Freitag, 29. März 2024
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Geliefert wie bestellt: Karlsruhe verweigert AfD den Bundestags-Vize

Geliefert wie bestellt: Karlsruhe verweigert AfD den Bundestags-Vize

Rechtsprechung am BVerfG in Zeiten von Harbarth (Symbolbild/Collage)

Welche Überraschung: Der Versuch der AfD-Fraktion, den ihr nach bewährter demokratischer Gepflogenheit, Bundestagsgeschäftsordnung und seit Gründung der Bundesrepublik praktiziertem Usus eigentlich zustehenden Posten eines Bundestags-Vizepräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht zu erstreiten, ist erwartungsgemäß gescheitert. Seit nunmehr fünf Jahren Präsenz im Bundestag wir der Partei dieses inoffizielle Gewohnheitsrecht verweigert – auf Betreiben eines Kartells der etablierten Fraktionen verweigert, die so ihren Anspruch, “Demokratie” exklusiv zu definieren, arrogant auf die Spitze treiben.

Sollte die AfD tatsächlich gemeint haben, ausgerechnet das höchste bundesdeutsche Gericht unter dem CDU-Apparatschik und Merkel-Domestiken Stephan Harbarth (des wohl befangensten, parteiischsten und unqualifiziertesten Juristen, der je an der Spitze des Verfassungsgerichts stand) werde diesmal gegen die Altparteien urteilen, war sie reichlich naiv. Und kaum hatte Karlsruhe erneut so geurteilt, wie in Berlin von ihm erwartet, hielten die lupenreinen Musterdemokraten des tiefen Linksstaats mit ihrer Häme und Genugtuung nicht hinterm Berg: Die Grünen ätzten, das Urteil sei eine weitere “herbe Niederlage” für die AfD und “ein Rückschlag bei ihrem Versuch, Entscheidungen des Präsidiums als unrechtmäßig darzustellen”, so ihre-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic der “Rheinischen Post”.

Blanker Zynismus

Auch die FDP forderte die AfD-Fraktion auf, die Urteile des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe “jetzt zu akzeptieren”. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Johannes Vogel sagte der Zeitung: “Nur wer mehrheitsfähige Kandidaten hat, kann einen Vizepräsidenten stellen.” Dies gelte für alle Fraktionen gleichermaßen – auch für die AfD. Er freue sich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, so Vogel weiter, “die nun von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages respektiert werden sollte”.

Blanker Zynismus: Die “Mehrheitsfähigkeit” wird in diesem Falle ja von einer unisono fraktionsübergreifenden Vorurteils- und Verhinderungsgemeinschaft definiert, stets gegen die einzige bürgerliche Realopposition im Parlament – ganz gleich, wen sie als Kandidat benennt. Die “Mehrheitsfähigkeit” streitbarer bis offen linksradikaler Figuren wie die Grünen Claudia Roth und Katrin Göring-Eckart oder auch die Linke Petra Pau war bei der Besetzung und Abnicken der Besetzungslisten fürs Bundestagspräsidium hingegen nie ein Problem gewesen.

22 Antworten

  1. Nun, wer ist der wirklich Schuldige? Nein, weder die Verbrecher aus dem corona-faschistischen Einheitsblock, noch das hochkorrupte Parteischranzengericht, das allgemein unter BVG bekannt ist.
    Es gibt nur einen Schuldigen, das ist der Wähler! Solange das blöde glotzende Stimmvieh einfach nachblökt, was es im Televisor vorgeblökt bekommt, bleibt das sicher so.
    Es sei denn, DE wird wieder besetzt und die Junta abgesetzt.

    1. Keine Sorge, es bedarf des verblödeten Pöbels nicht. Erfahrungsgemäß jagt das linksgrüne Rudel erst zusammen, dann gehen sie irgendwann alle aufeinander los und bringen sich um. Das ist dann die Stunde der AfD.

      Man stelle sich auch vor, der Bürgerkrieg kommt nach Deutschland. Dann geht alles viel viel schneller. Die werden gar nicht so schnell rennen können. Ich bin gegen Gewalt, aber wer kann ein wütendes Volk schon besänftigen? Ich jedenfalls werde mich nicht zwischen die “Parteien” stellen, bin nur Zuschauer und genieße, wie das E-Auto von Laterne zu Laterne fährt. Voll ökologisch und nachhaltig.

