Höchstrichterliche Behinderung der Justiz

Höchstrichterliche Behinderung der Justiz

Karlsruhe wird zum Corona-Hochsicherheitstrakt (Foto:Imago)

Offenbar meint das erfolgreich gekaperte Bundesverfassungsgericht (das unter dem Merkel-Günstling und CDU-Parteisoldat Stephan Harbath als letzte der drei Staatsgewalten vom Corona-Staat „gleichgeschaltet“ wurde) seine Befangenheit mit dem Gefälligkeitsurteil über die Zulässigkeit von Ausgangssperren und unverhältnismäßigen Freiheitseinschränkungen noch nicht genug unter Beweis gestellt zu haben: Die neuen, nun von Hausherr Harbarth erlassenen Corona-Sicherheitsmaßnahmen lassen keinen Zweifel übrig, wo sich die einstigen Hüter der freiheitlichen Grundordnung, die zu einer Art „Corona-Volksgerichtshof“ mutiert sind, selbst verorten: Nämlich tief im Lager der Gesundheitsschutz-vor-Grundrechte-Fraktion, der Zero-Covid-Fanatiker.

Noch vor keinen zwei Wochen genügte fürs Betreten der Karlsruher Gerichtsgebäude ein 3G-konformer Nachweis – entweder Impfung, Genesenenstatus oder tagaktueller Schnelltest also. Nun aber reichen Harbarth nicht einmal mehr 2G oder sogar 2G plus: Er führt, ganz Streber und dienstbeflissener Musterschüler der neuen Staatsdoktrin, in seinem Gericht durchgängig „2G plus-plus“ ein – eine bizarre Steigerung des kombinierten Impf- und Testregimes, die den Zutritt fortan nur noch für vollständig (also zwei- oder dreifach) Geimpfte in Verbindung mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test gestattet, und auch nur, wenn keinerlei Erkältungssymptome vorliegen. Nicht einmal mehr die – für sich betrachtet schon absurde und schikanöse – 2G-plus-Routine (Doppelimpfung oder Booster plus Schnelltest) soll den Verfassungsrichtern also genügen; sie dulden fortan nur noch Geimpfte und asymptomatische PCR-Negative in ihrer Nähe.

Konkret bedeutet die 2G-Plus-Plus-Regelung, so „Epoch-Times„, dass bereits bei den heutigen Verhandlungsterminen nur noch asymptomatische Personen in den Saal gelassen werden, die neben einem Impf- oder Genesenen-Nachweis zusätzlich einen negativen PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden vorlegen können. Dies gilt ausdrücklich auch für alle Richter und das gesamte Personal des BVerG, für Rechtsanwälte und Mandantenvertreter, für Gutachter und sonstige Prozessbeteiligte – und natürlich für Besucher und Journalisten Wer sich daran nicht hält, der wird von den Verhandlungen kurzerhand ausgeschlossen bzw. dem wird schlicht der Zutritt zu den Senaten verwehrt – was im Extremfall einer Verweigerung rechtlichen Gehörs oder Vorenthaltung des Gesetzlichen Richters gleichkommen kann. Und: Die Kosten für den PCR-Test (zwischen 60 und 80 Euro) dürfen die Gerichtsgäste natürlich selbst tragen.

Fundamentalistische Übererfüllung

Reitschuster“ kommentiert beinahe resigniert: „Ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht, das neutral und objektiv über die Corona-Maßnahmen urteilen sollte, werden jetzt so drakonische Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt wie bislang nirgends im Land.” Was allerdings noch schwerer wiegt: Mit seiner fast schon fundamentalistischen vorauseilenden Übererfüllung von „Pandemie“-Regeln legt sich das höchste deutsche Gericht einseitig fest – und sendet damit sogleich eine deutliche Botschaft an all jene, die bereits gegen die (ja sogar deutlich „milderen“) 2G- bzw. 2G-Plus-Regeln in Karlsruhe klagen oder fürderhin noch auf den Gedanken kommen sollten, die Verfassungsmäßigkeit dieser und weiterer kruder Vorschriften überprüfen zu lassen. Denn von Richtern, die selbst mit Hurra und „gutem“ Beispiel vorangehen, ist hier natürlich kein Verständnis zu erwarten. Harbarth hat seine Hausaufgaben wieder gut gemacht.

