Halbherzig und verzagt: Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 in Österreich trägt nicht

Halbherzig und verzagt: Das Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 in Österreich trägt nicht

Schülerin mit Kopftuch: Die Islamisierung kommt auf (mehr oder weniger) leisen Sohlen – daran wird auch das neue österreichische „Verbot“, das kein echtes ist, wenig ändern (Symbolbild:Imago)

Österreich hat vergangene Woche ein Kopftuchverbot für Schülerinnen beschlossen. Im Nationalrat stimmten ÖVP, SPÖ, Neos und die FPÖ für den Vorstoß. Einzig die Grünen waren dagegen. Sie führten verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld. Die FPÖ hingegen hätte gern eine Ausweitung des Verbots auf Lehrerinnen gesehen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kündigte juristische Schritte an. IGGÖ-Präsident Ümit Vural sagte: „Kein Kind darf zum Kopftuch gedrängt werden, das ist für uns unverrückbar. Aber ebenso darf kein Kind durch staatliche Verbote daran gehindert werden, seine religiöse Identität freiwillig zu leben.“ Auch die katholische Kirche sprach sich gegen das Kopftuchverbot aus, ebenso wie einige NGOs.

Kopftuchtragenden Mädchen werde vermittelt, dass über ihren Körper verfügt werde, behauptet Angelika Atzinger, vom Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen: „Sie erleben, dass das Kopftuch verboten, andere religiöse Symbole aber erlaubt sind“, sagte Atzinger. „Für jene, die tatsächlich Zwang erleben, wird das keine Probleme lösen.“ Laut Amnesty International sei der Vorstoß eine „offensichtliche Diskriminierung muslimischer Mädchen“ und „Ausdruck von antimuslimischem Rassismus“. Die grüne Klubobfrau (Fraktionsvorsitzende) Sigrid Maurer sprach sich zwar gegen eine Zwangsverschleierung aus, wollte aber dem Gesetz nicht zustimmen, da es verfassungswidrig sei. Für Berîvan Aslan, Landtagsabgeordnete der Grünen, ist der Vorstoß „ein bisschen problematisch“. „Wenn man nur eine bestimmte Religionsgemeinschaft “ins Visier nimmt, dann gewinnt die Symbolpolitik“, meint er – aber nicht „der Kinderschutz.“

Die Grünen wieder

Dass von den Grünen nicht viel zu erwarten ist, zeigte Bundespräsident Alexander van der Bellen schon 2017: „Wenn es so weitergeht bei der tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, an dem wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen – alle – aus Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun.“ In Deutschland ist man diesbezüglich schon recht weit: Der “Westdeutsche Rundfunk” ließ Kopftuchmädchen auftreten, die vor der Kamera betonten, dass sie das Kopftuch natürlich freiwillig trügen.

Ein früheres Kopftuchverbot aus dem Jahr 2019 für Grundschulen war bereits gescheitert, da es vage und doppeldeutig blieb. Eine direkte Erwähnung des Islams oder des Kopftuchs wurde unterlassen, stattdessen war von einer weltanschaulichen oder religiösen Bekleidung, die den Kopf vollständig umhüllt. Dies hätte beispielsweise die jüdische Kippa vom Verbot ausgeschlossen. Und genau diese Ungleichbehandlung war Anlass für den Verfassungsgerichtshof, das Gesetz wieder zu kippen. Derartige Bedenken waren auch der Grund, warum die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unter Armin Laschet 2019 ein ähnliches Kopftuchverbot fallen ließ. Die Grünen können etwas offensiver auftreten. Denn kann der Verfassungsgerichtshof ernsthaft ein Gesetz aufheben, das mit der Mehrheit aller Fraktionen beschlossen wurde? Noch dazu, wo die Richter natürlich von der politischen Klasse handverlesen sind? Wahrscheinlicher ist, dass die Grünen einfach kein Verbot wollen, dies aber nicht offen zugeben wollen und sich hinter juristischen Argumenten verstecken.

