
Weg mit dem ungeheuerlichen Strafurteil gegen die französische Oppositionspartei Rassemblement National (RN), Wiederherstellung freier Wahlen in Frankreich: Das müssen in Europa die zentralen Forderungen der Stunde sein! Nach dem ersten großen Wahlerfolg der seit Jahrzehnten diffamierten und diskriminierten, sogar von gewöhnlichen Bankkrediten abgeschnittenen Oppositionspartei RN im letzten Sommer hat nun am 31. März 2025 das Tribunal de grande instance von Paris (vergleichbar einem deutschen Landgericht) ein skandalöses Strafurteil gegen diese Partei erlassen, das diese in beispielloser Weise kriminalisiert und, wird es nicht aufgehoben, nicht weniger bedeutet als das Ende freier Wahlen in unserem Nachbarland.
24 Mitglieder und Mitarbeiter des RN wurden zu oft mehrjährigen Gefängnisstrafen, zusätzlich zu Geldstrafen und zu jahrelanger Unwählbarkeit (Entzug des passiven Wahlrechts) verurteilt, darunter Marine Le Pen selbst zu vier Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 100.000 Euro und Entzug des passivem Wahlrechts für fünf Jahre. Daneben wurde noch die Partei selbst zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt. Und schließlich müssen die Verurteilten über dreieinhalb Millionen Euro “Schadensersatz” an das Europäische Parlament bezahlen. In der Summe: Zwei Dutzend Gefängnisstrafen, ruinöse neue Schulden von über fünf Millionen Euro (!) und Ausschluss führender Parteivertreter von den Wahlen sollen dem RN, das durch jahrzehntelanges Durchhalten gerade erstmals aus seiner Marginalisierung durch die unablässige Medienhetze und das antidemokratische französische Mehrheitswahlrecht gegen den beim Volk verhassten Macron und den mit diesem gegen das RN einträchtig paktierenden, ach so “linken” Jean-Luc Mélenchon hatte ausbrechen können, genau diesen Paria-Status erneut überstülpen und damit das Votum von über zehn Millionen Wählern für das RN im letzten Sommer zunichtemachen.
Urteil aus eigener richterlicher Machtvollkommenheit
Selbst damit nicht genug, hat das Gericht aus eigener Machtvollkommenheit (sogenannte “Ermessensentscheidung”!) Marine Le Pen jedes effektiven Rechtsmittels beraubt, denn es hat zusätzlich die sofortige Vollstreckung ihrer im Urteil verhängten Unwählbarkeit angeordnet, womit sie weder an den nächsten Präsidentschaftswahlen 2027 noch an den Parlamentswahlen 2029 teilnehmen darf! Das bedeutet, dass ihre dagegen eingelegte Berufung ohne aufschiebende Wirkung ist und sie nicht kandidieren darf – obwohl das erstinstanzliche Unrechtsurteil nicht rechtskräftig ist und damit für sie weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Da Marine Le Pen für die nächsten Präsidentschaftswahlen in allen Meinungsumfragen weit vorne liegt, bedeutet das nichts weniger, als dass ein Gericht sich anmaßt, dem Volk die Wahl von Marine Le Pen zur nächsten Staatspräsidentin zu verbieten – und damit quasi die freien Präsidentschaftswahlen in Frankreich abzuschaffen.
Dem Weg Rumäniens in die Diktatur, wo soeben ebenfalls Justizwillkür dem Volk die Wahl erst von Diana Șoșoacă, dann von Călin Georgescu zum Staatspräsidenten verboten hat, folgt damit nun Frankreich. Die – wie es der amerikanische Präsident Trump treffend nannte – “Hexenjagd gegen Marine Le Pen”, welche von der gleichgeschalteten Presse und Glotze der EU/NATO-Staaten jetzt als “Millionenbetrügerin” beschimpft und bespieen wird, besteht in einem über mehr als zehn Jahre verschleppten Strafverfahren (die fraglichen Vorgänge liegen fast alle mehr als zehn Jahre zurück, manche mehr als zwanzig!) mit folgendem Willkürkonstrukt: Gegen das RN wurden die genannten horrenden Strafen allein deshalb verhängt, weil es einen Teil der parlamentarischen Assistenten seiner EU-Abgeordneten in Paris (oder anderen französischen Städten) statt in Brüssel oder Straßburg (und thematisch breiter gefächert als allein auf die EU-Agenda bezogen) eingesetzt hat – aber immer ausschließlich für die politische Parteiarbeit und immer mit vollem Stundendeputat.
Undemokratischer Aufbau der EU
Das ist alles. Kein Cent der aus dem EU-Haushalt bezahlten Gehälter dieser Assistenten wurde für private Zwecke verwendet, keine Arbeitsstunde weniger erbracht als mit diesen Gehältern bezahlt. In den unter diesem Vorwand gegen sie seit mehr als zehn Jahren (!) betriebenen Verfahren hatte Marine Le Pen immer wieder darauf hingewiesen, daß die EU-Parlamentsassistenten nur auf diese Weise überhaupt bei der politischen Willensbildung des Volkes in wirksamer Weise mitwirken konnten – laut etwa auch unserem Grundgesetz (Artikel 21) vornehmste Aufgabe einer politischen Partei. Denn zum einen wurden seit Jahrzehnten die RN-Abgeordneten im EU-Parlament von den dort sitzenden Kartellparteivertretern (der SPCDU/Grünen und ihrer Pendants anderer EU-Länder) ähnlich wie Leprakranke durch einen cordon sanitaire (hierzulande “Brandmauer” geheißen; ein propagandistisches Idiotenwort für die Ungleichbehandlung der AfD) von der Ausschussarbeit und sogar weitestgehend dem Rederecht systematisch ferngehalten, also zur Untätigkeit verdammt.