    2. Bist Du wirklich der Meinung, dass ib Deutschland das (veröffentlichte) Wahlergebnis der Wirklichkeit korrekt ist. Was ist der bewiesenen (!) Wahlmanipulation zur Bundestagswahl 2021 z. B. in Berlin?! Wurde sie korrigiert bzw. überhaupt darüber nachgedacht? Einschließlich der dadurch erfolgten Aushebelung der 5%-Hürde für die Linke! Einschließlich der Wahl des Bundespräsidenten. Hinzu kmmt die Manipulationsmöglichkeit von Briefwahlen (siehe USA und Frankreich)! Diese Manipulationen können nur funktionieren, da die Wahlen “geheim” sein müssen. Aber müssen sie es wirklich sein und ermöglichen dadurch eine theroretische und praktische, ich bin sogar überzeugt sogar die praktizierte, Wahlfälschung?
      Die Bundesrepublik eine Bananen-Republik zu nennen, wäre eine Beleidigung für jede Bananen-Republik. Nein, Deutschland wird faschistisch regiert, wobei der Faschismus nicht eine Richtung darstellt (links, rechts oder mitte), sondern eine Menschen- und Grundrechte verachtende Regierungsform.

    3. “Das blöde glotzende Stimmvieh” hat gewählt. Man kann getrost davon ausgehen, das selbiges Stummvieh auch geimpft und geboostert ist. Deshalb sind alle Hoffnungen berechtigt, dieses Pack loszuwerden.

  2. Na, so lange wir eine Antifa als Innenministerin und die Radikal-Linke Borchert am Verfassungsgericht in Mecklenburg haben, sich Haldenwang von Anetta Kahane, einer ehemaligen Stasi-IM, eine demokratische Wahl von unserer Stiefmutti annulliert und der oberste Richter am BVerfG von Merkel eingesetzt wurde kann uns doch gar nichts mehr passieren. (Sarkasmus aus). Die, die jetzt an der Macht sind, fahren diese Schiene weiter und bauen sie noch aus. Wie bestellt so geliefert. Wird genau so bei allen in diesem Jahr anstehenden Landtagswahlen enden.

  3. Solange sich Haldenwang von Anetta Kahane, einer ehemaligen Stasi-IM, beraten lässt, wäre der vollständige Satz gewesen

  4. @KARLSRUHE
    also – in diesem Gericht sitzen scher nur hochkompetente, vertrauenswürdige, unabhängige und überaus seriöse hochqualifizierte Richter – da ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vollkommen richtig !

    1. Das würde die Ethablierten nur noch stärker machen.
      Die zerlegen sich aktuell gerade selber. Deshalb brauchts einfach nur abzuwarten,

  5. Ist doch ok. Damit hat die AfD rechtskräftig feststellen lassen, dass es verfassungsgemäß ist, wenn keine andere Partei einen Bundestagsvizepräsidenten oder einen Ausschussvorsitzenden stellen wird, nachdem die AfD 2025 mit über 50 Prozent in den Bundestag eingezogen sein wird.

  6. Wer hier irgendwelche Altparteien-Scheißhaufen per Wahlkreuzchen legitimiert, macht sich mitschuldig!

  7. Welchen Schildbürgerstreich sollte Karlsruhe denn beschließen und verkünden? Dass Abgeordnete die Pflicht zur Zustimmung haben? Wer AFD Kandidaten ablehnt wird mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug bestraft?

  8. „Nur wer mehrheitsfähige Kandidaten hat, kann einen Vizepräsidenten stellen.“

    Petra Pau von der Fraktion Die Linke ist also eine mehrheitsfähige Kandidatin, die Partei die wegen dreier Direktmandate in den Bundestag als Fraktion eingedrungen ist.
    Das ist eine interessante Definition von mehrheitsfähig, wer mehrheitsfähig ist, legen also allein die Parteien fest.
    Warum will die AfD da unbedingt mitspielen? Man würde sie auch da nur vorführen. Es geht wohl auch der AfD nur darum, an die Fleischtöpfe zu kommen. Die Bundestagsvizepräsidenten sind doch politisch weitgehend bedeutungslos und die Wähler ändern davon, dass die AfD ausgegrenzt wird, ganz sicher nicht ihre Prioritäten.
    Die AfD wird bei den Stimmenanteilen die sie bekommt niemals eine große Rolle im Bundestag spielen, allein schon weil die anderen Parteien die AfD brauchen, um sich daran abzureagieren. Ohne die AfD würde es nur noch linke Parteien im Bundestag geben, sodass man daraus auch gleich die SED 2.0 machen könnte, wenn man ehrlich genug wäre aber dann würde es nicht mehr so viele schöne Versorgungsplätze für bewährte, nibelungentreue Parteisoldaten geben.

  9. Na ja, was steht nicht alles in der Geschäftsordnung des Bundestages.

    § 2 Abs. 1: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.

    § 45 Abs. 1: Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

    Solange aber der Sitzungsvorstand die Beschlußfähigkeit des Bundestags einmütig bejaht, können auch nur eine Handvoll Abgeordnete im Sitzungssaal sitzen und trotzdem Gesetze im Minutentakt durchgewinkt werden (§ 45 Abs. 2).

    Um § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu umgehen, darf im Sitzungsvorstand aber keine Partei wie die AfD vertreten sein, die nicht gewillt ist, so ein übles Spiel mitzuspielen – also muss auch § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung umgangen werden.

    So einfach ist das.

    https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg