
Im Streit um eine mögliche Beleidigung der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat das Landgericht Köln einen Angeklagten in der Berufungsinstanz freigesprochen. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft Köln den Erlass eines Strafbefehls beantragt, dem das Amtsgericht Köln zunächst gefolgt war. Ein weiterer Erfolg, den die Kölner Kanzlei Markus Haintz für die Meinungsfreiheit verzeichnen kann.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Kommentar auf X, durch den der Angeklagte die Politikerin beleidigt haben soll. Die Äußerung richtete sich gegen eine Person des politischen Lebens und wurde daher unter dem Gesichtspunkt des Paragraphen 188 Strafgesetzbuch (“Politikerbeleidigung”) geprüft. In der ersten Instanz verurteilte das Amtsgericht Köln den Angeklagten „zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen“, und zwar wegen des eben dieses sogenannten „Majestätsbeleidigungsparagraphen“. Nach Darstellung der Verteidigung habe das Gericht dabei weder deren Argumentation noch bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung ausreichend berücksichtigt.
Im Gesamtkontext zu sehen
Das Landgericht Köln bewertete den Fall in der Berufung anders: Es kam zu dem Ergebnis, dass „unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes […] die Äußerung in dem konkreten Fall von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt“ sei. Entsprechend sprach es den Angeklagten frei. Während der Hauptverhandlung hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft demnach vorgeschlagen, das Verfahren gemäß Paragraph 153 Absatz 2 Strafprozessordnung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft verweigerte jedoch zunächst ihre Zustimmung. Im weiteren Verlauf räumte sie ein, dass eine Strafbarkeit nach Paragraph 188 StGB „wohl fernliegend“ sei, hielt jedoch an der Auffassung fest, dass der Tatbestand der “einfachen Beleidigung” nach Paragraph 185 StGB erfüllt sein könnte.
Mit dem Freispruch durch das Landgericht ist das Verfahren in der Berufungsinstanz abgeschlossen. Der Fall zeigt die unterschiedliche rechtliche Bewertung zwischen den Instanzen sowie die Bedeutung der Einordnung von Äußerungen im jeweiligen Kontext: „Es lohnt sich also, sich gegen amtsgerichtliche Urteile zu wehren und Berufung einzulegen“, so die Rechtsanwältin Viktoria Dannemaier.
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13 Kommentare
Text:
§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Vielleicht sollten sich die Herrschaften erst einmal um die Abgrenzung von „Tatsachen“ und „Werturteilen“ bemühen! Dazu sagt der Test hier leider nichts. Die – auch wertende -Widergabe von Tatsachen fällt schon nicht unter die Strafnorm.
Und das einegeäußerte Meinung nicht dem Selbstverständnis der benannten Person und ihrem Verhalten entsprechen muss, müsste sich auch langsam herumgesprochen haben.
Das die geäußerten Meinungen „das Wirken erschwert“, sollte man schon hoffen – ob es allerdings für „erheblich“ reicht, muss jedoch generell bezweifelt werden.
Wenn ich schon von „Sonderrechten für Politker“ lese, frage ich mich, was das für eine Demokratie sein soll …!?
Wer Narrenfreiheit beansprucht, darf auch so bezeichnet werden.
@Im Gesamtkontext zu sehen
in meiner Gesamtschau heißt das, das die Juristen meinen, das sie daran genug verdient haben und Politiker einer Partei, die es nicht einmal mehr in den Bundestag geschafft hat, nicht mehr wert sind – aber sie behalten sich vor, das gleiche Geschäftsmodell mit anderen Geldquellen erneut anzuwenden !
Ich farge mich immer, aus welchen Löchern solche Typen gekrochen kommen? Nichts auf der Latte,
aber großes Maul und ansonsten kein Rückgrad. Solche Menschen nehme ich nicht zur Kenntnis.
