Gesinnungsjustiz in Lahr: Mutieren Amtsgerichte zu politischen Strafgerichtshöfen?

Gesinnungsjustiz in Lahr: Mutieren Amtsgerichte zu politischen Strafgerichtshöfen?

Die Berliner Linksjustiz exportiert ihre Kantonisten jetzt schon in die Provinz… (Foto:Imago)

Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.

Auf Ermutigung meines Anwalts verlangte ich Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz, ob und was dort gegen mich vorliege und aus welchem Grund. Diesen sahen die „Verfassungsschützer“ alleine schon darin, dass ich Internetjournalist bin und der WerteUnion des Ex-Bundesverfassungschefs Hans-Georg Maaßen nahestehe (man muss sich das vorstellen, zeigt es doch, wohin wir in unserem Überwachungsstaat inzwischen gekommen sind). Das Ergebnis der „Schnüffler vom Dienst“: Unter dem Suchbegriff “Albrecht Künstle” stößt man auf einige Zigtausend Quellen. Aber immerhin, wie gnädig: nach Sichtung von 1.000 Zeitungs- und Internetartikeln und anderem Quellen wurde die Profi-Suche des Bundesamtes nach verfassungswidrigen Inhalten abgebrochen und mir quasi der „Persilschein“ erteilt. Doch Bundesinnenministerin Nancy Faeser genügt dies nicht: Sie will auch verfassungstreuen Bürgern das Leben schwer machen mit dem Schwert des Strafgesetzbuches – und erreichen, dass die Politik und Justiz gegen uns, sogar “unterhalb der Strafbarkeitsschwelle”, tätig wird, wie sie öffentlich kundtat. Und das geschieht tagtäglich – nun sogar mit der neuen Meldestellen „REspect“, an deren Spitze der Islamwissenschaftler Ahmed Haykel Gaafar gesetzt wurde.

Warnung vor dem neuen Totalitarismus

Ein weiteres Opfer dieser zunehmend Gesinnungsschnüffelei stand nun diese Woche, am 15. Oktober, vor dem Amtsgericht Lahr: Ein zuvor polizeilich völlig unauffälliger Rentner sah sich dort mit einer kafkaesken Anklage konfrontiert. Weil eine Staatsanwältin hier den Fall wohl nicht selbst anklagen wollte, verlas eine Rechtsreferendarin an ihrer Stelle die Fremdtext-Anklage: Der Senior habe auf Facebook ein historisches Foto weitergeleitet, auf dem Kinder zu sehen waren, die kleine Hakenkreuz-Fähnchen schwenkten. Darunter war in großen Lettern zu lesen, wie es 1933 anfing: „Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.“ Die Botschaft des lebenserfahrenen Mannes war also erkennbar die Warnung vor einem neuen Totalitarismus, wie es der Nationalsozialismus war, ganz im Sinne des oft zu hörenden “Wehret den Anfängen!”.

Doch aus Sicht des auch hier katastrophal fehlurteilenden Lahrer Amtsrichters sind solche Warnungen anscheinend nicht geboten und verdienen eine strafrechtliche Würdigung. Denn der Richtende verstand die Botschaft “zeitpolitisch”, was interessant ist, enhielt der Text doch gar keine aktuelle Nachricht; im Text standen lediglich die bekannten Eigenheiten der Nazi-Diktatur. Nun ja, der Richter kommt aus Freiburg, hat an der Uni Berlin studiert, dort „Recht“ gelernt und so offenkundig eine bestimmte DNA eingesaugt. Sicher hätte der Angeklagte seinen Text auch ohne das Bildchen mit den Hakenkreuzchen posten können (es soll an dieser Stelle nicht dokumentiert werden, um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden).