Es dürfte nicht beim BVerG bleiben: Besorgte Juristen weisen auf anstehende Nachahmereffekte in Justiz und Behörden hin, die die Regelung übernehmen und dem Beispiel Karlsruhes bald nachziehen dürften – wie auch kommunale Ämter, Landes- und Bundesbehörden. In der Praxis bedeutet dies nicht weniger als den Ausschluss Ungeimpfter aus der gesamten Judikative – und damit ihre faktische Entrechtung, denn wenn weder die Bürger als Rechtssubjekte, ob Kläger oder Beklagte, noch ihre Anwälte Zugang zu Gerichten erhalten (von ungeimpften Richtern, die keinen Zugang zu ihren Büros mehr erhalten, ganz zu schweigen), ist die Rechtsordnung nicht mehr existent. „Dass nun ausgerechnet Karlsruhe die schärfsten Corona-Regeln einführt, und gegen den Rat von kritischen Medizinern Ungeimpfte und Nicht-Genesene generell ausschließt und auch den Sinn von Antigen-Test faktisch negiert”, so Reitschuster, „dürfte die massiven Zweifel an der Neutralität des Gerichts noch einmal deutlich erhöhen.

Die Botschaft ist wohlverstanden: Versucht künftig gar nicht erst, euch zu wehren!

25 Antworten

  1. Wunderbar! ?

    Jetzt brauchen wir nur noch warten, bis die „Impfung“ ihre eigentliche Wirkung erzielt, und die wahnsinnig gewordenen „Rechtspfleger“ (und nicht nur die) umfallen wie die Fliegen.
    Lebende Leichen sind die nach der „Impfung“ sowieso schon.

    Die Zeit arbeitet für uns. ?

  2. Ich schreibe es nur höchst ungern, da ich als Jurist immer großen Respekt insbesondere vor den Entscheidungen, Begründungen und Ausführungen gerade des Bundesverfassungsgericht gehabt habe:
    Mit dem hier geschilderten „Outing“ wird jedoch eine rote Linie überschritten, die mit demokratischen Grundregeln nicht mehr vereinbar ist.

    Sich selbst ein Sonderrecht einräumen, lässt zwangsläufig an der Objektivität und Unabhängigkeit des Gerichts zweifeln und verstößt allein schon gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Welches Gesetz hätte denn das BVerfG ermächtigt, diese Einschränkungen vorzunehmen?

    Je länger sich offenbar Politik und Gerichte mit dieser „Gesundheitsproblematik“ beschäftigen, um so merkwürdiger und gar rechtsstaatlich bedenklicher werden die Maßnahmen. Die Spaltung der Gesellschaft wird so weiter befeuert. Wo soll das alles noch hinführen?

    1. Ja mei, lieber Justus, seit dem Urteil zu Soldaten sind Mörder plagt mich die Frage sind Richter D..
      Staatsorgane nicht vor bösartigen Beleidigungen schützen. Rechtswidrig aber straffrei.:
      Aber weil ich zum Denken fähig bin, Richter können auch Ideologen sein.
      Da liegt der Hase im Pfeffer..
      Was CDSU sind, ist einfach zu erklären. Die haben noch nicht einmal gemerkt. daß der Kampf gegen Rechts ganz allein gegen sie selber gerichtet ist.

  3. Wenn man sich daran erinnert, dass es bereits vor Jahrhunderten Gegenpäpste gegeben hat, dann sollte man mit dem Gedanken spielen, dass man für das Volk einige Gegeninstitutionen einrichtet, die dem Grundgesetz verpflichtet sind und dem Volk dienen. Die „Altkonstrukte“ können mit ihren Parteigängern ja dann auf Kosten von Schwab, Gates und Konsorten einen besseren Büttenverein abgeben, der sich in seiner „Parallelwelt“ damit beschäftigt, was die oberen 10000 gerne haben würden.

  4. Bitte im Zusammenhang mit der Chinagrippe nicht von „Geimpften“, „Impfung“ und „Impfstoff“ sprechen. Korrekt lautet es „Gespritzte“, „Genmanipulation“ und „Gentherapie“.

    Daniel Doelfs
    BMW-Freunde Südbaden

    1. …………….oder doch „Besaftete“, „Vergiftete“, in Tateinheit mit Mainstream-Gehirnwäsche, welche sich nach der Bespritzung nicht nur sonderbar, vielmehr jeglicher Ratio und gesundem Menschenverstand in Art Wesensveränderung befinden.
      Solche Gespritzten sind nur noch zu bedauern.

