Fall Liebich: Bei Rechtsextremen gilt das „Selbstbestimmungsgesetz“ auf einmal nicht mehr

Fall Liebich: Bei Rechtsextremen gilt das „Selbstbestimmungsgesetz“ auf einmal nicht mehr

Liebich mit seiner Verteidigerin im Gerichtssaal (Foto:ScreenshotYoutube)

Der Fall der „Rechtsextremistin“ Svenja-Marla Liebich zeigt wie unter einem Brennglas die ganze Absurdität und Verlogenheit der woken Trans-Ideologie und ihrer medialen Propagandisten. Im Juli 2023 war Liebich – damals noch unter dem Namen Sven – vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte Liebichs Revision nun als unbegründet ab, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Während dezidiert linke Medien wie der „Spiegel“ Liebich konsequent (und inflationär) als „Rechtsextremistin“ titulieren, ohne seine Umbenennung zur Frau zum Thema zu machen, spricht man bei „Bild“ zwar die Wahrheit aus, verhält sich dabei aber noch verlogener als die linken Kollegen: „Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht“, heißt es in dem hämischen Bericht, der Liebich durchgehend als Mann anspricht. Kurz nachdem seine Revision erstmals verworfen worden sei, habe Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebe seither als Frau und habe offenbar gehofft, „so das Männer-Gefängnis zu umgehen“. Möglich gemacht habe dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Jahrelang habe der Rechtsextremist die Hallenser „immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet“. Inzwischen berufe er sich „auf Toleranz und Rücksichtnahme“, empört sich „Bild“. In den nächsten Wochen erhalte Liebich eine Ladung zum Strafantritt, die er in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müsse.

Der Irrwitz dieser Ideologie

Da “Bild“ hier letztlich nur das ausdrückt, was das woke Transgendermilieu am Fall Liebich anprangert – dass dieser quasi nur eine Fake-Transe ist –,  zeigt sich an diesem Beispiel die ganze Verlogenheit des “Selbstbestimmungs”-Wahns. Denn im Fall eines Rechtsextremen darf plötzlich natürlich das angezweifelt werden, was bei anderen Transpersonen ebenso fragwürdig ist, dort aber nicht ausgesprochen werden darf.  Natürlich trifft es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit  zu, dass Liebich seinen vermeintlichen Geschlechtswechsel nur vollzog, um dem Männerknast zu entgehen, Doch während dies hier offen angeprangert werden darf, liest man solche Enthüllungen bei Linken und anderen, die dies aus den gleichen Gründen tun, nie. Wenn Männer sich per Sprechakt zur Frau erklären und dann darauf bestehen, ihre Strafe im Frauengefängnis abzusetzen, spart man sich solche deutlichen Entlarvungen wie beim „Rechtsextremisten“ Liebich – auch bei „Bild“. Auch Nicht-Kriminelle, die behaupten, Frauen zu sein, um ihrem Fetisch zu frönen, werden nicht als das benannt, was sie sind. Solches „Misgendern“ oder „Deadnaming“ fällt laut Selbstbestimmungsgesetz unter das „Offenbarungsverbot“ und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies scheint man hier bei „Bild“ jedoch nicht zu fürchten, eben so wenig wie den Vorwurf der “Transphobie” zu sein. Aus gutem Grund: Selbst wenn Liebich sich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, wird sich niemand darüber echauffieren, dass ein „Rechtsextremist“ misgendert wurde.

Hier zeigt sich der ganze Irrwitz dieser Ideologie: Jeder weiß, dass es sich bei den Geschlechtsänderungen – bis auf eine verschwindend geringe Zahl von Fällen – um Lügen handelt; doch nur bei geächteten Rechten oder politisch Ausgegrenzten darf das Kind beim Namen genannt werden. Bei allen anderen hingegen achtet man peinlich genau darauf, diesen Unsinn mitzumachen und auf die Rechte der angeblichen „Transmenschen“ zu pochen.

9 Antworten

  1. @Rechtsextremen
    nun ja – mit den „Rechtsextremen“ ist das so ’ne Sache – wenn man – wie das Regime und seine Juristen – so weit links steht, das man an der Wand schon hinter der Tapete steckt, dann ist alles „rechtsextrem“ .
    Meiner Meinung nach sollten die mal zum Psychiater und dann auch ihre Pillen nehmen !
    Ist eben wie in der Physik – kommt immer auf den Standpunkt an !

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  2. Bei Frau Liebich gilt das tolle Selbstentmannungsgesetz natürlich nicht, da Nazi. Der in Ungarn einsitzende Antifa- Schläger wird von den Staatsmedien aber selbstverständlich als „Frau“ (Manja? Dingsbums) betrachtet und behandelt.
    Immerhin dürfte Liebich beim demnächst anstehenden Krieg gegen Russland um die Ehre herum kommen, für LGBTIQA+ und Migranten ins Gras zu beißen, da er als gesichert rechtsextremer Rechtsextremist vermutlich wehrunwürdig ist. Aber wahrscheinlich wird das Oberkommando der (Bundes)Wehr(macht) auf die gute alte Tradition der Strafkompanien zurückgreifen…

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  3. Lieber einen hüstel „rechtsextremen Rechtsextremisten“ unterstützen (was ist das überhaupt) als linksgrünbunte verrsiffte Spinner!

