Goldstiftung nach liechtensteinischem Recht: Schutz vor EU-Vermögensraub und staatlicher Enteignung

Goldstiftung nach liechtensteinischem Recht: Schutz vor EU-Vermögensraub und staatlicher Enteignung

Der in Liechtenstein lebende deutsche Rechtsanwalt Dr.iur. Eberhard Frohnecke hat das Konzept der Goldstiftung entwickelt (Foto:Archiv)

Bereits vor dreieinhalb Jahren, am 16. Juli 2021, hat die EU-Kommission in Brüssel den Prozess hin zu einem „verlässlichen und leistungsfähigen Vermögensregister“ begonnen. Damit verfolgt die EU ein einheitliches Vorgehen in der Erfassung von Vermögen, in der Positionierung gegenüber vermögenden Menschen und signalisiert ihre Absicht, Vermögenserträge und Gewinne künftig gemeinschaftlich zu bemessen und zu versteuern. Dahinter steckt die Begehrlichkeit der europäischen Politik, die Wohlhabenden zur Finanzierung der Transformationspolitik noch stärker heranzuziehen und die Umverteilung von Oben nach Unten trotz einer bereits historisch hohen Steuer- und Abgabenquote weiter voranzutreiben. Um das eigentliche Ziel dieser Verordnung dem EU-Bürger zu verschleiern, wird als Verordnungsmotiv der angebliche Kampf gegen Schwarzgeld und Finanzpiraterie, also die Verhinderung von Geldwäsche, angeführt. Dieselben Totschlagargumente wurden bereits ins Feld geführt, als es darum ging, die sukzessive Aushebung von Bankgeheimniss und datenschutzrechtlichen Grundlagen zu rechtfertigen (Stichwort “gläserner Bürger“), oder um die ersten Versuche zur Einführung eines Sozialkreditsystems zu begründen.

Auffällig ist bereits, dass die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Sachen EU-Vermögensregister tiefstapelt: Für sie ist dieses nur die Ausgangsbasis für künftige weitreichendere EU-Initiativen, die eine einheitliche Rechtsgrundlage und gemeinsame Instrumente und vor allem eine gemeinsame Vorgehensweise der Mitgliedsstaaten zum Ziel haben, um die Abwanderung von Vermögen in EU-Anrainerstaaten  zu verhindern. Von der Leyen beklagte in diesem Zusammenhang, dass in diesen angrenzenden Staaten noch heute gute Möglichkeiten bestehen, privates Vermögen vor dem Zugriff des Fiskus im Entstehungsland zu verbergen. Bereits diese Aussagen zeigen, worum es beim EU-Vermögensregister wirklich geht. Von der Leyens verharmlosende und euphemistische Beschreibung der Wirkungsmöglichkeiten des Vermögensregisters müsste eigentlich alle Alarmglocken schrillen lassen.

Ressourcenfressende administrative Auflagen

Die Umsetzung der “Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung“, wie sie in klassischer Brüsseler Behördenerotik bezeichnet wird, geht nun in die Phase der Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten – und natürlich schreitet Deutschland hier wieder ambitioniert voran. Neben weiteren ganz erheblichen und ressourcenfressenden administrativen Auflagen für die Finanzinstitute hat diese Verordnung ganz empfindliche Auswirkungen auf jeden EU-Bürger – denn es geht hier um nicht weniger als um Entwicklung und Aufbau von supranationaler Überwachungsstrukturen. Schon im Sommer 2024 hat die neu geschaffene europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit aufgenommen; sie soll – vorläufig bis 2027 – insgesamt 430 neue Beamte einstellen, von denen alleine rund 200 direkt mit der Überwachung von Finanzinstituten beauftragt werden.

Nach dem Gebäude- und Wohnungszensus von 2022 , in dessen Folge eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland im Rahmen der neuen Grundsteuerregelungen erfolgte, soll nun noch 2025 das europäische Vermögensregister verpflichtend für alle EU-Bürger umgesetzt werden. Anschließend soll dann ein Vermögensverschleierungs-Bekämpfungsgesetz geschaffen werden, welches derzeit im Referentenentwurf bereits vorgelegt ist. Es soll unter anderem sofortige Vermögenseinziehungsrechte (!) beinhalten.