Konstrukt bricht in sich zusammen

Grundsätzlich falsch ist die Begründung einer religiösen Ungleichbehandlung nicht. Aber gerade deswegen sollte man eben nicht klein beigeben, sondern eine einheitliche Position entwickeln. In Deutschland hätte es bestimmt schon ein Beschneidungsverbot gegeben, wenn es sich nur auf den Islam beziehen würde. Da aber auch das Judentum betroffen wäre, bleibt die Regierung eher zaghaft. Wenn man das Gesetz allein anhand der grünen Stellungnahmen beurteilt, muss es doch ein durchschlagender Erfolg sein – oder nicht? Tatsächlich bricht das ganze Konstrukt in sich zusammen, wenn man es genauer betrachtet. Denn zunächst einmal ist ein Kopftuchverbot ähnlich wirkungsvoll wie ein Messerverbot. Natürlich gibt es Unterschiede, aber der Blick auf die Details verrät, dass das neue Gesetz doch ziemlich zahnlos bleibt.

Denn wie genau will man ein solches Verbot durchsetzen? Natürlich könnte man Schülerinnen mit Kopftuch einfach ein Hausverbot erteilen. So wäre eine kopftuchfreie Schule natürlich ohne Weiteres möglich. Das aber käme den streng islamischen Familien gerade recht – denn diese pochen ja oft darauf, dass ihre Töchter nicht am Sport- beziehungsweise Schwimmunterricht oder Klassenfahrten teilnehmen. Ein solches Gesetz wäre für sie also ein willkommener Anlass, die Schulpflicht elegant auszuhebeln. Umgekehrt könnte auch die gewöhnliche Schulschwänzerin von nebenan einfach zum Islam konvertieren und hätte den ganzen Tag lang Freistunde. Oder aber, man nimmt der Schülerin das Kopftuch einfach ab. Dies sollte wenn, dann am ehesten eine kräftige Lehrerin machen, denn der gleiche Vorgang würde bei einem Mann als übergriffig erscheinen.

“Harmonisierung” des Strafmaßes

Und wie wird es dann am Ende tatsächlich umgesetzt? Zunächst einmal gilt für das noch laufende Schuljahr eine „Aufklärungsphase“. Erst im Herbst 2026 soll dann das eigentliche Verbot greifen. In dieser Phase sollen die Eltern darüber informiert werden, was passiert, wenn sie ihre Töchter mit Kopftuch in die Schulen schicken. Es gibt Ausnahmen für Unterrichtsstunden, die im Freien stattfinden – also für Museumsbesuche, Ski-Kurse, Klassenfahrten und dergleichen. Wenn eine Schülerin dennoch mit Kopftuch erscheint, erfolgt zunächst ein „Dialog“ mit den Eltern und der Schuldirektion. Wie viel Erfolg das haben wird, kann sich jeder selbst ausrechnen. Nur als letztes Mittel drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 800 Euro.

Wer wirklich radikal genug ist, wird sich von einer Geldbuße nicht beeindrucken lassen; und sollten die Eltern ohnehin von Sozialhilfe leben, gilt wieder die alte Regel: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Zudem könnten einige Golfstaaten als Sponsoren einspringen. In Frankreich gab es ein Burkaverbot, das ebenfalls nur auf das Basis von Geldstrafen umgesetzt wurde und sich dadurch leicht umgehen ließ, dass ein wohlhabender algerischer Geschäftsmann die Bußen beglich. Warum also nicht gleich höhere Strafen? Weil man das Strafmaß „harmonisieren“ wollte. Ein Mädchen mit Kopftuch, das zum Unterricht erscheint, darf nicht härter bestraft werden als die ganz normale Schülerin, die einfach schwänzt. Also darf die Geldbuße auch nicht höher ausfallen. Außerdem handelt es sich um Verstöße gegen das Verwaltungsrecht, nicht gegen Verstöße gegen das Strafrecht.