“Ein politisches und grundrechtsfeindliches Urteil”

Dass hingegen “Stern” und “Spiegel” – Publikationen mit der “rechten” (also linken) Gesinnung, Hakenkreuze wiederholt sogar auf der Titelseite abdruckten, focht den Richter nicht an. Er war sich nicht einmal zu schade, in der mündlichen Urteilsbegründung anzumerken, dass diese dann im Blattinneren „klarer erklärt“ würden. Die dürfen das, meinte somit also der junge Richter, der den Angeklagten trotz ansonsten unangreifbarer Verhandlungsführung zu 2.800 Euro Strafe plus Gerichtskosten verurteilte. Die Genugtuung darüber konnte man der unerfahrenen Rechtsreferendarin im Gesicht ablesen.

Der beschlagene Strafverteidiger Dirk Schmitz hatte sein Bestes gegeben und das war nicht wenig; selbst ein politisch unvoreingenommener Betrachter hätte nach seinem Plädoyer einen Freispruch erwarten müssen. Doch nicht einmal der unbescholtene berufliche und persönliche Werdegang des rundum integren Angeklagten wirkte sich strafmildernd aus, auch nicht, dass der Angeklagte Mitglied des Deutsch-Israelischen-Arbeitskreises Südlicher Oberrhein e.V. (DIA) ist, dessen Vorsitzende übrigens Jüdin ist: Der Richter gab dem Strafantrag der Referendarin in vollem Umfang statt. Dies vielleicht auch deshalb, weil dem Strafprozess eine Lahrer Schulklasse beiwohnte, die damit vermutlich nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe damit viele“ präventiv für die Zukunft zum Schweigen gebracht werden sollte. Rechtsanwalt Schmitz resümierte anschließend: „Ein politisches, grundrechtsfeindliches Urteil! Anbiederung an den politischen Mainstream, nicht an das geltende Recht. Wir haben sofort Rechtsmittel eingelegt.

Lektion für die im Gerichtssaal anwesende Schulklasse

Neben mir saß die Gerichtspräsidentin, welche die Verhandlung selbst aufmerksam verfolgte; so etwas ist äußerst ungewöhnlich. Sollte hier etwa beobachtet werden, wie sich der relativ neue Richter in Sachen Linientreue so macht? Aber nein – sie wusste anscheinend schon, was bei der Verhandlung herauszukommen hatte, denn bei der Urteilsverkündigung war sie dann nicht mehr dabei. Das Spiel der Aburteilung selbst ging anschließend noch in die Spielverlängerung: Der Schulklasse mit ihrem Lehrer sollte unmittelbar nach der Verhandlung das (aus meiner Sicht) Fehlurteil offenbar noch als “Recht” im Sinne von “richtig” vermittelt werden. Den Verfahrensbeteiligten, dem Kläger und seinem Rechtsvertreter wurde dazu die Tür gewiesen, sie durften das nicht hören. Auch ich als Prozessbeobachter musste raus. Auf die Frage, warum ich nicht dabei sein dürfe, wurde ich – rechtlich korrekt – darauf hingewiesen, dass nur die Verhandlung selbst öffentlich sei und ab sofort “das Hausrecht” gelte. Doch drängt sich hier die Frage auf: Was nur hat man hier wohl zu verbergen? Wurden hier gar Kinder indoktriniert?

Zur rechtlichen Bewertung der Reichweite des für das Urteil inkriminierten Paragraphen 86a StGB verweise ich auf die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags unter dem Titel „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“, die aus Anlass der neuerlichen Änderung dieser Strafvorschrift vor drei Jahren erstellt wurde, hier zitiert ab Seite 19: „Trotz der grundsätzlichen Unerheblichkeit der Motivation der handelnden Person liegt ein Verwenden allerdings ausnahmsweise dann nicht vor, wenn die Handlung dem Schutz-zweck von § 86a StGB ‚ersichtlich nicht zuwider‘ läuft. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt; eine solche Darstellung werde daher bereits vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst…”.