Ausplünderung der EU-Bürger droht

Bereits im Jahr 2019 war das Lastenausgleichsgesetz mit der Möglichkeit von Zwangshypotheken auf Immobilienvermögen aktualisiert, wenn auch noch nicht umgesetzt worden (was aber jederzeit geschehen kann). In der Diskussion ist die Vermögensabgabe in Form einer sogenannten “Reichensteuer”, ein Urtraum aller linken Parteien Europas, ebenso wie die gleichfgalls geplante Verschärfung der Erbschaftsteuer. Auch die erst 2022 verschärfte Wegzugssteuer wird nun, per 2025, ein weiteres Mal verschärft; künftig sollen die staatlichen Enteignungsmöglichkeiten auch auf Bankbestände ermöglicht werden. Vor dem Hintergrund dieser rechtliche Zugriffsmöglichkeiten, die den grundgesetzlichen Schutz des Eigentums aushöhlen, ermöglicht es das EU-Vermögensregister fortan dann Brüssel und den EU-Mitgliedstaaten, die europäischen Bürger völlig auszuplündern.

Wie niedrigschwellig die Vermögen hierbei erfasst werden und wer in dieser öffentlich verwässerten und vorsätzlich verkürzten, von Sozialneid getriebenen Debatte mittlerweile alles als “Reicher“ gilt, zeigt die Tatsache, dass bereits ab einem Gesamtvermögen von 200.000 Euro jeder EU-Bürger verpflichtet ist, seine sämtlichen Vermögenswerte in das Register einzutragen – und anders, als der kleine Bürger es sich vielleicht denken mag, ist damit kein frei verfügbares Bargeld im Tresor gemeint, sondern rechnerisches Vermögen von selbstgenutztem Wohneigentum bis hin zu angesparten Lebensversicherungen für die Altersversorgung. Und nein, dies ist kein Auszug aus George Orwells 1984, sondern diese EU-Anmaßung ist mittlerweile greifbare Realität.

Ein charmanter Ausweg

Wer aus diesem EU-Gefängnis nicht auswandern kann oder möchte, sieht sich somit mit der realen Möglichkeit konfrontiert, dass ihm sein Vermögen nach und nach für eine übergriffige, kollektivistische und ideologiegetriebene Politik abgezogen wird. Hier stellt sich nun für immer mehr Betroffene die Frage: Gibt es überhaupt die Möglichkeit, sich vor der Enteignung seines Vermögens legal und wirksam zu schützen?

Genau an diesem Punkt setzt ein völlig neuartiges, innovatives Vermögensschutzkonzept an: Die sogenannte Goldstiftung. Zunächst zum Hintergrund: Im Fürstentum Liechtenstein sind Stiftungen für EU-Bürger seit dem Jahr 2009 vollständig legal; auf Stiftungsvermögen fallen hier weder Erbschaftsteuer noch Erbersatzsteuer an. Wer beispielsweise physisches Gold bei seiner Sparkasse in seinem Schließfach deponiert, muss aufgrund des neuen EU-Vermögenregisters und der oben nur angerissenen damit einhergehenden gesetzlichen Folgeregelungen jederzeit mit einer Enteignung rechnen. Bereits etliche Personen aus dem deutschsprachigen Raum haben dies zwar erkannt und sich im Fürstentum Liechtenstein physische Golddepots angelegt; dies ist aber letztendlich ebenfalls nicht einhundertprozentig sicher – weil diese Golddepots weiterhin auf den Namen ihrer Inhaber lauten. Wenn die EU oder einzelne ihrer Mitgliedstaaten dann von der Enteignung Gebrauch machen möchte, könnte sie das Fürstentum Liechtenstein politisch so sehr unter Druck setzen, dass dieses die Vermögen der EU-Bürger am Ende doch im Auftrag konfiszieren und auskehren könnte.

Die Goldstiftung als eigene Rechtspersönlichkeit

Um diese nicht auszuschließende Möglichkeit zu verhindern, hat der seit Anfang 2022 im Fürstentum Liechtenstein lebende deutsche Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke nicht nur ein kompaktes, hochinformatives Brevier über Basiswissen zu liechtensteinischen Stiftungen geschrieben. Er hat vor allem mit erfahrenen Treuhand-Experten in Liechtenstein eine sichere, legale und umfassend seriöse Lösung des für EU-Vermögende künftig drohenden Problems entwickelt – eben den Mechanismus einer Goldstiftung. Dabei wird das erworbene physische Gold jeweils einer eigenen Stiftung gewidmet – womit es nicht mehr von Dritten konfisziert werden kann – denn nach liechtensteinischem Recht ist die Goldstiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit . Der vorherige Eigentümer des in die Stiftung gebrachten Goldes ist der Stifter; er verfügt gemäß des Stiftungsstatuts über alle denkbaren Möglichkeiten, weiteres Gold in die Stiftung zu widmen oder auch Teile davon wieder zu entnehmen, wenn er es braucht. So kann das Asset mit der höchsten Wertbeständigkeit – nämlich Gold – den Vermögensschutz verlässlich garantieren, während die Stiftungsstruktur einen Zugriff durch Dritte wirksam verhindert.

