Regelung wird damit begründet, dass „auch der Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte [diene], die auch in dieser Akutsituation, in der Entscheidungen zwangsläufig getroffen werden müssen, nicht zusätzlich strafrechtlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt sein sollen.“ Überdies hätte eine Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf Zuteilungsentscheidungen, die Patientinnen oder Patienten betreffen, die noch nicht behandelt werden (“Ex-Ante-Triage”) die Gefahr des Entstehens einer Regelungslücke beinhaltet, so der “Tagesspiegel”. Um den Skandal perfekt zu machen, bezieht der Entwurf sich ausschließlich auf Juristen, die eine eindeutige Minderheitenmeinung vertreten, während die Mehrheit der Strafrechtler, die eine sogenannte Ex-Post-Triage als Totschlag werten, gänzlich ignoriert wird. Unter anderem nach dieser Rechtsauffassung jedoch galt es bislang als Tabu, die Therapie eines bereits behandelten Patienten abzubrechen.

Gravierende ethische Mängel

Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte, äußerte sich denn auch entsetzt über die Gesetzesvorlage: Diese sei eine “Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung”, um den es in der Verfassungsbeschwerde eigentlich ja gegangen sei. Die Regelung der “Ex-Post-Triage” verdeutliche die gravierenden ethischen Mängel der neuen Vorlage. Rechts- und Verfahrensschutz seien erst gar nicht geregelt worden. Das tut dem eifrigen legislativen Verfahrensfortschritt allerdings keinen Abbruch: Laut Bundesgesundheitsministerium befindet sich der Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung und soll dann von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag eingebracht werden.

Wenn dies nicht verhindert oder zumindest im Bundestag abgelehnt wird, schafft die Bundesregierung damit tatsächlich erstmals ein Gesetz, das es Ärzten erlauben würde, einem bereits beatmeten Patienten das Gerät wegzunehmen – und damit ein Verhalten zu legalisieren, das bislang strafrechtlich als Totschlag gilt. Dabei wäre es doch, als Lehre aus der Corona-Zeit, gerade die Aufgabe der Politik, die Engpässe in der intensivmedizinischen Infrastruktur zu beseitigen – und zwar sowohl was Pflegekräfte als auch Kapazitäten betrifft. Lauterbach wäre hier in erster Linie gefragt – doch stattdessen scheint es so, als täte er auch hier alles, die Krise zu kultivieren, prekäre Situationen zu verschärfen und so möglichst drastische, katastrophale Dilemmata erst herbeizuführen, mit denen er dann künftige Notstände im Gesundheitswesen und damit einhergehende Maßnahmen rechtfertigen kann.

 

AKTUALISIERUNG: Mittlerweile (Stand 9. Mai, 18.20 Uhr) wurde von Lauterbachs Ministerium mitgeteilt, die Ex-Post-Triage solle nun doch nicht erlaubt werden.

12 Antworten

  1. das zeigt zumindest, daß er weitere Reduktion des Gesundheitssystems in Arbeit hat und damit rechet, endlich gewinnmaximierende Engpässe zu schaffen.
    Da ist es ihm dann auch ganz recht, wenn Pflegekräfte über die Zwangsspritze hinausgeekelt werden – auch damit kann man dann einen Abbau begründen.
    Das er dazu offen die Hilfe von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bekommt, ist natürlich interessant und zeigt die Verflechtungen des Regimes!

  2. Ein Asozialer klebt wie Pattex am Machtstuhl.
    Da gäbe es nur ein einziges Mittel, ihn von da oben
    abzurufen.
    Ein Widerling, unsympathisch, rechthaberisch, selbst Darsteller haft,
    uneinsichtig und ein Feind des Volkes. Leider ist dieses Element in entscheidender
    Politik. Er muss weg, so schnell als möglich.
    Der Herr möge ein einsehen haben und ihn abpfeifen.

