Geplante Verfassungsänderungen der Ampel-Union: Eine andere Republik

Geplante Verfassungsänderungen der Ampel-Union: Eine andere Republik

Das Bundesverfassungsgericht als künftiger Wächterrat? (Symbolbild:Imago)

Die Regierung Scholz will noch einige angeblich dringende Gesetzesvorhaben vor der Wahl durchs Parlament bringen. Dazu gehören auch die zwei Gesetzentwürfe laut Bundestagsdrucksachen 20/12977 und 20/12978. Professor Dr. Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz bezeichnete diese in der Expertenanhörung des Rechtsausschusses als „Oppositionsschwächungsgesetz“. Der erste, Bundesdrucksache 20/12977, sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, mit der Artikel 93 und 94 neu gefasst werden sollen. Für einen neuen Artikel 94, Absatz 4, Satz 1 GG ist folgender Inhalt vorgesehen: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Nach Artikel 79, Absatz 3 GG jedoch ist „eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, .. unzulässig.“ Diese sogenannte Ewigkeitsgarantie verbietet nicht nur die Änderung des Textes der Artikel 1 und 20, sondern schützt die dort geregelten Grundsätze. Das sind die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1, Absatz 1, das Bekenntnis zu den Menschenrechten in Artikel 1, Absatz 2 (also die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948), die unmittelbare Geltung der Grundrechte nach Artikel 1, Absatz 3, die Festlegung auf einen demokratischen und sozialen Bundesstaat in Artikel 20, Absatz 1, der Grundsatz der Volkssouveränität nach Artikel 20, Absatz 2 (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”), die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 und das Widerstandsrecht nach Artikel 20, Absatz 4.

Das Verfassungsgericht als Wächterrat

Es ist konkret zu prüfen, ob und inwiefern mit der geplanten Änderung die Grundsätze aus Artikel 20, Absätze 2 und 3 GG (Volkssouveränität und Gewaltenteilung) berührt werden. Es ist dazu nicht erforderlich, dass sie wirklich verletzt werden; eine “Berührung” genügt – wie beim Handspiel im Fußball. Weil ein Gericht, also die Dritte Gewalt, ermächtigt werden soll, der Volksvertretung als Erster Gewalt Vorschriften zu machen, ist die Gewaltenteilung hier ganz offensichtlich berührt. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt – denn wenn „alle“ Staatsgewalt vom Volke ausgeht, kann keine Staatsgewalt von anderen Verfassungsorganen ausgehen. Ein Gericht, das sich über eine Mehrheit in der Volksvertretung hinwegsetzen könnte, würde ein Ursprung von Staatsgewalt sein, und das ist nach Artikel 20, Absatz 2 GG verboten. Mit diesem neuen Artikel 94, Absatz 4 GG bekäme das Bundesverfassungsgericht die Machtfülle eines Wächterrats wie in der Islamischen Republik Iran. Die Parteien der Ampelunion wollen mit diesem „Oppositionsschwächungsgesetz“ im Ergebnis also eine andere Republik. Bloß das Amt eines woken statt eines religiösen Führers ist (noch) nicht vorgesehen.

In einem normalen parlamentarischen Verfahren wäre die Vereinbarkeit mit Artikel 79, Absatz 3 GG genauer geprüft worden. Man hätte vielleicht andere Regelungen gesucht, damit das Parlament auf dem Papier das letzte Wort hätte, es praktisch aber nie aussprechen würde. Der Verfasser will jetzt keine Vorschläge machen, wie die Ampel-Unionsparteien die Kuh noch vom Eis holen könnten; in jedem Fall würden sich die Beratungen im Rechtsausschuss in die Länge ziehen und bis zur Auflösung des Bundestags nicht abgeschlossen sein.

Augen zu und durch!

Wegen der anstehenden Neuwahl hat man deshalb keine Zeit mehr zur Beseitigung der handwerklichen Fehler. Die Ampel-Unionsparteien befürchten offenbar, dass sie im nächsten Bundestag keine Zweitdrittelmehrheit mehr haben werden. Bei geschätzten 30 Prozent für die Union, 15 Prozent SPD, 11 Prozent Grüne, 21 Prozent AfD, 8 Prozent BSW, 4 Prozent FDP, 3 Prozent Linke, 3 Prozent Freie Wähler und 5 Prozent Sonstige stünde es 56 : 29. Es geht also nicht um die Demokratie, sondern um die Macht der Ampel-Unionsparteien, die sich auf die Kenia-Parteien (Schwarz-Rot-Grün) reduzieren dürften. Das führt zu der Losung: Augen zu und durch! Die Politik vertraut auf die Mainstream-Medien, die die verfassungsrechtliche Problematik schon verschweigen werden.