  5. Da muss sich jeder Fragen, ob die Judikative bereits vom Faschismus eingenommen wurde.
    Was bilden sich eigentlich Rotkittel ein, derartige Unverhältnismäßigkeiten und mehr zu fordern.
    Haben denn diese nachweislich ihre „Corona-Märchen“ auch selbst erfüllt?
    Ihre Aufgabe ist es, u.a. das Grundgesetz auf Einhaltung zu überwachen.
    Grundrechte scheinen für dieses Klientel nicht mehr vorhanden zu sein.
    Überprüfung von Dr.-Arbeit + Honorarprofessur bieten sich an.

  6. Wie heißt es doch so schön?
    „Der Fisch stinkt vom Kopfe her.“

    Jedes Sprichwort, jede Redensart, hat einen realen Hintergrund und ist nicht vom Himmel gefallen.

  7. Merkels Mann ist sein Geld wert !
    Allerdings kenne ich in der Geschichte kein Beispiel, in dem eine derartige Justiz jemals geradegerückt wurde !

  8. @Es dürfte nicht beim BVerG bleiben:
    könnte es sein, daß die Staatsorgane damit faktisch aufgelöst werden ? Wenn keiner mehr reinkann ? Auch die Mitarbeiter und Komplizen nicht ?

    1. Augen aufmachen. Das ist noch die Anordnung vom 1. Dezember (steht doch drüber), nicht die neue. Siehe den Artikel, Anfang des zweiten Absatzes.

  9. Streitet mal schön für Privilegien für Geimpfte. Skandal, das wohlfälliges Verhalten nicht belohnt wird, oder? Reicht doch, dass sich Ungeimpfte testen.

    Geh ich Recht in der Annahme, dass der Autor ein enttäuschter Geimpfter ist?

  10. Eine etwas andere Interpretation: Ich gehe mal davon aus, das Juristen relativ gut das logische Denken beherrschen.
    Angenommen sie denken: Wenn ich selbst penibel alle Vorsichtsmaßnahmen einhielte, würde ich mich ärgern wenn ich trotzdem durch Andere gefährdet werde. Wenn ich es könnte, würde ich in diesem Fall strengere Regeln erlassen. Inzwischen ist allgemein anerkannt, daß man trotz Impfung erkranken und weitere anstecken kann. Wenn die Symptome milder sind, man nicht zum Arzt geht bzw. keiner Testpflicht unterliegt, kann man unerkannt viele Weitere anstecken. Ein Schnelltest ist nicht sehr genau, also ist es am sichersten, wenn ich nur negativ PCR-Getestete an mich heranlasse, 2G++. Folge ist, daß nun eine finanziellen Barriere für den Gerichtsbesuch errichtet ist. Interessant ist, es ob eine Gleichbehandlung stattfindet und die Mitarbeiter ihre Tests selbst zahlen.
    Kommen wir jetzt zur Kehrseite. Die Geimpften unterliegen keinerlei Testpflicht mehr. So können sie bei 2G als Superspreader agieren, die Ansteckungen werden nicht beendet . Ungeimpften wird das in die Schuhe geschoben, sie werden offiziell geächtet und fast aller ihrer Rechte beraubt. Das sind die Folgen der politischen Entscheidungen, auch wenn die Ungeimpften unter 3G die am häufigsten Getesteten und damit die Sichersten waren.
    Das Ganze war ein Gedankenexperiment, die Situation erinnert mich an bestimmte Vorgänge in unserer Geschichte.

  11. Ich finde es höchst bedenklich was passiert imund frage mich, ob wir uns überhaupt noch in einem Rechtsstaat befinden da das Grundgesetz missachtet wird. Auch die Aussagen unseres Kanzlers, das er keine rote Linie kenne, um Kritiker der aktuellen Coronapolitik mundtot zu machen, finde ich sehr alarmierend. Ich fühle mich bedroht. Keine rote Linie bedeutet das man das äußerste Mittel nicht ausschließt.

