Gesellschaft unter Risiko: Freiheit, Kontrolle und die Pflicht des Staates

Gesellschaft unter Risiko: Freiheit, Kontrolle und die Pflicht des Staates

Staatliche Risikogruppeneinstufung am Beispiel einer Verkehrskontrolle: Keine Diskriminierung oder ethnisches Profiling – sondern die gezielte Überprüfung neuralgischer und evidenzbasiert statistisch häufig doloser Fahrzeuge, Kennzeichen und Insassen erhöht die Regeldurchsetzung (und Gewährleistung der Schutzfunktion des Rechtsstaats) insgesamt (Symbolbild:Imago)

Die Deutschen waren und sind historisch überwiegend gesetzestreu. Ihre Bereitschaft, Regeln zu befolgen, wurde manchmal sogar verspottet – als Untertanen eines übermächtigen Staates, der Ordnung und Gehorsam forderte. Diese Gesetzestreue hat über Jahrzehnte das gesellschaftliche Zusammenleben stabil gehalten, und punktuelle polizeiliche sowie gerichtliche Maßnahmen waren lange Zeit ausreichend, um Rechtsverstöße zu sanktionieren. Im klassischen Rechtsstaat erfolgt die Bekämpfung von Rechtsverstößen zielgerichtet und individuell: Ein Verdacht entsteht, die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, das Gericht entscheidet, und bei begründetem Verdacht können Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden. So bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, und die Freiheit der Bürger wird nur dort eingeschränkt, wo konkretes Fehlverhalten festgestellt wird.

Heute zeigt sich jedoch ein wachsendes Problem: Der Staat muss zunehmend auf pauschale Maßnahmen zurückgreifen, weil bestimmte Risiken nicht punktuell beherrschbar sind. Dies zeigt sich insbesondere bei der Identitätsfeststellung auf allen Ebenen – bei Telefonen, Banken und Online-Plattformen. Offiziell dient dies Sicherheitszwecken, faktisch bedeutet es jedoch, dass die Freiheit aller Bürger eingeschränkt wird, um potentielles Fehlverhalten einzelner oder ganzer Gruppen zu kontrollieren. Ein anschauliches Beispiel liefert die Verkehrssicherheit: Wenn ein bestimmter Automobiltyp wiederholt schwere Unfälle verursacht, werden alle Fahrzeuge dieses Typs aus dem Verkehr gezogen, auch wenn nicht jedes Fahrzeug tatsächlich beteiligt war. Übertragen auf die Gesellschaft bedeutet dies: Wenn bei Zuwanderern aus bestimmten Herkunftskontexten, in denen rechtsstaatliche Strukturen schwach ausgeprägt sind, nachweislich und über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte Häufigkeit von Rechtsverstößen auftritt, die das gesellschaftliche Zusammenleben belastet, stellt sich für den Staat funktional dieselbe Frage wie bei sicherheitsrelevanten Produkten: ob präventive Maßnahmen auf Gruppenebene erforderlich werden. Das heißt: Registrierung, Kontrolle, Reglementierung und Einschränkungen auf Gruppenebene.

Keine individuelle Diskriminierung – aber gruppenbezogenes Risikomanagement

Die Konsequenz ist klar: Individuelle Freiheit wird funktional kollektiv eingeschränkt, auch für diejenigen innerhalb der Gruppe, die sich gesetzestreu verhalten. Die Logik entspricht dem präventiven Rückruf gefährlicher Fahrzeuge: Es geht nicht um die Schuld einzelner Mitglieder, sondern um minimale Risikoabsicherung für das Gesamtsystem. Dieses Vorgehen steht in Spannung zum Grundgesetz, das Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Artikel 3 Grundgesetz verbietet eine individuelle Diskriminierung nach Herkunft. In Situationen, in denen Risiken systematisch und in großer Häufigkeit auftreten, nimmt der Gesetzgeber eine funktionale Abwägung vor: Um zu vermeiden, dass einzelne Mitglieder einer Risikogruppe rechtlich diskriminiert werden, werden Maßnahmen ergriffen, die die Freiheitsrechte aller Bürger einschränken. Der Schutz der Gesellschaft insgesamt erfolgt dadurch durch allgemeine Kontrollen und Freiheitseinschränkungen – auch für jene, die individuell kein erhöhtes Risiko darstellen.

Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur im staatlichen Handeln, sondern zunehmend auch im privaten Rechtsverkehr. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung verpflichtet etwa Makler und Vermieter, Bewerber unabhängig von Herkunft, Namen oder vermuteter Gruppenzugehörigkeit gleich zu behandeln. Damit wird dem einzelnen Bürger faktisch die Möglichkeit genommen, eine eigene, präventive Risikoabwägung vorzunehmen – selbst dann, wenn er das wirtschaftliche Risiko allein trägt. Die Verantwortung für mögliche Fehlentscheidungen verbleibt beim privaten Akteur, während ihm zugleich rechtlich untersagt wird, Risiken antizipierend zu berücksichtigen. Der Staat verlangt damit Neutralität bei der Entscheidung, ohne selbst für die Konsequenzen einzustehen.

Rechtliche Asymmetrien

Diese abstrakte Problematik lässt sich an einem konkreten Beispiel verdeutlichen: Ein privater Vermieter wurde von einer Nachbarin darauf angesprochen, bei einer anstehenden Neuvermietung eine afrikanische Familie zu berücksichtigen, die sie persönlich kannte und als “nett” beschrieb. Eine rechtliche oder finanzielle Bürgschaft übernahm sie ausdrücklich nicht. Der Vermieter reagierte zunächst zurückhaltend, entschloss sich jedoch, der Bitte nachzukommen und die Familie persönlich kennenzulernen. Bei dem Termin machte insbesondere die Ehefrau einen freundlichen, gepflegten und kooperativen Eindruck. Die Wohnung war ordentlich, auch das anwesende Kind verhielt sich unauffällig. Auf dieser Grundlage war der Vermieter bereit, das Mietverhältnis ernsthaft zu prüfen. Im weiteren Gespräch stellte sich jedoch heraus, dass neben dem Ehepaar und dem Kind weitere Familienangehörige – darunter Geschwister und Cousins – in das Haus einziehen sollten. Der Vermieter bat daraufhin um vollständige Unterlagen zu Identität, Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen aller potenziellen Mitbewohner sowie zu bisherigen Mietverhältnissen.

Zwar wurden Unterlagen zeitnah übermittelt, sie erwiesen sich jedoch als lückenhaft, zeitlich nicht konsistent und insgesamt ungeeignet, eine belastbare wirtschaftliche Einschätzung zu ermöglichen. Aus den Angaben ergab sich zudem, dass die Familie in erheblichem Umfang auf Leistungen der Arbeitsagentur angewiesen war. Da die Familie selbst eine Ansprechpartnerin der Arbeitsagentur benannt hatte, nahm der Vermieter – mit deren Kenntnis – Kontakt auf. In einem sachlichen Gespräch wurde ihm sinngemäß deutlich gemacht, dass die finanziellen Voraussetzungen für die dauerhafte Anmietung eines Einfamilienhauses nicht gegeben seien. Die anfängliche Skepsis des Vermieters, die er rechtlich weder offen benennen noch allein aufgrund äußerer Merkmale als Entscheidungskriterium heranziehen durfte, bestätigte sich somit erst nach erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand. Das wirtschaftliche Risiko hätte er gleichwohl allein getragen. In der Praxis führt dies dazu, dass Bürger entweder erheblichen Prüfungsaufwand betreiben müssen oder sich – wie vielfach zu beobachten – vollständig aus solchen Verantwortungsbereichen zurückziehen. Der Rückzug privater Akteure aus Vermietung, Ehrenamt oder unternehmerischem Risiko ist keine ideologische Entscheidung, sondern eine rationale Reaktion auf rechtliche Asymmetrien zwischen Verantwortung und Handlungsspielraum.