Woke Rechtslehre

Und weiter schreibt der Wissenschaftliche Dienst: “Der Bundesgerichtshof führt zur Begründung der Straflosigkeit aus, dass der Tatbestand des § 86a StGB, der seinem Wortlaut nach auch eine solche Verwendung von Symbolen erfasse, zu weit gefasst sei und durch die Rechtsprechung einschränkend ausgelegt werden müsse, wenn der Schutzzweck der Norm erkennbar nicht tangiert sei (…) Nicht ausreichend für einen Tatbestandsausschluss aufgrund eindeutiger Distanzierung ist es jedoch, wenn dem Gebrauch des Kennzeichens zwar möglicherweise subjektiv eine kritische Haltung zum Nationalsozialismus zugrunde liegen mag, dies aber bei der Verwen-dung nicht eindeutig und offenkundig zutage tritt und das Kennzeichen insofern eher als Mittel wirkt, Aufmerksamkeit zu erlangen (‚Hakenkreuz als Blickfang‘).”  Soweit das Zitat. Doch die Warnung vor den Anfängen (oder bereits dem Fortschritt?) eines totalitären Staates war im konkreten Fall des Lahrer Rentners dreimal so groß und augenfällig zu erkennen wie das Corpus Delicti selbst. Diese Entscheidung des Strafrichters ist meiner Einschätzung nach daher ein weiteres, krasses Fehlurteil.

Welchen Eindruck die Schulklasse wohl nach Hause trug? Entweder den, dass dieses Urteil einen weiteren Beitrag zum allseitigen Duckmäusertum darstellte – oder aber, dass diesem Staat alles zuzutrauen ist. Beides trägt nicht unbedingt zu einer Befriedung unseres Gemeinwesens bei. Besonders peinlich: Ein erfahrener Richter in Offenburg riet in einem Fall mit exakt dem gleichen Post (!) der gleichen Staatsanwaltschaft mit umfassender rechtlicher Stellungnahme die Anklage zurückzunehmen, da dieser straflos sei. Aber die Jungen, so wie der Richter in Lahr, wissen es bekanntlich immer besser? Zur Person dieses Richters: Er heißt Hendrik Witsch, ist gebürtiger Freiburger und hat woke Rechtsgesinnung an der Kaderschmiede FU Berlin studiert. Konsequenterweise wurde er „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ am gleichen „Hof“. Auch sein Referendariat hat er bei einem Berliner Gericht absolviert. Der Anwaltsberuf war ihm vielleicht zu anstrengend, so wechselte er erst vor einem Jahr in den Justizdienst ans Amtsgericht Lahr. Wie heißt es doch: „Neue Besen kehren gut“?

24 Antworten

  1. Das Regime hat sich auch hierzulande längst des wichtigsten Instruments bemächtigt, über das jede gut organisierte Autokratie verfügen muss, um unabhängig von den Regierten die Interessen der Herrschenden durchzusetzen. Nicht nur in den wichtigen Ordnungsbehörden, Polizei, Sozialdienste, Rettungsdienste, öffentliche Überwachungs- und Verwaltungsämter, sondern schwerpunktmäßig in der Justiz sind „gute Leute“ eingedrungen. Und anders als politische Parteien, die man vorläufig noch abwählen kann, verbleiben die „Guten“ an Ort und Stelle. Und gären viele Jahre mit ihrer rechten (!) Gesinnung unbehelligt vor sich hin. In Anlehnung eines auf andere Zeit gemünzten Spruches kann man sagen, der Schoß bleibt fruchtbar noch, aus dem dies kroch.

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  2. Ach, wissen Sie, Herr Künstle, da muß man schon differenzieren.
    HIER ist ALLES national-sozialistischer Gesinnung, was nicht links von den Grünen ist. Oder links von den Linken. (Geht das überhaupt, oder ist man dann, im Kreis gelaufen, schon wieder rechts?!)

