
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz eine schallende Ohrfeige verpasst: Die AfD ist – vorerst zumindest –nicht länger „gesichert rechtsextrem“. Nun werden all die Medien und Politiker, die diese Wortstanze auswendig gelernt und ihrem Wording zur AfD als zwingenden Bestandteil zugefügt hatten, nochmal zum Sprachtraining müssen. Dabei hätte doch alles so schön passen können: So kurz vor zwei entscheidenden Landtagswahlen standen alle Kulissen standen, das Bühnenbild war ausgeleuchtet, der moralische Zeigefinger bereits auf Betriebstemperatur. Und jetzt das: Die Kölner Verwaltungsrichter ziehen die Notbremse und untersagen dem Verfassungsschutz, die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen oder öffentlich so zu behandeln. Letzteres geschieht zwar schon sein Monaten – aber immerhin: Mitten hinein in die dramaturgisch sorgfältig vorbereitete Phase maximaler Eindeutigkeit platzt nun dieser juristische Haltebefehl wie ein schlecht getimter Feueralarm im Theater. Denn „gesichert rechtsextrem“ – das ist ja längst kein nüchterner Behördenbegriff oder verwaltungsdeutsches Etikett mehr, sondern ein politischer Hochdruckstempel, gedacht für Schlagzeilen, Talkshows und moralische Schnellgerichte. Ein Wort, das jede Diskussion ersetzte. Ein Label, das Debatten beendete.
Und nun sagt ein Gericht: Moment bitte! Erst prüfen und abwägen! Und das nach erfolgter Gesamtbetrachtung. Ohje, Shit! Und das auch noch zur Unzeit. Die verbotsgierigen AfD-Gegner haben nun ein Problem, das sie ernst nehmen müssen: Zwanzig Aktenbände, über 7.000 Seiten, mehrere Terabyte an Material – und trotzdem reicht es im Eilverfahren nicht, der Gesamtpartei AfD eine „beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz“ zuzuschreiben. So kühl formuliert es das Gericht.
Ohrfeige mit Nachhall
Politisch ist das eine Ohrfeige mit Nachhall. Die Richter sprechen zwar von einem „starken Verdacht“ und benennen “problematische” Forderungen, insbesondere mit Blick auf Religionsfreiheit und Gleichbehandlung – wobei diese aus Sicht von unbefangenen Kritikern vollauf im Einklang dem Grundgesetz stehen. Sie als “Verdacht” zu bezeichnen, ist eine diplomatische goldene Brücke zu denen, denen der heutige Richterspruch in die Suppe spuckt. Dennoch – und genau hier liegt die juristische Zumutung für alle, die es so gern einfacher hätten – ist ein Verdacht eben kein Urteil. Und es gilt, was die gesamte voreingenommene und auf Interpretationen gründende Quellenexegese durch weisungsgebundene Verfassungsschutzämter und staatsfinanzierte Meldestellen und NGOs von Beginn an ins Zwielicht rückte: Einzelne, womöglich auch verfassungswidrige Positionen genügen eben nicht automatisch, um eine Gesamtpartei und ihr eindeutig grundgesetzkonformes Programm mit einem amtlichen Bannspruch zu versehen.
Der Rechtsstaat kennt Abstufungen. Es braucht Beweismaßstäbe und – man höre und staune – Differenzierung! Besonders unerquicklich für die Behörde wirkt der Hinweis, dass sie sich im Verfahren ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen stützt. Kein geheimnisvoller Schatz also aus dem nachrichtendienstlichen Giftschrank, keine zusätzlichen, erst im Gerichtssaal entfalteten Erkenntnisse, die das große Ganze zwingend erscheinen ließen. Wenn am Ende im Wesentlichen das ausgewertet wird, was jeder Journalist, jeder Bürger, jeder politische Gegner ebenfalls lesen kann, dann schrumpft der Nimbus des allwissenden Wächteramtes plötzlich auf die Größe einer besonders fleißigen Pressespiegel-Redaktion. Das gilt übrigens dann auch für das stumpfsinnig weiter geforderte AfD-Verbotsverfahren (oder zumindest dessen “Prüfung”), die auf derselben kläglichen “Datengrundlage”” fußen.
