
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil gegen einen Immobilienmakler aus Südhessen den Weg für eine weitere Flut von Klagen wegen angeblicher “Diskriminierung” geebnet, die praktisch alle Fälle betreffen können, in denen ein Wohnungsinteressent vom Vermieter abgelehnt wird, dessen Namen auch nur ausländisch klingt. Damit ist einem neuen Abzocke-Geschäftsmodell Tür und Tor geöffnet. Im konkreten Fall ging es um die pakistanischstämmige Humaira Waseem, die sich im November 2022 im Internet auf eine von dem Makler angebotene Wohnung beworben, aber eine sofortige Absage erhalten hatte, weil keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Als sie sich dann unter den Namen Schneider, Schmidt und Spieß – bei sonst identischen Angaben zu Einkommen und Beruf – erneut bewarb, wurden ihr Besichtigungstermine angeboten. In dem Prozess ging es um den Makler, der deswegen zu Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro verurteilt wurde (das Landgericht Darmstadt der Frau bereits im vergangenen Jahr diese Summe sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten zugesprochen; weil der Makler Revision einlegte, landete der Fall vor dem BGH).
Das eigentliche Problem hier ist, dass den Bürgern das Recht genommen werden soll, frei zu entscheiden, an wen sie vermieten; da eine direkte Begründung der Absage mit Bedenken aufgrund der kulturellen Herkunft sowieso nicht möglich, weil als klar “rassistisch” und “diskriminierend” rechtswidrig wäre, stellt die “höfliche” Form der Absage durch Makler, wie im beim BGH verhandelten Fall, einen Notbehelf dar – und auch der wird nun verschlossen. Wieder einmal werden die Interessen der Einheimischen – und Eigentümer – von einer ideologischen Justiz mit Füßen getreten. Fakt ist: Viele wollen keine Kopftuchpakistaner in ihren Wohnungen als direkten Nachbarn haben, aus nachvollziehbaren und zu respektierenden Gründen. Doch dieses Recht möchte man uns nehmen; schon die Forderung sei verboten. Alleine die dreiste Miene, mit der die pakistanische Klägerin über dieses Urteil frohlockt, mag so mancher als Kriegserklärung an Deutschland empfinden.

Der BGH meint, wer nicht an solche Subjekte vermieten möchte, “diskriminiert” sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein Makler muss ihr nun Schmerzensgeld zahlen. Dass sich Waseem anschließend mit einer klaren Lüge erneut bewarb – als „Schneider“, was gar nicht ihr Name ist, diente offenbar allein der Fallenstellung, um Schadenersatz einklagen zu können; dass das BGH hierauf angesprungen ist, wird sich als fatale Musterentscheidung für klagende Sozialparasiten aller Art erweisen. Überflüssig zu erwähnen, dass in Pakistan und den meisten anderen Ursprungs- und Herkunftsländern dieser “Diskriminierungsopfer” selbstverständlich nach islamischem Mietrecht entschieden wird; im dortigen Kultur- und Rechtsraum (zu dem sich dieselben hierzulande klagenden Personen mit ihrem Äußeren klar bekennen, während sie unser Rechtssystem schamlos ausnutzen!) ist die Diskriminierung von “Ungläubigen” praktisch Gesetz.
Als Hausbesitzer sage ich dazu: “No!” Als Nachbar sage ich: ”No!“ Ich sage stattdessen: „Mein Haus, meine Regeln!“ Und selbstverständlich muss auch ich als Deutscher nach dem AGG das Recht haben, zu erklären: Ich vermiete nicht an mutmaßlich extremistische Moslems und auch nicht an Menschen, die schon mit ihrem Äußeren für Integrationsverweigerung und Verachtung meiner Kultur stehen. Das politische Ziel hinter dieser fatalen Entwicklung ist klar: Der Staat will das Kommando darüber übernehmen, wer in unseren Wohnungen wohnt. Der nächste Schritt ist dann die Zwangszuweisung. Mein Tip an alle potenziell von diesem Wahnsinn betroffenen Vermieter: Nageln Sie ein Kruzifix als Grundausstattung an alle Wohnungstüren ihrer Mietwohnungen!
