„Gender-Verbrechen” vor Gericht: Deutsche Bahn und deutscher Wahn

„Gender-Verbrechen” vor Gericht: Deutsche Bahn und deutscher Wahn

Da halfen auch noch so viele gehisste Regenbogenfahnen nix: Die Bahn muss an eine „nicht-binäre Person” wegen Anrede-Verstoßes blechen (Foto:Imago)

Wenn in diesem Land auch kaum noch etwas funktioniert, so kann man sich doch blind darauf verlassen, dass der Wahnsinn der Woke-Ideologie mit der einherschreitenden Radikalvergewaltigung der deutschen Sprache reibungslos weiter voranschreitet: Am Dienstag stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main fest, dass es der Deutschen Bahn nicht länger erlaubt ist, nur die Anreden „Herr” oder „Frau” zu verwenden. Entweder muss fortan gänzlich auf eine Anrede verzichtet oder es müssen „weitere Anreden angeboten” werden, damit Menschen, die sich nicht als Mann oder Frau „empfinden”, sich nicht auch noch diskriminiert fühlen.

Mit diesem zeitgeistlichen Urteil, das einer zunehmenden ideologietriefenden Pol-Pot-Gesinnungsjustiz entsprungen scheint, gab der der 9. Zivilsenat der Klage eines gewissen René-Rain Hornstein statt, einer – wie man nun wohl juristisch korrekt sagen muss – „in Psychologie promovierenden Person”. Wer sich ein Bild machen möchte:

Er/Sie/Es (oder was auch immer) hatte im September 2019 über die Website der Deutschen Bahn eine Fahrkarte gekauft und sich damals von der dort einzig vorhandenen Anrede „Mann” oder „Frau” dermaßen gequält gefühlt, dass er zur Überzeugung gelangte, diesem Missstand sei nur durch gerichtliche Entscheidung abzuhelfen. Das von der Bahn hier verübte Haltungsverbrechen wird übrigens im Woke-Kosmos als „missgendern“ bezeichnet, wie das ZDF ironiefrei und hilfreich – ganz im Sinne der zugehörigen Opferbewegung – aufklärt. Um seine Berichterstattung zum Frankfurter Prozess herum hatte der Sender übrigens gleich passenderweise einen bunten Strauß an weiteren Transgender-Themen drapiert.

Abstruse Entschädigung

Die Vorsitzende Richterin Charlotte Rau gab sodann wunsch- und erwartungsgemäß bekannt, die Bahn müsse Hornsteins „Diskriminierung” fortan unterlassen, ansonsten drohen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe. Zudem sprach sie Hornstein eine Entschädigung von 1.000 Euro plus Zinsen zu, womit sie allerdings ganze 4.000 Euro unter dessen Forderung blieb. Außerdem muss die Bahn Hornsteins entstandene Kosten von knapp 500 Euro übernehmen. Die Verfahrenskosten müssen beide Parteien je zur Hälfte zahlen.

Die praktischen und administrativen Folgen der Entscheidung sind erheblich: Im offiziellen Schriftverkehr der Bahn muss die Zweigeschlechtlichkeit nun umgehend abgeschafft werden; für die Umstellung des Online-Buchungssystems gewährte das Gericht gnädigerweise eine Frist bis Jahresende. Das Urteil ist rechtskräftig und kann somit nicht mehr angefochten werden. Hornsteins Anwältin, die auf solche Fälle „spezialisiert” ist und sich natürlich stolz selbst als „Teil der queeren Community” definiert, beschrieb die Qualen nicht-binärer Personen im gewohnheitsmäßig transphoben Deutschland folgendermaßen: „Als jemand, der immer richtig adressiert wird mit Herr oder Frau, kann man sich nur schwer vorstellen, was das bedeutet, immer wieder geschlechtlich falsch angesprochen zu werden. Dass das an einem nagt, dass das richtig weh tut.“

Behelligung der Öffentlichkeit mit Partikularbefindlichkeiten

Dieses Urteil zeigt erneut, dass dieses Land mit Sieben-Meilen-Stiefeln in den Wahnsinn marschiert. Die völlig marode Deutsche Bahn, die weiß Gott Handlungs- und Reformbedarf in zahllosen Bereichen hat (von der Infrastruktur bis zur Servicementalität), wird für so ziemlich das einzige gerichtlich verknackt, für das man sie ausnahmsweise einmal nicht verurteilen muss. „Nicht-binäre-Personen“, deren tatsächlicher Anteil an der Bevölkerung sich irgendwo im untersten Zehntel- bis Hundertstel-Promillebereich bewegen dürfte, halten Gerichte von der Bearbeitung echter Fälle ab, verursachen ungeheure Kosten, kapern und behelligen die Öffentlichkeiten mit ihren Partikularbefindlichkeiten, um die Abstellung eines imaginären Problems durchzusetzen und tragen zur weiteren Verbreitung des woken Irrsinns in der Gesellschaft bei.

Wie tief dieser bereits in den Justizapparat eingedrungen ist, zeigt das Frankfurter Urteil; es lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen.

18 Antworten

  1. Es gibt Bekloppte und Beklopptinnen, zu denen auch der, die, das Kläger/in/inchen gehört.
    Einfach gaga, was bei uns abläuft.