Gesellschaftliches Ausschlussinstrument
Das eigentlich Pikante aber ist der Zeitpunkt des Urteils: Eine Partei, die bundesweit als Nummer eins in den Umfragen steht und im Osten an absolute Mehrheiten heranreicht, sollte eigentlich – so schien es – nun endgültig kategorisiert werden – eben weil die Stanze „gesichert rechtsextrem“ im politischen Betrieb nicht nur als juristische Beschreibung, sondern als gesellschaftliches Ausschlussinstrument funktioniert
Wer es trägt, wird nicht mehr bekämpft, sondern delegitimiert; wird nicht mehr argumentativ gestellt, sondern moralisch abgeräumt. Und nun kommt da dieses Gericht und erklärt mit der trockenen Autorität des Verwaltungsrechts, dass es dafür – jedenfalls vorläufig – nicht reicht. Gewiss, das ist noch kein Freispruch oder Persilschein – aber eben auch kein Blankoscheck für eine Hochstufung, die politisch wie ein finaler Makel gewirkt hätte. Und vor allem zeigt es auch dem Normalbürger, dem man “gesichert rechtsextrem” als finaler, objektiver Befund zur Abkürzung jeder weiteren Diskussion in die Köpfe gehämmert hat, dass diese Einschätzung offenbar doch auf sehr viel tönernen Füßen stand als bislang suggeriert.
Sie können nun Beschwerde einlegen und auf das Hauptverfahren verweisen; sie werden weiter vom „starken Verdacht“ sprechen. Doch jeder weiß nun: Wenn es wirklich auch nur annähernd so eindeutig wäre wie politmedial dargestellt, hätte das Gericht heute anders entschieden. Der entscheidende Punkt bleibt: In einer maximal aufgeheizten politischen Phase zwingt ein Gericht die Beteiligten zurück in die Zone der Begründung, der Verhältnismäßigkeit und der sauberen Beweisführung. Für Wahlkämpfer ist das unerquicklich, für Dramaturgen des moralischen Endurteils ist es lästig – doch für den zum Glück zumindest in den oberen Instanzen (noch) leidlich intakten Rechtsstaat ist es genau das, was diesen ausmacht: Die unbequeme Weigerung, aus Vorurteilen Urteile zu machen und einem Scherbengericht Folge zu leisten, bevor tragfähige Bewiese vorliegen.
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18 Kommentare
Sehr begrüßenswert. Das habe ich in der aufgeheizt Situation, nicht erwartet
@Das habe ich in der aufgeheizt Situation, nicht erwartet
na ja – massenpolitisch nicht der schlechteste Zug – entspannt etwas !
Ist wie beim Fischen – da gibt der Angler dem Opfer auch immer wieder mal etwas Leine, bevor er wieder scharf anzieht.
Ich würde jedenfalls nicht darauf wetten, das das Gericht dann in der Hauptverhandlung zum passenden Zeitpunkt auf ein verbot oder Einschränkungen verzichtet !
kennen sie das Urteil zum NPD-verbotsverfahren ?
So sinngemäß : heute nicht, aber wenn sie zu stark wird, dann schon !
Der entscheidende Punkt wird sein, wie sicher sie sich der Gewehre sind – Polizei und Bundeswehr. Der Justiz können sie sich sicher sein, die beweist seit Corona, welcher Art sie sind !
@Gerichtsklatsche für den Verfassungsschutz
das ist noch nicht aus.
Zum einen stehend die wichtigen Wahlen ja noch aus -und ein zeitlich passendes Urteil zu Gunsten des VS würde wohl ein Auszählen gegen die AFD legitimieren.
