Fall Daniela Klette: Automatisierte Strafermittlungen per KI mit einseitiger Beweisermittlung?

Fall Daniela Klette: Automatisierte Strafermittlungen per KI mit einseitiger Beweisermittlung?

Daniela Klette am 27. Mai vor der Urteilsverkündung am LG Verden (Aller) (Foto:Imago)

Am Mittwoch dieser Woche wurde Daniela Klette vom Landgericht Verden wegen besonders schweren Raubes in sechs Fällen sowie wegen versuchten schweren Raubes in zwei Fällen, Verstößen gegen Waffengesetze und erpresserischen Menschenraubes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. In den Medien wurde sie als mutmaßliche frühere RAF-Terroristin bezeichnet, was bei der Urteilfindung aber keine Rolle gespielt haben soll. Zu dem zweiten Halbsatz sind Zweifel angebracht. Der Verfasser will sich weder anmaßen, über den jetzigen Tatvorwurf zu urteilen, noch über die inzwischen verjährte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es liegt ihm fern, irgend etwas davon zu verharmlosen oder gar zu rechtfertigen; er will aber die Ausmerksamkeit auf ein Detail lenken, das auch für andere Strafverfahren von Bedeutung sein kann (denn der hohe Aufwand, der auch im Fall Klette betrieben wurde, wird wohl nur für besonderen Angeklagte vorbehalten sein, die ohne staatliche Genehmigung in alle Richtungen denken – sprich: selbsternannten Querdenkern im besten Sinne dieses Begriffs, bevor er zur Chiffre für Corona-Dissidenten verengt wurde).

Künstliche Intelligenz ohne Rechtsgrundlage eingesetzt

Und darum geht es: Die Polizei hat bei Frau Klette über 18 Terabyte an elektronisch gespeicherten Daten gefunden und bei der Auswertung die KI-Software Cellebrite Pathfinder eingesetzt. Es handelt sich um ein kommerzielles KI-Produkt des israelischen Unternehmens Cellebrite, das weltweit Behörden mit Überwachungstechnologie beliefert, die diese auch nutzen, um Oppositionelle zu bekämpfen. Die Software hat die 18 Terabyte, was rund 10 Millionen Leitz-Ordnern entspricht, automatisch durchsucht, sortiert, bewertet und vorgefiltert – und hat sodann entschieden, was „relevant“ ist und was nicht. Sie hat entschieden, was die Polizeibeamten überhaupt zu sehen bekommen haben. Für dieses Vorgehen gab und gibt es jedoch, anders als bei DNA-Analysen oder bei der Telefonüberwachung, bis heute keinerlei Rechtsgrundlage. Es existiert lediglich ein Kabinettsbeschluss, einen neuen Paragraphen 98d der Strafprozessordnung (StPO) schaffen zu wollen, denn 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden: „Die automatisierte Auswertung gespeicherter Datenmassen ist ein eigenständiger Grundrechtseingriff.“

Die digitalen Daten eines Menschen – seine Fotos, Nachrichten, Sprachmemos, Kontakte – im Fall Klette Bewegungsdaten von über 25 Jahren – verraten mehr über jede beliebige Person als irgendetwas, was früher je auf Papier hätte festgehalten werden können. Wer diese Daten automatisiert auswertet, verschafft sich ein vollständiges Persönlichkeitsprofil. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Grundlagen zu Art und Umfang solcher Datenverarbeitung selbst durch Gesetz vorgeben. Das ist nach wie vor nicht geschehen. Das Parlament hat diese Entscheidung nicht getroffen und die niedersächsische Polizei hat die Software eigenmächtig eingesetzt.