    1. Das Unglaubliche ist aber doch, dass „es“ für seinen seelischen Schaden, den „es“ durch die gefühllose Bundesbahn erlitten hat, echtes Schmerzensgeld bekommt…

  2. Die Dummheit der Deutschen und Deutschinnen ist ungeheuerlich. Mit der ihnen eigenen typischen Gründlichkeit machen sie alles falsch, was man falsch machen kann und aus den falschen Gründen obendrein noch.

  3. „Wie tief dieser bereits in den Justizapparat eingedrungen ist, zeigt das Frankfurter Urteil; es lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen.“
    Nun ja, was soll man anderes erwarten. Selbst das Bundesverfassungsgericht erinnert sich ja nicht mehr an das Grundgesetz und sieht sich nur noch als Regierungsmaßnahmenbestätigungsbehörde.

  4. Schiebt Euch den irren Genderwahn sonst wo hin.
    Für mich ist das Urteil unverständlich.
    Es gibt viel wichtigeres als sich um kleine fern der
    Realtität befindlichen Minderheiten zu kümmern.

  5. Absolute Anzeichen der Degenerierung einer Gesellschaft: wem es zu gut geht, und nichts besseres zu tun hat, kommt auf die abstrusesten Gedanken. Da man in diesem Land aber gar nicht mehr weiß, wo man anfangen soll, Missstände und sich anbahnende Katastrophen zu beschreiben, geht es auch hier seinen Weg unerbittlich nur noch in eine Richtung voran: nach unten, ins Nichts

  6. u.a. sehe bei dem Vorgang auch ein neues Abzocksystem a‘ la DUH aufkeimen. Daß es zu solchen Urteilen kommen kann, liegt an den Zeitgeistlichen unter den Richtern. „Der Marsch durch die Institutionen“ ist noch nicht ganz zu Ende!

  7. Bin in meinem Berufsleben des öfteren als Frau angesprochen worden, obwohl mein Name auf „fried“ und nicht auf „frieda“ endet. Ich Abs überlebt, da ich geistig nicht krank bin.

  8. Eine zu bedauernde Minderheit.
    Ich nenne es der Einfachheit halber „ES“.
    Und auch für diese Spezies gilt immer noch:
    Mensch mit Pimmel = Mann
    Mensch mit Christinchen = Frau
    Ein davor, dazwischen, dahinter, abseits, gibt es nicht.
    Wenn doch Abnormalitäten deklariert, gewünscht, dann empfehle ich dringend einen
    Psychiater aufzusuchen und die Krankheit behandeln zu lassen.

  9. Alois Irlmeier hat diesen Sittenverfall vorausgesagt. Auch den 3. Weltkrieg! Es ist nur eine Frage der Zeit, aber lange wird es nicht mehr dauern. Die Vorzeichen sind unübersehbar. Die Briten wird es (endlich!) hart treffen. Dann ist Usrael hoffentlich auch am Boden, damit wieder Frieden auf dieser Welt herrscht.

  10. Wenn Menschen im Körper einer Frau oder eines Mannes „tief im Inneren“ glauben, weder das eine noch das andere zu sein, dann sind sie deshalb noch nicht etwas Drittes, sondern haben eine Geschlechtsidentitätsstörung.

    Obwohl es nur zwei Geschlechter gibt, wird nun also jeder bestraft, der deshalb glaubt, er könne derartige Persönlichkeitsstörungen den Psychotherapeuten überlassen und müsse sich nicht weiter darum kümmern.

    Wenn aber nun Persönlichkeitsstörungen der Gesellschaft als Normalität aufgezwungen werden können, dann werden demnächst Menschen mit einer dissoziativen Identitätsstörung jeden verklagen, der nicht jede einzelne der unterschiedlicher Persönlichkeiten des Gestörten entsprechend anerkennt und damit diskriminiert.

    Was kommt als Nächstes?

      1. @caesar 23. Juni 2022 Beim 15:12

        Welche Anstalt?

        Falls Sie es noch nicht bemerkt haben: Im Irrenhaus Deutschland haben längst schon die Patienten das Sagen und diktieren den Gesunden, was von nun an als normal zu gelten hat.

        „Deutschland ist ein Irrenhaus. Wenn man Deutschland überdachen könnte, wäre es eine geschlossene Anstalt.“ – Hendryk M. Broder am 13.02.2019

  11. Wieso geht so ein Typ vor Gericht, weil er weder mit Herr noch mit Frau angesprochen werden will? Was soll die Deutsche Bahn denn machen? Soll sie sich so lange Anreden aus den Fingern saugen, bis es dem gnädigen Queerkopf paßt? Soll er doch selber Vorschläge machen und seine Queergruppe gleich mit.

    Die Ver-rückt-heit in Deutschland übersteigt mittlerweile jede Grenze!

    1. René-Rain Hornstein hat an sich selber diagnostiziert, dass er weder Frau noch Mann ist – und er hat selber bestimmt, dass er sich durch eine diesbezügliche Anrede zutiefst diskriminiert fühlt. Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens musste er ein Nachweis für irgendeine seiner Behauptungen erbringen.

      Ein Geschäftsmodell, bei dem das „Opfer“ einfach per Sprechakt seinen abzugeltenden Schaden behaupten und vom Gericht bestätigen lassen kann, ist unfehlbar und wird noch viele Nachahmer finden.