Natürlich muss man die Gesetzentwürfe laut Bundestagsdrucksachen 20/12977 und 20/12978 im historischen Kontext sehen. Die Gewaltenteilung nach Artikel 20, Absatz 3 GG hat in der BRD noch nie so richtig funktioniert. Schon unter Adenauer wurde die parlamentarische Demokratie zu einer Kanzlerdemokratie, die von Kritikern auch als demokratische Diktatur bezeichnet wurde. Vielleicht hat sich Adenauer an Bismarck orientiert, der nicht dem Parlament, aber dem Kaiser zumindest formal unterstellt war. Wilhelm I. soll sich aber auf seinem Sterbebett bei Bismarck bedankt haben, dass er unter ihm Kaiser sein durfte. Adenauer hat nach dem gleichen Geist die CDU von einer Partei zu einem Kanzlerwahlverein mit Postenvergabeeinrichtung umgebaut. Wenn die Volksvertretung nicht das Volk, sondern die Macht vertritt, droht aus dieser Richtung keine Gefahr. Erhard, Kohl und Merkel haben diese Tradition fortgesetzt: Seit den 1950er Jahren kontrolliert nicht das Parlament die Regierung, die Regierung kontrolliert das Parlament. Das „Oppositionsschwächungsgesetz“ entmachtet das Parlament nun auch ganz offiziell. Die von den Ampel-Unionsparteien ausgekungelten und nach politischer Zuverlässigkeit ausgewählten Verfassungsrichter können willkürlich festlegen, was das Parlament noch beschließen darf. Irgendeine Urteilsbegründung wird man immer formulieren können; schließlich liest die sowieso niemand.

Besser das Volk auflösen?

Es müssen jetzt die Abgeordneten des 20. Bundestages entscheiden, ob sie „die Eier haben“ (eine englische Redensart, die seit einem sexistischen Kalauer in einem James-Bond-Film eingedeutscht ist: Bond sagte da über seine Chefin, sie habe “keine Eier” im Sinne von Mut und Rückgrat), diesem Vorhaben zu widersprechen und die Verfassung zu achten und zu schützen – oder ob sie sich von ihren Führern endgültig kastrieren lassen wollen. Die Fundamentalopposition aus AfD und BSW muss diese Frage aber offen ansprechen und auf die politische Tagesordnung setzen. Damit könnten die Ampel-Unionsparteien auch in eine Zwickmühle gebracht werden. Ein Rückzieher wäre eine Blamage für die Ampelunion, so kurz vor der Wahl. Würde das Gesetz aber beschlossen, wäre der „Wächterrat“ Thema im Wahlkampf. Es könnte dann auch diskutiert werden, wer hier die wirklichen Verfassungsfeinde sind. Dabei könnte nebenbei angesprochen werden, dass Artikel 79 GG nicht wirklich eine Ewigkeitsgarantie ist. Die genannten Grundsätze sollten im Rahmen des Provisoriums bis zur Wiedervereinigung eigentlich nicht änderbar sein – und dann in einer gesamtdeutschen Verfassung, die nach Artikel 146 GG per Volksabstimmung beschlossen werden muss, abschließend geregelt werden. Diese Volksabstimmung wird dem Volk aber von den selbsternannten „demokratischen Parteien“ seit 34 Jahren verweigert.

In diesem Zusammenhang kann man auch daran erinnern, dass die DDR-Verfassung der Volkskammer nicht das Recht gegeben hat, den Staat aufzulösen. Weil die Verfassung unter Ulbricht in einer Volksabstimmung beschlossen wurde, hätte es für die Aufhebung und die Auflösung des Staates ebenfalls einer Volksabstimmung bedurft. Natürlich hätte es dafür eine satte Mehrheit gegeben; es hätte im Westen aber schlecht ausgesehen, dass die undemokratische DDR Volksabstimmungen abhält – die demokratische BRD jedoch nicht. Das Vertrauen der Politiker in das Volk ist seit dieser Zeit nicht gewachsen. Die Ampel-Union sollte sich vielleicht überlegen, ob sie wirklich eine Auflösung des Bundestags will. Wäre es nicht vielleicht besser, sie würde das Volk auflösen und sich ein anderes wählen?