Unsinnige Gummilösung

Man sieht also lauter Probleme, die sich gar nicht erst ergeben würden, wenn man einfach den Ansatz „Lehrerin nimmt das Kopftuch ab“ gewählt hätte. Aber am wichtigsten: Selbst ein konsequentes Kopftuchverbot würde am Ende niemandem nützen. Denn in seiner jetzigen Form gilt es nur für Mädchen unter 14 Jahren. Denn ab diesem Alter gilt in Österreich die Religionsmündigkeit. Darüber darf man selbst über seinen Glauben und auch das Kopftuch entscheiden, darunter geht der Staat beim Tragen eines Kopftuchs von Zwang aus. Nur ist so, dass der Islam das Kopftuch für Frauen erst mit dem Beginn der Pubertät vorschreibt. Einige sehr strenge Familien wollen ihre Töchter schon weit früher verhüllen, nur ist dies nicht vom Koran gedeckt. Also einer der wenigen Fälle, wo man tatsächlich mal „Das hat mit dem Islam nix zu tun“ sagen kann.

Über den genauen Beginn der Pubertät kann man sicher streiten, aber er wird wohl meist bei 12 oder 13 Jahren liegen. Die meisten Schülerinnen unter 14 werden von ihrer Familie also nicht zum Kopftuch gezwungen. Selbst bei einer konsequenten Umsetzung des Verbots, hieße dies eigentlich nur, dass einige Väter halt zwei Jahre länger warten müssen. Denn auch wenn ein Mädchen ab 14 Jahren eigentlich selbst über das Kopftuch entscheiden dürfte, kann auch danach noch weiter Druck auf sie ausgeübt werden. Man sieht also schnell, wie ein Kopftuchverbot, das auch wirklich Wirkung zeigt, auszusehen hätte. Dass man sich für eine solche Gummilösung entschieden hat, spricht dafür, dass man die Niederlage vor dem Verfassungsgericht eigentlich schon einberechnet hat und nur ein wenig Symbolpolitik betreiben möchte.

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14 Antworten

  1. Die kath. Kirche ist inzwischen soweit, dass sie selbst für Morde an Christen Verständnis zeigt, zumindest nichts dagegen unternimmt, nicht einmal Kritik übt.

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    1. Das war ein langer Artikel über eine Sache, die man auch mit zwei, drei Sätzen schreiben könnte.
      Ich persönlich halte von Kopftuchträgerinnen genauso viel wie von Typen mit Kapuzenpullis die ihre Kapuzen in geschlossenen Räumen nicht absetzen.
      Und die zwei, drei Sätze wären :

      Das hier ist christliches Land! Wir brauchen solche Diskussionen gar nicht führen. Wem das nicht passt der kann dorthin gehen wo man Kopftücher gerne den ganzen Tag trägt!
      Wer „Flüchtling“ oder Einwanderer ist hat sich an unsere Regeln zu halten oder kann wieder abhauen!
      In anderen Ländern wird das auch nicht anders gehandhabt.

  2. Kopftuchverbot, so ein Unsinn. Maskenzwang, Unsinn.
    Eine kranke Ideologie bedroht die Welt und irgendein textiles Detail dieser selbigen zu verbieten bringt genau gar nichts.
    Privilegien, Bevorzugungen, Rücksichtnahme auf religiöse Befindlichkeiten müssen gestoppt werden, religiöse Befindlichkeiten, die zivilistorischen Gesetzmäßigkeiten widersprechen, müssen rigoros mißachtet werden.
    Und wenn sie meinen, darauf mit Feuer und Schwert reagieren zu müssen, muß mit Feuer und Schwert geantwortet werden und zwar kompromißlos!
    Aber klar: An den Kern traut man sich nicht, also schafft man Ersatzhandlungen, Kopftuchverbot. So ein Blödsinn!

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  3. Was muss man gesetzlich durchboxen, um deutsche/europäische Kinder zumindest mal in den Klassenzimmern und auf den Schulhöfen von einander zu trennen? Vermutlich nichts… Förderklassen für unsere Zukunftschancen und Goldstückchen – echte Klassenverbände mit Bildung und einer harmonischen Gemeinschaft für die einheimischen Kinder. Könnte doch schon morgen umgesetzt werden, oder?