Einfach einladen und dann absagen
Ähnliche Fälle gab es auch schon im Arbeitsrecht. Doch kluge Unternehmen haben das Problem bereits gelöst: Da werden Queeeeere, Muslime und sonstige notorische “Opfergruppen” immer eingeladen, um sie dann nach sinnlosem Gespräch ohne Begründung mit „leider nicht auf Dich gefallen“ abgesagt. Auch ein guter Trick: Immer in der Einladung mitteilen, dass es keine Fahrtkostenerstattung gibt, dann hat sich das Interesse seitens der Bewerber meist schon selbst erledigt. So hätte man das analog auch im Fall von Waseem tun können: Zum Gespräch einfach formal kurz einladen. Man kann sich auch die Nummer geben und ihr zur Begrüßung die Hand reichen (bei Verweigerung ist das übrigens Unhöflichkeit gegen den Vermieter, aber schon das ist unsicher). So bleibt man – zumindest noch – formal unangreifbar.
Übrigens: Ein Teil meiner Familie kommt aus Bosnien und ist selbst muslimisch. Aber die gehen respektvoll und angemessen – auch mit ihrem Gastland – um. Diese sind uns herzlich willkommen. Sie erkennen deren Religion nicht schon am Äußeren.
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53 Antworten
Der Deutsche sollte sich mal langsam klar machen, das deutsche Politiker, GEZ Medien und die Justiz nicht im Sinne Deutschlands handeln. Das was ihre Aufgabe ist, ist den Schaden zu mehren und das bis zum Untergang!
Deutsche Gerichte verhandeln bei Muslimen mit dem Scharia Gesetzen…..
Hier gibt es keine Schahira und sonst was für einem Moslem Dreck. Raus Hier!!!
Weiß nicht was schlimmer ist …
der terroristische islamismus,
oder der sich immer schneller, stark verbreitende islam, die die Demokratie zersetzt !!
s. Thilo S. Analysen des islams im rel. neuen Buch FEiNDLiCHE Übernahme ! !
s. a. das short
Kampfansage eines Moslems Deutschland gehört uns Muslimen
Hatte mit unserer Vermiet Wohnung und dem Verwalter eine Absprache, schon immer hier Wochenende Bio Rentner First.Nur Beste Erfahrung gemacht.MfG.
Die hier schon länger Lebende werden mehr und mehr entrechtet und Menschen zweiter Ordnung, denn es gibt aus der Sicht unseres derzeitigen Systems offensichtlich immer mehr zu Bevorzugende. Solche Einseitigkeiten gelten jedoch nie auch für hier schon länger Lebende und schon gaaaaar nicht andersherum. Das wäre nämlich Rassismus. Offensichtlich gibt es Rassismus nur in einer Richtung. PÄNG.
Bei der raffinierten Taktik der Frau aus dem Morgenland vermute ich tatkräftige (auch finanzielle) Unterstützung von linken NGOs. Die können schließlich nicht genug kriegen von kulturfremden und integrationsverweigernden Zuwanderern.
Solange die Zuwanderer außerhalb der eigenen Reichtweite untergebracht werden, ja.
Unterstuetzung gibt es auch ueber die Wohnungsaemter, die jeden noch so hohen Preis fuer Wohnungen ihrer Migrantenklientel zahlen und durch skrupelose Vermieter, die dies ausnuetzen,
Wohin eine Überregulierung des Wohnungsmarkts führen kann, kann man in Spanien besichtigen: Nach den Ergebnissen der letzten Volkszählung gab es im ganzen Land 2.983.619 vermietete und 4.769.944 leerstehende Wohnungen. 1.564.370 Wohnungen wurden offiziell unentgeltlich an Verwandte oder Bekannte überlassen und 13.988.627 Wohnungen von den Eigentümern bewohnt. Weitere Informationen finden Sie auf https://tkp.at/2025/08/06/trotz-wohnungsnot-477-mio-leerstehende-wohnungen-in-spanien/.
Das Grundübel ist, denke ich, dass diese kopftuchtragenden „Gäste“ uns ihren Willen und ihre Lebensweise aufzwingen und der Vermieter tatsächlich nicht mehr wissen werden kann, ob er Messerstecher/innen die Wohnung überlässt. Die BGH-„Juristen“ sind ebenso naiv, wie diejenigen in der Gesellschaft, die unsere Kultur und unsere Gesellschaft zerstören im Namen der Hergekommenen.