Was ist aus der FDP geworden? Ein Trauerspiel. Genscher, H.J Friedrich und Walter Scheel würden sich zu Tode schämen, ob solcher heuitiger Mitglieder.
da gibt es bestimmt noch mnehr dazu… zielgenauer und fachlich sachlich besser …..
was wahr ist, ist wahr – das gilt auch für dieses rüstungsgesponsorte PolitikFossil allerdings, auf das Niveau auf dem die sich befindet muß man sich erst einmal hinunterbegeben
Das ist eine gute Nachricht gegen die strenge Zimmerfrau die sonst immer mit Fäkalsprache und Expansionsbefürwortung um sich geworfen hat. 100% hätten NPD, REP und DVU Funktionäre und jeder andere Rechte für solche Äußerungen die Zauberzahl 130 Volksverhetzung erfüllt und im Tornadosturm wäre bei den Beschuldigten das SEK eingerückt als Wecker am Bett. Zufallsfunde wären systematisch gefunden worden für den Pressetisch und dadurch die Hoffnung Wähler und Mitglieder abzuschrecken. Harte Urteile mit hohen Geldstrafen, Bewährung und Berufsverbot mit vielleicht ein Jahr schwedische Gardinen wären drinnen gewesen und sind es auch im jetzigen Zeitalter. Gerade jetzt werden im digitalen Zeitalter genug VS-Agenten und linksgewaschene Gutmenschenvereine im Netz mit den drei Zauberzahlen 86, 90 und 130 mit paar Gewaltphantasien gegen etablierte Politiker und Ausländer hetzen auf das der Nutzer diese erwidern soll. Auf keinen Fall reagieren oder ein Gefällt-Mir-Klick geben. Wichtige Bibel des Widerstandes ist der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. Bei PC-Records, dem Nordlandverlag oder Druck18-Versand ist er erhältlich. GEBT DER BRD IN ENDZEIT KEINE CHANCE!!! WIDERSTAND JETZT ERST RECHT!!!
moin
schockschwerenot seit dem anblick des titelbildes fühlen sich meine augen auf schlimmste art und weise vergewaltigt! welcher lobby-verein klagt für mich, wegen visueller vergewaltigung! (wir machen auch halbe/halbe, versprochen) grins
mfg
das ist ja auch eine korrekte beschreibung von frau strack-rheinmetall!
Unfassbare Entgleisung von Wadephul:
Wadephul in Butscha
„Wohin auch immer Putins Russland geht, dahin kommen Mord und Barbarei“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69ca6287b33459bf5277457a/wadephul-in-butscha-wohin-auch-immer-putins-russland-geht-dahin-kommen-mord-und-barbarei.html
Der hat international nicht grundlos den Spitznahmen Whatafool.
Die männliche Ausgabe der Trampolinspringerin.
Was mich immer noch verblüfft, ist die Auswahl der Marionetten, die die globalistischen „Eliten“, aka WEF, City of London und Konsorten nicht nur hierzulande installieren. Ist das schon offene Verhöhnung des Volks, des vorgeblichen Souveräns, oder ist DAS tatsächlich deren Personaldecke ?
Wer war’s denn wirklich in Butscha? – Ich frage mal für eine Freundin, die da gewisse Zweifel hat …!
Auswärtiges Amt droht kritischen Journalisten mit Zerstörung ihrer Existenz
Ob in Frankreich oder in Deutschland. Die Regierenden der „Satellitenstaaten“ der EUdSSR zeigen ihren Hass auf Meinungs- und Pressefreiheit immer offener. So etwa jüngst in der Bundespressekonferenz, wo dem Journalisten Florian Warweg ganz offen mit der Zerstörung seiner Existenz gedroht wurde.
https://philosophia-perennis.com/2026/02/18/warweg-drohungen/
Diesen Paragraph hat Merkel noch zu Ihren Zeiten auf den Weg gebracht,genau um die Leute einzuschüchtern und abzukassieren,durch Anwälte..Es ist schlimmer wie zu DDR Zeiten und der Westen schläft immer noch gewaltig…