19 Antworten

  1. der Beweis, wir werden von Naziverbrechern regiert denn das haben bisher nur die Nazis geschafft.
    Kein Wunder, der 1.Bundestag bestand ja auch zum großen Teil aus weißgespülten Naziverbrechern.
    Globke, etc.
    Das ist gegen das Grundgesetz, eine Verfassung haben wir ja nicht durch unseren Besetztenstatus und damit hat das Volk das Recht zur Revoluton

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    1. Sollte man bei Buntschnäbel$innen nicht treffender von Internazis$innen sprechen? Abgesehen davon scheint es eine weitere Verfassung im Hintergrund zu geben, deren Regelungen man nur anhand vorgeblicher Verfassungsverstöße erraten kann. Das westalliierte Grundgesetz verstößt allem Anschein nach gegen diese Hintergrundverfassung und wird daher mit Salamitaktik an diese angepasst.

  2. @Geplante Verfassungsänderungen der Ampel-Union
    bedeutet das jetzt, das die Ampel „gesichert Verfassungsfeindlich“ ist ?
    Was für ein Glück, das sie an der Macht sind und alle Institutionen unterwandert haben !

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  3. “ „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.““

    Die BRD hat keine Verfassung.
    Die BRD hat ein Grundgesetz der amerikanischen Besatzungsmacht, aber keine Verfassung.
    Somit gibt es kein Bundesverfassungsgericht und auch keine Verfassungsorgane. Es gibt sie schon, aber wonach urteilen und handeln diese, wenn es doch keine Verfassung gibt?

    Die gab es im Deutschen Reich.

    GG Artikel 146:
    Darin steht: „Diese Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt … ”

    Im GG steht also, dass das GG keine Verfassung ist.

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  4. Wie wäre es, wenn gem. Art. 146 GG endlich eine Verfassung vom deutschen Volk beschlossen würde?

    Hier gehört meiner Meinung nach – neben vielem anderen – folgender Verfassungsartikel hineingeschrieben:

    „Eine Änderung, Hinzufügung oder Aufhebung von Verfassungsartikeln bedarf einer mehrheitlichen Zustimmung von mindestens der Hälfte aller wahlberechtigten deutschen Staatsbürger.“

    Das GG ist meiner Meinung nach KEINE Verfassung und hat nicht mal mehr einen räumlichen Geltungsbereich nachdem Art. 23 GG in der Originalfassung vom 23. Mai 1949 mit Änderung des Grundgesetzes gem. Art. 4 „Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes“ (s. Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 35 vom 28.09.1990) aufgehoben wurde.

    Carpe diem.

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  5. Ob es dann irgendwann nach dem 23. Februar 2025 vielleicht auch ein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich gibt? Ich frage für einen Freund …

  6. Deshalb keine Partei wählen, die nicht bereit ist, direkte Demokratie zu ermöglichen, die in einer freien Verfassung ausgestaltet werden muss.

    In der Diskussion sollte auch geklärt werden, wer wahlberechtigt ist, welche Rechte und Pflichten Staatsbürger haben und wer Staatsbürger ist.

    Die Parteien sollten sich nur noch aus Mitgliederbeiträgen finanzieren können und es dürfte nur noch Personenwahlen, statt Listenwahlen geben.

    Eine echte funktonierende Demokratie kann nur auf freien Bürgern beruhen. Das schließt Dumme und Ungebildete aus.

    Deshalb haben ja auch Kinder noch kein Wahlrecht, weil sie unter der Vormundschaft ihrer Eltern stehen.

    Mein Vorschlag wäre, dass jeder Wähler einen erfolgreichen Berufsabschluss nachweisen kann und einer nützlichen Arbeit nachgeht.

    Man könnte auch bestimmten Fachleuten mehr als ein Stimme zubilligen, wenn das sauber geregelt ist. Natürlich gehe ich davon aus, dass diese Verfassung auch regelt, wie wir eine Automatisierungsdividende gestalten und wie wir die alte Teilung der Arbeit allmählich überwinden können.

    Aber das wäre alles breit zu dskutieren und darüber abzustimmen.

    Erstmals geht es darum, dass sich Parteien finden und aufstellen, die so einen Prozess in einer geeigneten Koalition als Regierung der Emanzipation und des Erwachens aufstellen wollen.

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  7. Es zeigt sich ganz eindeutig, das wir zu blöde waren 1990 eine richtige Revolution durch zu führen.
    Wir hätten mit der ganzen STASI Truppe, samt der küngelnden Westpolitiker aufräumen müssen, dann wäre uns viel erspart geblieben. Jetzt ist der Deutsche zu faul und vollgefressen, um hier noch irgendetwas bewegen zu können. Selbst der Geist ist nicht mehr da. Sie denken sich, das die gebratenen Tauben ewig auf ihrem Teller landen werden!