Software-Tools als Black-Box

Niemand kann nachvollziehen, was diese KI nun eigentlich getan hat. KI-Systeme wie Pathfinder sind eine Black-Box: Man gibt Daten hinein und bekommt Ergebnisse heraus – aber was dazwischen passiert, ist weder für die Polizei noch für dieses Gericht noch für die Verteidigung sichtbar oder prüfbar. Die Software wurde mit Schlagwortlisten gefüttert – Begriffe wie „Mord“ und „Raub“, VW Polo, Fleischtheke, Maskierung, aber auch Personalien und Orte – und hat dann vorgefiltert, was überhaupt weiter bearbeitet wurde. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch immer auch die unbedingte und die gesetzliche Pflicht, ebenfalls entlastende Tatsachen zu ermitteln. Dafür ist diese KI allerdings nicht programmiert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wenn die Verteidigung nicht sachgerecht zu einem Beweismittel Stellung nehmen kann, das die Beurteilung der Tatsachen maßgeblich beeinflusst, darf dieses Beweismittel vor Gericht nicht verwendet werden. Es gibt im Fall Klette aber in der gesamten Akte keine Dokumentation darüber, wie die KI bei der Entscheidungsfindung vorgegangen ist; kein Protokoll und keine Begründung, also keine Nachvollziehbarkeit. Die Strafprozessordnung verbietet die Verwendung illegal erlangter Beweismittel. Würde etwa ein Beschuldigter von einem Polizisten gefoltert, um den Fundort von Beweismitteln zu erpressen, dürften die dort gefundenen Beweise nicht verwendet werden, auch wenn sie eindeutig wären. Der KI-Einsatz war illegal!

Strafverfolgung als hoheitliche Aufgabe

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Ermittlungen führt. Private Unternehmen haben dort nichts verloren! Staatsanwalt, Verteidiger oder das Gericht können Privatpersonen oder Unternehmen als Sachverständige hinzuziehen, mit klar formulierten Aufträgen. Sie sind dann wie Zeugen zu behandeln. Cellebrite Pathfinder hat in diesem Verfahren aber eigenständig selektiert, gefiltert und zusammengeführt. Im Ergebnis hat ein Unternehmen über seine Software also eigene Ermittlungsentscheidungen getroffen. Es hat bestimmt, welche Informationen relevant sind. Cellebrite gibt selbst an, seine Produkte funktionierten nur solange sie mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden sind und sie würden ferngesteuert kontrolliert.

Und der Einsatz der KI auf Seiten des Staates verletzt den Grundsatz der Waffengleichheit im Strafverfahren. Die Verteidigung müssste die Möglichkeit haben, die gleiche Datenmenge mit anderen Suchbegriffen zu durchsuchen und damit eigenständig auszuwerten. Auch ohne KI haben viele Strafverteidiger die Erfahrung gemacht, dass die Staatsanwaltschaften ihre Pflicht, auch entlastende Tatsachen zu ermitteln, nicht sehr ernst nehmen. Beim Einsatz natürlicher Intelligenz, die im Einzelfall auch natürliche Dummheit gewesen sein kann, ist die Verteidigung aber manchmal in der Lage, eine Beweisführung zu erschüttern. Wenn der Staat aber die großen Tech-Unternehmen an seiner Seite hat, deren Black-Box-Beweisführung nicht hinterfragt werden darf, wirkt dies weitaus stärker als beispielsweise das Robert-Koch-Institut während der Corona-Hysterie. Der Bürger wäre dem Staat hilflos ausgeliefert. Wie bei den Hexenprozessen des Mittelalters würde eine KI-gestützte Anklage unweigerlich zur Verurteilung führen.

Der Zweck heiligt nicht die Mittel!

Nicht die Effizienz darf also darüber entscheiden, welche Mittel eingesetzt werden dürfen. Und nicht alles, was technisch möglich ist, darf gemacht werden. Die StPO entscheidet darüber, welche Beweismittel zuzulassen sind, und das Parlament entscheidet, was die Strafprozessordnung zulässt! Darüber steht noch Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit der Garantie eines fairen Verfahrens. Und die Gerichte sollten auf die Einhaltung der Gesetze achten. Der Verfasser hat hier eine nicht funktionierende Gewaltenteilung und die Amerikanisierung des deutschen Rechts kritisiert. Danach steht die deutsche Richterschaft vor der Entscheidung, ob sie die Amerikanisierung des politischen Systems mitmachen und das Römische durch das Angelsächsische Recht ersetzen will, oder ob sie die verfassungsmäßige Ordnung nicht besser ihrem Amtseid folgend verteidigen sollte. Die EMRK gehört zu dieser Ordnung.