    Selbst das Zeigen eines Vogels auf einem Baum oder der Höhe der heimischen Hecke kann da böse ausgehen!
    Nichts, rein gar nichts wird hier geduldet, dass auch nur einen Hauch von den „unberührbaren“ Zeichen, Liedern, Texten oder Reden aufweisen könnte!
    Gut ist man heute und den Anfängen wird gewehrt, dass es nur so kracht in den Denunziations-Stuben, den eingerichteten!

    Nur eine einzige, gottgegebene Ausnahme wird da gemacht. Und zwar dort, wo unsere „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ von aufrechten und wackeren Banderisten gegen die roten Horden aus dem Osten verteidigt wird!
    Da wird besucht, Sektchen auf den Balkonen getrunken und in die Kameras gelacht und ein wahrer Demokrat nach dem anderen aus aller Herren (demokratischer) Länder geben sich ein stell-dich-ein beim Füh…beim Präsidenten dieses letzten Bollwerkes aufrechter Freiheit, sowohl der Presse, des Filmes, der Sprache, der Religion als auch der Behandlung von Ortsfremden!
    DA kümmert es nicht, wenn wieder so ein kleingeistiger Verirrter (hier) auf die Ganzkörper-Tätowierungen verschiedener Bürger (Soldaten) dieses Vorzeigelandes mit dem Führer (unserer) , verschiede Hakenkreuzflaggen, denselben feinen Körperschmuck wieder als Tatoo, diverse schnieke Fahnen, „lustiges“ Liedgut in Kindererziehungs-Wohlfahrten, sprachliche Verrohungen (Orks) und ähnliches hinweist!

    Denn da geht es um mehr! Das große Ganze! Unsere „freiheitlich-demokratische..blablabla und unsere Sicherheit!
    Und vielleicht um ein bisschen schwarze Erde, ein wenig Bodenschätze, tolle Stellplätze für Raketen, klasse Hafenanlagen für die Nato (Hahah! USA, nix Nato, aber wir sind ja doof!) und überhaupt, unser Überleben in Europa!

    Deshalb, Herr Künstle, bleiben Sie ruhig! Es gibt bei uns nichts zu sehen! Und so wird das auch weitergehen!
    Bis es endgültig dunkel wird um Deutschland!

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  3. Albrecht Künstle
    Gegen dieses vermutlich rechtsbeugende Urteil des Richters Hendrik Witsch wurden doch hoffentlich Rechtsmittel eingelegt ?!

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  4. Zur Frage, die in der Überschrift gestellt wird:
    Das war immer so, hat in Deutschland Tradition! In Jahrhunderten nie anders gewesen, immer Gesinnungsjustiz und das auch gewollt, denn welchen Grund sollte es sonst haben, eine weisungsgebundene Justiz zu installieren?
    Diesen Luxus leisten sich nur wenige Diktaturen in der Welt, fast überall wird noch ein wenig mehr Schein gewahrt, als in DE.

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  5. Die Falschheit ist nicht nur systemimmanent, sondern auch volksimmanent.
    Anders ausgedrückt: Das Volk trägt das System durch seine Falschheit. Ansonsten könnte das System nicht funktionieren.
    Ein solches Volk ist ohne Ehre. Ein Volk ohne Ehre hat keine Zukunft. Es ist sein eigener Totengräber.
    (Schulterzucken)

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  6. Demokratie, Gewaltenteilung, unabhängige Justiz und unabhängige Richter mind. seit 2015 völlig außer Kraft
    gesetzt !
    Pfui und nochmals pfui an Politik, Justiz und anderen
    Faschisten.
    Für solche Volksgegner wird bald eine harte Zeit kommen,
    die ist längst überfällig ist !
    Wahrscheinlich werden sich dann viele von diesen autokratischen dem bornierten System treu ergebenen und einseitig linksgrünwoken Typen u.a. über den großen Teich verkrümeln und sich kommenden Urteilen und Strafen vorzukommen !!!

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  7. „Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.“

    Es ist kein „Fehler“, wenn Absicht die Ursache ist, dann hat es einen anderen Namen.

