
Die Staatskirchen in Deutschland haben wieder einmal ihre ganze Nächstenliebe gezeigt: In Bremen wurde Martina Müller, eine Mitarbeiterin des Hospizes mission:lebenshaus gGmbH, nach 15 Jahren fristlos gefeuert, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen im Oktober als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland kandidiert. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert mit, der ebenfalls in Friesland für das Landratsramt kandidieren wollte, von der niedersächsischen SPD-Landesregierung jedoch um sein passives Wahlrecht betrogen wurde, indem man ihn mit mindestens vier weiteren AfD-Bewerbern von der Kandidatur bei den Kommunalwahlen ausschloss.
Besonders gruselig und ein fatales Signal für den antidemokratischen Irrsinn, der sich in diesem Neuen Deutschland inzwischen wieder ganz ungeniert abspielt: Vor ihrer Kündigung war Müller am 30. Juli 2026 per Abmahnung aufgefordert worden, bis zum 7. August wirksam von ihren beiden Kandidaturen für die AfD zurückzutreten. Das sich in Trägerschaft der Diakonie und damit der evangelischen Kirche befindende Hospiz verlangte dafür eine schriftliche Bestätigung. Als sie sich weigerte, dieser – real verfassungswidrigen – ungeheuerlichen Diskriminierung aufgrund unliebsamer politischer Überzeugung samt erpresserischer Existenzbedrohung Folge zu leisten, erfolgte am Montag dieser Woche tatsächlich die fristlose Kündigung. „Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“, sagte Müller und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kündigung ausschöpfen zu wollen.
Klare Nötigung
Sichert kritisierte in einem gemeinsamen Video mit Müller, es sei „der völlige Wahnsinn“, wo man in Deutschland inzwischen angekommen sei. Seiner Ansicht nach ist das Vorgehen mission:lebenshaus sogar strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach dem Paragraphen 108 des Strafgesetzbuches handele, in welchem ausdrücklich untersagt wird, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Natürlich wird die Kündigung wieder damit begründet, dass der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD als “gesichert rechtsextremistische Partei” eingestuft hat – als sei die willkürliche, auf dünnsten und hanebüchenen “Beweisen“ beruhende Etikettierung durch eine weisungsgebundene Regierungsbehörde (die just den Parteien hörig ist, die von der AfD in ihrem politischen Überleben bedroht sind!) ein Rechtfertigungs- geschweige denn Rechtsgrund für eine solche menschenverachtende und undemokratische Maßnahme. Ausgerechnet die evangelische Kirche steht also wieder einmal in Treue fest zu dem Staat, der für sie die Kirchensteuer eintreibt. Hier wird einmal mehr in eklatanter Weise in das Grundrecht eines Bürgers eingegriffen, just von einer Kirche, die als mit größte Heuchler-NGO der Republik bezeichnet werden kann.
Die Infamie liegt darin, dass die AfD eben nicht verboten, sondern eine zur Wahl zugelassene Partei ist – und somit jeder das Recht hat, sich in ihr zu engagieren. Was das Hospiz hier betreibt, ist nichts anderes als Nötigung. In einem funktionierenden Rechtsstaat könnte eine solche Kündigung, die nur deshalb erfolgte, weil jemand für eine legale Partei kandidiert, keinen Bestand haben. Sichert forderte den diakonischen Träger daher auf, “die Kündigung und die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und sich bei Frau Müller zu entschuldigen“. Anderenfalls werde er sich im Bundestag für einen Antrag stark machen, die Diakonie künftig von jeder staatlichen Finanzierung auszuschließen. Dies ist in der Tat längst überfällig und gilt auch in ähnlicher Form für die Caritas der katholischen Kirche, die als treuer Erfüllungsgehilfen des Linksstaats unangenehm auffiel. Die Diakonie und andere Vereine kassieren Unsummen an Steuergeld, mischen sich jedoch in die Grundrechte ihrer Mitarbeiter ein – aber das Geld von AfD-Wählern nehmen sie natürlich trotzdem. Die Kirchen sind längst Teil des linken NGO-Molochs und treten nicht nur den christlichen Glauben, sondern auch die Bürgerechte ihrer Mitarbeiter mit Füßen. Die einzig richtige Konsequenz ist, ihnen endlich die Zwangsfinanzierung durch die Allgemeinheit zu entziehen.