Präventive Maßnahmen auf Gruppenebene notwendig

Es geht hier nicht darum, den gesamten Staat oder alle Bürger zu überwachen, zu kontrollieren oder einzuschränken – insbesondere nicht diejenigen, die seit jeher gesetzestreu sind. Für sie ist eine pauschale Kontrolle unnötig und ungerecht. Vielmehr muss der Staat gezielt dort handeln, wo nachhaltige strukturelle Risiken von Rechtsverstößen auf Gruppenebene erkennbar werden: bei Zuwanderern aus Herkunftskontexten, in denen rechtsstaatliche Durchsetzung schwach ausgeprägt ist und Regelbindung gesellschaftlich eine geringere Rolle spielt. Dabei handelt es sich nicht um Bürger aus stabilen Rechtsstaaten wie den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Tschechien oder Polen, sondern um Gruppen, deren gesellschaftliches und rechtliches Verhalten in relevanten Teilen von der deutschen Rechtsordnung abweicht.

Die Logik entspricht der eines Rückrufs statistisch riskanter Fahrzeuge: Präventive Maßnahmen auf Gruppenebene sind notwendig, um das Gesamtsystem zu schützen, selbst wenn nicht jedes Mitglied individuell fehlverhält. Die deutlichste Präventionsmaßnahme muss dabei bereits bei der Zulassung zur Einreise nach Deutschland beginnen, unabhängig von den Gründen der Migration oder des Aufenthaltswunsches. Die bestehenden Gesetze, einschließlich des Grundgesetzes, bieten derzeit nur begrenzten Spielraum, um präventive Maßnahmen gezielt umzusetzen, sobald Personen in Deutschland sind. Sollten Stabilität und Sicherheit des gesellschaftlichen Systems ein Eingreifen erforderlich machen, könnten Gesetzesänderungen – gegebenenfalls auch am Grundgesetz – nötig sein, um Risiken gezielt zu adressieren, ohne die gesetzestreue Bevölkerung unnötig zu belasten. Wo individuelle Prävention rechtlich untersagt wird, verliert der Bürger die Möglichkeit zur eigenen Risikoabwägung. Dem Staat bleiben dann langfristig nur zwei Optionen: die pauschale Kontrolle aller – oder der Verlust gesellschaftlicher Stabilität durch den Rückzug verantwortlicher Bürger. Historisch ist diese Logik bekannt: Sie bildet das Fundament kollektivistischer Systeme, in denen Freiheit durch Kontrolle ersetzt wurde.

12 Antworten

  1. https://youtu.be/Gl7jBb_CFE0

    Michael Goldmann – 31.01.2026

    „EILMELDUNG! Merz bringt Putin zur KÜNDIGUNG des 2+4 Vertrags“

    Das käme einer Kathastrophe für Ost- und Westdeutschland gleich!!!
    Wird diese Kündigung durch die Politik provoziert?
    Man könnte durch die vergangenen Taten der Politikere mit einem klaren
    ja antworten, weil Teile des Vertrages mehrfach verletzt wurden !!!

    Ist eine Kündigung von hier sogar gewollt, das sie in unserem schönen
    Ostdeutschland die stärkste AfD kaputt machen wollen um ihren Wahsinn u.a. der Kriegstreiberei ./. Russland weiter fortsetzen !

    Durch eine mögl. Kündigung des Vertrages verlieren wir weiter an Souveränität und ein größtes Stück Freiheit !!!

    Eine derartig schlechteste Politik seit 1949 haben wir Bürger schon allein aus Sicherheitsgründene absolut nicht verdient.
    Es wird aller höchste Zeit für den Politikwechsel !!!

    1. Souveränität hat man oder nicht.
      Wer sowieso nicht souverän ist, kann auch keine mehr verlieren.
      😜

    2. Objektiv betrachtet hat Deutschland diesen Vertrag durch seine fortgesetzten Waffenlieferungen und Hetzen zum Krieg längst selbst aufgekündigt!
      Da muss man nur einmal den Text lesen, zu welcher „Zurückhaltung“, „Friedenssicherung“ und „Vermeidung jegweder kriegerischen Handlungen“ sich die erste gesamtdeutsche Regierung sich verpflichtet (ja: verpflichtet!) hatte.