Zum anderen hat durch den undemokratischen Aufbau der EU deren Parlament sowieso nicht viel zu sagen (es hat weder Gesetzesinitiativrecht noch Nominierungsrecht für die EU-“Regierung” sprich -Kommission; also keine der beiden Kernbefugnisse eines jeden echten Parlaments), und deshalb kann wirksame Europapolitik nur über die Erstarkung in den nationalen Parlamenten und entsprechende nationale Regierungsbeteiligungen betrieben werden. Also genau das, wofür die Le-Pen-Partei ihre EU-Parlamentsassistenten auch einsetzte – wobei diese ihre Europaabgeordneten auf ihren Fahrten zu den EU-Parlamentssitzungen in Brüssel und Straßburg natürlich auch begleiteten und die dafür nötige Arbeit ebenfalls leisteten. Dass es sich um “fiktive Arbeitsverträge” gehandelt habe, ist also erlogen.
Entehrende und existenzzerstörende Gefängnisstrafen
Diese Einsatzweise der EU-Parlamentsassistenten war vom RN auch immer völlig offengelegt worden (sogar in seinem offiziellen Organigramm!) und allgemein bekannt, und sie entspricht zudem einer im EU-Parlament seit langem weitverbreiteten Praxis anderer Abgeordneter und Parteien, wofür sich das EU-Parlamentspräsidium ansonsten kaum jemals interessierte. Auch im Fall des RN ließ es diese Arbeitsweise tückischerweise zehn Jahre lang sehenden Auges geschehen, – und erhob dann plötzlich, befohlen vom SPD-Funktionär Martin Schulz als damaligem EU-Parlamentspräsident, ab 2014 für fast zehn Jahre rückwirkend immense Rückforderungen. Und erst noch einmal zehn Jahre später (!) erhob dann die französische Justiz sogar Anklage wegen angeblicher “Veruntreuung von Geldern durch staatliche Amtsträger” (nach Artikel 432-15 des französischen Strafgesetzbuchs, des Code pénal).
Nun können im französischen Strafrecht mit “staatlichen Amtsträgern” natürlich nur französische staatliche Amtsträger gemeint sein – und mit dem weiteren Willkürakt, diese Strafbarkeit plötzlich auf die Amtsträger internationaler Organisationen wie zum Beispiel den Weltpostverein oder eben die EU auszuweiten, wurde wegen seiner unvorhersehbaren Neuartigkeit auch der Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege verletzt. Und so werden jetzt Marine Le Pen und ihre 23 ebenfalls verurteilten Mitstreiter behandelt, als wären sie Großkriminelle, die Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, und mit entehrenden und existenzzerstörenden Gefängnisstrafen sowie ruinösen Strafzahlungen in astronomischer Höhe und Ausschluss aus dem öffentlichen Leben belegt.
Orban und Trumps Worte als Mahnung
Daher: Weg mit dem Terrorurteil gegen Marine Le Pen und alle anderen verurteilten Vertreter des Rassemblement National! Wiederherstellung freier Wahlen in Frankreich! Wir machen uns die auf X geposteten Worte des ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orbán, „Je suis Marine Le Pen„, zu eigen, ebenso wie die Worte des amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump, der am 4. April 2025 auf Truth Social über Marine Le Pen dies schrieb: “It is the same ‚playbook‘ that was used against me (…) I don’t know Marine Le Pen, but do appreciate how hard she worked for so many years. She suffered losses, but kept on going, and now, just before what would be a Big Victory, they get her on a minor charge that she probably knew nothing about – Sounds like a ‚bookkeeping‘ error to me. It is all so bad for France, and the Great French People, no matter what side they are on. FREE MARINE LE PEN!”
Der vorstehende Text ist ein Gastbeitrag des Bundes gegen Anpassung; er erschien außerdem auch bei “Unser Mitteleuropa”.
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5 Antworten
Eine der übelsten Ausprägungen von Bosheit ist Falschheit.
Regierungen sind allzu oft nichts weiter als organisierte Kriminalität, welche die Justiz als Waffe gegen die Bürger einsetzt. Ohne die vielen falschen Charaktere, die das bösartige System mit Leben füllen und es aktiv unterstützen, könnte es gar nicht funktionieren.
Wollte man also das bösartige System beseitigen, müßte man sämtliche Systemlinge beseitigen, sie neutralisieren. Das bedeutete den Bürgerkrieg. Dieser ist gerade in Frankreich vielleicht näher, als wir denken, denn dort versuchen gewalttätige Banden bereits, verurteilte Straftäter zu befreien. Deswegen und aus anderen Gründen brodelt es in der französischen Bevölkerung. Und die Franzosen sind nicht so feige wie die Deutschen, die sofort kuschen, sobald ihnen ein Bußgeld droht.
Und der dumme Michel hat es 1989 verbockt!
Mit dem Unsinn von einer „Unblutigen Revolution“ hat er sich in Sicherheit gewogen, anstatt den alten STASI Saustall gründlichst zu reinigen. Heute haben wir hier eine schlimmere STASI als in der DDR!
Dazu als Ergänzung-> ServusTV :
:::
Fall Le Pen: Angriff auf die Demokratie? | BLICKWECHSEL. Das Nachrichtenmagazin
…!!
Die EU wird endgültig zur Diktatur, die Scharia das Gesetz, der Westeuropäer kann sich nicht mal mehr allein die Schuhe binden. Bald wird niemand mehr da sein, der etwas sagen konnte und an diesem „Bald“ sind wir näher dran als uns lieb ist!
Ich sehe es wie Donald Trump: Free Marine Le Pen! Alles andere erscheint mir wie ein juristisch gedrechselter Anschlag auf die Demokratie durch jene, die Demokratie nur schätzen, wenn sie ihren Wünschen entspricht.