Und zum anderen bin ich auch der Meinung, das nicht alles, was angeblich Grundgesetztreu ist, auch wirklich das ist.
Ich halte es bsp. nicht für Grundgesetz-gemäß, wenn der Kanzleramtsträger anruft und den Auftrag erteilt, eine Wahl rückgängig zu machen und einen anderen genehmeren Kandidaten zu wählen -ich halte es auch nicht für grundgesetzlich, wenn das Verfassungsgericht dann das Urteil hinauszögert, bis die Kanzlerin nicht mehr im Amt ist – und ich halte es auch nicht für grundgesetzlich, wenn der Kanzlerkandidat dann trotzdem die gesamte Legislaturperiode im Amt bleibt.
Ich halte es auch nicht für grundgesetzlich, wenn man erfolgversprechende Oppositionskandidaten von der Wahl ausschließt !
Ich halte es auch nicht für Grundgesetz-konform, wenn man extra Gesetze macht, mit denen der Opposition Rechte genommen werden sollen, die man selbst gerne nimmt, gleichgültig, ob es um Geld, Posten oder sonstige Dinge geht.
Die Lex AFD, die man landesweit schnell kreiert, halte ich allesamt für grundgesetz-feindlich.
Und den Verfassungsschutz und Staatsschutz, die diese Vorgänge ignorieren oder sogar befeuern, halte ich für überflüssig !
Man sollte vielleicht bedenken, das die gleichen Regeln von der AFD auch gegen sie selbst verwendet werden könnten – und ich würde das für gut halten – zumindest bei dieser in meinen Augen abgefeimten Politiker-Generation.
Alleine Faesers Maulkorb wäre angebracht, um denen ihre unverdienten Versorgungsansprüche zu streichen und die Gelder für wichtigere Dinge zu verwenden wie Schulen, Verkehrsnetz, Gesundheits-System oder Energieversorgung, wo vieles Repariert und neu aufgebaut werden muß, was sie in ihrem Wahn der letzten Jahre zerstört haben.
Und dabei sollten neben den Politiker auch ihre hilfreichen Juristen nicht vergessen werden.
Und das ist der Maßstab, an dem ich jede nachfolge-Regierung messe – wie erfüllt sie ihre Aufgaben und respektiert sie auch ihre Grenzen !
Die Einheitsparteien kümmern sich ausschließlich nur noch um die Verhinderung der AFD. Mit ärgsten Diffamierungen, Hetze und Hassverbreitung haben sie das Regieren vergessen. NEIN, die LINKSLINKEN– Einheitsparteien sind einfach nicht mehr in der Lage irgend etwas positives für das Land zu bewirken. Schaut man die beruflichen Tätigkeiten der Politiker an, dann sind ihnen AFD- Politiker um Jahre weit voraus, in Beziehung zu den Abschlüssen und auch den Berufserfahrungen. Das ist Fakt.
Es ist interessant: die Bundesregierung hat seit der Wahl nur gelogen und das Gegenteil von dem gemacht, was in der Vor–Wahlzeit versprochen wurde! Bei der AFD argumentiert das Gericht zwar das es nicht reicht um von rechtsextremem der gesamten Partei auszugehen, aber falls sie in die Regierung kämen, könnte man von irgendwelchen ausgehen! Ich dachte immer, das Gericht muss sich an Fakten halten, stattdessen wird gemutmaßt! Es lebe die Demokratie und der GEKAUFTE– Scharfrichter–1933 Rechtsstaat! Was für eine dreckige Heuchelei!
@haben sie das Regieren vergessen.
nein – das regieren ist ein Selbstläufer – da bekommen sie ihre Anweisungen von den Globalisten und fertig. Die müssen höchstens ab und zu eine Erklärung erfinden für die Politik, die ausgeführt wird.
Und der Wähler wählt die Erklärung für die angewiesene Politik, indem er den einen oder anderen Erklärbär wählt.