Diese Pakistanerin sollte man schleunigst darüber nachdenken, weshalb Menschen mit Namen, die nicht ins Deutsche passen, abgelehnt werden. Wegen der Messerstecher aus ihrem Kulturkreis. Ich würde (als Vermieter) das Risiko auch nicht eingehen wollen, mir solche Deutsche-Kultur-Verweigerer ins Haus als Mieter zu holen.
Habe ich nicht das Recht auf dem eigenen Grund und Boden zu entscheiden, wer in meine Immobilien einzieht und wer nicht. Und dieses Recht lasse ich mir von niemandem in Frage stellen. Denn eines ist klar, je mehr Muslime sich in einem Stadtviertel breit machen, desto weniger attraktiv wird das Quartier für andere und umso schwieriger gestaltet sich die Vermietung benachbarter Wohnungen an Einheimische. Das Ende vom Lied besteht darin, dass letztere solche Wohnviertel mehr und mehr meiden. In Deutschland gibt es hunderte davon betroffener Kommunen. Berlin bildet nur die Speerspitze dieser Entwicklung ab. In der im benachbarten Elsass gelegenen Großstadt Mülhausen gab es einmal ein Wohngebiet aus 100 % ethnischen Elsässern. Aber das ist schon Jahrzehnte her. Irgendwann zogen einige nordafrikanische Familien, sprich Maghrebins zu und parallel elsässische aus. Innerhalb weniger Jahre waren alle Elsässer verschwunden, denn sie fühlten sich in dieser Umgebung , darunter auch frühere Arbeitskollegen und Kolleginnen, nicht mehr wohl. Sind diese nun allesamt Faschisten, Rechte, oder auch erklärte Ausländerfeinde ? Nur völlig durchgeknallte und durchideologisierte links-grüne Sektierer dürften diese Frage mit Ja beantworten.
Was ist, wenn bei mir fünf Koptuchfrauen anmieten wollen, ich aber nur eine Wohnung habe?? Und noch dazu Neger, Behinderte und Schwule als Interessenten?? Wer heutzutage was erreichen will, der muss gegen eine unglaubliche Dummheit und Ignoranz anstinken! Alles andere macht keinen Sinn mehr!
…Er hat Neger gesagt! Steinit ihn, kreuzigt ihn, er hat Neger gesagt (geschrieben)…
Wenn diese Leute dann im Ramadan die Nacht zum Tage machen darf man das auch nicht verbieten. Es herrscht ja Religionsfreiheit. Alle anderen Bewohner die am nächsten Morgen zur Arbeit müssen leiden darunter.
Der Vorschlag mit dem Cruzifix als Innenausstattung ist wirklich amüsant, nette Idee und es wert, das mal auszuprobieren. Allerdings nur im Hausflur, denn sonst würde die Immobilie ein Ziel fanatischer Attacken. Ansonsten muss man sich immer vor Augen führen, dass der Staat der Feind der Deutschen ist, insbesondere seit der Übernahme der BRD durch die DDR. Es wurden, wie von Bärbel Bohley antizipiert, die Methoden der Stasi verfeinert und diversifiziert. Heute ist man fast täglich mit Übergriffen staatlicherseits konfrontiert, sei es durch Exekutive, Legislative oder Judikative.
Herr Schmitz, das ist doch totaler „Schwachsinn“ wie sie das Urteil hier darstellen. Geht in die Propaganda D den D. Vor Gericht wird derjenige verurteilt von dem was zu holen ist. Und wenn man sich soooo Dumm anstellt, ist die Strafe
noch gering. Mir haben Angestellte der Stadt Köln verbieten wollen – an ausl.-Mitbürger zu vermieten – anderseits deutschen Mietern untersagt bei ausl.-Vermieter eine Wohnung anzumieten. Und ich stelle fest, das mit solchen Sachen die Braunen mit Erfolg die Menschen gegen einander aufwiegeln können. SCHWEINE als Mieter gibt es in jeder
Nation, um es wohlwollend zu sagen.
Offenbar wollte ein herkunftsdeutscher Vermieter nur herkunftsdeutsche Mieter.
Gerade in Zeiten der Wohnungsnot hat das etwas mit Zusammenhalt zu tun – das ist es doch, was unser Land ausmacht.
„Stehen wir zusammen! Zusammenhalt, wenn es darauf ankommt, das ist es doch, was unser Land ausmacht.“ – Frank-Walter Steinmeier (SPD) Weihnachtsansprache am 25.12.2024
Aber wenn Herkunftsdeutsche das tun, dann ist das diskriminierend und spaltet die Gesellschaft.