    Liebich, das „Ding“ M/W/sonstetwas ist politisch, aktionistisch genial!
    Es hält allen den Spiegel vor und zieht den Verantwortlichen die Maske vom Gesicht!
    Seit Jahren ! Free Liebich!

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  4. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 :
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
    Oh ja. Aber sowas von.

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  5. Ich finde Herr Liebich hätte den Genderschwachsinn nicht ausführen dürfen da er ja als Veteran 100% gewusst hat das diese Sektenmanier nur wirklich Gutmenschen, Linksextremisten oder Migranten hilft aber niemals einen Mitstreiter für Volk und Vaterland. Gut er hat den Spaß versucht aber er bleibt der Sven und geht auch erst mal hinter schwedische Gardinen. Möge das Gitterhotel so angenehm wie möglich sein und er sich zu recht finden und neue Freunde danach gewinnen für unsere Sache. Ansonsten der Genderversuch war ein total leeres Rohr für unserem fremdbesetzen Boden . mfg

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  6. Meines Wissens basiert der Geschlechtseintrag bzw. die Geschlechtsänderung im Selbstbstimmungsgesetz nur auf der Eigenversicherung des Antragstellers. An dieser Eigenversicherung hat also niemand was dran rumzumäkeln. Somit könnte Liebich den Richter auf Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch verklagen und ein Bußgeld einfordern.

  7. Ich habe Liebich seit rund 5 Jahren verfolgt und wüßte nicht, wo er „rechtsextrem“ sein sollte.
    Er machte nur extrem einfallsreich auf die Mißstände in diesem verrotteten Linksfaschistenstaat aufmerksam!
    Seine Verwandlung zur „Frau“ und wie dies vom System entgegen eigener Gesetze behandelt wird, macht die ganze hinterhältige, verlogene und gehässige Fratze dieses Nazistaates offenkundig!

  8. Hmmm …
    … ist dies nicht einfach nur ein weitere Fall, neben inzwischen ungezählt vielen, gegenüber dem das Denken eines Menschen nur dann „stolpert“, wenn eben dieses Denken sich nicht in einen „Korridor“ hat pressen lassen, dessen seitliche Begrenzungen sowohl markiert, als auch vor Übertretung beschützt werden, von Personen und Personenkreisen, die dazu die Macht haben, die offizielle Meinung zu bestimmen?

    Meiner Wahrnehmung nach ist es wohl so:
    Wer sich innerhalb dieser Begrenzungen bewegt, kommt mit den, die Meinungsbegrenzung beschützenden Kräften auch nicht in Konflikt.

    Mir kommt es so vor, ….
    … als wenn manche Individuen diesen jeweils als „gültig“ geltenden, ich nenne es mal „Meinungskorridor“, ganz und gar und ohne den geringsten inneren Konflikt als „ihrer persönlichen Meinung“ in sich aufnehmen und auch fließen angleichen können,
    … und andere Individuen einfach nur so tun, als daß sie diesen „Meinungskorridor“ zu ihrer eigenen Meinung gemacht haben, um halt in Ruhe und kollisionsfrei ihr kleines Leben leben zu können.

    Und aus demselben Blickwinkel betrachtet, kommt es mir so vor ….
    … als gäbe es da scheint’s noch eine zahlenmäßig kleine, und damit fürs Ganze eher bedeutungslose Gruppe von solchen Menschlein, denen ihr Denken angesichts solcher Angelegenheiten die Diskrepanzen völlig unkaschiert offenbart, aber scheinbar nichts in ihrem Inneren am Werke ist, was ihr Verhalten in der Weise steuert, daß sie diese Wahrnehmungen schweigend für sich behalten. Ganz im Gegenteil fühlen sie sich scheinbar sogar manchmal dazu bewogen, dies gegenüber Dritten, manchmal sogar der Öffentlichkeit gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Und das sogar unter Inkaufnahme der potenziellen Gefahr, deswegen Nachteile zu erleiden – – > denn wie oben schon erwähnt, wird die Einhaltung des Meinungskorridors scheinbar „überwacht“ und Missachtungen geahndet.

    Ich finde das alles wirklich höchst spannend und es hat für mich den Anschein, so weit man als nicht professioneller Historiker sich überhaupt damit befassen kann, als würde dieses soziale Gebilde aus den zuvor skizzierten und miteinander interagierende Gruppen schon immer das Miteinander in größeren, durch Ordnungs- und Machtstrukturen geprägten Gemeinschaften charakterisieren. Zwar gibt es Phasen, in denen die psychosozialen Prozesse innerhalb einer Gesellschaft mal etwas freier sich entfalten können, dann auch wieder mal weniger frei, aber alles in allem sehe ich keine Indizien dafür, daß sich das auf absehbare Zeit mal grundsätzlich ändern wird. Ausgenommen vielleicht die in diesen Tagen öfter mal heraufbeschworene Gefahr einer dystropischen Entwicklung durch eine die Gesellschaft(en) überbordend manipulierende, KI-Technologie.
    Aber wie dem auch sei …. wir werden es erfahren. So – oder so.

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