Deren einziges Problem ist der Selbstschutz, wenn sie sich mit ihren Verbrechen zu weit aus dem Fenster gelehnt haben !
Ein Schenkelklopfer ist ja alleine der Fakt, das es unterschiedliche Korruptionsartikel gibt – einer für das Fußvolk, und ein anderer für die Politiker ! Und niemand stört sich daran !
eines ist sicher… die medien sind gesichert kriminell….
Warnung!
Herr Matissek hatte erst kürzlich erklärt, wie die persönlichen Daten der Foristen bei ihm gesichert sind (siehe den kürzlichen Artikel von Herrn Künstle zum Thema).
Eben lese ich auf uncutnews.ch, daß es PER KI NEUERDINGS MÖGLICH IST, KOMMENTATOREN ZIEMLICH ZUVERLÄSSIG ZU IDENTIFIZIEREN!! Das gilt vor allem für diejenigen, die immer dieselben Phantasienamen benutzen. In Zukunft ist deshalb mehr Phantasie gefragt.
https://uncutnews.ch/die-illusion-der-anonymitaet-ist-gefallen-studie-enthuellt-ki-kann-anonyme-internet-profile-systematisch-enttarnen/
@wie die persönlichen Daten der Foristen bei ihm gesichert sind
ach gottchen – sie können nichts sichern, was elektronisch festgehalten ist.
Sie dürfen grundsätzlich nur Dinge elektronisch festhalten, von denen sie auch bereit sind, sie an die nächste Litfass-Säule vor ihrem Haus auszubringen.
Erinnern sie sich : Merkel wurde abgehört !
Nein – wurde sie nicht – alleine die NSA schnorchelt weltweit alles ab, und Merkel, sie, ich, oder dieser Post sind da Beifang, einschließlich der IP-Adresse, der MAC-Adresse, Router, dem Standort und dem Eigentümer.
Die wissen vielleicht nicht, welcher Mitbewohner am Keyboard sitzt, wenn keine Kamera da ist – aber an Hand der Sprachanalyse und dem Tastenmuster würde ich mich darauf auch nicht verlassen – diese Dinge werden nur nicht veröffentlicht und so lange jedem unter die Nase gerieben, bis es der letzte Langschläfer kapiert !
Sichern können sie ihre Daten vielleicht vor ihrem linken Nachbarn – aber nicht vor den globalen Diensten.
Selbst – wer war das noch damals ? Twitter ? hat vor Jahren geprahlt, das sie ihre Profile nicht nur von ihren Teilnehmern haben, sondern auch von Leuten, die nicht einmal einen Account haben, weil andere mit Account über sie reden.
Warnung!
Herr Matissek hatte erst kürzlich erklärt, wie die persönlichen Daten der Foristen bei ihm gesichert sind (siehe den kürzlichen Artikel von Herrn Künstle zum Thema).
Eben lese ich auf uncutnews.ch, daß es PER KI NEUERDINGS MÖGLICH IST, KOMMENTATOREN ZIEMLICH ZUVERLÄSSIG ZU IDENTIFIZIEREN!! Das gilt vor allem für diejenigen, die immer dieselben Phantasienamen benutzen. In Zukunft ist deshalb mehr Phantasie gefragt.
https://uncutnews.ch/die-illusion-der-anonymitaet-ist-gefallen-studie-enthuellt-ki-kann-anonyme-internet-profile-systematisch-enttarnen/
Geht das System zum OVG nach Münster, dann sehe ich bei
diesen linksgrün gesteuerten Roben schwarz für die AfD !
Der dreckige „Krieg“ der Altparteien ./. die AfD ist noch lange nicht vorbei !
Na ja, die Hoffnung auf den schnellen Politikwechsel stirbt auch
stets zuletzt !