Nur wenn Herkunftsdeutsche nicht zusammenhalten, dann halten sie die Gesellschaft zusammen.
@Der BGH meint
genaugenommen nicht der „BGH“ – sondern ein linksextremer Richter – der – so vermute ich einmal – in Frankfurt bei Juraprofessorin Ute Sacksofsky studiert hat – würde meiner Meinung nach passen ! Dieser Richter ist meiner Meinug nach keiner, der das Volk repräsentiert und in diese Amt paßt !
Quatschkopp!
Ich will kein verschleierte Fatima mitsamst Gefolge in meiner Umgebung. Die sollen mitsamst ihrem Anhang dorthin gehen, wo sie herkommen. Verflucht noch mal !!! Was ist da Rassistisch? Die haben doch selbst ihre Drecksstaaten zugemüllt und zugesxxissen. Jetzt kommt der Dreck hierher. Als ob dieser Drecksstaat nicht schon von lernresistenten Dummbürgern genug geplagt wird.
….Mein Tip an alle potenziell von diesem Wahnsinn betroffenen Vermieter: Nageln Sie ein Kruzifix als Grundausstattung an alle Wohnungstüren ihrer Mietwohnungen! ….
Falsch. Nehmen Sie den David-Stern!
Moslems/Islam(isten) wissen:
Christen halten alle Backen zum Draufklopfen hin, Juden tun dies nicht. Die wehren sich!
Ich komme immer mehr zu der
Überzeugung, dass Urteile von
einem Deutschen Gericht dem
Islam – Rat vorgelegt werden
müssen.
Dieser entscheidet, dann was
Recht ist.
Ist ein Moslem involviert ist es
natürlich Rassismus oder sogar
eine Diskriminierung.
+++++
Der Makler hat irgendwie falsch
reagiert.
Grundsätzlich entscheidet der
Vermieter, an wen er vermietet.
Immer schön neutral bleiben.
Moslems nutzen jede sich hier
ergebende Möglichkeit um zu
klagen.
Die Gerichte sind doch schon
Moslem – Konform.
…der Vermieter darf aber nicht sagen: „Ich vermiete nicht an Sie, Sie sind Ausländer“ das ist strafbewehrt!! Er muss (darf nur) sagen: „Ich habe mich andereitig entschieden“ alles ander ist gefährlich…
Wir leben eben im neuen Deutschland, da muss der deutsche Bürger sich einordnen, anpassen…
Das deutsche Volk ist seit geraumer Zeit das dümmste der Welt. Weiterer Einlassungen bedarf es (schon lange) nicht mehr…
Sie schränken die Vertragsfreiheit politisch motiviert ein.
Was sind das nur für Robenträger?
Hat die Unterwanderung einer unsäglichen linken Politik
bei der Justiz auch Einzug erhalten?
Ein Inserat im Internet ist in solchen Fällen ein unsicherer Weg. Der Feind liest mit. Mund-zu-Mund-Propaganda zwischen den Richtigen ist zwar umständlicher aber weniger angreifbar.
Muslime die sich respektvoll & angemessen zeigen praktiziern Taqujia. Man sollte den Muslimen nicht weiter trauen, als man ein Pferd werfen kann. Nicht jeder Musel ist ein Terrorist – aber jeder Terrorist ist ein Musel.
Komisch! – Bei Kontenkündigungen von unliebsamen Kunden oder Mietweigerung an eine unliebsame Partei gilt uneingeschränkt Vertragsfreiheit!
Selbst gegenüber staatlichen Stellen muss da immer wieder um einzuhaltende Neutralität und politische Zurückhaltung prozessiert werden.
Als gäbe es nicht durchaus berechtigte Gründe mit „kulturfernen“ Personen keine vertraglische Bindungen einzugehen!
Balla-balla!
Von uns bekommen integrationsunwillige Kopftuchfrauen und ihre Sozialhilfefamilien auch keine Wohnung, weil mit dem Zuzug dieser Leute die Ghettoisierung und die Verhüllung des gesamten Viertels einsetzen würde.
Wir leben keine Toleranz die zu Lasten der Allgemeinheit geht. Es ist so einfach wie anständig.