  4. Was wird passieren? Entweder sie schicken die Mädchen nicht mehr in die Schule, oder sie kommen halt doch mit Kopftuch. Machen wird da keiner was. Ist halt so! Aber wehe du zahlst die GEZ nicht oder fährst schwqarz in der U-Bahn?

  5. „Lehrerin nimmt Kopftuch ab…“

    Auch Lehrerinnen sehen mit aufgeschlitzter Kehle oder ganz ohne Kopf Scheiße aus. Warum nicht Grenzen zu, Islam-Fundamentalisten rausschmeißen, aus Schule UND Land, und so Milliarden sparen und für Sicherheit und geordnete ureurpäische Verhältnisse wiederherstellen.

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  6. Mir erschließt sich nicht, was ein
    Kopftuchverbot mit Rassismus zu
    tun haben sollte.
    Ich habe mal einer Muslima auch
    erklärt, dass wir ja garnicht wissen
    was sich unter einer Verschleierung
    verbirgt.

    Trägt die Dame ( ? ) eine Tasche mit
    Sprengstoff mit sich?

    Ist es überhaupt eine Frau?

    Wieviele Messer hat die Person?

    Hat die Person eine M-Pistole???

    Wir müssen auf dem Verbot
    bestehen.

    Und was die Gründeppen denken,
    geht mit am A…. vorbei.

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  7. Dieses Kopftuchverbot in der Ostmark ist nur ein scheinheiliger Beruhigungsakt für den Großteil der Schlafsklaven. In Schulen wo viele morgenländische Schüler mit Großfamilien im Nacken sind da wird sich der Direktor mit dem Lehrpersonal hüten da es ansonsten ein Donnerwetter gibt in mehreren unangenehmen Formen. Der Bildungsträger samt Personal kann angezeigt werden mit Anwälten und auch Toleranz/Demokratieprojekte können mit der Linken- Szene auf dem Plan treten wegen Rassismus sowie Diskriminierung und wenn es hart auf hart kommt kann auch die Staatsanwaltschaft notfalls mit dem NS-Verbotsgesetz aktiv werden. So dies sind die juristischen Beispiele samt Tuntifa im Gepäck. Selbstverständlich wissen wir ja alle das Clans und Familienbanden sich auch selbst um das Problem kümmern können und das ist nicht rosig für die Zielperson. mfg

  8. Ich bin für ein generelles Kopftuchverbot in Europa. Wir sind christlich geprägt und wem es als gläubigem Moslem nicht gefällt, es gibt über 50 Länder, da können sie gerne ihren Glauben ausleben.

  9. Auf dem Weg zur digitalen ID: CDU und Grüne wollen Social-Media-Verbot für Jugendliche
    In Australien gilt seit vergangener Woche ein Social-Media-Verbot für Jugendliche. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) spricht sich nun ebenfalls dafür aus – mitsamt digitaler Altersverifikation. Beifall kommt u. a. von den Grünen. Kritiker dagegen warnen vor der Einführung einer digitalen ID als Einfallstor zur Totalüberwachung im Netz.

    https://rtde.press/inland/264853-auf-weg-zur-digitalen-id/

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  10. Tja, und immer wieder fällt auf, dass die grünen Schwafler keine Ahnung haben, wovon sie sprechen. Im traditionellen islamischen Recht (bei Sunni- und Shia-Gelehrten gleichermaßen) wird das Tragen des Hijabs (Kopftuch als Teil der Bedeckungspflicht) erst mit Erreichen der Pubertät (Bulugh) zur religiösen Pflicht für Frauen. Vor der Pubertät sind Mädchen nicht verpflichtet, ein Kopftuch zu tragen – weder beim Beten noch im Alltag. Und folglich kann man es auch untersagen, ohne gegen religiösen Quatsch zu verstoßen.