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  8. Die sogenannte „Kenia-Kaolition“ aus schwarz, rot und grün müsste eigentlich nicht nach dem sympathischen Urlaubsland Kenia benannt werden, sondern „Afghanistan-Koalition“. Das ist zumindest die erste Flagge, die gezeigt wird, wenn man google nach einer Fahne dieser Farben fragt.

  9. Faschisten wollen eine andere Republik.
    Sie wollen durch diese Änderung den Bürgern
    an ihre Freiheiten.
    Durch eine Handvoll von politisch linksgrün tickenden
    „Roten Roben“ müssen wir dann ihre persönlichen politischen
    Befindlichkeiten als Diktat hinnehmen.

    Solch eine politische Macht will ich nicht und ich hoffe, das
    die Gesetzesänderung herb scheitern wird !

    Keine Macht den Organen, die sie missbrauchen können ohne dafür jemals zur Verantwortung gezogen zu werden !!!

    Warum wohl protestieren ehrbare Juristen Jahr für Jahr vor dem
    Bundesverfassungsgericht ./. dieses Gericht und insbesondere
    den von Merkels Gnaden eingesetzten Präses in deren Leitung !

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  10. Zitat: „Für einen neuen Artikel 94, Absatz 4, Satz 1 GG ist folgender Inhalt vorgesehen: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.““
    Was soll bitte die ganze Aufregung, wenn das Folgende zu Rate gezogen wird?
    Dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz zufolge gilt gemäß BVerfGG § 31 (1) bereits jetzt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Die Rechtskraft der Institution ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag der staatlichen Obligation zu UN-Res. A/RES/53/144 und Genfer Abkommen. (2) In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungs-gericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt“.
    Dieses Gesetz besteht – weil internationale Konventionen und das Genfer Abkommen höherrangig sind als nationale Gesetze – bereits jetzt.
    Die Erfahrung zeigt jedoch, daß trotz Bestehens von BVerfGG §31, in dem Nicht-Beachtung unter Strafe gestellt ist, sich „keine Sau“ (im Sinne von niemand) in den von Herrn Kohl auf Befehl der Alliierten zu Firmen gewandelten „quasi-staatlichen Stellen“ (Prof. Dr. Carlo Schmid) daran hält; auch die „Regierung“ simuliert trotz Auflösung des GG 1989 weiterhin den Staat, die Justiz wendet Gesetze an, die laut BGBl. „aufgehoben“ wurden und beachtet bestehende Gesetze bei „Bedarf“ eh nicht. Dieses Verhalten wurde von den Alliierten bereits als kriminell bezeichnet; auch das Wahlrecht, nach dem sich die Abgeordneten wählen lassen ist ungültig, wie das BVerfG geurteilt hat, da es in der Tat nicht Art. 38 GG entspricht. Dieses lautet nämlich:
    „(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. (Hierbei steht auch der „Fraktionszwang“ ersichtlich im Wege).
    Die Wirklichkeit in Deutschland sieht indes anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben.
    In diesem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste von Parteien abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt.
    Damit ist der Bundestag von Anbeginn zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusam­mengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.
    Auch haben die Alliierten durch das dem Nürnberger Tribunal entsprechende Grand Tribunal in der „französischen“ Zone in Rastatt bereits 1947 angeordnet, daß „kein Parlament legal sei, in dem die Gewaltenteilung nicht stattfinde!“
    Auch dieses Urteil gilt wie alle anderen Anordnungen der Alliierten nach wie vor. Das Bundespräsidialamt hat dies in einem mir vorliegenden Brief bestätigt!
    Nun sind aber offenbar z. B. alle Justizminister als Mitglieder der „Regierungen“ auch der Exekutive angehörig; als Oberaufsicht über die Justiz sind sie auch Mitglieder der Judikative, und als Abgeordnete gehören sie auch der Legislative an. Von Gewaltenteilung kann ich daher nichts erkennen.
    Viele scheinen auch vergessen zu haben, daß Konrad Adenauer 1949 bei der Wahl zum ersten Bundestag noch freimütig eingestand, „kein Mandant des Deutschen Volks zu sein, sondern seinen Auftrag von den Siegermächten erhalten zu haben“. Die so Eingesetzten sind also ersichtlich – und anders als viele Autoren immer wieder fälschlich unterstellen und dadurch zu falschen Beurteilungen gelangen– gar nicht für die Interessen der Deutschen zuständig, sondern zur Erfüllung „Alliierter Ziele“ wie die Joint chief-of-staffs-order bestätigt:
    Directive „JCS 1067“ vom 26. 04. 1945: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke der Befreiung, sondern als besiegter Feindstaat und zur Verwirklichung alliierter Ziele“ (sic!).
    Daß das alles so ist, hat Gründe, die in der Zielvorstellung (die Vernichtung Deutschlands) wurzeln, wie diese dem besagten „Englischen Krieg“ zu Grunde liegen: Diese Zielvorstellung wurde szt. vor der Weltöffentlichkeit völlig ungeniert offenbart.
    Die Tatsache, daß dieses in der Verwaltung des Besatzungsgebiets tätige Personal als Handlanger der Amerikaner (als der Hauptsiegermacht) zu gelten hat, könnte neuerdings auch verheerende Folgen für diese zeitigen. Haben sie alle deswegen solche Panik seitdem Herr Trump erneut zum Präsidenten gewählt wurde?
    Denn in der Absichtserklärung des president-elect steht eindeutig, daß er gegen alle vorgehen wird, die das Recht gebrochen haben und sich an dem auch von Gesundheitsminister Kennedy als Verbrechen gegen die Menschheit bezeichneten Verbrechen von Big-Pharma beteiligten. Siehe auch: Alexander Wallasch: Trumps Rede zur Beseitigung der Zensur – «Haben wir keine freie Rede, haben wir kein freies Land».