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10 Kommentare
Seit wann betreuen Extremisten Sterbende? Schon in normalen Krankenhäusern kann der Anteil an rechts-, links- und muslimisch-extremen Mitarbeitern nicht sehr hoch sein, Pflegekräfte neigen ja nicht sehr zu extremistischen Weltbildern und Bewegungen. Ein Hospiz zieht Extremisten noch weniger an, weil sie dort, anders bei Krankenhauspatienten, die meistens wieder gesund werden oder jedenfalls weiterleben, ihre Positionen nicht mehr verbreiten und weitere extremistische Zirkel gründen können.
In der „diakonie“ (bei „caritas“ wird`s ähnlich sein) wird von morgens bis abends gesoffen; als die aus mehreren Standorten (Bonn, Stuttgart, Berlin) in die neue Liegenschaft in Berlin Mitte gezogen sind, war ich mit der Entrümpelung der alten Häuser betraut, ÜBERALL in JEDEM Büro, nicht Dutzende, sondern Hunderte leere Flaschen Wein, Sekt & Schnaps!!! Besonders schlimm in Stuttgart…
Tonnenweise Altglas mussten die Packer damals in die umliegenden Glascontainer bringen.
„Hospizmitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen für die AfD kandidiert“
…..euch gegenüber waren die Zeiten 1930-45 blutige Anfänger 🖕
@Die Staatskirchen in Deutschland
muß man verstehen – sie werden vom Staat alimentiert, ihre verbrechen werden vom linken Staat vertuscht – da sind finanzielle und juristische Interessen zu schützen.
Und die AFD besteht immer so unangenehm auf Anwendung von Recht und Gesetz – die sind für die Wohlfühlecke der Linken damit eben eine Gefahr.
Sollte man – genau wie die Richter, die die Wahlausschlüsse bestätigen – nicht vergessen !
Und ich nehme an, das sich der gleiche Personenkreis auch im den Corona-Terror verdient gemacht hat – da ist Selbstschutz schon wichtig !
😵💫Religioten, da kannste wenig machen ….⚡💨🕳️
Sofort austreten – alle – sofern noch nicht geschehen
meine Hochachtung für die Standhaftigkeit – das sind die wahren Menschen …..
„Unsere Demokraten“ bei der Arbeit. Nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Wer also sollte bei Missachtung dieses wichtigen Grundrechts auf seine Verfassungstreue überprüft und im konkreten Fall strafrechtlich belangt werden?
Nachdem aus einer Meinung oder einer politischen Überzeugung laut Grundgesetz weder Vor- noch Nachteile resultieren dürfen, so verdeutlicht sich wieder einmal mehr, wer die hier die wahren Verfassungsfeinde sind, die vermutlich aus gutem Grund vor der lupenrein demokratischen AfD Angst haben, weil sie befürchten für all ihre ruchlosen Machenschaften Verantwortung übernehmen zu müssen, sofern die AfD weiterhin erstarkt, was zu hoffen bleibt.
Demnach kann heute kaum noch etwas darüber hinwegtäuschen, wie politische Verfolgung in diesem Lande zunehmend wieder real wird. Rechtsextrem? Nazis? – Alles Lug und Trug zur Durchsetzung einer perfiden Ideologie, die Deutschland wiederholt ins Unheil stürzen wird, wenn dieses links-grüne, vom Wokeism durchdrungene, faschistisch anmutende Konglomerat nicht gestoppt werden kann. Gott mit uns!
Es zeigt wieder mal den ganzen scheinheiligen Laden, schon zu Coronazeiten wurden viele rausgeekelt oder sind freiwillig gegangen um der „Brühe“ zu entgehen. Bleibt zu hoffen, dass andere in ähnlicher Situation das Feld freiwillig räumen um einer Kündigungsschmach vorzugreifen. Gleichzeitig sucht man händeringend nach Kräften, möglichst im Ehrenamt oder eben billig, was sich jede/r überlegen sollte, wer weiß was als nächster Sockenschuss kommt. Die „geringfügige Beschäftigung“ soll ja entfallen, weil die Vollpfosten meinen, der Arbeitgeber stellt dann Sozialversicherungspflichtige ein. Man muss nicht die Schule besucht haben, um zu kapieren, dass dies nie funktionieren kann! Aber in sozialistischen-/kommunistischen Birnen hat das keinen Platz, wo auch. Bin gespannt, wie lange es dauert bis man das feststellt. Leidtragende sind wie so oft, die Patienten, Pfleglinge, Kunden etc.