Laut Frohnecke ist die Gründung einer solchen Goldstiftung im Vergleich zur Gründung einer normalerweise üblichen Stiftung – aufgrund der in Modulen standardisierten Entwicklung – recht günstig. So betragen die Gründungskosten für eine Goldstiftung nur lediglich rund 25 Prozent der üblichen Gründungskosten einer Stiftung; dasselbe gilt für die laufenden Kosten. Zwar ist die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein durch einen Kapitalnachweis von 30.000 Schweizer Franken, Euro oder US-Dollar möglich; dennoch sollte das Stiftungsvermögen aus physischem Gold im Wert von wenigstens 200.000 Euro bestehen, denn erst ab diesem Gegenwert ist es rechnerisch möglich, die laufenden Kosten durch ein entsprechendes Renditemanagement zu decken.

Besser früher als zu spät handeln

Hier ergibt sich übrigens noch ein zusätzlicher Vorteil: Da EU-Bürger – siehe oben – mit einem Vermögen über 200.000 Euro fortan zu Eintragungen ihres Gesamtvermögens in das EU-Vermögensregister verpflichtet sind, bietet sich für manch einen dieser “neuen Schutzsuchenden” mit der persönlichen Goldstiftung im Fürstentum Liechtenstein sogar die Möglichkeit, sich selbst unter diese Grenze zu moderieren, schmunzelt Frohnecke.

Bleibt am Ende die Frage, ab wann man spätestens damit anfangen sollte, zumindest einen Teil seines erarbeiteten oder ererbten Vermögens mithilfe einer eigenen Goldstiftung vor dem gierigen Zugriff der Eurokraten und der Regierungen der Mitgliedsstaaten zu schützen. “Immer wenn ich diese Frage gestellt bekomme, erinnere ich mich an Michail Gorbatschow, der das Zitat prägte ‚Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!‘”, kommentiert Frohnecke. Sicher ist nur: Das Zeitfenster schließt sich und allzu lange sollte man nicht mehr warten, da die Umsetzung des EU-Vermögensregister in Deutschland spätestens 2026 abgeschlossen sein soll. Ab diesem Zeitpunkt dürfte die Gründung einer Goldstiftung – und damit einer nachhaltigen Vermögenssicherung, auch vor globalen Verwerfungen wie einer möglichen Weltwirtschaftskrise und dem Zusammenbruch von Währungen – zwar nicht verhindert, aber massiv erschwert werden. Spätesten dann jedoch, wenn im Anschluss daran dann das (wie erwähnt bereits in konkreter Vorbereitung befindliche) Vermögensverschleierungs-Bekämpfungsgesetz mit seinen vorgesehenen Einziehungsrechten kommt, sollte man seine Hausaufgaben erledigt haben.


Weitere Informationen und Kontakte zur Gründung einer solchen eigenen Goldstiftung sind hier erhältlich.

18 Antworten

  1. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
    (Augustinus von Hippo)
    Was Augustinus nicht wissen konnte: mittlerweile biegt der Staat (oder was sich selbst dafür hält) das Recht so, dass er auch MIT diesem „Recht“ eine große Räuberbande ist.

    Drum fliehe, wer noch fliehen kann. Dem Test gnade Gott…

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    1. alles für deutschaliceland… wer nicht afd wählt , wählt seine pleite und untergang … die politschwätzer werden dich platt machen….

  2. SPD, Grüne und CDU mit einem fast nicht beachtetem neuen
    dreckigen Abzocker-Gesetz ./. das Deutsch Volk.

    Der Herr möge Faschisten baldigst von diesem Globus abpfeifen.
    Sie haben es sich verdient.

    Wer noch von einer Demokratie, Recht, Ordnung, Gewaltenteilung spricht, der hat nicht mehr alle stramm sitzen.
    Es ist ein Putsch von oben, eine Volksvergewaltigung ohne Ende.

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  3. Nur für Leute, die auf dem sprichwörtlichen Geldsack sitzen zu empfehlen. Wenn man allein nur ein fünf- oder unteres sechsstelliges Vermögen (in Euro berechnet) sein Eigen nennt, gibt’s einfachere und clevere Möglichkeiten …

  4. https://youtu.be/hd8Ws8DI2dU

    Vermietertagebuch – Alexander Raue – 08.02.2025

    „Nordrhein-Westfalen: Schüsse auf AfD-Wahlkampfstand!
    Jetzt eskaliert der Wahlkampf komplett und die AfD wurde angegriffen. In Nordrhein-Westfalen gab es Schüsse auf AfD-Wahlkampfstand und es ist unfassbar, was hier gerade abläuft.“

    Drexx-Schwxxxx werden immer brutaler und immer mehr.
    Wer heute noch ohne eine effektive „Monika“ auf die Straße geht, der ist
    selbst schuld, denn er könnte das nächste Opfer sein.
    Sollte ein gewalttätiger Barbar mit einem Messer aufwartet mit dem Ziel zuzustechen, dann kommt die „Monika“ zum Einsatz !
    Notwehr für die eigene Sicherheit und auch derartige Gefahr für andere abzuwehren ist nicht strafbar !