      Jedes objektive Gericht der Welt würde Russland Recht geben, wenn es diesen Vertrag aufkündigen würde.
      Offensichtlich wird er ausgerechnet durch die Deutschen durchweg missachtet und besitzt daher leider keinerlei rechtliche Relevanz mehr.
      Offensichtlich wurden schon die Verhandlungen mit Täuschungsabsichten seitens des Westens geführt.

      Die Ukraine war und ist kein und wird hoffentlich nie ein NATO-Staat und Deutschland durfte demzufolge nichts, rein gar nichts, an „Kriegsbeteiligung“ unternehmen und sich in die ukrainisch-russische Auseinandersetzung einmischen. Das es sich bei dem „Beistand“ ohnehin nur um vorgeschoben moralische, in Wahrheit wirtschaftliche Interessen handelt, dürfte den meisten Zeitgenossen klar geworden sein.
      Einzig eine diplomatische „Einmischung“ wäre möglich gewesen. Aber eher lässt sich der Teufel mit Weihwasser taufen bevor diese Krieghetzer zu Vernunft kommen.

  2. Warum so kompliziert? Das kann man vereinfachen:

    Die Grenzen sind unverzüglich für weitere Zuwanderung zu schließen.
    Alle, die sich illegal in Deutschland aufhalten, sind aufzuspüren und auszuschaffen.
    Straffällig gewordene Asylanten oder Geduldete sind in Haft zu nehmen und mitsamt ihren Angehörigen ebenfalls auszuschaffen.
    Falls die freien Haftplätze nicht ausreichen, sind diesbezüglich provisorische Lager zu errichten.

    „Herzlich Willgehen!“

  3. @Die Deutschen waren und sind historisch überwiegend gesetzestreu.
    historisch dürfte das Stichwort sein. Jahrtausende, in denen die Anrainer ihre Kriege in Deutschland austrugen – der 7-jährige und der 30-jährige sind dabei sicherlich herausragend mit ihren Menschenverlusten – haben die deutschen Nationen geformt – und vertrauenswürdige Anführer – vulgo Politiker – haben sich die Wertschätzung verdient.
    Allerdings wurde dieses vertrauen auch immer wieder mißbraucht – besonders schändlich in den letzten 20 Jahren – so das die Politik diese Gesetzestreue und Folgebereitschaft längst nicht mehr verdient. Die Feindschaft der Politik gegenüber dem eigenen Volk ist in den letzten Regimes stark ausgeprägt und hat schwerwiegende Folgen.
    Allerdings ist das schon lange bekannt – die CIA hat schon vor fast 30 Jahren festgestellt, das Deutschland nach 2020 unregierbar wird – die politische Entwicklung war also als Folge der Minderleistungspolitiker absehbar und wohl auch gewollt, da hier kein Politiker in die Nähe eines Amtes kommt ohne den Segen der US-Besatzer.
    Ob sich das in der Nachkriegsgeneration auch der amerikanischen Oberschicht und unter Trump jetzt ändert, bleibt noch abzuwarten – der Arm der Oligarchen ist noch immer lang ! Aber nach dem angerichteten gesellschaftlichen schaden würde eine Korrektur in der Gesellschaft auch mindestens eine Generation benötigen – die woke Generation der Medien und Sozialfachleute ist und bleibt eine verlorene Generation und ein Verlust für das Land.
    Das Auftreten des Regimes – das sich bei Corona als Terror-Regime und Feind der Deutschen erwiesen hat – darf nicht entschuldigt werden, sondern muß Folgen für die Täter im Amt haben – das ist der erste Schritt der Korrektur. Jetzt Entschuldigungen für die Übergriffe zu liefern und an den Symptomen herumdoktern ist keine Lösung !

  4. Keiner regt sich über die Abzocker-Sprit-Preise auf !
    Ich schon !
    Angekündigt waren + 3 Cent drauf durch die wiederholte unsägliche „Luftsteuer“ oder sollte man besser ausdrücken, Luststeuer um die Steuergeldverschwendung i.d. Politik zum Teil decken zu können.

