Gesinnungsjustiz: „Volksverhetzung“ wird zunehmend zum Gummi-Tatbestand

Gesinnungsjustiz: „Volksverhetzung“ wird zunehmend zum Gummi-Tatbestand

Kafkaeske Willkürjustiz: Angeklagt wegen freier Meinungsäußerung, die plötzlich „Volksverhetzung“ sein soll (Symbolbild:Grok)

Die Aktion vom Freitag, als eine scheidende linksradikale Innenministerin am letzten Tag ihrer verhängnisvollen Amtszeit ein „Gutachten“ einer von ihr abhängigen Behörde, das die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ einstuft, an ausgewählte Medien, nicht aber an die AfD oder an die Öffentlichkeit weitergab, ohne es selbst von ihrem Ministerium zu prüfen, hat ein weiteres Mal unterstrichen, wie sehr das regierende Parteienkartell sich den gesamten Staat zur Beute gemacht hat und ihn nach ihrem Gutdünken missbraucht. Dies umfasst alle Bereiche – Behörden, Bundestagsgremien und auch die Justiz. Es hagelt mittlerweile Willkürgesetze gegen „Hass und Hetze“ oder wegen Beleidigungen von Politikern, die inhaltlich so vage sind, dass sie völlig der Auslegung durch Behörden und Gerichte unterliegen.

Dazu gehört auch der seit 1960 geltende Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches, der in den letzten Jahren immer weiter verschärft wurde, ohne dadurch inhaltlich irgendwie klarer geworden zu sein. Im Gegenteil: er ist ein rein reines pseudojuristisches Instrument zur potentiellen Verfolgung der Opposition oder genauer: von allen nicht-linken Meinungsäußerungen geworden. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde mehrfach wegen angeblicher „Volksverhetzung“ verurteilt, weil er die Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Höcke wurde ein Strick daraus gedreht, dass dies ein von der SA verwendeter angeblicher “Leitspruch” gewesen sei, was deutsche Gerichte zum elementaren Bestandteil der Allgemeinbildung erklärten.

Zur Allzweckwaffe verkommen

Dabei war der Ausspruch vor und nach dem Dritten Reich, bis in jüngste Vergangenheit, immer wieder von zahlreichen öffentlichen Personen völlig selbstverständlich genutzt worden; selbst renommierte Wissenschaftler, die sich seit Jahrzehnten mit dem Nationalsozialismus beschäftigen, sagten vor Gericht aus, der NS-Kontext sei ihnen unbekannt gewesen. Selbst der Nachweis, dass der Spruch bis tief ins 19. Jahrhundert zurückreich und von politischen Richtungen aller Couleur verwendet wurde, einschließlich linker Journalisten, verfing nicht – denn wenn etwas von der AfD kommt, muss es anders gemeint sein. Wenn es darum geht, rechte Politiker und andere Personen wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht zu zerren und damit öffentlichkeitswirksam zu kriminalisieren, sind alle Mittel recht.

Der Strafrechtler Udo Vetter erklärte, früher sei der Volksverhetzungsparagraph klar definiert und verständlich gewesen, doch mittlerweile sei er zu einer Allzweckwaffe verkommen. Durch die ständige Ausweitung sei er so unübersichtlich geworden, dass teilweise selbst für Juristen kaum noch nachvollziehbar sei, „was genau im Gesetz eigentlich steht“. Diese Unklarheit eröffne dann die Möglichkeit, „nahezu jede Aussage irgendwie unter den Paragraphen zu fassen – nach dem Motto: Das wird schon irgendwo hineinpassen.“ Eigentlich war die Strafvorschrift des Paragraph 130 Strafgesetzbuch  Reaktion auf die Abgründe der NS-Herrschaft und sollte in der Bundesrepublik bestrafen, wer „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, die Menschenwürde anderer angreift, indem er zu „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufstachelt, zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen“ gegen sie auffordert oder sie „beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

Geltungsbereich ins Uferlose ausgedehnt

Heute jedoch sei der Tatbestand der Volksverhetzung, so Vetter weiter, „nicht einmal mehr nur ein Gummiparagraph“, sondern eine Norm, von der man sagen müsse, dass sie ein zentrales Prinzip des Strafrechts verletzt: Denn das Strafgesetzbuch basiere auf dem Gedanken, dass ein Bürger im Voraus erkennen können muss, ob sein Verhalten strafbar ist. Wer ins Gesetz blicke, müsse verstehen können, was erlaubt ist – und was nicht. Erweitert und modifiziert worden sei der Paragraf 130 immer dann, wenn Gerichte entschieden, dass eine Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und keine Volksverhetzung sei, ihn in den Augen der Politik also zu eng ausgelegt hätten.