    „ganz im Sinne des oft zu hörenden “Wehret den Anfängen!”.“

    Nur das dies hier kein „Anfang“ ist, sondern schon längst mitten drin.

    „Doch aus Sicht des auch hier katastrophal fehlurteilenden Lehrer Amtsrichter “

    Lahrer Amtsrichter 🙂 Ansonsten auch hier die böse Absicht und kein Fehler, da es unter frontalem Bruch aller vorausgegangenen Rechtsprechung erfolgt.

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  8. Hinsichtlich der hier angesprochenen „Meldestellen „REspect“ ist generell zu dem sich „einbürgernden“ Rechtsmissbrauch durch die Regierung, insbesondere Frau Faeser und Co, anzumerken:

    Was die angeblichen Schützer unserer Verfassung partout nicht begreifen wollen:
    Das Grundgesetz zieht die Grenzen des staatlichen Handelns und der staatlichen Legitimation – und zwar jeglicher. Weder gibt es eine Strafbarkeit ohne Gesetz, noch Freiheitseinschränkungen ohne Gesetz. Und es gibt schon gar keine Gesetze, Anweisungen, Beauftragungen oder Gestattungen, die über dem Rahmen stehen, die die Verfassung festlegt und die damit die Wahrung der Grundrechte sicherstellen sollen.

    Wer von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch macht oder mit seinem Verhalten nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet, bewegt sich im staatsfreien Raum. Der Staat hat ohne gesetzliche Grundlagen dort nichts verloren – weder er selbst in Gestalt einer Regierung, noch durch eine Beauftragung von Dritten/Privaten.

    Derartige Eingriffe durch eine Regierung widersprechen nicht nur gänzlich jeglichem demokratischen Geist, der von den Grundrechten ausgeht und ausgehen muss, nein, dieser Ein- und Angriff auf die Verfassung stellt selbst einen verfassungswidrigen Verstoß dar, weil ohne verfassungsrechtliche Grundlage jegliche Einschränkungen einen Angriff darstellen und somit sogar einen sogar bürgerlich-rechtlichen Widerstand legitimieren.

    Wortlaut des Art.20 GG (ohne Absätze 1 und 2 GG):
    ….
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen.
    Alle staatlichen Organe haben diese Rechtsgrundlagen zur Kenntnis zu nehmen und sich dementsprechend auch verfassungstreu zu verhalten.

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  9. Man kann kaum glauben was man da liest.
    Und es wird wieder die Zeit kommen wo sich „der Deutsche“ verwundert die Augen reibt und fragt:
    „Wie konnte es nur so weit kommen?“

  10. Nach dem Obama die Bereinigungsgesetze installiert hat – wurde §15 u.a. Gerichtsverfassungsgesetze gestrichen.
    Die Gültigkeit der Bereinigungsgesetze sind hinreichend bestätigt. Das war 2006/2007 Bis Heute werden diese
    ignoriert. Richter sind gar nicht befugt Urteile zu sprechen Art.101 GG = Scheingerichte verboten. Was bedeutet das ??
    Nun diese Richter arbeiten weiterhin auf VERTRAGSBASIS – das bedeutet legt man Rechtsmittel ein = schließt mit denen ein Vertrag, das folgerichtig gegen Art.101 GG verstößt. Erstmals 2013 wurde mir das am LG-Düsseldorf bestätigt
    Der Gegenanwalt meinte nur zu Richterin “ bin gespannt womit Sie eine Verurteilung meines Mandanten begründen wollen“ Die Richterin wies daraufhin meine Klage gegen einen Namhaften Autohersteller ab. Dieser brauchte ÜBER
    drei Monate um die Garantieleistung zu erbringen. Inzwischen gibt es in Deutschland kein gültiges Recht, und da
    Richter auch keine staatliche Richter sind – brauchen Sie sich auch an kein Gesetz zu halten. Sind NUR ihren Dienstherren verpflichtet = das jeweilige Justizministerium, die wiederum für diese Richter KEINE HAFTUNG übernehmen. Deshalb unterschreibt auch kein Richter irgend etwas – Justizangestellte werde vorgeschoben. WAS soll
    ich dazu noch sagen? Die Deutschen ignorieren selbst Gesetze – warum sollen sich andere daran halten??
    Was steht im Überleitungsvertrag von 1990?? Oder WAS steht in der bedingungslosen Kapitulation auf Grundlage
    dessen der Ami D seit 1945 besetzt hält. Die OBERSTE JUSTIZ sind die AMIS – und das ist deren Flicht dafür zu sorgen,
    das die Rechtsstaatlichkeit garantiert wird. Aber wie unlängst bestätigt, funktioniert dies nur bei den NGOs aus USA
    Pharmaindustrie u.a. Bei mir verabreden sich sogar Richter mit (StA) und Bürgermeister – wie sie den Bürger betrügen
    können – anders gesagt mit Strafverfahren überziehen können. Und die Polizei macht dann – wie bekannt – den Knüppel. Und wenn das immer noch nicht reicht erstatten diese (Schläger) auch noch Anzeige wegen Widerstand =
    ein weiteres Strafverfahren.