    Nach meinen Recherchen und Statistiken sind es z.Zt. etwa 15 Cent drauf !

    Steuergeldverschwendung insbes. wenn es um Volksabzockerei
    geht ist und bleibt Diebstahl am Volksvermögen und sollte
    im StGB als Straftatbestand wie normaler Steuerbetrug mit mehrjährigen Gefängnisaufenthalt ergänzt werden.

    Erst dann wird dieses Volksgegnerklientel vorsichtiger und betriebswirtschaftlicher denken und handeln !

    Habt ihr Politiker was fehlgesteuertes in den Köpfen ?

  5. Würde ich jemals in diesem Pseudo-Neosozialismus vermieten (was natürlich ausgeschlossen ist), dann selbstverständlich nur an Ungeimpfte.

    Wie wir die letzten Jahre ja in unzähligen Beispielen/Fällen selbst höchstrichterlich erfahren haben, ist die Selektion nach dieser Rubrik explizit nicht gegen irgendwelchen Grundgesetze.

    1. Schade daß auch Sie den Regimepropagandasprech „(Un)geimpfte“ weiterverbreiten, und das sogar noch ohne Anführungszeichen. Wo Sie sich selbst doch schon als „Un(b/g)estochen“ bezeichnen.

      Korrekte Begriffe wären z.B.: Experimentalgentechnologisch (Un)kontaminierte und Gentech-Versuchskaninchen/Versuchsverweigerer.

  6. Die Weckruf-Rede, die Trumps Vize J. D. Vance bei der Sicherheitskonferenz in München hielt. Geschockt können darüber nur jene sein, die kein Interesse an einer Lösung der Probleme haben. Washington sieht die EU auf einer abschüssigen Bahn, an deren Ende in Leuchtschrift «zivilisatorischer Selbstmord» steht. Auch wenn es viele noch nicht merken wollen: Eigentlich ist Trump, der Provokateur, der grösste heimliche Freund und Verbündete Europas.

    Denn eigentlich wäre Europa für die Zukunft bestens aufgestellt. Aber nicht, wenn man an Modellen und Denkweisen festhält, die schon in der Vergangenheit nicht funktionierten. …Betrachten wir es richtig, leben wir in einer schrecklichen, aber im Grunde guten Zeit. Endlich lösen sich die Illusionen auf, an die man im Überfluss so lange zu glauben sich leisten konnte.

    Geht das Geld aus, kehrt die Wirklichkeit zurück, das Solide. Nicht Europa steckt in der Krise, Europas Politik, Europas Eliten, seine Scheineliten sind in einer Führungskrise. Die Leader, die AFD/FPÖ Retter von morgen sind schon da, müssen sich aber vor den Wählern erst bewähren. Der sich im Wohlstand „sulende“ Wähler muß erst begreifen, Europa hat eine interessante Zukunft vor sich, auch deshalb, weil es nicht mehr viel schlimmer werden kann, sondern es nur noch besser werden kann.

  7. Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) normiert das

    Widerstandsrecht. Es gewährt allen Deutschen das Recht, Widerstand gegen jeden zu leisten, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat) zu beseitigen, sofern keine anderen Abhilfemöglichkeiten bestehen. Es ist eine „Ultima Ratio“-Maßnahme zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. …auf geht bürger-krieg-t- die kurve !!!!!!

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    1. Und wer klärt wann „keine anderen Abhilfemöglichkeiten“ mehr bestehen? Das Regime selbst?

      Dabei hat schon vor fast 20 Jahren die EKMR geklärt was im Falle eines Notstandsfalles (also bald praktisch immer und spontan jederzeit) mit den Bürgern in der Brüsselokratur gemacht werden kann: Bewegungsverbote, Enteignung, Zwangsarbeit, Zwangsbehandlungen und wenn sich dagegen Widerstand regt ihn schlicht und folgenlos abzuknallen.

    2. Ein Loch i.d. Landschaft gibt dafür Daumen runter !
      Solche Typen sind nicht für voll zu nehmen, wahrscheinlich
      Feinde der Demokratie aus dem linken Loch !