Die Folge ist, dass jeder, der etwa die Migrationspolitik kritisiert oder einen Politiker auch polemisch angreift, damit rechnen muss, wegen „Volksverhetzung“ belangt zu werden, obwohl der ursprüngliche Sinn des Gesetzes damit mittlerweile auf den Kopf gestellt und sein Geltungsbereich ins Uferlose ausgedehnt wird. Gegenüber unliebsamen und renitenten Privatpersonen erfüllt die “Volksverhetzung” damit genau das, was die Einstufung “gesichert rechtsextrem” bei Parteien und Organisationen leisten soll: Eine pseudoobjektive Attribuierung, die als Etikett haften bleibt, ohne dass man sich lange mit Inhalten auseinandersetzen muss. Diese Spruchpraxis deutscher Gerichte, auf teils abenteuerliche staatsanwaltschaftliche Anklagen hin legitime Äußerungen als “Volksverhetzung” zu kriminalisieren,  gefährdet zunehmen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das dabei in der Rechtsprechung oft als geringer eingestuft wird.

Unverhältnismäßige Methoden und Einschüchterungen

Vetter, der regelmäßig Mandanten vertritt, die davon betroffen sind, verweist auf die Bundeskriminalamt eigens eingerichtete “Cybercrime-Einheit” gibt, in der 30 bis 40 Beamte Tag und Nacht Kommentarspalten durchforsten und dort gezielt nach potenziell strafbaren Äußerungen suchen. „Letztendlich kommt dann der alte stalinistische Grundsatz zum Einsatz: ‚Bestrafe einen – erziehe hundert‘“, so Vetter. „Wenn man sich anschaut, was da aktuell geschieht – etwa, dass Staatsanwaltschaften personell aufgestockt werden, um gezielt Fälle von Politikerbeleidigung oder ähnlichen Delikten zu verfolgen –, dann ist das ganz klar: Es handelt sich um einen Repressionsapparat. Und ein solcher Apparat kann gar keine andere Funktion haben. Seine Aufgabe ist nicht Aufklärung, sondern Abschreckung“, so sein Fazit. Es entstehe „ein immer engeres Netz strafrechtlicher Risiken”, das sich um die noch verbliebene Meinungsfreiheit legte. Kommentare würden teils bewusst missverstanden, um daraus Anklagen formulieren zu können.

Diese Entwicklung verweist einmal mehr auf einen Gesinnungsstaat, der nicht gegen reale Probleme kämpft, sondern notorisch in seinen Kernaufgaben versagt – und gegen die eigenen Bürger, wenn sie dieses Versagen anprangern, mit unverhältnismäßigen Methoden und Einschüchterungen vorgeht. Es fehlt an Sicherheitskräften, um der allgegenwärtigen und wachsenden Gefahr von Anschlägen sowie explodierender Migrantenkriminalität Herr zu werden – doch das BKA hat Dutzende von Beamten übrig, um das Internet nach völlig harmlosen Leserkommentaren zu durchsuchen, aus denen sich eine angebliche Gefährdung des öffentlichen Friedens konstruieren lässt. Derweil können Terrorakte in Deutschland wenn, dann nur noch vereitelt werden, wenn Hinweise darauf von ausländischen Geheimdiensten kommen – weil der Linksstaat mit der Verfolgung der eigenen Bürger ausgelastet ist. Und das alles wegen der ideologischen Verblendung und schäbigen Machtgier einer abgehalfterten Politkaste, die alles daran setzt, um die inner- und außerparlamentarische Opposition mundtot zu machen.