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    1. (…)
      Mit der Souveränität ist das so eine Sache, wenn man mal ganz genau hinsieht. Der „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ ist ja auch so eine „spezielle Angelegenheit“ …
      (…)
      Heute habe ich z.B. gelesen, dass ein amerikanisches Militärgericht einen US-Soldaten freigesprochen hat, dem hier ein Mord zur Last gelegt wurde. Ob zu recht – sei dahingestellt.
      Deutsche Gerichte dürfen jedenfalls ohne Erlaubnis von US-Stellen eben nicht über US-Soldaten urteilen, auch wenn diese Straftaten gegen Deutsche begangen haben oder haben sollten!

      1. …dem ist m. W. nicht so; denn erst wenn die Deutsche Justiz zurücktritt, kann das Amerikanische Militärgericht tätig werden !

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        1. Im Prinzip „könnte“ es so sein … tut sie aber nie!
          Und die bieherige Praxis spricht eher für eine Verschleierung der Macht- und Kompetenzverhältnisse! Auch mal bedenkenswert.

  11. Das muß wohl auch der Grund sein , wesshalb man hierzulande keine Bilder all der mit Nazzi Symbolen tätowierten kokainischen Soldaten zeigt , die mitunter dort zuhauf zu finden sind .
    CJ Hopkins erfuhr ja ähnliches in Berlin nach Veröffentlichung seines Buches..

    Bunt-Faschisten und Internationalsozialisten wollen halt hier nicht mit Nazzis in Verbindung gebracht werden , gilt doch der Nazzivergleich als erfolgreichstes Tool , für die hunderten NGOs ,Medien und den Staat und seine willfährige Justiz , um Oppositionelle kaltzustellen und zu belangen , sei es auch noch so abwegig und hirnverbrannt…Sie können es ,weil die Mehrheit der Bevölkerung seit 100 Jahren sediert ist und geistig nicht der Realität gewachsen …

  12. Unfassbar:

    Spahn will wieder Minister werden
    Dreieinhalb Jahre lang war Jens Spahn CDU-Gesundheitsminister, als Befürworter von Hardliner-Maßnahmen und Abschlüssen von Maskendeals, die bis heute die Justiz beschäftigen, erlangte er vor allem in der Coronazeit Bekanntheit.
    https://www.nius.de/news/spahn-will-wieder-minister-werden/4216ebe2-1bd6-4ac5-b82c-c691ff408c6b

    Deal in der Pandemie
    Spahn-Ministerium zahlte Millionen für nicht gelieferte Beatmungsgeräte
    https://www.n-tv.de/politik/Spahn-Ministerium-zahlte-Millionen-fuer-nicht-gelieferte-Beatmungsgeraete-article25271141.html