Was also heute einen schweren Raub beweisen soll, kann morgen schon gegen Kritiker der nächsten WHO-Plandemie oder einfache Bürger eingesetzt werden, die einen Minister auf Facebook als professionellen “Schwachkopf” (oder, aktueller, als “Lackaffe) bezeichnet haben. Big Brother is watching us! Wenn es nicht möglich gewesen wäre, Daniela Klette die Beteiligung an den Raubüberfällen mit traditionellen Mitteln nachzuweisen, wäre sie nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freizusprechen. Um Sympathie oder Abneigung für oder gegen diese Frau und ihre Vergangenheit darf es dabei nicht gehen – denn alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!

8 Kommentare

  1. „Niemand kann nachvollziehen, was diese KI nun eigentlich getan hat“. Stimmt nicht GANZ. Wie man es von israelischen und amerikanischen Software-Produkten gewohnt sein kann (andere Länder sind da auch am Start) wird in dem Programm wohl ein „Hintertürchen“ verbaut worden sein. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser… .

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    1. Und sie ist ja auch die ganze Zeit mit Israel verbunden. Sie funktioniert nicht offline, sondern braucht den Hersteller.
      Welche Daten der wohl alles sammelt? Die ihn übrigens einen Scheißdreck angehen, das kommt ja noch dazu.

      Das hier ist doch nur die Spitze des Eisberges.

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      1. Auch hier geschehen seltsame Dinge. 2 x gegebene Daumen runter werden nicht angenommen. Erst eine neue IP Adresse vom Provider machte es möglich. Selbst die Änderung der VPN Adresse danach lässt keine 2tes mal einen Daumen runter zu. Also kann man sich das VPN auch im extremen Fall sparen. Ist hier eine besondere Software bei Ansage im Spiel. Meine Tests bringen so manch ein Fall zu Tage.

  2. Ob hier im Wertewesten wirklich alle vor dem Gesetze gleich sind, wage ich zu bezweifeln…

    Wir sollten auch wirklich nie die Worte Martin Niemöllers vergessen:

    Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.

    Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

    Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.

  3. Wenn ich das Bild so sehe, dann kommt mir das kalte Grausen. Da winkt eine alte Frau, Kriminelle, freundlich wie ein Star ohne jedes Schuldbewusstsein.
    Da kommt mir wieder in den Sinn als ich 1 Jahr beim Zoll war, wie viele von den tausenden Reisen wohl Kriminelle waren und nicht zu erkennen waren.
    Einige sind geflogen und haben ihr Auto von Studenten überführen lassen.
    Später als Dienstleister hatte ich dann auch Kunden die man als Kriminelle bezeichnen kann. Es waren Leute die für Schalck-Golodkowski die von der Stasi geklauten Antiquitäten aufmöbelten um die dann für D Mark nach den Westen zu verkauften. Die wurden nie bestraft. Wurden noch am Ende der DDR mit diversen Vorteilen belohnt.
    Es kommen eben immer wieder Kriminelle auch aus der roten Ecke.

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    1. Schon vor 55 Jahren waren die vorgeblichen „Revolutionäre“ der RAF im Ergebnis nur nützliche Idioten, mit denen die Regierenden den Abbau von Bürgerrechten rechtfertigen konnten. Die Anti-Terror-Gesetze von 1977 sind noch immer in Kraft. Wenn jetzt „Volkes Stimme“ den KI-Einsatz gegen Frau Klette billigt, wird sich diese Entwicklung wiederholen.

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  4. Wenn man darüber googled wie Klette ausfindig gemacht wurde, stößt man aber erstmal garnicht auf polizeiliche Recherchen sondern auf die von Journalisten die dazu eine Gesichtserkennungssoftware benutzt haben.
    Es ist mal wieder ein Armutszeugnis, dass eine Berufsverbrecherin mit terroristischem Hintergrund über 30 Jahre unerkannt und unbehelligt unter uns lebt und anschließend durch simple Nachforschungen von Laien entlarvt wurde!