14 Antworten

  1. Wie viele Ausländer sollen eigentlich noch kommen?? 10 Millionen?? 20 Millionen?? 30 Millionen?? Wenn schon Türken das AfD-Verbot aussprechen, ist eigentlich klar, in welchem Regime wir bald leben werden! Die Scharia und der Islam als allgemeine Leitkultur werden als nächstes eingeführt – hüte sich, wer das kritisiert! Spätestens bis 2030 ist Deutschland in ein völlig anderes Land umgebaut worden. Dann Deutschland nichts mehr mit Deutschland zu tun!

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  2. Genau diese Verfolgungsangst hat die DDR so lange bestehen lassen. Erst als die Dämme in Richtung
    Westen brachen war es damit vorbei.
    Heute braucht es wieder einen Dammbruch, damit die Bevölkerung endlich begreift, wie sie,
    genau wie in der DDR, verarscht und betrogen wird.
    Hoffentlich kommt diese Erkenntnis nicht zu spät, sonst ist diese Bunte Republik auch bald Geschichte

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  3. Nein, es „wird nicht“ zum Gesinnungs-Gummi-Paragraphen, ES IST ein speziell zur Unterdrückung und Kriminalisierung freier Meinungsäußerungen geschaffener Regime-Knüppel.

    Dieser Paragraph ist dermaßen UNBESTIMMT, dass kein Mensch wirklich wissen kann, was genau nun strafbar sein soll und was nicht. Solche „Gesetze“ sind schlicht und einfach verfassungswidrig und -feindlich.

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    1. Absolut richtig!
      Genau dafür wurde der 130er geschaffen, nämlich als Herrschafts- und Repressionskonstrukt, mit dem man selbst eine Bemerkung über das Wetter noch bestrafen kann, wenn man gerade Bock darauf hat.
      Um nämlich derart willkürlich angewendet werden zu können, daß nicht mehr erkennbar ist, wo irgendwelche Grenzen liegen könnten, sprich totale Einschüchterung erreichbar ist.

  4. & das geht nur von links gegen normal Steuerzahler !? Fühle mich von den sozengrünen verheizt/ gehezt / steuerlich abgesaugt/ meinem Deutschen Geburtsrecht beraut,durch unkontrollierte gegen Biodeutsche ausgesuchte anti EU Personen Selektion, der Gro/Grü/ und wieder Gro_Ko Koalitionen. Haben die denn auch BRD Passport oder schon Konten €£¥$¢ & Polit _Nachzugs Unterlagen ??

  5. Na ja, Narzissten fühlen sich Gottes lästern gleich gekränkt.
    Sie sind Gott gleich.
    Da muss man Kritiker aufhängen. NOCH geht das nicht.
    Aber sozial und beruflich zu vernichten ist schon mal was.
    ES SIND NARZISSTEN!!

  6. es wird ernster… datein aller antidemokraten speichern… im ausland sichern… soll mal keiner der denkverweigerer sagen können das war ich nciht… alice erlöse uns von dem übel… sofort und gründlich… legal illegal scheißegal.. abhängig ist anhängig..

  7. Die drehen komplett durch:

    Demokratie „ernsthaft bedroht“ – Heidi Reichinnek (Linke) ruft zu Sturz des Kapitalismus auf
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article256066114/Linke-Demokratie-ernsthaft-bedroht-Heidi-Reichinnek-ruft-zu-Sturz-des-Kapitalismus-auf.html

    Nach Einstufung der AfD als rechtsextrem
    Grüne und Linke wollen AfD staatliche Gelder streichen
    Die PolitikerInnen Clara Bünger und Marcel Emmerich fordern ein Ende staatlicher Gelder für die AfD.
    https://taz.de/Nach-Einstufung-der-AfD-als-rechtsextrem/!6085660/

  8. 1933 ist längst im Gang. Anfang 1939 ist es, es wird bald 05:45 Uhr sein. Dann fällt das Frühstück aus!! Der Merz wird sagen was sein Vorbild am 01.09.1939 auch sagte. So lange wie damals würd es nicht halten. Das wird blitzschnell gehen und Deutschland wäre mit seinem desolaten Heer „VERBRANNTE ERDE“.