  12. Die eigene Ohnmacht dabei zusehen zu müssen, wie alles zerstört wird, tut einfach nur noch weh.

    Die Demokratie beruht auf der Mehrheit. Die Mehrheit bestimmt über die Minderheit. Was in meinen Augen auch eine Diktatur ist. Und zwar die schlimmste, denn die bekommt man nicht wieder los.
    Dies funktioniert aber nur in einem System, welches aus zwei Gruppierungen besteht.
    Aber wir haben keine Demokratie, denn wir werden immer von Minderheiten regiert, die sich zusammenschließen. Keine Partei bekam einen Regierungsauftrag des Volkes. Denn keine Partei hat eine absolute Mehrheit. Die Nichtwähler bilden mittlerweile den größten Block.
    Für mich ist die Demokratie der größte Betrug am Volk. Denn das denkt, es hätte was zu sagen.

    Die Menschen lassen sich durch die Impfungen etwas spritzen, was nicht gut für sie ist. Durch das Boostern wird dieses Zeug angereichert im Körper.
    Ich habe keine Ahnung, was das ist, aber mir können sie das Zeug nur spritzen, in dem sie mich fixieren.
    Freiwillig werde ich auf gar keinen Fall irgendeine Spritze geben lassen.
    Und wenn ich meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, dann ist das eben so. Solange ich online alles bekomme, halte ich das aus. Ich habe das große Glück Rentner zu sein und finanziell gehts mir gut.
    Ich habe mich noch nie testen lassen, habe noch keine Minute eine Maske richtig getragen, geschweige denn gekauft und impfen lasse ich mich auch nicht. 🙂

    Ich bin überzeugter Nichtwähler geworden. Denn ich habe keine Wahl. Wer wählen geht, unterstützt genau das, was wir haben.

    1. Wer die reinen Fakten vorurteilsfrei betrachtet, wird unweigerlich zu dem Schluss kommen,
      dass wir keinesfalls in einer Demokratie leben. Diese wird uns nur vorgegaukelt, simuliert.
      Die ersten Nachkriegsjahrzehnte war ich auch überzeugt, in einem Rechtsstaat aufzuwachsen. Hab sogar mal 18 Monate Waffen-Ausbildung für „mein Land“ absolviert! Inzwischen erkenne ich es nicht wieder.
      Rückblickend fällt auf, dass ich noch nicht einziges mal zu politischen Entscheidungen – mit „Tragweite“ – gefragt wurde! AKWs abschalten. Grenzen auflösen. In meiner Nachbarschaft Kulturfremde ansiedeln, die ich vollumfänglich alimentieren muss! Das geht m.W. nur mit dem Deutschen.
      Mit „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“ hat vor zweitausend Jahren ein weiser Mann darauf hingewiesen, dass man das Ergebnis der Handlung, die Folgen von Verordnungen betrachten sollte, schauen was ist, UM ZU ERKENNEN.

  13. `Corona` war ein neobolschewistischer Putsch unter der bunten Gesundheitsmaske.
    Gegenwärtig tritt die B.R.D. in die Phase ein, die nach der NEP Lenins in den Stalinismus einmündete – `Corona`-Stalinismus hier.
    Allerdings hatte selbst das stalinistische System, bei dem bei aller mörderischen Dystopie immer noch ein rationaler Impetus (Industrialisierung und technische Modernisierung) zu erkennen war, keine derart irrsinnigen Sumpfblüten hervorgebracht wie das `Corona`-Regimes der Apparatschiks des „juste milieu“ der horkheimerisierten Zivilgesellschaft , das -wie z.B. Attali in F oder gewisse „Royals“- den Menschen jenseits der neomarxistischen Nomenklatura als einen unter der Heuchelei des Gesundheitsschutzes per se zu elimierenden „Schädling“ wider dem „Klima“ und die technische Moderne als zu vernichtende Bedrohung des Planeten definiert, und das alles perverserweise noch auf dem Altar des Mammons.
    Insofern dreht sich `Corona` in Richtung maoistische Kulturrevolution, Rote Garden und am Ende -das ist meine Befürchtung- Pol Pot (man beachte die Kontinuitäten der Strippenzieher hinter den Khmer Rouge und dem jetzigen `Corona`-Umbau – ein Herr Avraham Ben Elazar alias Henry Kissinger war vor bald 50 Jahren ebenso mit Pol Pot verbandelt derselbe Kissinger wie ebenfalls schon seit 50 Jahren mit dem „Great Reseter“ Kläuschen [Schwab] bestens bekannt ist, ja als dessen Förderer in Erscheinung trat).

  14. Wenn man bereits die merkwürdige Maskerade der „Richter“ am BVG sieht ,stellt sich die Frage nicht mehr ,ob von dort was Brauchbares kommen kann.