Dieses Urteil trägt dazu bei, dass Niemand an solche Leute vermieten will.
Stellen sie sich vor, sie hätten so einen renitenten Mieter erstmal in der Wohnung, bei jedem Mist würden sie vor Gericht landen!
Faktisch ist das Urteil korrekt und die Anführungsstriche im Titel des Artikels falsch.
Nur: Jeder Vermieter oder Makler, der IRGENDWELCHE Kriterien für die Vergabe einer Wohnung anlegt, diskriminiert dabei. Und das war auch schon immer so, seit es Vermieter und Makler gibt, Na und ? Bislang hat das niemand wirklich gestört, der zb als Studi nicht in eine WG aufgenommen wurde, weil den Mitbewohnern seine Nase nicht passte, oder sein Bekleidungsstil. Oder wenn die gutsituierten Doppelverdiener die Wohnung bekamen anstelle des Hartz-IV-Alkoholikers.
Zum Problem wird das Ganze doch erst, weil sich eine Bevölkerungsgruppe, von „NGOs“ und Politschranzen ermuntert, als Berufsopfer empfindet und aufführt. Nur: wer schon durch seine Kopfbedeckung ausdrücklich bekennt, einen größeren Teil der heimischen Bevölkerung als „ungläubige Schlampen“ zu betrachten, und Nichtmuslime als minderwertig (siehe entsprechende Koransuren), diskriminiert nicht nur selbst massiv, sondern drückt dadurch auch gegenüber einem nichtmuslimischen Makler/Vermieter deutlich seine Verachtung aus.
Und so jemand soll man nicht genauso retour diskriminieren dürfen ?!
DAS ist der eigentliche Skandal an diesem Urteil. Das ist in etwa so auf dem Niveau wie: „Deutschkartoffel ist keine rassistische Beleidigung“, bzw „Deutsche können gar nicht diskriminiert werden“: linksradikale Gesinnungsjustiz.
„Das Zitat „Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient“ (Original: „Toute nation a le gouvernement qu’elle mérite“) stammt vom französischen Diplomaten Joseph de Maistre und drückt aus, dass ein Volk die Herrschaft bekommt, die es durch seine Haltung, seine Gleichgültigkeit oder seinen Widerstand herausfordert und akzeptiert. Es wird oft in Verbindung mit politischer Verantwortung der Bürger und dem Zustand einer Gesellschaft gesehen. Es impliziert eine Schuld oder Verantwortung der Bevölkerung für ihre gewählte oder geduldete Regierung, da diese oft ein Spiegelbild der Gesellschaft ist.“ (Quelle: google.com)
„Ich kann nicht sagen, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: Es muss anders werden, wenn es besser werden soll“. (Georg Christoph Lichtenberg)
Ist doch ganz einfach! Jeder Vermieter sollte von seinem potentiellen Mieter ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz verlangen und im Mietvertrag festlegen, dass Verstöße dagegen, wie zum Beispiel die Verunglimpfung anderer Religionen (Christentum, Judentum) oder Ethnien (z.B. Deutsche oder Nicht-Deutsche) die fristlose Kündigung zur Folge haben. Das sollten Sie in den Standard-Mietvertrag aufnehmen, der FÜR ALLE UNABHÄNGIG VON ETHNIE UND HERKUNFT GILT.
Wenn Gerichte DAS als Diskriminieruing verurteilen, dann wissen endlich ALLE, in was für einem Land wir leben! Und spätestens dann wird es Zeit, das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) mit Leben zu erfüllen und diese Leute ganz demokratisch aus ihren Ämtern zu treiben.
Es gibt abdingbare Vertragsinhalte und das, was Sie da reinschreiben wollen, ist zwar gutgemeint, aber jeder Richter zerreißt Ihnen diese Regelungen als „unbillige Benachteiligung“. Wir treffen uns mit den Mietinteressenten und finden dann immer den Kandidaten, der nachweislich besser geeignet ist. Wer suchet, der findet. Die können mich alle mal.
Soso, es ist Ihrer Meinung nach wahrscheinlich, dass Richter die Forderung nach Grundgesetztreue als grob unbillige Benachteiligung beurteilen werden? Mithin dann implizit sagen, dass auch Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Recht haben, eine Mietwohnung zu beziehen und ich dies als Vermieter dukden muss? Und dann möglicherweise irgendwann einmal die Polizei die Tür eintritt, weil der Bewohner doch irgendwie auffällig geworden ist?