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  5. Wir benötigen dringend einen Sturm der EU – Völker! Warum bekommen wir das im Zeitalter von IT/Technik nicht hin? Flugblätter? Einwurf in Postkästen? Sammeln und Spenden für die Aufklärung, bin bei seriösen Aktionen sofort dabei! Sind die Menschlein wirklich schon so abgestumpft, dass sie mit bunten LGBT Fähnchen glühend dem eigenen Untergang freudig entgegenspringen? Wie war das noch mal vor fast 80 Jahren? Der Faschismus wird nicht sagen, er seid der Faschismus, nein er behauptet er sei der Antifaschismus. Hat er die Menschlein erst im Sack, zeigt er seine häßliche, menschenverachtende Fratze! Diese ist allerdings jetzt schon in großen Teilen zu sehen, sind die Menschlein wirklich nur mehr blind und taub? Es ist zum Haare raufen, zum schreien, es ist unglaublich!

    1. Der Deutsche Michel geht halt lieber unter statt sich einzugestehen, auf die Falschen gesetzt bzw. gehört zu haben. Auch wenn die Mehrheit ganz offensichtlich in die falsche Richtung, mitten ins Verderben rennt, schließt sich der Mitläufer stolz der Mehrheit an. Und Veränderungen, selbst ins Positive, sind ganz gefährlich! Die derzeitige Standardmeinung in Deutschland: „Uns geht’s ja noch gut“. Warum also was ändern? Das Diskutieren mit Wählern von Links bis zur Mitte ist sinnlos.

  6. (…)
    Alles an Wert was der kleine Mann hat sollte er selber verwahren. Ich schreibe extra nicht Frau weil die im Allgemeinen genauso gierig sind wie der der Staat und die haben so ihre eigenen Verstecke, Teppichgeld.
    In der DDR waren etliche doch sehr erfinderisch was zu verstecken. So hat mir mal ein Kunde erzählt. natürlich nach der Vereinigung, es hätte einer sein Gold eingeschmolzen und einen Aschenbecher daraus gegossen und schwarz angepinselt und auf den Tisch gestellt und erzählt hätte der währe aus Blei.
    Außer der Alexander Schalck-Golodkowski steht wieder auf der ist ja sinnigerweise auf dem Auferstehungsfriedhof begraben worden. Dann ist nichts mehr sicher, denn sein Geist befindet sich überall wo es RotGrün schimmert.

    1. Das würde heute wenig bringen. Professionelle Einbrecher – und auch Steuerfahnder – kommen im Fall des Falles mit modernen Metallsuchgeräten, die sehr genau zwischen Edelmetall und Trompetenblech unterscheiden können. Ein solcher Aschenbecher wäre nach zwei Minuten enttarnt.

      Die Frage sollte also lauten: Wie trickst man derartige Technik aus? Was ohne Weiteres möglich ist …

  7. Wer auf die Anonymität irgendwelcher (Vertrags-)Daten setzt, ist mutig. Heinrich Kieber haben die meisten wohl schon vergessen? Und ob eine „EU“ sich von irgendwelchen Spezialitäten des Stiftungsrechts wird aufhalten lassen? Solche Dinge halten immer nur eine gewisse Zeit, siehe LUX/CH. Gibt´s zum Vertrag schon das Formular zur zukünftigen Selbstanzeige dazu?

  8. https://youtu.be/DmaGTknEEu8

    Vermietertgebuch Alexander Raue vom 8.2.2025

    „Neues Gesetz: Jetzt wird Heizen & Autofahren UNBEZAHLBAR!
    Olaf Scholz und seine SPD haben still und heimlich ein neues Gesetz beschlossen, was die Kosten für Heizen & Autofahren so stark in die Höhe treibt, dass es für den Otto-Normal-Bürger unbezahlbar wird. Es ist wirklich unfassbar, wie krass die Scholz Politik gegen das Volk macht!“

    Volksgegner/Volksabzocker haben wieder zugeschlagen.
    Es waren SPD, Grüne + CDU !
    Wer wählt eigentlich noch Volksschädlinge?
    Ich nicht !

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