Wird gespannt zu verfolgen ob die Hetz- und Wahrheitsverdrehugnsjournaillen in den nächsten Woche der Weisung des VGs nachkommen oder ob sie neue Schmutzfloskeln zum penetranten Dauerpropagandagebrauch ausbrüten werden.
Der „Lügenkanzler“ erzählt neue Lügenmärchen
Merz sieht „tief verankerte Vetternwirtschaft“ in der AfD und ist offen für Gesetzesverschärfung
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69965012fc148b255d14f5ce/abgeordnetengesetz-anpassen-merz-sieht-tief-verankerte-vetternwirtschaft-in-der-afd-und-ist-offen-fuer-gesetzesverschaerfung.html
CDU-Abgeordneter wirft der AfD wegen Vetternwirtschaft „Clankriminalität“ vor
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union Hendrik Hoppenstedt wirft der AfD wegen der jüngsten Vorwürfe der Vetternwirtschaft „Clankriminalität“ vor. Insbesondere müsse geklärt werden, ob die gemeldeten Mitarbeiter tatsächlich arbeiten oder ob überwiegend Scheinanstellungen vorliegen, so Hoppenstedt.
https://apollo-news.net/cdu-abgeordneter-wirft-der-afd-wegen-vetternwirtschaft-clankriminalitt-vor/
Der Spruch „AfD gesichert rechtsextrem“ Klang einem schon wie ein Ohrwurm aus dem Leierkasten im Kopf, den man jetzt erstmal wieder loswerden muss!
In den hiesigen Medien ist das Entsetzen vieler Politiker der anderen Parteien nicht zu übersehen und führt zu verzweifelten Versuchen ,die AfD vor den Wahlen doch noch aus der Bahn zu werfen.
Dieses Gerichtsurteil dürfte allerdings eher das Gegenteil bewirken.
Ich frage mich dabei nur warum es noch keine Untersuchungen gibt , andere Parteien als gesichert linksextrem einzustufen?
Das tut dem Ganzen keinen Abbruch, es ist zu spät.
Der Samen ist gesäht, er wird aufgehen. Die Medien verbreiteten es Gebetsmühlenartig, der Samen wird auch im Volk aufgehen.
Jetzt entdeckte „UnsereDemokratie“ (TM) (R) die Vetternwirtschacht. Irgendwas ist halt immer.
Und auch dieser Samen wird aufgehen.
Mal sehen, was danach kommt.
Ich habe die gesicherte Informationen erhalten, dass es in der AfD eine Gruppe gibt die gerne Nasi Goreng isst. Diese Gruppe nennt sich konspirativ die Nahsis. Hätte Nähnzie ehedem davon gehört,und wäre diese Information dem VerfSchutz zugänglich gemacht worden,das Urteil wäre gesichert anders ausgefallen.
Habe mal angefangen das von NIUS veröffentlichte Dokument zu lesen. Subjektive persönliche Meinung – Sprichwort: „Die haben nicht mehr alle Tassen im Schrank“. Vielleicht finanziert Jemand mal ein Gutachten über die Akteure des Verbotswunsches. Vermute, da würden erschreckende Feststellungen getroffen.
Nach Gerichtsbeschluss
„Die AfD ist ein Beobachtungsfall“, sagt Dobrindt (CSU)
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a17a55d7d06da94a11c0dc/nach-gerichtsbeschluss-die-afd-ist-ein-beobachtungsfall-sagt-dobrindt.html
SPD-Politiker Maier
Thüringer Innenminister fordert nach Gerichtsbeschluss Verbot von AfD-Landesverbänden
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a0d5ba7c787f6a1cef0431/thueringer-innenminister-fordert-nach-gerichtsbeschluss-verbot-von-afd-landesverbaenden.html
Als wenn das die Qualitätsjournalisten jucken würde. Es wird dann leicht umformuliert, so als ob mit dem nächsten Gerichtsurteil die aktuelle Einschätzung wieder korrigiert würde.