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    1. Danke und für jeden mit Hirn leicht verständlich und nachvollziehbar erfasst.
      Habe mir eine Kopie z.d.A. gezogen, da mir einiges in der Art
      noch nicht bekannt war.
      Nochmals vielen Dank für die Mühe und bitte weiter so !

  11. Das Verfassungsgericht ist seit seiner Gründung eine Versammlung ergebener Parteibrüder und -schwestern. Nur hat man das zeitweilig nicht derart offensichtlich gezeigt, bzw. noch Reste von Anstand gehabt, die jetzt auch nicht mehr vorhanden sind.
    Ob daran jetzt noch rumgestrickt wird oder nicht, ist völlig latte. Weg muß definitiv alles in DE, da ist nichts mehr reformierbar.
    Weisungsgebundenheit mit Parteibucheinfluß hat nirgends etwas zu suchen, nicht einmal im Karnickelzüchterverein.

  12. https://youtu.be/KUW9UNGdjLM

    Vermietertagebuch – Alexander Raue vom 17.11.2024

    „Die „Schwachkopf“-Affäre von Robert Habeck weitet sich immer weiter aus und wird zu einer riesigen Katastrophe für Habeck. Der Vizekanzler wollte mit den Anzeigen ordentlich Kasse machen, aber jetzt gefährdert es seine Kanzlerkandidatur. Der ehemalige Kanzlerkandidat Armin Laschet rechnet komplett mit Habeck ab und nennt ihn einen Diktator!“

    Es wird immer schlimmer mit grünlichlinken Schwachmaten !

  13. „Artikel 20, Absatz 2 (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”)“

    Eine Einbürgerung macht aus einem Fremden keinen Teil des deutschen Volkes, trotzdem nehmen Millionen dieser Fremden an der Ausübung der Staatsgewalt teil.

  14. Das Volk in Deutschland ist leider mehheitlich zu blöd um sich damit auseinander zu setzen oder zuu begreifen! Die Neubürger verstehen eh nicht, wovon überhaupt geredet wird, die wollen blos die bedingungslose Versorgung. Abeer auch die Anwälte dieser „Demokratur“ haben nicht die nötigen Eier, dagegen vorzugehen. Und das Verfassungsgericht wird dankbar ob der Machterweiterung sein. Solange die Menschlein nicht wirklich gegen den Wahn protestieren, wird sich nix ändern, Da sie leider nicht verstehen, worum es sich handelt, läßt man zu, dass sich der Strick immer enger zu zieht. Also, auch Anschein der Scheindemokratie ade, der Masse der geistig Schmerzbefreiten tut das auch nicht mehr weh. Der Rest wird irgendwie versuchen damit zurechtzukommen oder auswandern, die Alten hinten runterfallen und für die Jungen wird es normal sein.

  15. Es gibt einige wesentliche Unterschiede zwischen einem souveränenen Staat und einem Protektorat bzw. einer Kolonie.

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