  13. Soldat kam ins Gefängnis, weil er die Spritze verweigerte – AfD fordert Rehabilitierung!
    https://deutschlandkurier.de/2024/09/soldat-kam-ins-gefaengnis-weil-er-die-spritze-verweigerte-afd-fordert-rehabilitierung/

    Soldat wegen Impfverweigerung in Haft: Lauterbach leugnet das
    https://www.freilich-magazin.com/politik/soldat-wegen-impfverweigerung-in-haft-lauterbach-leugnet-das

    Die aktuelle „Lauterbach-Lüge“: „Kein Soldat sitzt im Gefängnis, weil er sich nicht impfen ließ“
    https://unser-mitteleuropa.com/149443

  14. Als Vermieter hatte ich mehrere Prozesse in dieser Richtung u. mußte schon seinerzeit lieniengetreue Richtersprüche
    zur Kenntnis nehmen, insbesondere, wenn es um Klagen von betreuten Mieter ging, die einer christlich-caritativen-
    Betreuer-Organisation angehörten.

    Ich hatte es jahrelang mit einem Richter zu tun, der privat einem Orden angehörte, ebenso der Geschäftsführer der
    christlich-caritativen Betreuer-Organisation.

    Aus diesen Erfahrungen habe ich jedes Vertrauen in eine demokratische Gerichtsbarkeit verloren u. bedauere jeden
    Menschen, der in diesem „Spinnen-Netz“ hängen bleibt u. willkürlich – ungeachtet der Wahrheit – verurteilt wird u.
    somit sein „Leben“ u. „Existenz“ mitunter auch zerstört wurde.

    Inzwischen habe ich die Vermieterei aufgegeben, zumal ich auch nicht gegen die „Vermieter Bonsen“ – die ebenfalls
    „Vetternwirtschaft“ mit Behörden betreiben – mithalten konnte.

  15. Am 3. Juli 2024 wurde ich als Prozessbeobachter im Amtsgericht Kenzingen, 30 km nördlich von Freiburg im Breisgau, Zeuge eines klassischen Fehlurteils wie es klassischer nicht sein konnte.
    Diese Strategie, kritische, unbescholtene Menschen im Sinne des aktuell die Zügel in der Hand haltenden Regimes zu disziplinieren und damit von weiteren aufmüpfig-demokratiefeindlichen“ Aktionen abzuhalten, fand am 18. Oktober 2024 im Amtsgericht der von Kenzingen nur ca. 20 km entfernten Großen Kreisstadt Lahr ihre vorläufige und ebenso traurige Fortsetzung. Und wie bereits am 3. Juli 2024, wurde auch hier ein Exempel in Sachen „echter“, denn echter geht’s leider nicht mehr, Demokratie aufgestellt. Unglücklicherweise, so dumm, wie ich nun einmal bin und wohl auch nicht mehr gescheiter werde, habe ich leider nicht verstanden, was es mit dem für das Urteil inkriminierten Paragraphen 86a StGB so auf sich hatte. Aber das überlasse ich herzlich gerne weit intelligenteren Personen.
    Als besonders perfide betrachte ich jedoch, dass im Anschluss an die Verhandlung einer Schulklasse vermutlich noch eingetrichtert wurde, wie man sich als braver und unterwürfiger Staatsbürger in Zukunft wohl zu verhalten habe. Dabei jedoch Irgendwelche Parallelen zu vergangenen Zeiten zu ziehen, dürfte jedoch alles andere als in „unser aller Interesse liegend“ sein.

  16. Da wundere ich mich schon sehr, dass jener kath. Pfarrer aus der Ortenau, der über Jahre schon vor dem Islam warnt u. diesbezüglich Bücher publizierte, noch nicht vor Gericht gezerrt u. mit einer hohen Geldstrafe belegt wurde… Oder schweigt er vor der Öffentlichkeit, um vielen seiner ehemaligen, ihn ach so „liebenden“ Schäfchen den Spott u. die Schadenfreude nicht zu gönnen… ?

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