    Zur Steichel- Justiz für Migranten: Das ist eines der dicksten Problemsituationen in BRD: Die Staatsanwaltschaften sind dem Innenministerium weisungsgebunden. Von wegen Gewaltenteilung. Daher aktuell Gesinnungsjustiz. Auflösung dieses Problems durch die AFD hat absolute Dringlichkeit. …Denn: Verfassungsschutz = Verfassungs-Schmutz. Und wer immer noch glaubt, er lebe in der Bananenrepublik Täuschland in einem Rechtsstaat, der hat jeglichen Bezug zur Realität verloren! Eine selbstgefällige menschenverachtende Diktatur spannt eine korrumpierte Justiz vor den Karren zur Sicherung des Machterhalts – DAS ist die Realität in diesem Land!

    Da kann uns nur noch Trump und Vance retten: den VS als terroristische Behörde einstufen, die BRD als terroristischen Staat (auf Höhe Jemen) einstufen. Dann wird die BRD endlich isoliert.

  9. Der Volksverhetzungsparagraph ist nichts weiter als eine Absicherung für die etablierte Herrscherklasse um jegliche Opposition mundtot zu machen die eben die Wahrheit spricht. Gerne werden Vergleiche mit dem Dritten Reich gezogen wenn es gegen Juden, Kommunisten oder andere Bevölkerungsgruppen ging die besonders im Hauptblatt der Stürmer zu finden wahren. Immer wieder werden Wortspiele zusammen gereimt damit überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden kann wenn es gegen Islamisierung und Überfremdung geht. Da ja bekanntlicherweise so gut wie alle Veröffentlichungen aus dem Rechtenspektrum von mindestens drei unabhängigen Anwälten geprüft sind da glüht das Regime vor Wut und versucht mit einem Aufstand der Anständigen aus dem Linkenspektrum die patriotische und nationale Opposition klein zuhalten. Egal ob „Döner oder Falafel Nazis auf die Waffel“ oder AFD töten das sind die bekanntesten Sprüche in der Öffentlichkeit auf Bannern, Aufklebern, Internetseiten oder Kleidung. Würde umgekehrt einer vielleicht Grüne töten verwenden was auch schon vorgefallen ist da ist es eine Straftat, auch wenn nur die Farbe gemeint war und keine Personen wie es beispielsweise bei Indymedia der Fall ist. Gerade jetzt wird der Kampf im Netz ausgetragen und VS-Spitzel mit linksgewaschenen Vereinen werfen nur so mit den drei zauberzahlen 86, 90 und 130 herum auf das man dies erwidern soll oder nur ein Gefällt mir Klick gibt damit die Staatsanwaltschaft ermitteln kann. Meist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Handy und PC beginnt das Verfahren wo auch systematisch nach Zufallsfunden gesucht wird damit die Strafe härter ausfällt. Meldung an den Arbeitgeber ist Standard sowie eine fette Geldstrafe ab 2000 TEURO und auch Bewährung kann drinnen sein oder bei einem schlechten Tag kann der Richter einen auch bis zu zwei Jahre schwedische Gardinen schenken + Anwalts und Gerichtskosten. Wichtige Bibel des Widerstandes ist der Rechtsratgeber für Dissidenten und Aktivisten. Bei PC-Records, Sturmzeichen-Verlag oder dem Druck18-Versand ist dieses Teil erhältlich. GEBT DER SCHLAPPHUT-MAFIA KEINE CHANCE!!! SPITZELN UND HAUSIEREN VERBOTEN!!!

  10. Bedankt euch beim grünlinkswoken Dreck !
    Die vorsätzlich schwammige Definition der schmutzigen
    sog. Volkshetze muss verschwinden.

    Staatsanwälten, Richter hat man ein Geschenk für ihre persönlichen Befindlichkeitseinschätzungen gemacht.

    Gesetze sind so von der Legislative zu prägen, das sie die
    von den politischen Justizministerien abhängigen und weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften und auch Richter an die engste Kette gelegt werden und fast keinen Ermessensspielraum mehr haben dürfen !

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