Man möge sich an einige Urteile erinnern, die eine Wohnungskündigung eines AfD-Mitglieds „wegen des Gefährdungspotentials der Mitgliedschaft in einer Partei, die regelmäßig Ziel von Angriffen und als rechtsradikal markiert ist“, als rechtens erklärt haben.
Die von Ihnen beschriebene Methode kann ebenso zu einem Diskriminierungsvorwurf führen, wenn jemand, der noch nicht so lange hier ist, bei den Interessenten ist. Oder wie wollen Sie dem Vorwurf entgegnen, dass dieser Bewerber von Ihnen allein wegen seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder alles zusammen nicht ausgewählt wurde? Schuldig durch Anklage – schon vergessen? Und da haben Sie keine Chance, das zu widerlegen!
Schauen wir mal in die jüngere Geschichte:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/grundgesetz-zeigen-untersagt-polizei-weist-vorwuerfe-zurueck/
GG vorzeigen = ungenehmigte Kundgebung = unerwünscht
Sie haben mich völlig falsch verstanden.
Herr Grundgütiger,
Bei Airbnb und Booking steht in den Allgemeinen Geschäfsbedingungen sowas. Ich darf als Vermieter keinen wegen seiner Hautfarbe, politischer Überzeugeung abweisen. Das dürfen nur deutsche Vermieter, z.B. wenn die AfD ein Lokal zu einer Parteiveranstaltung sucht.
Wenn ich bei Ihnen eine Wohnung mieten will soll ich also einen Wisch mitbringen auf dem ich meine Untertänigkeit gegenüber der Faeserantin sowie pflichtschuldigste Einhaltung der Brandmauer bekenne?
Und wer immer noch das GrunzGesülz bemüht sollte es endlich mal richtig lesen: Dann erkennt man daß es nicht wie oft behauptet ein Schutz der Grundrechte ist sondern ein Ermächtigungsgesetz zu deren Verletzung.
Denn das hehre Anliegen im ersten Satz der Paragraphen wird im weiteren Text explizit (O-Ton!):
„eingegriffen „, „findet Schranken“, „staatlich [ge]wacht“, „versagt“, „beschränkt“, „verboten“, „Beschränkungen [dem Betroffenen nicht mitgeteilt] angeordnet“, „geregelt“, „gezwungen“, „Zwangsarbeit ist […] zulässig“, „verpflichtet“, „eingeschränkt“, „Durchsuchungen dürfen [..] angeordnet […] werden“, “ technische Mittel zur […] Überwachung […] eingesetzt werden“, “ Eingriffe und Beschränkungen dürfen […] vorgenommen werden“, „Enteignung ist […] zulässig“, „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf […] auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen […] eintreten“, „Gesetze […] können bestimmen, daß […] das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […], das Grundrecht der Versammlungsfreiheit […] und das Petitionsrecht […] eingeschränkt werden“, „Gesetze […] können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit […] und der Unverletzlichkeit der Wohnung […] eingeschränkt werden“, „Grundrechte [können] verwirkt [werden]“.
Und wer bestimmt wann der Fall für Art. 20 Abs. 4 GG vorliegt? Nein? Doch! Ooooh!
Grundgütiger Michel, wach auf!
tja , erst mal durchatmen….
Das Kopftuch ist die permanente Präsentation „des Islam“ in der Öffentlichkeit : Präsentation der koranischen Texte : „tötet sie wo ihr sie findet“ : das präsentiert der Träger dieser Fahne.
tja , u. wer ist nicht fähig die Merkmale des islamischen Faschismus in den öffentlichen Diskurs zu ziehen, der politischen Ebene ins Gesicht zu schmieren ?
1. ANSAGE 2. die AFD 3. die gesamte alternative Szene : der „Rezo“ – dem trau ich das zu, der kann das !
Salomonische Lösung: Einfach gar nicht mehr vermieten. Problem gelöst.
Aber dann über Wohnraumknappheit heulen – während andernorts wegen Wegzug ganze Siedlungen leerstehen.
Wenn wir etwas von den Dreckskommunisten gelernt haben, dann unzutreffende, aber gut klingende Scheinbegründungen zu verwenden, die so tun, als ob sie staats- und gesteskonform sind.