    1. @klebt wie Pattex am Machtstuhl
      na ja – da gibt es Höhergestellte, die ihn al nützlich dort halten !
      Und leider hat man in Schleswig-Holstein versagt, wenn es um ein Veto gegen die CORONA-Fanatiker geht !
      Bleiben noch :
      Nordrhein-Westfalen: am 15.5.2022
      Niedersachsen: am 9.10.2022

      1. Wenn der Ausgang der Wahlen schon vor Wahltag feststeht, da nützt dann auch
        kein Kreuz mehr a.d. richtigen Stelle des Wahlzettels.
        Siehe hierzu auch die stetigen Prognosen um 18 Uhr am Ende der Wahl, die fast um wenige Prozente mit dem späteren Ergebnis übereinstimmt.en.
        Was lernen wir daraus?
        Ganz einfach, Wahlleiter, IT-Spezialisten, etc. sind b.d. Auszählungen unkontrollierbar, siehe hierzu Wahlergebnisse b.d. letzten Präsidentenwahlen in den USA und dto. in Frankreich, wo nach Presseberichten Le Pen über 1 Million Stimmen plötzlich abhanden gekommen sind.

  3. Zwei Jahre hat man uns traktiert, man müsse uns einsperren, um die Triage zu vermeiden. Jetzt wird sie als Normalfall eingeführt.
    Konnte natürlich keiner ahnen…
    Im Übrigen:
    Was denkt man denn, was die Ärzte bislang zu entscheiden hatten, wenn nur 10 Betten da sind und 15 Schwerstverletzte, bzw. Akutnotfälle?
    Angstpropaganda, gemischt mit dem psychopathischen Getue eines hochgradig Gestörten und schwerstkriminellen Drogen-, Alksüchtigen!

  4. In der Aufzählung, was alles keine Rolle bei der Beurteilung spielen darf, fehlt Entscheidendes: der IMPFSTATUS. Wie ich Linke kenne, die kriminellen Denkweisen nie abgeneigt sind, um ihre Ideen durchzusetzen, wird das dann sicherlich heißen: Ungeimpfte hätten generell eine schlechtere Überlebenschance als Geimpfte.
    Lauterbach ist ein krimineller Wahnsinnige. Der muss weg!

  5. Der gefährliche MASSENMÖRDER KLABAUTERBACH würde hervorragend ins Dritte Reich passen! Der gehört an die Wand gestellt und standrechtlich erschossen!!

  6. “Wertiges Leben” nannte man das von 1933-1945. Politiker wollen daß die Nazivergleiche aufhören? Dann sollten sie damit aufhören Nazipolitik zu machen.

  7. Das Zwangsimpfen ist Totschlag, Triage ebenso. Legal ist das nicht, auch wenn man Gesetze schafft oder entsprechend modifiziert. Aber mittlerweile ist kriminelles Gebaren gesellschaftsfähig geworden, wen stört das noch? Die Angestellten im medizinischen Bereich? Einige sicher, die machen vielleicht auch den Mund auf bzw. kehren dem Beruf den Rücken. Am Ende gewinnen die Totschläger. Und Lauterbach ist ganz versessen darauf, er ist besessen von dem Thema Corona, impfen, wegsperren, einschränken, unterdrücken, bestrafen. Er ist der beste Mitarbeiter, den sich ein Kanzlerdarsteller wie rote-Linie-Olaf wünschen kann. Dieser Pandemiekasper überschreitet ohne Hemmungen jede rote Linie.

  8. Eins kommt in der Aufzählung der Tatbestände, die keine Rolle bei der Triage-Entscheidung spielen dürfen, NICHT vor: der IMPFSTATUS! Und so wie ich linke Denke, die meist auch keine kriminellen Aktionen scheut, um ihre irren Ideen durchzusetzen, ist das auch so gewollt. Da heißt es dann, dass Ungeimpfte angeblich generell schlechtere Prognosen hätten als Geimpfte. Und voila: schon treibt man wieder ein paar Leute an die Spritze.

  9. Unsere Sozialsysteme werden stetig maroder – politisch gewollt – greifen immer mehr Berechtigte Leis –
    tungen ab, als Beitragszahler einzahlen – anzunehmen viele 100.000-te Nichteinzahlende Flüchtlinge !
    Während in Corona Zeiten Triage angeblich vermieden wurde, setzt sich BMG, Lauterbach, Panikmacher, für legalen ärztlichen Totschlag ein !
    Es war u. ist erschreckend u. unbegreiflich was für unmenschliche u. diskriminierente kranke Corona-
    Vorschläge von vermeindlichen demokratischen Spitzenpolitikern von Etablierten BRD-Politikern bei evtl.
    Krankenhausüberbelegung öffentlich bemerkt wurden ! Nicht zu vergessen, den politischen u. medialen
    Staatl. Psychoterror gegen Nicht Geimpften diese hin bis zu Drohungen u. Erpressungen an die Corona-
    Impfnadeln zu pressen !!!