Ich, Ungar, Frau + 3 Kinder, suchte Anfang der 90-er Jahre verzweifelt nach einer Wohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes. Der potentielle Vermieter kam unangemeldet mich zu besuchen – und ich kriegte seine Wohnung. Bin ihm heute noch dankbar.
Wir sollten das positive daran sehen.
Nach diesem Fall wird sich keine Bank mehr trauen, einem wegen seiner politischen Ansichten das Konto zu sperren.
Oder?
Nö, die kündigen ja stets ohne Angabe von Gründen: Vertragsfreiheit !
Nur steht die halt auch einem Vermieter zu. Solange der also nicht irgendwie nachweisliche Gründe für seine Anlehnung, vulgo „Diskriminierung“ zeigt, kann der sich seine Vertragspartner = Mieter aussuchen.
Der Makler im vorliegenden Fall hätte die Kopftuchtante also zum Besichtigungstermin einladen müssen, dann aber ohne Angabe von Gründen die Wohnung jemand anderes geben sollen. Der hat sich schlicht taktisch sehr ungeschickt verhalten.
Deutsche werden verpflichtet, deutschhassende Mohammedaner eine Wohnung zu vermieten.
Man will doch, daß sich die Dschihadisten bei uns wohl fühlen und einen Rückzugsort nach ihren Anschlägen haben.
Also nicht wirklich ein Problem, zur Besichtigung einladen und sich dann halt für jemand Anderen entscheiden! Kämen nur Einheimische zu Besichtigung, bekommt ja auch nur Einer die Wohnung! Der lapidare Satz lautet halt, der Vermieter hat entschieden.
Dumm, polemisch, tendenziös und von keiner Sachkenntnis getrübt – wie auch die meisten Kommentare hier.
Ihre schlüssige Argumentation überzeugt.
In der Tat. Ich bin seit dreißig Jahren im Immobiliengeschäft, aber was hier so rüberkommt ist teilweise echt absurd. Ich bin auch Vermieter und ich vermiete selbstverständlich nur an solche, deren Nase mir passt. Aber ich bin in der Lage, daß so zu begründen, daß auch ein linker Richter mir zustimmt. Wer nicht mal über diese Geschicklichkeit verfügt, kann ja zur Straßenreinigung gehen.
…mittlerweile muss man in Deutschland als Selbständiger, in diesem Fall Makler, zu anderer Vorgehensweise umschalten:
Vorab mit dem Vermieter besprechen (nur mündlich) an welche Klientel und Nationalitäten er nicht vermieten will. Anfragen von Personen welche nicht den vorgegeben Kriterien entsprechen werden nicht an den Vermieter weitergeleitet, sie werden ignoriert (sofern der Vermieter dem nach Rücksprache, zustimmt).
Es gibt weder für den Makler, noch dem Vermieter eine Antwortpflicht! Damit kann er diese Probleme vermeiden. Wenn dann diese Fakebewerbungen reinkommen ist das kein Problem, da ja keinerlei Bezug zu der Ursprungsbewerbung besteht, denn diese wurde ja nicht zur Kenntnis genommen und wenn sich rausstellt, dass die zweite Bewerbung ein Täuschungsversuch ist kann von Diskrimnierung nicht die Rede sein – im Gegenteil, wer will schon an Personen vermieten die sich eine Wohnung durch Vortäuschen falscher Tasachen erschleichen wollen!
Es besteht im übrigen auch keine Pflicht die Ablehnung zu begründen. „Tut mir leid, ich vermiete diese Wohnung nicht an Sie“ Auch auf diesbezügliche Fragen wie z.B. „Warum?“ muss der Vermieter nicht antworten und sollte dies auch tunlichst vermeiden, sonst ergeht es ihm wie diesem Makler – der war wohl etwas naiv…
Fazit: Die Ablehnung erfolgt nicht wegen eines geschützten Merkmals, sondern wegen eines Täuschungsversuchs…
In der Tat. Ich bin seit dreißig Jahren im Immobiliengeschäft, aber was hier so rüberkommt ist teilweise echt absurd. Ich bin auch Vermieter und ich vermiete selbstverständlich nur an solche, deren Nase mir passt. Aber ich bin in der Lage, daß so zu begründen, daß auch ein linker Richter mir zustimmt. Wer nicht mal über diese Geschicklichkeit verfügt, kann ja zur Straßenreinigung gehen.